Sitzung 29.04.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesVorlage: AN/0571/2024 Beschlusstext: Geänderter Beschluss Die Verwaltung wird beauftragt, ab 2025 in die „Lernangebote“ für städtische Mitarbeiter:innen ein möglichst umfassendes Fort- und Weiterbildungsangebot zum Bereich „Nachhaltigkeit“ auf der Grundlage der Sustainable Development Goals aufzunehmen. Dabei sind sowohl niederschwellige Grundlagenangebote zur Vermittlung einer breiten Wissensbasis für alle Beschäftigten als auch spezielle Angebote zum Erwerb vertiefter anwendungsbezogener Kenntnisse sowie spezielle Schulungsangebote für Führungskräfte unter Einbeziehung externen Anbieter:innen der Zivilgesellschaft zu prüfen. Umsetzung Termin: 27.12.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
Sitzung 11.03.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 8.3 Ö: Antrag der FDP-Fraktion betreffend "Stadtweite Einbürgerungsfeiern" Vorlage: AN/1690/2023 Umsetzung Termin: 24.12.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
Sitzung 08.05.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesVorlage: AN/0552/2023 Beschlusstext: Die
Verwaltung soll prüfen, wie es gelingen kann, jungen Menschen mit Behinderung
oder Lernbeeinträchtigung im Geltungsbereich oder lediglich alternativ und
hilfsweise unter Anwendbarkeit des TVAöD auszubilden und diese bei bestandener
Ausbildung gemäß §16aTVAöD zu übernehmen. Weiterhin soll geprüft werden, wie
Auszubildende die zum*zur Fachpraktiker*in Büromanagement ebenfalls
vollumfänglich unter den Geltungsbereich des TVAöD aufgenommen werden können
und bei erfolgreich bestandener Ausbildung sinnvoll in den Dienststellen der
Stadtverwaltung oder anderen kommunalen Einrichtungen eingesetzt werden können.
Umsetzung Termin: 01.04.2024 Erledigt: 17.01.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
Sitzung 13.03.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 10.1 Ö: Teilnahme der Stadt Köln am Projekt „Kommunen gegen Extremismus“ Vorlage: 0607/2023 Beschlusstext: Beschluss:Der Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln bekräftigt den Beschluss des Fachkreises Extremismusprävention (11.10.2022) und des Kriminalpräventiven Rates Köln (17.11.2022) und stimmt der geplanten Teilnahme der Stadt Köln am Projekt „Kommunen gegen Extremismus“ zu. Umsetzung Termin: 20.09.2023 Erledigt: 04.09.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: Beschluss noch nicht umgesetzt, siehe 2856/2023. |
Sitzung 13.03.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesVorlage: AN/0364/2023 Beschlusstext:
Die Verwaltung wird beauftragt,
Umsetzung Termin: 01.01.2024 Erledigt: 22.01.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
Sitzung 13.03.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesVorlage: AN/0376/2023 Beschlusstext: Geänderter Beschluss:
Der Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales bittet die
Oberbürgermeisterin in Hinblick auf die Deutzer Kirmes, sich bei der
Landesregierung Nordrhein-Westfalen dafür einzusetzen, dass der sogenannte
Freizeitlärmerlass dahingehend angepasst wird, dass künftig Volksfeste in
angemessenem zeitlich und wirtschaftlich darstellbaren Umfang stattfinden
können.
Umsetzung Termin: 27.09.2023 Erledigt: 12.04.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: siehe Anmerkung von Hr. Schmaul! |
Sitzung 10.12.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesVorlage: 3356/2018 Beschlusstext: Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Errichtung der in allen Jahrgängen integrativen Gesamtschule am Standort Dellbrücker Mauspfad 200 zum 01.08.2019 mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe II. Die Schule startet mit den Jahrgangsstufen 5 bis 9 und baut die Sekundarstufe II ab 2021/22 jahrgangsweise auf. 2. Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln zu Beschluss 1, gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) den Teilstandort der Willy-Brandt-Gesamtschule, am Standort Dellbrücker-Mauspfad 200, 51069 Köln zum 31.07.2019 aufzuheben. 3. Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln zu Beschluss 1, gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Willy-Brandt-Gesamtschule, Gesamtschule Im Weidenbruch 214, 51061 Köln Höhenhaus, um 2 Züge in der Sekundarstufe I auf zukünftig 6 Züge Sekundarstufe I, an dann nur noch einem Standort, zu reduzieren. Die Sekundarstufe II bleibt mit 5 Zügen unverändert. 4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW zur Genehmigung der Beschlusspunkte 1. und 3. zu stellen und den Beschluss gem. Beschlusspunkt 2 anzuzeigen. 5. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2020 die Zusetzung einer zusätzlichen insgesamt 0,9 Stelle Schulsekretär/in in der EG 7 TVöD für die neu zu errichtenden Gesamtschule Dellbrücker Mauspfad als bisheriger Teilstandort der Willy-Brandt-Gesamtschule bei gleichzeitiger Berücksichtigung von nicht mehr benötigten Stellenanteilen durch die Reduzierung der Zügigkeit bei der Willy-Brandt-Gesamtschule. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 6. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach gesicherter Finanzierung. Für die hierfür not-wendigen Bau- bzw. ÖPP- und Einrichtungsmaßnahmen werden die in diesem Zusammenhang erforderlichen Beschlüsse – unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen – zu einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. Die Finanzierung der Personal- und Büroarbeitsplatzkosten er-folgt im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben durch Einsparungen bei den Sachaufwendungen. 7. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Umsetzung Termin: 29.11.2019 Erledigt: 28.10.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 10.12.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesVorlage: 3568/2018 Beschlusstext: Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Rat fasst folgende Beschlüsse: 1.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung (Gesamtprojektkoordination/
Wahrnehmung der unmittelbaren projektbezogenen Verwaltungstätigkeiten) der
Projekte 2. Der Rat beschließt zur Finanzierung
des Eigenanteils der beiden Projekte in 2019 zahlungswirksamen Mehraufwand in
Höhe von 158.822,06 € im Teilergebnisplan 0504 - Freiwillige Soziale Leistungen
und Diversity, Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen, Teilplanzeile 13 -
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Teilplanzeile 15
-Transferaufwendungen sowie Teilplanzeile 16 - sonstige ordentliche
Aufwendungen. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen in Höhe von
40.738,73 € im Teilergebnisplan 0606 – Hilfen für junge Menschen und ihre
Familien, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen sowie in Höhe von 118.083,33
€ im Teilergebnisplan 0101 – Politische Gremien, Verwaltungsführung und
internationale Angelegenheiten, Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen. Der
übrige Mehraufwand in 2019 in Höhe von insgesamt 774.035,92 € wird im Wege der
unechten Deckung im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Soziale Leistungen und
Diversity durch zweckgebundene Mehrerträge von EHAP und BMAS in gleicher Höhe
im selben Teilergebnisplan, Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine
Umlagen zur Verfügung gestellt. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für die Umsetzung der Projekte in 2020 erforderlichen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 950.451,31 € sowie den voraussichtlichen Förderbetrag in Höhe von insgesamt 787.188,50 € bei der Haushaltsplananmeldung 2020 im Teilergebnisplan 0504 - Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity zu berücksichtigen. Der für die beiden Projekte in 2020 zu erbringende Eigenanteil beträgt 163.262,81 € (Barmittel 40.430,98 €/ verbleibende Personalaufwendungen 121.831,83€). Die Mittelzusetzungen bei der Haushaltsplananmeldung 2020 erhöhen das gesamtstädtische Defizit. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den in 2021 zahlungswirksamen Mehraufwand in Höhe von 48.749,25 € im Teilergebnisplan 0504 - Freiwillige Soziale Leistungen, bei Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen bei der Haushaltsplananmeldung 2020f. zu berücksichtigen. Die Mittelzusetzungen erhöhen das gesamtstädtische Defizit im Haushaltsjahr 2021. 5.
Für die Projektkoordination der beiden Projekte
beschließt der Rat zum Stellenplan 2020 (vorbehaltlich der oben angeführten
Förderung) die befristete Verlängerung einer 0,75 Stelle in der Bewertung A 12 LBesG NRW sowie die befristete
Einrichtung einer 0,5 Stelle in der Bewertung E 11 TVöD bzw. A 12 LBesG NRW.
Für die unmittelbare projektbezogene Verwaltungstätigkeit beschließt der Rat
zum Stellenplan 2020 (vorbehaltlich der oben angeführten Förderung) die
befristete Einrichtung einer 1,0 Stelle in der Bewertung E 9a TVöD bzw. A 9
LBesG NRW.
Umsetzung Termin: 10.10.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 12.11.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesVorlage: 1616/2018 Beschlusstext: Beschluss: Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt, vorbehaltlich einer Förderung durch das Land NRW, die Fortführung der „Regionalagentur Region Köln“ unter der Trägerschaft der Stadt Köln für den Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2021. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der ESF-kofinanzierten Landesarbeitspolitik sowie aus Eigenmitteln der Stadt Köln sowie der beteiligten Kreise und der Stadt Leverkusen. Im Hpl.-Entwurf 2019 und der ihm beigefügten Mittelfristplanung sind im Teilergebnisplan 1501 – Wirtschaft und Tourismus – die entsprechenden Erträge in den Teilplanzeilen 2 – Zuwendungen und allg. Umlagen – und 6 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen – sowie die Aufwendungen in den Teilplanzeilen 11 – Personalaufwendungen - , 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – und 16 – sonstigen ordentliche Aufwendungen – veranschlagt. Umsetzung Termin: 09.10.2019 Erledigt: 25.06.2020 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 12.11.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesVorlage: 3298/2018 Beschlusstext: Beschluss: Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, den gegenüber den Leih-, Vor- und Nachlassgebern des Historischen Archivs am 10.11.2016 erklärten Verjährungsverzicht bis Ende 2020 zu verlängern. Umsetzung Termin: 10.10.2019 Erledigt: 24.09.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 12.11.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 10.8 Ö: Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (SteB); Abwassergebührensatzung 2019 Vorlage: 3214/2018 Beschlusstext: Beschluss: Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln - nimmt die Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2019 (Anlage 2) zur Kenntnis. - stimmt gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie für die Entsorgung von Schmutzwassergruben –Abwassergebührensatzung – in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung zu. Umsetzung Termin: 04.12.2019 Erledigt: 28.10.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 17.09.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 10.4 Ö: Ablösung des AVA-Programmsystems Arriba Vorlage: 2062/2018 Beschlusstext: Beschluss:Der Bedarf an einem Ersatz des aktuell genutzten AVA-Programmsystems Arriba und einer Datenmigration beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung und beim Amt für Verkehrsmanagement wird anerkannt.
Auf eine Wiedervorlage bei Vergabe wird verzichtet. Umsetzung Termin: 09.10.2019 Erledigt: 09.09.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) Realisierung: Schlusszeichnung bei VIII wurde angefordert |
Sitzung 17.09.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesVorlage: 2627/2018 Beschlusstext:
Der Vorsitzende teilt mit, dass ihn im Nachgang der Berichterstattung sehr erstaunt habe, dass die Stellungnahme des Landschaftsverbandes Rheinland ursprünglich nicht der Verwaltungsvorlage beigefügt wurde. Er möchte daher wissen, ob es üblich ist, dass die Verwaltung wichtige Sachverhalte nicht von sich aus vorlegt oder ob es hier entsprechende verwaltungsinterne Regelungen gibt. Die Beantwortung der Frage könne gerne in die Sondersitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung gebracht werden.
Herr Stadtdirektor Dr. Keller sagt zu, die Nachfrage an das zuständige Dezernat weiterzugeben. Grundsätzlich dürfe die Politik von der Verwaltung erwarten, umfassend über den zugrundeliegenden Sachverhalt informiert zu werden.
Beschluss: Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. Umsetzung Termin: 05.12.2019 Erledigt: 31.10.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 17.09.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesVorlage: 0021/2018 Beschlusstext: MdR Dr. Krupp bezieht sich auf die der Vorlage beigefügte Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes. Laut der Stellungnahme sei der Bedarf von drei Zugfahrzeugen nicht erkennbar. Ferner wird darum gebeten, vor der Beschaffung eine qualifizierte Kalkulation inklusive der Folgekosten vorzunehmen; entsprechend ändere sich dann die Kostenschätzung. Er bittet die Verwaltung hierzu um kurze Rückmeldung bzw. Auskunft. Herr Stadtdirektor Dr. Keller teilt mit, dass man diesbezüglich noch mit dem Rechnungsprüfungsamt im Austausch stehe. Daher werde unter Punkt 1 der Vorlage auch aufgeführt, dass die Bedarfsanerkennung hinsichtlich der Zugfahrzeuge vorbehaltlich der erneuten Bedarfsanerkennung durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgen soll. Sollte man hier nicht zu einer einvernehmlichen Sichtweise gelangen, wovon er aktuell nicht ausgehe, komme man mit dieser Angelegenheit noch einmal in den Ausschuss zurück. Nach einer inhaltlichen Diskussion über die Vorlage bittet der Vorsitzende die Verwaltung, im nächsten Jahr einen Erfahrungsbericht über die Einsatzorte usw. vorzulegen. Anschließend stimmt der Ausschuss über die Vorlage ab: Beschluss: Der AVR empfehlt dem Rat, wie folgt zu
beschließen: Der Rat beschließt:
Hinsichtlich
der Zugfahrzeuge erfolgt die Bedarfsanerkennung vorbehaltlich der erneuten
Bedarfsanerkennung durch das Rechnungsprüfungsamt.
Umsetzung Termin: 31.01.2020 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) - Wiedervorlage Sachstandsbericht |
Sitzung 18.06.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesVorlage: 1592/2018 Beschlusstext: Beschluss:Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln stimmt dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Bergisch-Gladbach über die Nutzung der elektronischen Langzeitarchivierung „Digital Preservation Solution“ (DiPS.kommunal) zu. Umsetzung Termin: 09.10.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 18.06.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 1.1 Ö: Europäische Charta der Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene Vorlage: 1865/2018 Beschlusstext: Beschluss:Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der
Rat hebt seinen Beschluss zur Lenkungsgruppe vom 13.10.2011 auf. Das Amt für Gleichstellung unterrichtet den AVR und den Rat regelmäßig über den Fortgang. Umsetzung Termin: 09.10.2019 Erledigt: 05.09.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 18.06.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesVorlage: 2003/2018 Beschlusstext: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom 17.05.2018 (Az: 13 K 5410/15) einzulegen und gleichzeitig weiterhin intensiv Maßnahmen zu ergreifen, um einen Ausgleich zwischen den Interessen der Anwohner des Brüsseler Platzes und der Nutzungsmöglichkeit des öffentlichen Raumes zu schaffen. Umsetzung Termin: 10.10.2019 Erledigt: 23.09.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 23.04.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesVorlage: 0353/2018 Umsetzung Termin: 30.06.2020 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) - Wiedervorlage Sachstandsbericht |
Sitzung 23.04.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesVorlage: 0778/2018 Beschlusstext: Beschluss: Der AVR empfiehlt
dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Umsetzung Termin: 22.11.2019 Erledigt: 22.11.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 23.04.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 10.7 Ö: Einrichtung einer Fahrradstaffel beim Ordnungs- und Verkehrsdienst Vorlage: 0419/2018 Beschlusstext: Beschluss:Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales erkennt den Bedarf in Höhe von 179.945 EUR (brutto) für die Einrichtung einer Fahrradstaffel im Ordnungs- und Verkehrsdienst an. Umsetzung Termin: 31.10.2020 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) - Wiedervorlage Sachstandsbericht |
Sitzung 12.03.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesVorlage: 0005/2018 Beschlusstext: Nach einer kurzen Aussprache
lässt der Vorsitzende den Ausschuss über die vorliegende Beschlussvorlage
abstimmen:
Beschluss:
Für
Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung von Bauleistungen (VOB) des Amtes für Straßen und
Verkehrstechnik sowie für zwei Pilotmaßnahmen des Amtes für Brücken, Tunnel und
Stadtbahnbau gelten im Rahmen des Reformprojekts „Neugestaltung der
Vergabeprozesse“ ab dem Tag der Umsetzung der Pilotversuche folgende
Wertgrenzen und Vorgaben: a) Freihändige
Vergabe bis
100.000 € netto. b)
Beschränkte Ausschreibung bis
1 Mio. € netto. c) Öffentliche
Ausschreibung bis zum
aktuellen EU-Schwellenwert d) Bei
Fördermaßnahmen wird grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben. e) Im Übrigen
gelten die Bestimmungen der VOB. Umsetzung Termin: 04.10.2019 Erledigt: 14.10.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 12.03.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 10.2 Ö: Mitgliedschaft der Stadt Köln in der Votemanager Anwender Gemeinschaft e.V. Vorlage: 0243/2018 Beschlusstext: Beschluss:Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der
Rat der Stadt Köln beschließt, dass die Stadt Köln der
Votemanager-Anwender-Gemeinschaft e.V. als Mitglied beitritt.
Der
Rat beauftragt das Amt für Informationsverarbeitung der Stadt Köln, die
Mitgliedschaft im Verein wahrzunehmen. Umsetzung Termin: 04.10.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 12.03.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 10.6 Ö: Neues IV-Verfahren Betreuungsfachanwendung Vorlage: 3828/2017 Sachstandsbericht: Sachstandsbericht freigegeben Beschlusstext: Beschluss:Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beschließt, dass für die Betreuungsstelle eine Fachanwendung im Betreuungsrecht beschafft und eingeführt wird. Umsetzung Termin: 01.11.2020 Erledigt: 19.09.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) - Wiedervorlage Sachstandsbericht |
Sitzung 12.03.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 10.7 Ö: Rückgabe eines Maori-Schädels (toi moko) aus dem Bestand des Rautenstrauch-Joest-Museums Vorlage: 0452/2018 Beschlusstext: Beschluss:Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Rat stimmt der Rückgabe des Māori-Schädels aus dem Bestand des Rautenstrauch-Joest-Museums (toi moko, RJM Inv Nr. 22510) an das Museum of New Zealand Te Papa Tongarewa aus ethischen Gründen zu. Umsetzung Termin: 04.10.2019 Erledigt: 06.11.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 12.03.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesVorlage: 0398/2018 Beschlusstext: Beschluss: Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und
Rechtsfragen / Vergaben / Internationales beauftragt die Verwaltung der
Innovationswerkstatt Mettler, Neutorstrasse 33, 5020 Salzburg/Österreich den
Rudolfplatz vom 17.05.2018 – 20.05.2018 (zzgl. der notwendigen Auf- und
Abbauarbeiten vom 16.05.2018 – 21.05.2018) zur Durchführung des Projektes
„StadtLesen“ zur Verfügung zu stellen. Umsetzung Termin: 01.10.2019 Erledigt: 20.12.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 12.03.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 10.8 Ö: Verträge mit der AWB GmbH zur Abfallentsorgung und Straßenreinigung Vorlage: 0438/2018 Beschlusstext: Beschluss:Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Verträge zur satzungsgemäßen Abfall-/ Wertstofferfassung und Entsorgung und zur satzungsgemäßen Straßenreinigung in den als Anlagen 2 und 4 beigefügten Fassungen. Umsetzung Termin: 04.10.2019 Erledigt: 29.10.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 12.03.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 10.9 Ö: Richtlinie des Förderprogramms „Altbausanierung und Energieeffizienz - klimafreundliches Wohnen" Vorlage: 3520/2017 Beschlusstext: Auf Nachfrage von MdR Tokyürek sagt Frau Dr. Kremer zu, dass die Beantwortung der in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün vom 08.03.2018 gestellten Nachfragen spätestens bis zur Sitzung des Finanzausschusses am 19.03.2018 vorliegt. Daraufhin schlägt der Vorsitzende vor, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen. Beschluss:
Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. Umsetzung Termin: 07.10.2019 Erledigt: 28.08.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) Realisierung: Bitte mal den Bericht anschauen. Reicht das "abschließend"? |
Sitzung 12.03.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesVorlage: 0249/2018 Beschlusstext: Der Ausschuss hat vor Eintritt in die Tagesordnung auf Anregung von MdR Dr. Krupp beschlossen, die Vorlage ohne Votum in die Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses am 19.03.2018 zu verweisen.
Die Vorlage wird ohne Votum in die Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses am 19.03.2018 verwiesen. Umsetzung Termin: 04.10.2019 Erledigt: 07.01.2020 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 12.03.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 10.11 Ö: Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln Vorlage: 0342/2018 Beschlusstext: Der Ausschuss hat vor Eintritt in die Tagesordnung auf Anregung von MdR Görzel beschlossen, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen.
Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. Umsetzung Termin: 30.04.2020 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) - Wiedervorlage Sachstandsbericht |
Sitzung 12.03.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 10.12 Ö: Ebertplatz: Weiterentwickeltes Zwischennutzungskonzept Vorlage: 0434/2018 Beschlusstext: Vor dem Hintergrund, dass die vorliegende Beschlussvorlage kurzfristig bereitgestellt worden ist, schlägt MdR Dr. Krupp vor, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen. MdR Dr. Killersreiter kündigt in diesem Zusammenhang an, dass ihre Fraktion den Prozess der Umsetzung kritisch begleiten werde. Beschluss: Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. Umsetzung Termin: 07.10.2019 Erledigt: 25.06.2020 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) Realisierung: Zwischenbericht 2019 erfolt gekoppelt mit Beschluss zur Umbauplanung in der 2. Jahreshälfte 2020 |
Sitzung 29.01.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 10.3 Ö: Katzenschutzverordnung mit einer Kastration- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen Vorlage: 3723/2017 Sachstandsbericht: Sachstandsbericht freigegeben Beschlusstext: Beschluss:Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 41 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 13 b TierSchG und § 5 ZustVO Tierschutz NRW den Erlass der Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Köln (Katzenschutzverordnung Köln – KatSchutzVO). Umsetzung Termin: 30.09.2020 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) - Wiedervorlage Sachstandsbericht |
Sitzung 11.12.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 10.9 Ö: Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit Vorlage: 2315/2017 Beschlusstext: Vor Eintritt in die Tagesordnung hat der Ausschuss beschlossen, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen. Herr Stadtdirektor Dr. Keller sagt zu, dass die Nachfrage von MdR Detjen zur Sitzung des Finanzausschusses am 18.12.2017 bzw. wenn möglich schon zur Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 14.12.2017 beantwortet wird.
Beschluss: Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. Umsetzung Termin: 28.03.2020 Erledigt: 20.12.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 18.09.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesVorlage: 0420/2017 Beschlusstext: Der Ausschuss ist sich einig, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen, um die neu eingestellte und als Tischvorlage verteilte Anlage 3, in welcher die Nachfragen aus der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 07.09.2017 beantwortet werden, zunächst lesen und ausreichend würdigen zu können. Beschluss: Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. Umsetzung Termin: 20.12.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 18.09.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesVorlage: 2020/2017 Beschlusstext: Der TOP wurde wegen Sachzusammenhang gemeinsam mit TOP 10.9 behandelt.
Beschluss:Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Rat erkennt
die große Bedeutung der Koordinationsstelle für Geschäftszentrenentwicklung und
Initiativenmanagement zur nachhaltigen Stabilisierung und Förderung der Kölner
Geschäftszentren und Sicherung der Nahversorgung in den Kölner Veedeln an. Um
vorhandene Strukturen nachhaltig zu sichern oder zu reaktivieren, aber auch um
neue Instrumente wie insbesondere gesetzliche Immobilien- und
Standortgemeinschaften zu initiieren, konzeptionell zu unterstützen sowie
administrativ umsetzen und begleiten zu können, beschließt der Rat -
zum Stellenplan 2018 die Entfristung der derzeit
bis zum 31.12.2017 befristeten Stelle in der Wertigkeit EG 13 TVöD im Amt für
Stadtentwicklung und Statistik. Die Finanzierung der zu entfristenden Stelle erfolgt wie bisher durch
die Fortführung der Aufstockung des Personalkostenbudgets durch die Reduzierung
der Sachmittel. Für den städtischen Haushalt entstehen keine zusätzlichen
Belastungen.
Umsetzung Termin: 20.12.2019 Erledigt: 04.12.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) Realisierung: Petra Mundt, i. A. von Hr. Özsahin, i. V. für Fr. Scholz |
Sitzung 18.09.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 10.5 Ö: Drogenhilfekonzept im Rahmen der Suchthilfeplanung 2017/2018 der Stadt Köln Vorlage: 2360/2017 Beschlusstext: Beschluss: Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. Umsetzung Termin: 03.12.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 18.09.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesVorlage: 2445/2017 Beschlusstext: Beschluss: Der AVR empfiehlt dem
Rat, wie folgt zu beschließen:
1.
Der
Rat beauftragt die Verwaltung im Rahmen der Sicherstellung der
Nachwuchsgewinnung sowie der Qualitätssicherung, die Ausbildung von
Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern im Rettungsdienst Köln weiter
auszubauen und die weitere Kooperation mit den Kölner Hilfsorganisationen und
den kommunalen Nachbarn zu prüfen.
2.
Der
Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die Notfallsanitäterausbildung nach
§ 14 Abs. 3 RettG als Kosten des Rettungsdienstes gelten. Die Verwaltung hat
dementsprechend den Bedarf im Rettungsdienstbedarfsplan aufgenommen und mit den
Kostenträgern abgestimmt. Die Finanzierung wurde per Runderlass vom Ministerium
für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA) vom
19.05.2015 - 234 - 0717.1.3.2 zunächst bis Ende 2018 geregelt (s. Anlage 2 +
3). Es erfolgt eine entsprechende Kostenerstattung durch die Kostenträger
(Krankenkassen). Die Verwaltung geht dabei weiterhin von einer 100%
Refinanzierung aus. Ab dem 01.01.2019 sind die Ansatzwerte durch die
Beteiligten der Bedarfs- und Kostenplanung im Rettungsdienst gemeinsam
festzulegen bzw. anzupassen, so dass eine evtl. erforderliche Satzungsanpassung
der Rettungsdienstgebühren unverzüglich vorgenommen werden kann. Umsetzung Termin: 20.12.2019 Erledigt: 20.12.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 18.09.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesVorlage: 1711/2017 Beschlusstext: Beschluss:Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 1. Aufbauend auf seinem Grundsatzbeschluss vom 12.05.2015 (Session 1033/2015) zur Aufnahme der Planung zur Errichtung einer Gesamtschule für 6 Züge der Sekundarstufe I und 5 Züge der Sekundarstufe II mit 1-fach Turnhalle und 3-fach Turnhalle am Standort Wasseramselweg/Girlitzweg in Köln-Vogelsang beschließt der Rat den zeitnahen Start der neuen Schule am Interimsstandort Wasseramselweg, 50829 Köln, in zunächst angemieteten Gebäuden (schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19) gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Nach Fertigstellung des Neubaus Wasseramselweg zieht die Schule von ihrem Interimsstandort dorthin um. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 SchulG, dass die Gesamtschule in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG als gebundene Ganztagsschule geführt wird. 3. Der Rat der Stadt Köln bittet die Schulkonferenz der Gesamtschule Wasseramselweg bei der Entscheidung über das pädagogische Angebot der Schule das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf von Anfang an zu berücksichtigen. 4. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung von insgesamt 2,3 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) EGr. E7 TVöD für die neue Gesamtschule in Vogelsang. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (ggf. Personal- und/oder Sachkosten) für die schulrechtliche Errichtung und Inbetriebnahme der Gesamtschule am Interimsstandort Wasseramselweg ab Start der Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19 und für die Inbetriebnahme des Neubaus auf dem Grundstück Wasseramselweg frühestens ab dem Haushaltsjahr 2022 gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. 6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen. 7. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Umsetzung Termin: 03.12.2019 Erledigt: 28.10.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 18.09.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 1.1 Ö: Verlängerung der Maßnahmen des Frauenförderplans 2015 - 2017 Vorlage: 2280/2017 Beschlusstext: Beschluss:Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Die Maßnahmen und Zielgrößen des 5. Frauenförderplans gelten bis zur Fertigstellung eines Gleichstellungsplans entsprechend den Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) bis 31.12.2018. Umsetzung Termin: 03.12.2019 Erledigt: 13.11.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 03.07.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 10.3 Ö: Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung und überplanmäßige Mittelbereitstellung 2017 Vorlage: 0544/2017/1 Beschlusstext: Beschluss:1. Der Rat nimmt die Umsetzung des verbesserten Betreuungsschlüssels auf 1:60 für folgende Objekte zur Kenntnis: - alle errichteten Leichtbauhallen sowie - alle Standorte, die mit sogenannten „Kojen“ und einer Gemeinschaftsverpflegung ausgestattet sind, Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 640.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung folgender Maßnahmenpakete zur Stärkung des Ehrenamtes: a. Stärkung der Koordination des Ehrenamtes durch Finanzierung jeweils einer halben Stelle in folgenden Einrichtungen: Hardtgenbuscher Kirchweg, Luzerner Weg, Butzweiler Hof, Herkulesstraße und Ringstraße; in Summe 5 x 0,5 = 2,5 Stellen Stärkung der Koordination des Ehrenamtes durch Finanzierung jeweils einer viertel Stelle in folgenden Einrichtungen: Mathias-Brüggen-Straße,
An den Gelenkbogenhallen, zusammengefasste Standorte
Hermann-Heinrich-Gossen-Straße und Max-Planck-Straße, Friedrich-Naumann-Straße,
Eygelshovener Straße und Wilhelm-Schreiber-Straße, Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 297.600 €. b. Stärkung zur Unterstützung des Ehrenamtes in jedem Bürgeramt durch Zusetzung jeweils einer 0,5 Stelle in der Bewertung Stadtoberinspektor BGr. A 10 Lg 2 LBesG NRW bzw. Verwaltungsbeschäftigte/r EG 9 c TVöD, in Summe 9 x 0,5 Stellen = 4,5 Stellen. Die entsprechenden Stellen werden zum Stellenplan 2018 eingerichtet. Um die sofortige Besetzung der Stellen sicherzustellen, werden bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2018 verwaltungsintern Verrechnungsstellen zur Verfügung gestellt. Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 361.600 €. c. Stärkung der standortübergreifenden Betreuung und Steuerung der Ehrenamtler durch Finanzierung einer halben Stelle bei freien Trägern, KABE-Mitgliedern, dem Forum für Willkommenskultur und der ehrenamtlichen muslimischen Flüchtlingshilfe, in Summe 9 x 0,5 = 4,5 Stellen. Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 334.800 €. d. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse der Umsetzung der neuen Ehrenamtsstruktur dem Sozialausschuss und dem Integrationsrat darzustellen. e. Ausbau und Pflege des
digitalen Informationsportals von Wiku. f. Bereitstellung abrufbarer Zuschüsse zur administrativen Unterstützung von Willkommensinitiativen im Umfang von 10 Wochenstunden pro Initiative im Rahmen geringfügiger Beschäftigung. Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 57.100 €. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Optimierung der medizinischen Versorgung, insbesondere in den Notunterkünften und richtet hierfür eine Koordinierungsstelle für alle bisher in den Notunterkünften beschäftigten, medizinischen Fachkräfte ein. Darüber hinaus werden zwei weitere Stellen Gesundheits- und Krankenpflegekräfte zugesetzt, die auch über die Notunterkünfte hinaus bei besonderem Bedarf (akuten Erkrankungen, Impfaktionen) in Regelwohnheimen und Beherbergungsbetrieben eingesetzt werden. Die Anbindung der 3 Vollzeitstellen erfolgt vorerst befristet für 2 Jahre beim Deutschen Roten Kreuz. Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 159.000 €. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Evaluierung der getroffenen Maßnahmen in der zweiten Jahreshälfte 2018. Das Ergebnis ist den in dieser Vorlage beteiligten Fachausschüssen mitzuteilen. 5. Die jährlichen Mehraufwendungen, die sich aus dem Maßnahmenbündel zu den Ziffern 1-3 ergeben, betragen 1.861.400 €. Der Rat beschließt zur Finanzierung der unabweisbaren Mehrbedarfe, die sich durch die Um-setzung des Beschlusspunktes 1 für das gesamte Jahr 2017 sowie der Beschlusspunkte 2-3 für die Zeit vom 01.08.2017 bis 31.12.2017 ergeben, im Haushaltsjahr 2017 überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen im Teilplan 0111, Sonstige innere Verwaltung, Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 150.700 € und im Teilplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 998.300 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in entsprechender Höhe im Teilplan 0503, Weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 6, Kostenerstattungen und Kostenumlagen. Auf der Seite 7 der Vorlage (innerhalb der Begründung) wird der 6.
Absatz beginnend mit „Die Verwaltung ermittelt die Bedarfe ….“ gestrichen. Umsetzung Termin: 03.12.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 03.07.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesVorlage: 1816/2017 Beschlusstext: Beschluss:Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung
und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beschließt: 1. Der Bedarf in Höhe von 166.600 EUR
(brutto) für eine Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in Lasertechnik wird
anerkannt. 2. Die investive Auszahlung erfolgt im
Haushaltsjahr 2017 aus Teilfinanzplan 0205 - Verkehrsüberwachung -
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle
3200-0205-5-2300 – Schiefersburger Weg in Höhe von 166.600 EUR. Umsetzung Termin: 26.11.2019 Erledigt: 18.11.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 03.07.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 10.8 Ö: Ausbau der Kommunalen Integrationszentren NRW durch das Land Vorlage: 1100/2017 Beschlusstext: Beschluss: Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. Umsetzung Termin: 03.12.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 03.07.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 10.12 Ö: Elektronisches Untersuchungs-, Überwachungs-, Behandlungs- und Dokumentationssystem (EMDS) für den Rettungsdienst Vorlage: 1476/2017 Beschlusstext: Beschluss:Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Finanzierung: Die Finanzierung der Defibrillatoren für den Rettungsdienst der Stadt Köln als Ersatzbeschaffung für bereits vorhandene Fahrzeuge i. H. v. 3.156.000 € erfolgt aus veranschlagten Mitteln des Teilergebnisplans 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und bei Zeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen im Haushaltsjahr 2017. Darüber hinaus erfolgt die weitere Finanzierung von Defibrillatoren bei Neufahrzeugen im Haushaltsjahr 2017 aus veranschlagten Mitteln des Teilfinanzplans 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst (Finanzstelle 3703-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge) i. H. v. 880.000 € auf Grundlage der Umsetzungsmaßnahmen des Rettungsdienstbedarfsplanes 2016 der Stadt Köln – Teil 1 (Session-Nr. 2541/2016). Die Finanzierung von Defibrillatoren außerhalb von Fahrzeugen im Haushaltsjahr 2018 mit einem Volumen i. H. v. 850.000 € erfolgt aus veranschlagten Mitteln des Teilfinanzplans 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst (Finanzstelle 3703-0212-0-0300, Techn. Geräte).
Umsetzung Termin: 20.12.2019 Erledigt: 26.11.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 08.05.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 10.2 Ö: Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Paffrather Straße - Dellbrück Vorlage: 0981/2017 Beschlusstext: Beschluss:Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beschließt:
Umsetzung Termin: 03.12.2019 Erledigt: 18.11.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 08.05.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesVorlage: 1123/2017 Beschlusstext: Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 2. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung von insgesamt 1,4 Stellen Verwaltungsbeschäftigten (im Schulsekretariat - ehem. Schulsekretär*in) in der EG 6 TVöD für das neue Gymnasium in Lövenich. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 3. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeister*in in der EG 7 TVöD NRW + Z für das Schulgebäude Neue Sandkaul 29. Sollte der Stellenplan 2018 zum Zeitpunkt der notwenigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Die Stelle Schulhausmeister verbleibt auch nach Umzug des Gymnasiums Zusestraße vom Interimsstandort in Widdersdorf in das vorgesehene Schulgebäude in Lövenich am Schulstandort Neue Sandkaul, der dann in der Folgenutzung für ein weiteres, schulrechtlich zu errichtendes und dauerhaft an diesem Standort verbleibendes Gymnasium in öffentlicher Trägerschaft genutzt werden soll. 4. Der Rat beschließt im Zusammenhang mit dem Umzug des Gymnasiums Zusestraße von Widdersdorf nach Lövenich, voraussichtlich zum Stellenplan 2022, die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeister*in in der EG 7 TVöD NRW + Z für das neue Schulgebäude Zusestraße mit der Option einer Anpassung der Bewertung, sofern neue Erkenntnisse dies erfordern. Sollte der Stellenplan 2022 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 5. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 SchulG, dass das Gymnasium in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG nach dem Umzug an den Standort Zusestraße, dann aufbauend ab dem 5. Schuljahr als gebundene Ganztagsschule geführt wird. Bis dahin wir das Gymnasium im Halbtag geführt. 6. Der Rat der Stadt Köln bittet die Schulkonferenz des Gymnasiums Zusestraße bei der Entscheidung über das pädagogische Angebot der Schule das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf nach Möglichkeit von Anfang an zu berücksichtigen. 7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (ggf. Personal- und/oder Sachkosten) für die schulrechtliche Errichtung und Inbetriebnahme des Gymnasiums am Interimsstandort Neue Sandkaul, ab Start des Gymnasiums zum Schuljahr 2018/19 und für die Inbetriebnahme des Neubaus auf dem Grundstück Zusestr. / Kölner Str. frühestens ab dem Haushaltsjahr 2020 gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Der Rat der Stadt Köln erklärt verbindlich, dass den Maßnahmen unter den jeweils herrschenden Haushaltsbedingungen die für ihre ordnungsgemäße Durchführung und Finanzierung erforderliche Priorität eingeräumt wird. 8. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen. 9. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 10. Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt unverzüglich zu prüfen, den Start der neuen Schule am Interimsstandort mit der Bezirksregierung Köln bereits zum Schuljahr 2017/2018 durchzuführen und die dazu notwendige Klärung mit der Bezirksregierung Köln herbeizuführen. Das Ergebnis soll bis zur Ratssitzung am 18.05.2017 mitgeteilt werden.“ Umsetzung Termin: 29.11.2019 Erledigt: 28.10.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 08.05.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 10.7 Ö: Wiedereinführung des kommunalen Vorkaufsrechtes Vorlage: 3450/2016/1 Beschlusstext: Beschluss:Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Die Wiederaufnahme des vorläufigen Verfahrens soll ab dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die unter 3. näher beschriebenen Stellen bereit gestellt und tatsächlich besetzt sind.
· 2,0 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r (1 x EGr. 10 TVöD, 1 x EGr. 11 TVöD) bzw. StA (BGr. A 11 Laufbahngruppe 2 LBesG NRW) für die Prüfung und Ausübung des Vorkaufsrechtes · 5,5 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r EGr. 7 TVöD bzw. StOS BGr. A 7 Laufbahngruppe 1 LBesG NRW für die Erstellung der Negativatteste und die Erhebung der Gebühren.
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen 448.200 € Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 192.040 € Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge in Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaften – in Teilplanzeile 4 – öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte – von rund 640.000 €.
Umsetzung Termin: 03.12.2019 Erledigt: 29.10.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 08.05.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 10.9 Ö: Fortsetzung des Projektes "museumsbus.koeln" Vorlage: 1090/2017 Beschlusstext: Beschluss:
Der
AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt die Fortsetzung des
museumsübergreifenden Projektes „museumsbus.koeln“ von 01.08.2017 bis zum
31.12.2018. Darüber hinaus beschließt der Rat die Mittelverwendung zur
Finanzierung einer vollen Stelle Museumspädagoge/in EG 13 TVöD (ehem. VGr. II
Fg. 1a BAT) beim Museumsdienst der Stadt Köln zur Leitung und Betreuung des
Projekts und die damit verbundene Verlängerung der Befristung der
entsprechenden Stelle bei 4522/1 Museumsdienst bis 31.12.2018. Die hierfür
benötigten Mittel in Höhe von jährlich 78.400 € stehen im Teilplan 0411 –
Museumsdienst – Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen, zur Verfügung. Umsetzung Termin: 03.12.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 27.03.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 10.1 Ö: Fortführung Live-Streaming aus dem Rat der Stadt Köln Vorlage: 3494/2016 Umsetzung Termin: 03.12.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 27.03.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 10.2 Ö: Luftreinhalteplanung Stadt Köln Vorlage: 3786/2016 Umsetzung Termin: 03.12.2019 Erledigt: 21.11.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 27.03.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 10.6 Ö: Förderprojekt "Einwanderung gestalten NRW" Vorlage: 0554/2017 Beschlusstext: Beschluss: Der AVR empfiehlt
dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt die Teilnahme der Stadt Köln
am Förderprojekt des Landes NRW „Einwanderung gestalten NRW“ im Zeitraum
01.04.2017 bis 31.03.2019.
Das Finanzierungsvolumen für Personal- und
anteilige Sachaufwendungen beträgt in den Haushaltsjahren 2017-2019 insgesamt
434.150 €. Das Land NRW gewährt eine Förderung von 90% der zuwendungsfähigen
Kosten. Der verbleibende kommunale Eigenanteil beträgt vorbehaltlich der
Anerkennung der Förderfähigkeit der jeweiligen Kostenpositionen voraussichtlich
rd. 57.900,- €. Zur Durchführung
des Projektes beschließt der Rat für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019
vorbehaltlich der Förderzusage des Landes die befristete Einrichtung von 1,5 Stellen für
Projektkoordination/-steuerung in der BGr. A 14 LBesG NRW (vgl. EG 14 Fg. 1
TVöD VKA) und 0,5 Stelle für Projektmitarbeit/Administration in der BGr. A 12
LBesG NRW (vgl. EG 11 TVöD VKA). Um die sofortige
Besetzung der Stellen sicherzustellen, werden bis zum Inkrafttreten des
Haushalts 2018 verwaltungsintern Verrechnungsstellen zur Verfügung gestellt. Umsetzung Termin: 03.12.2019 Erledigt: 29.11.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 27.03.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesVorlage: 0216/2017 Beschlusstext: Beschluss: Die Beschlussvorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. Umsetzung Termin: 30.01.2021 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) - Wiedervorlage Sachstandsbericht |
Sitzung 06.02.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 10.2 Ö: Koordination multiprofessionelle Teams und Gruppenleitung Schulsozialarbeit Vorlage: 3687/2016 Beschlusstext: Beschluss: Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt die
Einrichtung folgender zusätzlicher unbefristeter Planstellen zum Stellenplan
2018:
für die kommunale Koordinierung
der Schulsozialarbeit zur Gewährleistung der fachlichen Begleitung der neu einzurichtenden
multiprofessionellen Teams
für die Fachberatung
Schulsozialarbeit (Teamleitung) Da eine Stellenbesetzung unterjährig in 2017 erforderlich
ist, werden bis zum Inkrafttreten des
Stellenplans 2018 verwaltungsintern Verrechnungsstellen bereitgestellt. Die im Hj. 2017
anteilig entstehenden Personal- und Sachkosten in Höhe von insgesamt 110.133 €
für 8 Monate werden durch Verbesserungen an anderer Stelle im Teilergebnisplan
0604, Kinder- und Jugendarbeit, finanziert. Die ab 2018ff. benötigten Mittel in
Höhe von rd. 165.200 € p.a. werden im Haushaltsplanentwurf 2018 berücksichtigt
und durch Ausgleichsbeträge innerhalb des
Schulbudgets kompensiert. Umsetzung Termin: 20.12.2019 Erledigt: 19.11.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 06.02.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesVorlage: 3855/2016 Beschlusstext: MdR Richter schlägt vor Eintritt in die Tagesordnung vor, die
Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen.
Beschluss:Die Beschlussvorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. Umsetzung Termin: 20.12.2019 Erledigt: 04.12.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) Realisierung: Petra Mundt, i. A. von Hr. Özsahin, i. V. für Fr. Scholz |
Sitzung 12.12.2016 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 10.2 Ö: 2020: Köln l(i)ebt Vielfalt - Diversity Konzept Vorlage: 3068/2016 Beschlusstext: Beschluss:Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln nimmt das Diversity Konzept „2020: Köln l(i)ebt Vielfalt“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung: 1. das vorliegende Diversity Konzept inklusive der beschriebenen Maßnahmen umzusetzen, den damit verbundenen Implementierungsprozess fortzuschreiben und somit die Strategie des Diversity Managements als Querschnittsaufgabe in und auf allen Ebenen der Stadtverwaltung zu etablieren und den Umsetzungsprozess zu begleiten, 2. insbesondere ·
die
Fragestellungen zur Erhebung der Ist-Analyse sowie ein daraus zu entwickelndes
Controlling mit entsprechenden Indikatoren zu erstellen und den entsprechenden
Ausschüssen und dem Integrationsrat sowie den einzelnen
Stadtarbeitsgemeinschaften als Mitteilung vorzulegen, · die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema fortzuschreiben. · die Vernetzung der betroffenen Akteure intern wie extern fortzuführen.
3. die Weiterentwicklung und Umsetzung des vorliegenden Konzeptes durch ein Maßnahmenprogramm dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. 4.
Die
Budgetierung für die Umsetzung der Maßnahmen im Haushalt 2018 und Folgejahren
ist entsprechend einzubringen. Umsetzung Termin: 20.12.2019 Erledigt: 11.12.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 12.12.2016 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 10.9 Ö: Wiederinbetriebnahme von vier stationären Geschwindigkeitsmessanlagen Vorlage: 3378/2016 Beschlusstext: Beschluss:Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergaben/Internationales stimmt der Durchführung des europaweiten Vergabeverfahrens nach VOL/A zur Wiederinbetriebnahme der vier stationären Geschwindigkeitsmesstellen mit Lasermess- oder Radartechnik zu. Umsetzung Termin: 20.12.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 12.12.2016 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 10.12 Ö: Modernisierung der Leitstelle der Feuerwehr Köln - Projekt „Leitstelle 2020" Vorlage: 3382/2016 Beschlusstext: Beschluss:Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Darüber hinaus erfolgt zur weiteren Finanzierung eine Sollumbuchung
i.H.v. 1.085.580 € innerhalb des Teilfinanzplans 0212 von Finanzstelle
3701-0212-1-5200, Neubau FW 10, zur Finanzstelle 3701-0212-0-0700,
Leitstellenrechner, Hj. 2016. Die Mittel werden im Haushaltsjahr 2016 für den
Neubau der Feuerwache 10 nicht benötigt, müssen jedoch zum Hpl. 2018 zur
Sicherstellung der Gesamtfinanzierung zusätzlich neu veranschlagt werden.
Die Finanzierung der zur Umsetzung der Maßnahme benötigten
investiven Mittel i.H.v. 11.682.153 € (Kostenschätzung auf Grundlage eines
Gutachtens eines qualifizierten Fachplaners i.H.v. 8.986.272 € zzgl. 30 % für
Unwägbarkeiten) erfolgt durch eine zusätzliche Mittelbereitstellung zum
Haushaltsplan 2018 im Teilfinanzplan 0212 Brand- und Bevölkerungsschutz,
Rettungsdienst bei Finanzstelle 3701-0212-0-0700, „Leitstellenrechner“.
Zur Finanzierung der aus den Investitionen entstehenden Abschreibungen
in Höhe von 2.689.147 € p.a. und der Aufwendungen für Wartung/Support und
Schulungen in Höhe von insgesamt 3.010.700 € für den Zeitraum von 5 Jahren,
erfolgt ab dem Jahr 2018 eine zusätzliche Mittelbereitstellung im
Teilergebnisplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst. Aktuell
veranschlagte Mittel für die Wartung/Support des jetzigen Leitstellensystems
werden gegen gerechnet. Eine jahresbezogene Kostendarstellung ist der Anlage 5
zu entnehmen.
Umsetzung Termin: 20.12.2019 Erledigt: 20.12.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 05.09.2016 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 10.9 Ö: Ausbau von derzeit etwa 170 Brandschutzfahrzeugen der Feuerwehr Köln zur Umrüstung auf Digitalfunk Vorlage: 2564/2016 Beschlusstext: Beschluss:Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales ist mit der Ausschreibung der Ausbauleistung von derzeit etwa 170 Brandschutzfahrzeugen der Feuerwehr Köln zur Umrüstung auf den Digitalfunk einverstanden. Der Beschluss des AVR wird unter Vorbehalt der ungeänderten Zustimmung des Gesundheitsausschusses gefasst. Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales verzichtet darauf, die Vergabeentscheidung selbst zu treffen. Umsetzung Termin: 20.12.2019 Erledigt: 05.12.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 23.06.2016 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 3.6 Ö: Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Köln Vorlage: 0413/2016 Beschlusstext: 4 Beantwortung von mündlichen Anfragen aus vorheriger
Sitzung 4.1 Beantwortung von mündlichen Fragen aus
der Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/
Vergabe/ Internationales vom 20.06.2016 zu Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Köln 0413/2016
[Die Beantwortung ist Anlage
6 der o. g. Beschlussvorlage.]
Der Ausschuss nimmt die Beantwortung zur
Kenntnis. Umsetzung Termin: 20.12.2019 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 03.11.2014 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesVorlage: 2848/2014 Beschlusstext: Beschluss:Der Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales stimmt der
Einführung eines einheitlichen, online gestützten Vormerkverfahrens zur Vergabe
der Kinderbetreuungsplätze in Köln im Amt für Kinder, Jugend und Familie sowie
bei den öffentlich geförderten Trägern der Jugendhilfe zu und stellt den
entsprechenden Bedarf fest. Umsetzung Termin: 20.12.2019 Erledigt: 30.06.2022 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 19.05.2014 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 10.1 Ö: Einführung einer Software "Fallmanagement SGB VIII" im Amt für Kinder, Jugend und Familie Vorlage: 1021/2014 Beschlusstext: Beschluss:Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und
Rechtsfragen/Vergabe/Internationales stimmt der Einführung einer neuen Software
„Fallmanagement SGB VIII“ im Amt für Kinder, Jugend und Familie im Rahmen der
interkommunalen Zusammenarbeit im KDN zu und stellt den entsprechenden Bedarf
fest. Er beschließt zugleich den Verzicht auf den Vergabevorbehalt.
Umsetzung Termin: 17.01.2020 Erledigt: 30.06.2022 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
Sitzung 19.03.2012 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / InternationalesTOP 10.2 Ö: Beschleunigung der städtischen Bauprojekte und Vergabeprozesse - Geschäftsprozessoptimierung Vorlage: 0064/2012 Beschlusstext: Beschluss: Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. Umsetzung Termin: 15.01.2021 Erledigt: 21.01.2021 Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) - Erneute Verlängerung Wvl. Sachstandsbericht Realisierung: Im Auftrag von Herrn Ganze (Stellvertretende AL 11) wurde dem Sachstandsbericht zugestimmt. |