Nachtrag: 04.04.2014

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

I.                Der Rat der Stadt Köln spricht sich dafür aus, das neue Justizzentrum in Köln in unmittelbarer Nähe des Altstandorts nun am Standort Hans-Carl-Nipperdey-Straße zu errichten. Die für den Neubau vorgesehene Fläche ist so zu planen, dass die an dieser Stelle vorgesehene Fortführung des inneren Grüngürtels mindestens in einer Größenordnung erfolgen kann, den der Masterplan Innenstadt vorsieht.

 

II.              Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im weiteren Verfahren und in den Gesprächen mit dem BLB folgende Maßgaben und Ziele zu verfolgen:

 

·               eine Überbauung der Carl-Nipperdey-Str. zu ermöglichen,

·               die geplanten Baukörper zwar unterhalb der Hochhausgrenze, aber dennoch höher als sechs Geschosse zu realisieren,

 

·               die östlich des Gebäudes der Staatsanwaltschaft gelegenen Parkplatzflächen zu überbauen

 

·               zu prüfen, welche zukünftige Nutzung der unterirdischen Zufahrt durch die Unterführung unter der Luxemburger Straße zukommen kann

 

·               aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung die Anzahl der Stellplätze zu reduzieren und die Anzahl der zu realisierenden Stellplätze entsprechend zu minimieren,

 

·               für das Justizzentrum eine repräsentative Adressbildung und angemessene Platzgestaltung zur Luxemburger Straße zu ermöglichen,

 

·               das Bodendenkmal im westlichen Planbereich angrenzend an die Luxemburger Straße zu sichern.

 

III.      Die Verwaltung wird beauftragt, zur Gewährleistung einer hohen städtebaulichen Qualität einen kombinierten städtebaulichen und architektonischen Wettbewerb durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis/90 Die Grünen, der FDP-Fraktion bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln und der Fraktion Die Linke. sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Henseler (Freie Wähler Köln) – zugestimmt.