Nachtrag: 14.02.2012

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlüsse:

I. Gemäß Antrag der Ratsmitglieder Klipper und Görzel, beschließt der Rat, die Angelegenheit zur weiteren Beratung in die Haushaltsplanberatungen zu verweisen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion, der Fraktion pro Köln, der Fraktion Die Linke. sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Klaus Hoffmann (Freie Wähler Köln) abgelehnt.

 

 

 

II. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Der Gesellschaftsvertrag der Akademie der Künste der Welt wird wie folgt geändert:

 

§ 9 Aufsichtsrat (1) wird wie folgt neu gefasst:

Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Ihm gehören mindestens 8 Mitglieder an, die vom Rat der Stadt Köln entsandt werden. Die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister der Stadt Köln bzw. eine von ihr bzw. von ihm vorgeschlagene städtische Dienstkraft muss dazuzählen. Die Gesellschafterversammlung kann den Aufsichtsrat um bis zu 7 weitere Mitglieder erweitern, die ebenfalls vom Rat der Stadt Köln entsandt werden. Diese Sitze sollen Personen vorbehalten sein, die die Akademie der Künste der Welt substanziell finanziell oder überragend ideell unterstützen.

 

 

§ 18 Künstlerischer Beirat (1), wird wie folgt neu gefasst:

Zur Beratung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung in wichtigen inhaltlichen Fragen der Gesellschaft wird ein künstlerischer Beirat gebildet, dem bis zu 15 Mitglieder angehören. Der/Die Präsident/in und der/die Geschäftsführer/in der Akademie der Künste der Welt nehmen an den Sitzungen des künstlerischen Beirates teil.

 

Absatz (2) entfällt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.

 

 

 

III. Beschluss über die so geänderte Vorlage:

 

1.         Der Rat beschließt, den Ratsbeschluss vom 14.07.2011 zu Vorlage-Nr. 2374/2011 zu TOP 10.45 insoweit aufzuheben, dass der Rat die Verwaltung beauftragt, die zur Gründung der Akademie der Künste der Welt, Köln in der Rechtsform der Stiftung erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

 

2.         Der Rat beschließt die Gründung der Akademie der Künste der Welt gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäß dem als Anlage 1 beigefügten  Gesellschaftsvertrag.

 

3.         Der Rat beschließt die Veranschlagung von 25.000 EUR im Teilfinanzplan 1601, Teilplanzeile 10 (Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen) zum endgültigen Hpl 2012 sowie die Mittelfreigabe in Höhe von 975.000 EUR im Teilergebnisplan 0416, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen).

 

4.         Der Rat ermächtigt die Vertreterin bzw. den Vertreter der Stadt Köln sowohl in der Gesellschafterversammlung der Akademie der Künste der Welt gGmbH als auch vor dem beurkundenden Notar die zur Umsetzung des Beschlusses zu 2. notwendigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.

 

5.         Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird.

 

Der Beschluss erfolgt unter der Maßgabe, dass der Gesellschaftsvertrag der Akademie der Künste der Welt wie folgt geändert wird:

 

§ 9 Aufsichtsrat (1) wird wie folgt neu gefasst:

Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Ihm gehören mindestens 8 Mitglieder an, die vom Rat der Stadt Köln entsandt werden. Die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister der Stadt Köln bzw. eine von ihr bzw. von ihm vorgeschlagene städtische Dienstkraft muss dazuzählen. Die Gesellschafterversammlung kann den Aufsichtsrat um bis zu 7 weitere Mitglieder erweitern, die ebenfalls vom Rat der Stadt Köln entsandt werden. Diese Sitze sollen Personen vorbehalten sein, die die Akademie der Künste der Welt substanziell finanziell oder überragend ideell unterstützen.

 

 

§ 18 Künstlerischer Beirat (1), wird wie folgt neu gefasst:

Zur Beratung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung in wichtigen inhaltlichen Fragen der Gesellschaft wird ein künstlerischer Beirat gebildet, dem bis zu 15 Mitglieder angehören. Der/Die Präsident/in und der/die Geschäftsführer/in der Akademie der Künste der Welt nehmen an den Sitzungen des künstlerischen Beirates teil.

 

Absatz (2) entfällt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln zugestimmt.