Beschluss:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zuschüssen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und vorbehaltlich eines rechtskräftigen Baurechts – mit der Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB AG) den Vertrag hinsichtlich des Umbaus und der damit verbundenen Kostenübernahmeregelung der oberirdischen Stadtbahnhaltestelle Severinstraße in der diesem Beschluss vorliegenden Fassung (Anlage 2) mit städtischen Gesamtkosten von zurzeit 2.832.200,00 Euro im Rahmen eines sogenannten In-House-Geschäftes zu schließen.

 

Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 1.687.404,00 Euro bei Finanzstelle 6903-1201-0-6305, Umbau Hst. Severinstraße, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen im Hj. 2009.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.