Beschluss:

Der Rat beschließt die Verlängerung der Stellzeit für den temporären Bau am Herler Ring 2 in Köln-Buchheim für weitere 4 Jahre sowie die Fortführung als Kindertageseinrichtung in städtischer Trägerschaft.

 

Die zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Stellen sind zur Verfügung zu stellen.

 

Gleichzeitig beschließt der Rat – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung – die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 114.400 € zur Beschaffung der Erstausstattungen aus dem Teilfinanzplan 0603, Kindertagesbetreuung, Zeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Finanzstelle 5100-0603-0-1000, Kindergartenprogramm (U3)).


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.