Beschluss:
Der Rat beschließt die
Verlängerung der Stellzeit für den temporären Bau am Herler Ring 2 in Köln-Buchheim
für weitere 4 Jahre sowie die Fortführung als Kindertageseinrichtung in
städtischer Trägerschaft.
Die zum ordnungsgemäßen
Betrieb erforderlichen Stellen sind zur Verfügung zu stellen.
Gleichzeitig beschließt der
Rat – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung – die Freigabe von
investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 114.400 € zur Beschaffung der
Erstausstattungen aus dem Teilfinanzplan 0603, Kindertagesbetreuung, Zeile 9,
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Finanzstelle
5100-0603-0-1000, Kindergartenprogramm (U3)).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.