Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich
des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zuschüssen
nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und vorbehaltlich eines
rechtskräftigen Baurechts – mit der Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB AG) den
Vertrag hinsichtlich des Umbaus und der damit verbundenen Kostenübernahmeregelung
der oberirdischen Stadtbahnhaltestelle Severinstraße in der diesem Beschluss vorliegenden
Fassung (Anlage 2) mit städtischen Gesamtkosten von zurzeit 2.832.200,00 Euro im
Rahmen eines sogenannten In-House-Geschäftes zu schließen.
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 1.687.404,00 Euro bei Finanzstelle 6903-1201-0-6305, Umbau Hst. Severinstraße, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen im Hj. 2009.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.