Sitzung 29.04.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 8.2 Ö: Antrag von Klima-Gut betreffend Fortbildungsangebote zu Nachhaltigkeit für städtische Mitarbeitende ab 2025

Vorlage:  AN/0571/2024

Beschlusstext:

Geänderter Beschluss

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ab 2025 in die „Lernangebote“ für städtische Mitarbeiter:innen ein möglichst umfassendes Fort- und Weiterbildungsangebot zum Bereich „Nachhaltigkeit“ auf der Grundlage der Sustainable Development Goals aufzunehmen. Dabei sind sowohl niederschwellige Grundlagenangebote zur Vermittlung einer breiten Wissensbasis für alle Beschäftigten als auch spezielle Angebote zum Erwerb vertiefter anwendungsbezogener Kenntnisse sowie spezielle Schulungsangebote für Führungskräfte unter Einbeziehung

externen Anbieter:innen der Zivilgesellschaft zu prüfen.

 

Umsetzung
Termin: 27.12.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 11.03.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 8.3 Ö: Antrag der FDP-Fraktion betreffend "Stadtweite Einbürgerungsfeiern"

Vorlage:  AN/1690/2023

Umsetzung
Termin: 24.12.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 08.05.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 8.4 Ö: Antrag der Fraktionen: Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Die Linke, FDP und Volt betreffend "Übernahme von Auszubildenen mit Behinderung"

Vorlage:  AN/0552/2023

Beschlusstext:

Beschluss:

Die Verwaltung soll prüfen, wie es gelingen kann, jungen Menschen mit Behinderung oder Lernbeeinträchtigung im Geltungsbereich oder lediglich alternativ und hilfsweise unter Anwendbarkeit des TVAöD auszubilden und diese bei bestandener Ausbildung gemäß §16aTVAöD zu übernehmen. Weiterhin soll geprüft werden, wie Auszubildende die zum*zur Fachpraktiker*in Büromanagement ebenfalls vollumfänglich unter den Geltungsbereich des TVAöD aufgenommen werden können und bei erfolgreich bestandener Ausbildung sinnvoll in den Dienststellen der Stadtverwaltung oder anderen kommunalen Einrichtungen eingesetzt werden können.

Umsetzung
Termin: 01.04.2024
Erledigt: 17.01.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 13.03.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.1 Ö: Teilnahme der Stadt Köln am Projekt „Kommunen gegen Extremismus“

Vorlage:  0607/2023

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Köln bekräftigt den Beschluss des Fachkreises Extremismusprävention (11.10.2022) und des Kriminalpräventiven Rates Köln (17.11.2022) und stimmt der geplanten Teilnahme der Stadt Köln am Projekt „Kommunen gegen Extremismus“ zu.

Umsetzung
Termin: 20.09.2023
Erledigt: 04.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung: Beschluss noch nicht umgesetzt, siehe 2856/2023.

Sitzung 13.03.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 8.2 Ö: Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Grünen, CDU, Volt betreffend "Böllerverbotszone Silvester 2023/2024"

Vorlage:  AN/0364/2023

Beschlusstext:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. eine Verbotszone für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk) (§ 22 Abs. 1 1. Spreng.V.) mit ausschließlicher Knallwirkung (beispielsweise Silvesterknaller, Böller; Feuerwerksraketen ausgenommen) linksrheinisch, innerhalb der Ringe (einschließlich der Ringe) einzurichten.

  1. gemeinsam mit der Polizei ein Konzept zu erarbeiten, wie dieses Verbot überwacht bzw.  eingehalten werden kann.

Umsetzung
Termin: 01.01.2024
Erledigt: 22.01.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Sitzung 13.03.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 8.3 Ö: Antrag der SPD-Fraktion betreffend "Der Deutzer Kirmes eine Zukunft geben – Verwaltung muss Ermessensspielräume zugunsten der Schausteller*innen und Gäste der Kirmes nutzen"

Vorlage:  AN/0376/2023

Beschlusstext:

Geänderter Beschluss:

 

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales bittet die Oberbürgermeisterin in Hinblick auf die Deutzer Kirmes, sich bei der Landesregierung Nordrhein-Westfalen dafür einzusetzen, dass der sogenannte Freizeitlärmerlass dahingehend angepasst wird, dass künftig Volksfeste in angemessenem zeitlich und wirtschaftlich darstellbaren Umfang stattfinden können.

Umsetzung
Termin: 27.09.2023
Erledigt: 12.04.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung: siehe Anmerkung von Hr. Schmaul!

Sitzung 10.12.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.2 Ö: Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe II am Standort Dellbrücker Mauspfad bei gleichzeitiger Auflösung des Teilstandorts Dellbrücker Mauspfad der Willy-Brandt-Gesamtschule Im Weidenbruch, Köln-Höhenhaus und Änderung der Aufnahmekapazität der Willy-Brandt-Gesamtschule auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2019/20

Vorlage:  3356/2018

Beschlusstext:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

1.    Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Errichtung der in allen Jahrgängen integrativen Gesamtschule am Standort Dellbrücker Mauspfad 200 zum 01.08.2019 mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe II. Die Schule startet mit den Jahrgangsstufen 5 bis 9 und baut die Sekundarstufe II ab 2021/22 jahrgangsweise auf.

2.    Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln zu Beschluss 1, gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) den Teilstandort der Willy-Brandt-Gesamtschule, am Standort Dellbrücker-Mauspfad 200, 51069 Köln zum 31.07.2019 aufzuheben.

3.    Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln zu Beschluss 1, gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Willy-Brandt-Gesamtschule, Gesamtschule Im Weidenbruch 214, 51061 Köln Höhenhaus, um 2 Züge in der Sekundarstufe I auf zukünftig 6 Züge Sekundarstufe I, an dann nur noch einem Standort, zu reduzieren. Die Sekundarstufe II bleibt mit 5 Zügen unverändert.

4.    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW zur Genehmigung der Beschlusspunkte 1. und 3. zu stellen und den Beschluss gem. Beschlusspunkt 2 anzuzeigen.

5.    Der Rat beschließt zum Stellenplan 2020 die Zusetzung einer zusätzlichen insgesamt 0,9 Stelle Schulsekretär/in in der EG 7 TVöD für die neu zu errichtenden Gesamtschule Dellbrücker Mauspfad als bisheriger Teilstandort der Willy-Brandt-Gesamtschule bei gleichzeitiger Berücksichtigung von nicht mehr benötigten Stellenanteilen durch die Reduzierung der Zügigkeit bei der Willy-Brandt-Gesamtschule. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 

6.    Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach gesicherter Finanzierung. Für die hierfür not-wendigen Bau- bzw. ÖPP- und Einrichtungsmaßnahmen werden die in diesem Zusammenhang erforderlichen Beschlüsse – unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen – zu einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. Die Finanzierung der Personal- und Büroarbeitsplatzkosten er-folgt im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben durch Einsparungen bei den Sachaufwendungen.

7.    Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

Umsetzung
Termin: 29.11.2019
Erledigt: 28.10.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 10.12.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.8 Ö: Durchführung der Projekte ALVENI links und rechts vom Rhein zur Verbesserung der Lebenssituation von neuzugewanderten Unionsbürgern/-innen, darunter Eltern mit ihren Kindern im Vorschulalter bis zu 7 Jahren im Rahmen des EHAP (Europäischer Hilfsfond für die am stärksten benachteiligten Personen)

Vorlage:  3568/2018

Beschlusstext:

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

1.    Die Verwaltung wird mit der Durchführung (Gesamtprojektkoordination/ Wahrnehmung der unmittelbaren projektbezogenen Verwaltungstätigkeiten) der Projekte
- ALVENI links vom Rhein und
- ALVENI rechts vom Rhein
zur Verbesserung der Lebenssituation von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgern/-innen, darunter Kinder im Vorschulalter bis zu 7 Jahren im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)
unter dem Vorbehalt der Förderung des Projektes aus EU-Mitteln (EHAP) sowie aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) beauftragt. Die Laufzeit der beiden Projekte beginnt zum 01.01.2019 und endet zum 31.12.2020. Die Höhe des Projektvolumens beträgt für die Haushaltsjahre 2019/ 2020/ 2021 insgesamt 1.932.058,54 € (2019: 932.857,98 €/ 2020: 950.451,31 €/ 2021: 48.749,25 €).

2.    Der Rat beschließt zur Finanzierung des Eigenanteils der beiden Projekte in 2019 zahlungswirksamen Mehraufwand in Höhe von 158.822,06 € im Teilergebnisplan 0504 - Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Teilplanzeile 15 -Transferaufwendungen sowie Teilplanzeile 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen in Höhe von 40.738,73 € im Teilergebnisplan 0606 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen sowie in Höhe von 118.083,33 € im Teilergebnisplan 0101 – Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten, Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen. Der übrige Mehraufwand in 2019 in Höhe von insgesamt 774.035,92 € wird im Wege der unechten Deckung im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity durch zweckgebundene Mehrerträge von EHAP und BMAS in gleicher Höhe im selben Teilergebnisplan, Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen zur Verfügung gestellt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für die Umsetzung der Projekte in 2020 erforderlichen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 950.451,31 € sowie den voraussichtlichen Förderbetrag in Höhe von insgesamt 787.188,50 € bei der Haushaltsplananmeldung 2020 im Teilergebnisplan 0504 - Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity zu berücksichtigen. Der für die beiden Projekte in 2020 zu erbringende Eigenanteil beträgt 163.262,81 € (Barmittel 40.430,98 €/ verbleibende Personalaufwendungen 121.831,83€). Die Mittelzusetzungen bei der Haushaltsplananmeldung 2020 erhöhen das gesamtstädtische Defizit.

4.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, den in 2021 zahlungswirksamen Mehraufwand in Höhe von 48.749,25 € im Teilergebnisplan 0504 - Freiwillige Soziale Leistungen, bei Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen bei der Haushaltsplananmeldung 2020f. zu berücksichtigen. Die Mittelzusetzungen erhöhen das gesamtstädtische Defizit im Haushaltsjahr 2021.

5.    Für die Projektkoordination der beiden Projekte beschließt der Rat zum Stellenplan 2020 (vorbehaltlich der oben angeführten Förderung) die befristete Verlängerung einer 0,75 Stelle in der Bewertung  A 12 LBesG NRW sowie die befristete Einrichtung einer 0,5 Stelle in der Bewertung E 11 TVöD bzw. A 12 LBesG NRW. Für die unmittelbare projektbezogene Verwaltungstätigkeit beschließt der Rat zum Stellenplan 2020 (vorbehaltlich der oben angeführten Förderung) die befristete Einrichtung einer 1,0 Stelle in der Bewertung E 9a TVöD bzw. A 9 LBesG NRW.

Die Stellen werden für den Förderzeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 und darüber hinaus bis zum 31.03.2021 für erforderliche Nacharbeiten befristet eingerichtet. Für die vorzeitige Besetzung ab dem 01.01.2019 werden verwaltungsinterne Verrechnungsstellen bereitgestellt.

Umsetzung
Termin: 10.10.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 12.11.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.1 Ö: Fortführung der Trägerschaft für die Regionalagentur Region Köln durch die Stadt Köln für den Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2021

Vorlage:  1616/2018

Beschlusstext:

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt, vorbehaltlich einer Förderung durch das Land NRW, die Fortführung der „Regionalagentur Region Köln“ unter der Trägerschaft der Stadt Köln für den Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2021.

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der ESF-kofinanzierten Landesarbeitspolitik sowie aus Eigenmitteln der Stadt Köln sowie der beteiligten Kreise und der Stadt Leverkusen.

Im Hpl.-Entwurf 2019 und der ihm beigefügten Mittelfristplanung sind im Teilergebnisplan 1501 – Wirtschaft und Tourismus – die entsprechenden Erträge in den Teilplanzeilen 2 – Zuwendungen und allg. Umlagen – und 6 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen – sowie die Aufwendungen in den Teilplanzeilen 11 – Personalaufwendungen - , 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – und 16 – sonstigen ordentliche Aufwendungen – veranschlagt.

Umsetzung
Termin: 09.10.2019
Erledigt: 25.06.2020

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 12.11.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.7 Ö: Großschadensereignis Einsturz Historisches Archiv hier; Verlängerung des Verzichts der Stadt Köln auf die Einrede der Verjährung gegenüber den Leih-, Vor- und Nachlassgebern des Historischen Archivs

Vorlage:  3298/2018

Beschlusstext:

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, den gegenüber den Leih-, Vor- und Nachlassgebern des Historischen Archivs am 10.11.2016 erklärten Verjährungsverzicht bis Ende 2020 zu verlängern.

Umsetzung
Termin: 10.10.2019
Erledigt: 24.09.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 12.11.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.8 Ö: Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (SteB); Abwassergebührensatzung 2019

Vorlage:  3214/2018

Beschlusstext:

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Köln

-       nimmt die Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2019 (Anlage 2) zur Kenntnis.

-       stimmt gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie für die Entsorgung von Schmutzwassergruben –Abwassergebührensatzung – in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung zu.

Umsetzung
Termin: 04.12.2019
Erledigt: 28.10.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 17.09.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.4 Ö: Ablösung des AVA-Programmsystems Arriba

Vorlage:  2062/2018

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Bedarf an einem Ersatz des aktuell genutzten AVA-Programmsystems Arriba und einer Datenmigration beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung und beim Amt für Verkehrsmanagement wird anerkannt.

Auf eine Wiedervorlage bei Vergabe wird verzichtet.

Umsetzung
Termin: 09.10.2019
Erledigt: 09.09.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Realisierung: Schlusszeichnung bei VIII wurde angefordert

Sitzung 17.09.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.3 Ö: Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lindenthal zum Schuljahr 2019/20 bei gleichzeitiger auslaufender Schließung der Elsa-Brändström-Realschule und der Ernst-Simons-Realschule

Vorlage:  2627/2018

Beschlusstext:

Vor Eintritt in die Tagesordnung schlägt MdR Richter vor, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen. Hintergrund sei die Sondersitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 24.09.2018.

Der Vorsitzende teilt mit, dass ihn im Nachgang der Berichterstattung sehr erstaunt habe, dass die Stellungnahme des Landschaftsverbandes Rheinland ursprünglich nicht der Verwaltungsvorlage beigefügt wurde. Er möchte daher wissen, ob es üblich ist, dass die Verwaltung wichtige Sachverhalte nicht von sich aus vorlegt oder ob es hier entsprechende verwaltungsinterne Regelungen gibt. Die Beantwortung der Frage könne gerne in die Sondersitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung gebracht werden.

Herr Stadtdirektor Dr. Keller sagt zu, die Nachfrage an das zuständige Dezernat weiterzugeben. Grundsätzlich dürfe die Politik von der Verwaltung erwarten, umfassend über den zugrundeliegenden Sachverhalt informiert zu werden.

Beschluss:

Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

Umsetzung
Termin: 05.12.2019
Erledigt: 31.10.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 17.09.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.6 Ö: "Null Toleranz für Raser" - Ordnungsbehördliche Maßnahmen gegen die Raserszene im Kölner Stadtgebiet - Maßnahmenpaket III - Stärkung und Ausbau der Verkehrssicherheit in den Stadtbezirken

Vorlage:  0021/2018

Beschlusstext:

MdR Dr. Krupp bezieht sich auf die der Vorlage beigefügte Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes. Laut der Stellungnahme sei der Bedarf von drei Zugfahrzeugen nicht erkennbar. Ferner wird darum gebeten, vor der Beschaffung eine qualifizierte Kalkulation inklusive der Folgekosten vorzunehmen; entsprechend ändere sich dann die Kostenschätzung. Er bittet die Verwaltung hierzu um kurze Rückmeldung bzw. Auskunft.

Herr Stadtdirektor Dr. Keller teilt mit, dass man diesbezüglich noch mit dem Rechnungsprüfungsamt im Austausch stehe. Daher werde unter Punkt 1 der Vorlage auch aufgeführt, dass die Bedarfsanerkennung hinsichtlich der Zugfahrzeuge vorbehaltlich der erneuten Bedarfsanerkennung durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgen soll. Sollte man hier nicht zu einer einvernehmlichen Sichtweise gelangen, wovon er aktuell nicht ausgehe, komme man mit dieser Angelegenheit noch einmal in den Ausschuss zurück.

Nach einer inhaltlichen Diskussion über die Vorlage bittet der Vorsitzende die Verwaltung, im nächsten Jahr einen Erfahrungsbericht über die Einsatzorte usw. vorzulegen.

Anschließend stimmt der Ausschuss über die Vorlage ab:

Beschluss:

Der AVR empfehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt:

  1. Der Bedarf in Höhe von 2.969.050,- Euro (brutto) für die Umsetzung des Maßnahmenpaketes III zur Stärkung und zum Ausbau der Verkehrssicherheit in den Stadtbezirken Kölns wird anerkannt.

Hinsichtlich der Zugfahrzeuge erfolgt die Bedarfsanerkennung vorbehaltlich der erneuten Bedarfsanerkennung durch das Rechnungsprüfungsamt.

  1. Zur Finanzierung der Investitionskosten beschließt der Rat die außerplanmäßige Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.957.250,- Euro gemäß § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2018 im Teilfinanzplan 0205 – Verkehrsüberwachung, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen, bei der Finanzstelle 3200-0205-0-0200, Semistationäre Anlagen. Die Deckung erfolgt durch entsprechend geringere Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8,  Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6601-1201-0-6610 Straßenbauliche Maßnahmen Schul-/Kitabauten in Höhe von 657.250,- Euro, bei Finanzstelle 6601-1201-1-1049 Rheinboulevard Sanierung. DzBr-Malakoff in Höhe von 500.000,- Euro, bei  Finanzstelle 6601-1201-3-8103 Gewerbegebiet Marsdorf, Gewerbep. Horbell in Höhe von 400.000,- Euro  sowie bei Finanzstelle 6601-1201-0-1002 Platzgestaltung in Höhe von 400.000,- Euro, da sich die Umsetzung der Maßnahmen zeitlich verzögert. Entsprechende Kassenmittel sind im Rahmen der Hpl.-Aufstellung für die Jahre 2019ff. zu berücksichtigen.

    Die übrigen 750.000 Euro stehen im Teilfinanzplan 0205 – Verkehrsüberwachung bei der Finanzstelle 3200-0205-0-0200, Semistationäre Anlagen, im Hj. 2018 als Kassenmittel zur Verfügung.

  1. Darüber hinaus beschließt der Rat die Freigabe der Kassenmittel in Höhe von 750.000 Euro bei der Finanzstelle 3200-0205-0-0200, Semistationäre Anlagen im Haushaltsjahr 2018.

Umsetzung
Termin: 31.01.2020

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) - Wiedervorlage Sachstandsbericht

Sitzung 18.06.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.2 Ö: Zusammenarbeit im Bereich der elektronischen Langzeitarchivierung „Digital Preservation Solution“ (DiPS.kommunal)
hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Bergisch-Gladbach

Vorlage:  1592/2018

Beschlusstext:

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Köln stimmt dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Bergisch-Gladbach über die Nutzung der elektronischen Langzeitarchivierung „Digital Preservation Solution“ (DiPS.kommunal) zu.

Umsetzung
Termin: 09.10.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 18.06.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 1.1 Ö: Europäische Charta der Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

Vorlage:  1865/2018

Beschlusstext:

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat hebt seinen Beschluss zur Lenkungsgruppe vom 13.10.2011 auf.

Das Amt für Gleichstellung unterrichtet den AVR und den Rat regelmäßig über den Fortgang.

Umsetzung
Termin: 09.10.2019
Erledigt: 05.09.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 18.06.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.3 Ö: Einlegung der Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 17.05.2018 betreffend Maßnahmen gegen die Lärmimmissionen auf dem Brüsseler Platz

Vorlage:  2003/2018

Beschlusstext:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom 17.05.2018 (Az: 13 K 5410/15) einzulegen und gleichzeitig weiterhin intensiv Maßnahmen zu ergreifen, um einen Ausgleich zwischen den Interessen der Anwohner des Brüsseler Platzes und der Nutzungsmöglichkeit des öffentlichen Raumes zu schaffen.

Umsetzung
Termin: 10.10.2019
Erledigt: 23.09.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 23.04.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

Sitzung 23.04.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.5 Ö: Modernisierung der Leitstelle der Feuerwehr Köln - Projekt „Leitstelle 2020"
Umsetzungsbeschluss Teil 1 - IT-Technik

Vorlage:  0778/2018

Beschlusstext:

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

  1. Der Rat beschließt die Neubeschaffung eines Einsatzleitsystems, die Neubeschaffung eines Kommunikationssystems, die Modernisierung des Alarmierungssystems und die Beschaffung der erforderlichen IT-Plattform für die Leitstelle der Feuerwehr Köln mit investiven Kosten i.H.v. 10.578.699 € (brutto incl. Fachplanung) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der IT-Maßnahmen.

  1. Die Finanzierung der investiven Mittel und der sich aus den Investitionen ergebenden Abschreibungen sowie der Aufwendungen für Wartung/Support und Schulungen erfolgt aus bereits veranschlagten Mitteln im Teilfinanz-, bzw. Teilergebnisplan 0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst.

  1. Der Rat beschließt die Freigabe der für die Planung und Umsetzung der IT-Maßnahmen notwendigen Mittel in Höhe von 10.578.699 € im Teilfinanzplan 0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Finanzstelle 3701-0212-0-0700 Leitstellenrechner, Haushaltsjahr 2018.

  1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Planungen für die erforderlichen baulichen Maßnahmen noch nicht abgeschlossen sind. Hierzu legt die Verwaltung einen weiteren Umsetzungsbeschluss (Teil 2 - Gebäude) mit einer Gesamtdarstellung der finanziellen Auswirkungen vor. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme im Kostenrahmen des Planungsbeschlusses (DS-Nr. 3382/2016) wird angestrebt.

  1. Unter dem Vorbehalt des Einvernehmens mit den Kostenträgern im Rettungsdienst (gesetzliche Krankenkassen) werden 60% der entstehenden Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen sowie die Aufwendungen für Wartung/Support und Schulungen über Rettungsdienstgebühren im bodengebundenen Rettungsdienst und in der Luftrettung refinanziert.

Umsetzung
Termin: 22.11.2019
Erledigt: 22.11.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 23.04.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.7 Ö: Einrichtung einer Fahrradstaffel beim Ordnungs- und Verkehrsdienst

Vorlage:  0419/2018

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales erkennt den Bedarf in Höhe von 179.945 EUR (brutto) für die Einrichtung einer Fahrradstaffel im Ordnungs- und Verkehrsdienst an.

Umsetzung
Termin: 31.10.2020

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) - Wiedervorlage Sachstandsbericht

Sitzung 12.03.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.4 Ö: Anhebung der Wertgrenze für beschränkte Ausschreibungen von Bauleistungen im Rahmen des Reformprojekts "Neugestaltung der Vergabeprozesse"

Vorlage:  0005/2018

Beschlusstext:

Nach einer kurzen Aussprache lässt der Vorsitzende den Ausschuss über die vorliegende Beschlussvorlage abstimmen:

Beschluss:

Für Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung von Bauleistungen (VOB) des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik sowie für zwei Pilotmaßnahmen des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau gelten im Rahmen des Reformprojekts „Neugestaltung der Vergabeprozesse“ ab dem Tag der Umsetzung der Pilotversuche folgende Wertgrenzen und Vorgaben:

a)      Freihändige Vergabe                               bis 100.000 € netto.
    (grundsätzlich durch Angebotsbeiziehung)

b)      Beschränkte Ausschreibung               bis 1 Mio. € netto.

c)      Öffentliche Ausschreibung                      bis zum aktuellen EU-Schwellenwert
                                                                    (zur Zeit 5.548.000 Euro € netto).

d)      Bei Fördermaßnahmen wird grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben.

e)      Im Übrigen gelten die Bestimmungen der VOB.

Umsetzung
Termin: 04.10.2019
Erledigt: 14.10.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 12.03.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.2 Ö: Mitgliedschaft der Stadt Köln in der Votemanager Anwender Gemeinschaft e.V.

Vorlage:  0243/2018

Beschlusstext:

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die Stadt Köln der Votemanager-Anwender-Gemeinschaft e.V. als Mitglied beitritt.

Der Rat beauftragt das Amt für Informationsverarbeitung der Stadt Köln, die Mitgliedschaft im Verein wahrzunehmen.

Umsetzung
Termin: 04.10.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 12.03.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.6 Ö: Neues IV-Verfahren Betreuungsfachanwendung

Vorlage:  3828/2017

Sachstandsbericht: Sachstandsbericht freigegeben

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beschließt, dass für die Betreuungsstelle eine Fachanwendung im Betreuungsrecht beschafft und eingeführt wird.

Umsetzung
Termin: 01.11.2020
Erledigt: 19.09.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) - Wiedervorlage Sachstandsbericht

Sitzung 12.03.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.7 Ö: Rückgabe eines Maori-Schädels (toi moko) aus dem Bestand des Rautenstrauch-Joest-Museums

Vorlage:  0452/2018

Beschlusstext:

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat stimmt der Rückgabe des Māori-Schädels aus dem Bestand des Rautenstrauch-Joest-Museums (toi moko, RJM Inv Nr. 22510) an das Museum of New Zealand Te Papa Tongarewa aus ethischen Gründen zu.

Umsetzung
Termin: 04.10.2019
Erledigt: 06.11.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 12.03.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 9.1 Ö: Rudolfplatz
hier: Antrag der Innovationswerkstatt Mettler, Neutorstrasse 33, 5020 Salzburg/Österreich auf Durchführung des Projektes "StadtLesen 2018" vom 17.05.2018 - 20.05.2018 (zzgl. der Auf- und Abbauarbeiten vom 16.05.2018 - 21.05.2018) auf dem Rudolfplatz

Vorlage:  0398/2018

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergaben / Internationales beauftragt die Verwaltung der Innovationswerkstatt Mettler, Neutorstrasse 33, 5020 Salzburg/Österreich den Rudolfplatz vom 17.05.2018 – 20.05.2018 (zzgl. der notwendigen Auf- und Abbauarbeiten vom 16.05.2018 – 21.05.2018) zur Durchführung des Projektes „StadtLesen“ zur Verfügung zu stellen.

Umsetzung
Termin: 01.10.2019
Erledigt: 20.12.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 12.03.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.8 Ö: Verträge mit der AWB GmbH zur Abfallentsorgung und Straßenreinigung

Vorlage:  0438/2018

Beschlusstext:

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Köln beschließt die Verträge zur satzungsgemäßen Abfall-/ Wertstofferfassung und Entsorgung und zur satzungsgemäßen Straßenreinigung in den als Anlagen 2 und 4 beigefügten Fassungen.

Umsetzung
Termin: 04.10.2019
Erledigt: 29.10.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 12.03.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.9 Ö: Richtlinie des Förderprogramms „Altbausanierung und Energieeffizienz - klimafreundliches Wohnen"

Vorlage:  3520/2017

Beschlusstext:

Auf Nachfrage von MdR Tokyürek sagt Frau Dr. Kremer zu, dass die Beantwortung der in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün vom 08.03.2018 gestellten Nachfragen spätestens bis zur Sitzung des Finanzausschusses am 19.03.2018 vorliegt.

Daraufhin schlägt der Vorsitzende vor, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen.

Beschluss:

Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

Umsetzung
Termin: 07.10.2019
Erledigt: 28.08.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Realisierung: Bitte mal den Bericht anschauen. Reicht das "abschließend"?

Sitzung 12.03.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.10 Ö: Ordnungsbehördliche Verordnung für 2018 über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 an den aufgeführten Tagen und Zeiten

Vorlage:  0249/2018

Beschlusstext:

Der Ausschuss hat vor Eintritt in die Tagesordnung auf Anregung von MdR Dr. Krupp beschlossen, die Vorlage ohne Votum in die Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses am 19.03.2018 zu verweisen.


Beschluss:

Die Vorlage wird ohne Votum in die Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses am 19.03.2018 verwiesen.

Umsetzung
Termin: 04.10.2019
Erledigt: 07.01.2020

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 12.03.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.11 Ö: Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln

Vorlage:  0342/2018

Beschlusstext:

Der Ausschuss hat vor Eintritt in die Tagesordnung auf Anregung von MdR Görzel beschlossen, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen.


Beschluss:

Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

Umsetzung
Termin: 30.04.2020

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) - Wiedervorlage Sachstandsbericht

Sitzung 12.03.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.12 Ö: Ebertplatz: Weiterentwickeltes Zwischennutzungskonzept

Vorlage:  0434/2018

Beschlusstext:

Vor dem Hintergrund, dass die vorliegende Beschlussvorlage kurzfristig bereitgestellt worden ist, schlägt MdR Dr. Krupp vor, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen.

MdR Dr. Killersreiter kündigt in diesem Zusammenhang an, dass ihre Fraktion den Prozess der Umsetzung kritisch begleiten werde. 

Beschluss:

Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

Umsetzung
Termin: 07.10.2019
Erledigt: 25.06.2020

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Realisierung: Zwischenbericht 2019 erfolt gekoppelt mit Beschluss zur Umbauplanung in der 2. Jahreshälfte 2020

Sitzung 29.01.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.3 Ö: Katzenschutzverordnung mit einer Kastration- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen

Vorlage:  3723/2017

Sachstandsbericht: Sachstandsbericht freigegeben

Beschlusstext:

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 41 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 13 b TierSchG und § 5 ZustVO Tierschutz NRW den Erlass der Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Köln (Katzenschutzverordnung Köln – KatSchutzVO).

Umsetzung
Termin: 30.09.2020

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) - Wiedervorlage Sachstandsbericht

Sitzung 11.12.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.9 Ö: Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit

Vorlage:  2315/2017

Beschlusstext:

Vor Eintritt in die Tagesordnung hat der Ausschuss beschlossen, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen.

Herr Stadtdirektor Dr. Keller sagt zu, dass die Nachfrage von MdR Detjen zur Sitzung des Finanzausschusses am 18.12.2017 bzw. wenn möglich schon zur Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 14.12.2017 beantwortet wird.

Beschluss:

Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

Umsetzung
Termin: 28.03.2020
Erledigt: 20.12.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 18.09.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.3 Ö: 5. Fortführung von "Win-Win für Köln" - ein kombiniertes Programm der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Bildungspolitik zur Wertverbesserung städtischer Gebäude

Vorlage:  0420/2017

Beschlusstext:

Der Ausschuss ist sich einig, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen, um die neu eingestellte und als Tischvorlage verteilte Anlage 3, in welcher die Nachfragen aus der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 07.09.2017 beantwortet werden, zunächst lesen und ausreichend würdigen zu können.

Beschluss:

Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

Umsetzung
Termin: 20.12.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 18.09.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.4 Ö: Umsetzung Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK)
Hier: Entfristung der Koordinationsstelle für Geschäftszentrenentwicklung und Initiativenmanagement im Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Vorlage:  2020/2017

Beschlusstext:

Der TOP wurde wegen Sachzusammenhang gemeinsam mit TOP 10.9 behandelt.

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat erkennt die große Bedeutung der Koordinationsstelle für Geschäftszentrenentwicklung und Initiativenmanagement zur nachhaltigen Stabilisierung und Förderung der Kölner Geschäftszentren und Sicherung der Nahversorgung in den Kölner Veedeln an. Um vorhandene Strukturen nachhaltig zu sichern oder zu reaktivieren, aber auch um neue Instrumente wie insbesondere gesetzliche Immobilien- und Standortgemeinschaften zu initiieren, konzeptionell zu unterstützen sowie administrativ umsetzen und begleiten zu können, beschließt der Rat

-        zum Stellenplan 2018 die Entfristung der derzeit bis zum 31.12.2017 befristeten Stelle in der Wertigkeit EG 13 TVöD im Amt für Stadtentwicklung und Statistik.

Die Finanzierung der zu entfristenden Stelle erfolgt wie bisher durch die Fortführung der Aufstockung des Personalkostenbudgets durch die Reduzierung der Sachmittel. Für den städtischen Haushalt entstehen keine zusätzlichen Belastungen.

Umsetzung
Termin: 20.12.2019
Erledigt: 04.12.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Realisierung: Petra Mundt, i. A. von Hr. Özsahin, i. V. für Fr. Scholz

Sitzung 18.09.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.5 Ö: Drogenhilfekonzept im Rahmen der Suchthilfeplanung 2017/2018 der Stadt Köln

Vorlage:  2360/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

Umsetzung
Termin: 03.12.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 18.09.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.8 Ö: Einführung bzw. Ausbau des Berufsbildes „Notfallsanitäter und Notfallsanitäterin" in der Feuerwehr und im Rettungsdienst Köln

Vorlage:  2445/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

1.    Der Rat beauftragt die Verwaltung im Rahmen der Sicherstellung der Nachwuchsgewinnung sowie der Qualitätssicherung, die Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern im Rettungsdienst Köln weiter auszubauen und die weitere Kooperation mit den Kölner Hilfsorganisationen und den kommunalen Nachbarn zu prüfen.

2.    Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die Notfallsanitäterausbildung nach § 14 Abs. 3 RettG als Kosten des Rettungsdienstes gelten. Die Verwaltung hat dementsprechend den Bedarf im Rettungsdienstbedarfsplan aufgenommen und mit den Kostenträgern abgestimmt. Die Finanzierung wurde per Runderlass vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA) vom 19.05.2015 - 234 - 0717.1.3.2 zunächst bis Ende 2018 geregelt (s. Anlage 2 + 3). Es erfolgt eine entsprechende Kostenerstattung durch die Kostenträger (Krankenkassen). Die Verwaltung geht dabei weiterhin von einer 100% Refinanzierung aus. Ab dem 01.01.2019 sind die Ansatzwerte durch die Beteiligten der Bedarfs- und Kostenplanung im Rettungsdienst gemeinsam festzulegen bzw. anzupassen, so dass eine evtl. erforderliche Satzungsanpassung der Rettungsdienstgebühren unverzüglich vorgenommen werden kann.

Umsetzung
Termin: 20.12.2019
Erledigt: 20.12.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 18.09.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.10 Ö: Schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule Wasseramselweg – Start der Schule bis zum Umzug in den Neubau am benachbarten Interimsstandort Wasseramselweg in anzumietenden Räumlichkeiten zum Schuljahr 2018/19

Vorlage:  1711/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

1.         Aufbauend auf seinem Grundsatzbeschluss vom 12.05.2015 (Session 1033/2015) zur Aufnahme der Planung zur Errichtung einer Gesamtschule für 6 Züge der Sekundarstufe I und 5 Züge der Sekundarstufe II mit 1-fach Turnhalle und 3-fach Turnhalle am Standort Wasseramselweg/Girlitzweg in Köln-Vogelsang beschließt der Rat den zeitnahen Start der neuen Schule am Interimsstandort Wasseramselweg, 50829 Köln, in zunächst angemieteten Gebäuden (schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19) gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Nach Fertigstellung des Neubaus Wasseramselweg zieht die Schule von ihrem Interimsstandort dorthin um.

2.         Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 SchulG, dass die Gesamtschule in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG als gebundene Ganztagsschule geführt wird.

3.         Der Rat der Stadt Köln bittet die Schulkonferenz der Gesamtschule Wasseramselweg bei der Entscheidung über das pädagogische Angebot der Schule das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf von Anfang an zu berücksichtigen.

4.         Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung von insgesamt 2,3 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) EGr. E7 TVöD für die neue Gesamtschule in Vogelsang. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

5.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (ggf. Personal- und/oder Sachkosten) für die schulrechtliche Errichtung und Inbetriebnahme der Gesamtschule am Interimsstandort Wasseramselweg ab Start der Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19 und für die Inbetriebnahme des Neubaus auf dem Grundstück Wasseramselweg frühestens ab dem Haushaltsjahr 2022 gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen.

6.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen.

7.         Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

Umsetzung
Termin: 03.12.2019
Erledigt: 28.10.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 18.09.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 1.1 Ö: Verlängerung der Maßnahmen des Frauenförderplans 2015 - 2017

Vorlage:  2280/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Die Maßnahmen und Zielgrößen des 5. Frauenförderplans gelten bis zur Fertigstellung eines Gleichstellungsplans entsprechend den Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) bis 31.12.2018.

Umsetzung
Termin: 03.12.2019
Erledigt: 13.11.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 03.07.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.3 Ö: Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung und überplanmäßige Mittelbereitstellung 2017

Vorlage:  0544/2017/1

Beschlusstext:

Beschluss:

1.    Der Rat nimmt die Umsetzung des verbesserten Betreuungsschlüssels auf 1:60 für folgende Objekte zur Kenntnis:

-     alle errichteten Leichtbauhallen sowie

-     alle Standorte, die mit sogenannten „Kojen“ und einer Gemeinschaftsverpflegung ausgestattet sind,

 
namentlich die Standorte Luzerner Weg, Hardtgenbuscher Kirchweg und Butzweiler Hof als Leichtbauhallenstandorte und die Standorte Friedrich-Naumann-Straße, Mathias-Brüggen-Straße, Robert-Perthel-Straße und Ostlandstraße als Unterkünfte mit Kojen und Gemeinschaftsverpflegung.

 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, an diesen Standorten die Betreuung bis zur Beendigung der Belegung auf mindestens 1:60 festzusetzen, darüber hinaus jedoch an allen weiteren Standorten an dem Betreuungsschlüssel 1:80 festzuhalten.

Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 640.000 €.

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung folgender Maßnahmenpakete zur Stärkung des Ehrenamtes:

a.    Stärkung der Koordination des Ehrenamtes durch Finanzierung jeweils einer halben Stelle in folgenden Einrichtungen:

Hardtgenbuscher Kirchweg, Luzerner Weg, Butzweiler Hof, Herkulesstraße und Ringstraße; in Summe 5 x 0,5 = 2,5 Stellen

Stärkung der Koordination des Ehrenamtes durch Finanzierung jeweils einer viertel Stelle in folgenden Einrichtungen:

Mathias-Brüggen-Straße, An den Gelenkbogenhallen, zusammengefasste Standorte Hermann-Heinrich-Gossen-Straße und Max-Planck-Straße, Friedrich-Naumann-Straße, Eygelshovener Straße und Wilhelm-Schreiber-Straße,
in Summe 6 x 0,25 = 1,5 Stellen.

Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 297.600 €.

b.    Stärkung zur Unterstützung des Ehrenamtes in jedem Bürgeramt durch Zusetzung jeweils einer 0,5 Stelle in der Bewertung Stadtoberinspektor BGr. A 10 Lg 2 LBesG NRW bzw. Verwaltungsbeschäftigte/r EG 9 c TVöD, in Summe 9 x 0,5 Stellen = 4,5 Stellen. Die entsprechenden Stellen werden zum Stellenplan 2018 eingerichtet. Um die sofortige Besetzung der Stellen sicherzustellen, werden bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2018 verwaltungsintern Verrechnungsstellen zur Verfügung gestellt.

Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 361.600 €.

c.    Stärkung der standortübergreifenden Betreuung und Steuerung der Ehrenamtler durch Finanzierung einer halben Stelle bei freien Trägern, KABE-Mitgliedern, dem Forum für Willkommenskultur und der ehrenamtlichen muslimischen Flüchtlingshilfe, in Summe 9 x 0,5 = 4,5 Stellen.

Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 334.800 €.

d.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse der Umsetzung der neuen Ehrenamtsstruktur dem Sozialausschuss und dem Integrationsrat darzustellen.

e.    Ausbau und Pflege des digitalen Informationsportals von Wiku.
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 11.300 €.

f.     Bereitstellung abrufbarer Zuschüsse zur administrativen Unterstützung von Willkommensinitiativen im Umfang von 10 Wochenstunden pro Initiative im Rahmen geringfügiger Beschäftigung.

Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 57.100 €.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Optimierung der medizinischen Versorgung, insbesondere in den Notunterkünften und richtet hierfür eine Koordinierungsstelle für alle bisher in den Notunterkünften beschäftigten, medizinischen Fachkräfte ein. Darüber hinaus werden zwei weitere Stellen Gesundheits- und Krankenpflegekräfte zugesetzt, die auch über die Notunterkünfte hinaus bei besonderem Bedarf (akuten Erkrankungen, Impfaktionen) in Regelwohnheimen und Beherbergungsbetrieben eingesetzt werden. Die Anbindung der 3 Vollzeitstellen erfolgt vorerst befristet für 2 Jahre beim Deutschen Roten Kreuz.

Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 159.000 €.

4.    Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Evaluierung der getroffenen Maßnahmen in der zweiten Jahreshälfte 2018. Das Ergebnis ist den in dieser Vorlage beteiligten Fachausschüssen mitzuteilen.

5.    Die jährlichen Mehraufwendungen, die sich aus dem Maßnahmenbündel zu den Ziffern 1-3 ergeben, betragen 1.861.400 €.

Der Rat beschließt zur Finanzierung der unabweisbaren Mehrbedarfe, die sich durch die Um-setzung des Beschlusspunktes 1 für das gesamte Jahr 2017 sowie der Beschlusspunkte 2-3 für die Zeit vom 01.08.2017 bis 31.12.2017 ergeben, im Haushaltsjahr 2017 überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen im Teilplan 0111, Sonstige innere Verwaltung, Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 150.700 € und im Teilplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 998.300 €.

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in entsprechender Höhe im Teilplan 0503, Weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 6, Kostenerstattungen und Kostenumlagen.

Auf der Seite 7 der Vorlage (innerhalb der Begründung) wird der 6. Absatz beginnend mit „Die Verwaltung ermittelt die Bedarfe ….“ gestrichen.

Umsetzung
Termin: 03.12.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 03.07.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.6 Ö: Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auf dem Schiefersburger Weg - Nippes (Bilderstöckchen)

Vorlage:  1816/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beschließt:

1.  Der Bedarf in Höhe von 166.600 EUR (brutto) für eine Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in Lasertechnik wird anerkannt.

2.  Die investive Auszahlung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 aus Teilfinanzplan 0205 - Verkehrsüberwachung - Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 3200-0205-5-2300 – Schiefersburger Weg in Höhe von 166.600 EUR.

Umsetzung
Termin: 26.11.2019
Erledigt: 18.11.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 03.07.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.8 Ö: Ausbau der Kommunalen Integrationszentren NRW durch das Land

Vorlage:  1100/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

Umsetzung
Termin: 03.12.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 03.07.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.12 Ö: Elektronisches Untersuchungs-, Überwachungs-, Behandlungs- und Dokumentationssystem (EMDS) für den Rettungsdienst

Vorlage:  1476/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

  1. Der Rat beschließt die Beschaffung eines Elektronischen Untersuchungs-, Überwachungs-, Behandlungs- und Dokumentationssystem (EMDS) für den Rettungsdienst der Stadt Köln mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 5.355.000 €.

Finanzierung:

Die Finanzierung der Defibrillatoren für den Rettungsdienst der Stadt Köln als Ersatzbeschaffung für bereits vorhandene Fahrzeuge i. H. v. 3.156.000 € erfolgt aus veranschlagten Mitteln des Teilergebnisplans 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und bei Zeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen im Haushaltsjahr 2017.

Darüber hinaus erfolgt die weitere Finanzierung von Defibrillatoren bei Neufahrzeugen im Haushaltsjahr 2017 aus veranschlagten Mitteln des Teilfinanzplans 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst (Finanzstelle 3703-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge) i. H. v. 880.000 € auf Grundlage der Umsetzungsmaßnahmen des Rettungsdienstbedarfsplanes 2016 der Stadt Köln – Teil 1 (Session-Nr. 2541/2016).

Die Finanzierung von Defibrillatoren außerhalb von Fahrzeugen im Haushaltsjahr 2018 mit einem Volumen i. H. v. 850.000 € erfolgt aus veranschlagten Mitteln des Teilfinanzplans 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst (Finanzstelle 3703-0212-0-0300, Techn. Geräte).

  1. Der Rat beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen mit Kassenwirksamkeit 2018 in Höhe von 850.000 € im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Teilfinanzplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 3703-0212-0-0300, Technische Geräte. Die Deckung erfolgt durch entsprechend geringere Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Teilfinanzplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge, Hj. 2017.

Umsetzung
Termin: 20.12.2019
Erledigt: 26.11.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 08.05.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.2 Ö: Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Paffrather Straße - Dellbrück

Vorlage:  0981/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beschließt:

  1. Der Bedarf in Höhe von 150.000 Euro (brutto) wird anerkannt.

  2. Die investive Auszahlung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 aus Teilfinanzplan 0205 – Verkehrsüberwachung – Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 3200-0205-1-2100 in Höhe von 150.000 EUR.

Umsetzung
Termin: 03.12.2019
Erledigt: 18.11.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 08.05.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.5 Ö: Schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums Zusestraße/ Kölner Straße in Lövenich - Interimsstart am Standort Neue Sandkaul in Widdersdorf in angemieteten/ erworbenen Räumlichkeiten der privaten Internationalen Friedensschule

Vorlage:  1123/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

1.          „Aufbauend auf seinem Grundsatzbeschluss vom 12.05.2015 (Session 1033/2015) zur Aufnahme der Planung eines Neubaus mit 3-fach Turnhalle für ein städtisches Gymnasium mit 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II an der Zusestraße/ Kölner Straße in Lövenich beschließt der Rat den zeitnahen Start der neuen Schule am Interimsstandort Neue Sandkaul 29, 50859 Köln, in den nach Ratsbeschluss vom 04.04.2017 zum Schuljahr 2018/19 anzumietenden, zum Schuljahr 2019/20 käuflich zu erwerbenden Gebäuden, in denen derzeit die private Internationale Friedensschule untergebracht ist, (schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums zum Schuljahr 2018/19) gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Nach Fertigstellung des Neubaus Zusestraße zieht die Schule von ihrem Interimsstandort dorthin um.

2.         Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung von insgesamt 1,4 Stellen Verwaltungsbeschäftigten (im Schulsekretariat - ehem. Schulsekretär*in) in der EG 6 TVöD für das neue Gymnasium in Lövenich. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

3.         Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeister*in in der EG 7 TVöD NRW + Z für das Schulgebäude Neue Sandkaul 29. Sollte der Stellenplan 2018 zum Zeitpunkt der notwenigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Die Stelle Schulhausmeister verbleibt auch nach Umzug des Gymnasiums Zusestraße vom Interimsstandort in Widdersdorf in das vorgesehene Schulgebäude in Lövenich am Schulstandort Neue Sandkaul, der dann in der Folgenutzung für ein weiteres, schulrechtlich zu errichtendes und dauerhaft an diesem Standort verbleibendes Gymnasium in öffentlicher Trägerschaft genutzt werden soll.

4.         Der Rat beschließt im Zusammenhang mit dem Umzug des Gymnasiums Zusestraße von Widdersdorf nach Lövenich, voraussichtlich zum Stellenplan 2022, die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeister*in in der EG 7 TVöD NRW + Z für das neue Schulgebäude Zusestraße mit der Option einer Anpassung der Bewertung, sofern neue Erkenntnisse dies erfordern. Sollte der Stellenplan 2022 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

5.         Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 SchulG, dass das Gymnasium in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG nach dem Umzug an den Standort Zusestraße, dann aufbauend ab dem 5. Schuljahr als gebundene Ganztagsschule geführt wird. Bis dahin wir das Gymnasium im Halbtag geführt.

6.         Der Rat der Stadt Köln bittet die Schulkonferenz des Gymnasiums Zusestraße bei der Entscheidung über das pädagogische Angebot der Schule das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf nach Möglichkeit von Anfang an zu berücksichtigen.

7.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (ggf. Personal- und/oder Sachkosten) für die schulrechtliche Errichtung und Inbetriebnahme des Gymnasiums am Interimsstandort Neue Sandkaul, ab Start des Gymnasiums zum Schuljahr 2018/19 und für die Inbetriebnahme des Neubaus auf dem Grundstück Zusestr. / Kölner Str. frühestens ab dem Haushaltsjahr 2020 gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Der Rat der Stadt Köln erklärt verbindlich, dass den Maßnahmen unter den jeweils herrschenden Haushaltsbedingungen die für ihre ordnungsgemäße Durchführung und Finanzierung erforderliche Priorität eingeräumt wird.

8.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen.

9.         Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

10.      Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt unverzüglich zu prüfen, den Start der neuen Schule am Interimsstandort mit der Bezirksregierung Köln bereits zum Schuljahr 2017/2018 durchzuführen und die dazu notwendige Klärung mit der Bezirksregierung Köln herbeizuführen. Das Ergebnis soll bis zur Ratssitzung am 18.05.2017 mitgeteilt werden.“

Umsetzung
Termin: 29.11.2019
Erledigt: 28.10.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 08.05.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.7 Ö: Wiedereinführung des kommunalen Vorkaufsrechtes

Vorlage:  3450/2016/1

Beschlusstext:

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung das Verfahren zur Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechtes beim Kauf von Grundstücken nach den §§ 24 ff. BauGB im Rahmen eines vorläufigen Verfahrens schnellstmöglich wieder aufzunehmen und die Wiederaufnahme des Verfahrens im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Die Wiederaufnahme des vorläufigen Verfahrens soll ab dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die unter 3. näher beschriebenen Stellen bereit gestellt und tatsächlich besetzt sind.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Zukunft zur Ablösung des vorläufigen Verfahrens eine das Verfahren vereinfachende technisch basierte Lösung aufzustellen und einzuführen.

  1. Für die Durchführung des kommunalen Vorkaufsrechtes beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 die Einrichtung von folgenden 7,5 Mehrstellen im Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:

·        2,0 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r (1 x EGr. 10 TVöD, 1 x EGr. 11 TVöD) bzw. StA (BGr. A 11 Laufbahngruppe 2 LBesG NRW) für die Prüfung und Ausübung des Vorkaufsrechtes

·        5,5 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r EGr. 7 TVöD bzw. StOS BGr. A 7 Laufbahngruppe 1 LBesG NRW für die Erstellung der Negativatteste und die Erhebung der Gebühren.

Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

  1. Der Rat beschließt die 13. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.

  1. Der Rat beschließt gem. § 83 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen für die zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 in:

Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen                                                  448.200 €

Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen             192.040 €

Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge in Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaften – in Teilplanzeile 4 – öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte – von rund 640.000 €.

  1. Hinsichtlich der Stellenbemessung und demzufolge der Gebührenberechnung erfolgt nach einem Erfahrungszeitraum von einem Jahr seit der Wiederausübung die Evaluation und ggf. Anpassung auf der Grundlage der dann vorliegenden tatsächlichen Rahmendaten (Anzahl Kaufverträge, Zurückweisungen, Negativatteste, Ausübung Vorkaufsrecht, Stand der Datenverarbeitung).

  1. Der Rat beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in der als Anlage 2 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.

Umsetzung
Termin: 03.12.2019
Erledigt: 29.10.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 08.05.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.9 Ö: Fortsetzung des Projektes "museumsbus.koeln"

Vorlage:  1090/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt die Fortsetzung des museumsübergreifenden Projektes „museumsbus.koeln“ von 01.08.2017 bis zum 31.12.2018. Darüber hinaus beschließt der Rat die Mittelverwendung zur Finanzierung einer vollen Stelle Museumspädagoge/in EG 13 TVöD (ehem. VGr. II Fg. 1a BAT) beim Museumsdienst der Stadt Köln zur Leitung und Betreuung des Projekts und die damit verbundene Verlängerung der Befristung der entsprechenden Stelle bei 4522/1 Museumsdienst bis 31.12.2018. Die hierfür benötigten Mittel in Höhe von jährlich 78.400 € stehen im Teilplan 0411 – Museumsdienst – Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen, zur Verfügung.

Umsetzung
Termin: 03.12.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 27.03.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.1 Ö: Fortführung Live-Streaming aus dem Rat der Stadt Köln

Vorlage:  3494/2016

Umsetzung
Termin: 03.12.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 27.03.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.2 Ö: Luftreinhalteplanung Stadt Köln

Vorlage:  3786/2016

Umsetzung
Termin: 03.12.2019
Erledigt: 21.11.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 27.03.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.6 Ö: Förderprojekt "Einwanderung gestalten NRW"

Vorlage:  0554/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt die Teilnahme der Stadt Köln am Förderprojekt des Landes NRW „Einwanderung gestalten NRW“ im Zeitraum 01.04.2017 bis 31.03.2019.

Das Finanzierungsvolumen für Personal- und anteilige Sachaufwendungen beträgt in den Haushaltsjahren 2017-2019 insgesamt 434.150 €. Das Land NRW gewährt eine Förderung von 90% der zuwendungsfähigen Kosten. Der verbleibende kommunale Eigenanteil beträgt vorbehaltlich der Anerkennung der Förderfähigkeit der jeweiligen Kostenpositionen voraussichtlich rd. 57.900,- €.

Zur Durchführung des Projektes beschließt der Rat für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 vorbehaltlich der Förderzusage des Landes die befristete Einrichtung von 1,5 Stellen für Projektkoordination/-steuerung in der BGr. A 14 LBesG NRW (vgl. EG 14 Fg. 1 TVöD VKA) und 0,5 Stelle für Projektmitarbeit/Administration in der BGr. A 12 LBesG NRW (vgl. EG 11 TVöD VKA).

Um die sofortige Besetzung der Stellen sicherzustellen, werden bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2018 verwaltungsintern Verrechnungsstellen zur Verfügung gestellt.

Umsetzung
Termin: 03.12.2019
Erledigt: 29.11.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 27.03.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.9 Ö: Weiterführung des Projekts "Optimierung von Früherkennung und Versorgung von Kindern und jungen Menschen mit Zeichen einer psychischen Störung" und Anpassung der benötigten Stellenressourcen

Vorlage:  0216/2017

Beschlusstext:

Beschluss:

Die Beschlussvorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

Umsetzung
Termin: 30.01.2021

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) - Wiedervorlage Sachstandsbericht

Sitzung 06.02.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.2 Ö: Koordination multiprofessionelle Teams und Gruppenleitung Schulsozialarbeit

Vorlage:  3687/2016

Beschlusstext:

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt die Einrichtung folgender zusätzlicher unbefristeter Planstellen zum Stellenplan 2018:

  1. 1,0 Sozialarbeiter/-pädagoge S 15, FGr. 6 TVöD-V

für die kommunale Koordinierung der Schulsozialarbeit zur Gewährleistung der fachlichen     Begleitung der neu einzurichtenden multiprofessionellen Teams

  1. 1,0 Sozialarbeiter/-pädagoge S 15, FGr. 6 TVöD-V

für die Fachberatung Schulsozialarbeit (Teamleitung)

Da eine Stellenbesetzung unterjährig in 2017 erforderlich ist, werden bis zum Inkrafttreten des      Stellenplans 2018 verwaltungsintern Verrechnungsstellen bereitgestellt.

Die im Hj. 2017 anteilig entstehenden Personal- und Sachkosten in Höhe von insgesamt 110.133 € für 8 Monate werden durch Verbesserungen an anderer Stelle im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, finanziert. Die ab 2018ff. benötigten Mittel in Höhe von rd. 165.200 € p.a. werden im Haushaltsplanentwurf 2018 berücksichtigt und durch Ausgleichsbeträge innerhalb des Schulbudgets kompensiert.

Umsetzung
Termin: 20.12.2019
Erledigt: 19.11.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 06.02.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.4 Ö: Einleitung eines Satzungsverfahrens nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft "Severinstraße, Köln"

Vorlage:  3855/2016

Beschlusstext:

MdR Richter schlägt vor Eintritt in die Tagesordnung vor, die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen.

Beschluss:

Die Beschlussvorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

Umsetzung
Termin: 20.12.2019
Erledigt: 04.12.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Realisierung: Petra Mundt, i. A. von Hr. Özsahin, i. V. für Fr. Scholz

Sitzung 12.12.2016 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.2 Ö: 2020: Köln l(i)ebt Vielfalt - Diversity Konzept

Vorlage:  3068/2016

Beschlusstext:

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Köln nimmt das Diversity Konzept „2020: Köln l(i)ebt Vielfalt“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:

1.    das vorliegende Diversity Konzept inklusive der beschriebenen Maßnahmen umzusetzen, den damit verbundenen Implementierungsprozess fortzuschreiben und somit die Strategie des Diversity Managements als Querschnittsaufgabe in und auf allen Ebenen der Stadtverwaltung zu etablieren und den Umsetzungsprozess zu begleiten,

2.    insbesondere

·        die Fragestellungen zur Erhebung der Ist-Analyse sowie ein daraus zu entwickelndes Controlling mit entsprechenden Indikatoren zu erstellen und den entsprechenden Ausschüssen und dem Integrationsrat sowie den einzelnen Stadtarbeitsgemeinschaften als Mitteilung vorzulegen,

·        die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema fortzuschreiben.

·        die Vernetzung der betroffenen Akteure intern wie extern fortzuführen.

3.    die Weiterentwicklung und Umsetzung des vorliegenden Konzeptes durch ein Maßnahmenprogramm dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

4.    Die Budgetierung für die Umsetzung der Maßnahmen im Haushalt 2018 und Folgejahren ist entsprechend einzubringen.

Umsetzung
Termin: 20.12.2019
Erledigt: 11.12.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 12.12.2016 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.9 Ö: Wiederinbetriebnahme von vier stationären Geschwindigkeitsmessanlagen

Vorlage:  3378/2016

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergaben/Internationales stimmt der Durchführung des europaweiten Vergabeverfahrens nach VOL/A zur Wiederinbetriebnahme der vier stationären Geschwindigkeitsmesstellen mit Lasermess- oder Radartechnik zu.

Umsetzung
Termin: 20.12.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 12.12.2016 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.12 Ö: Modernisierung der Leitstelle der Feuerwehr Köln - Projekt „Leitstelle 2020"
Planungsbeschluss

Vorlage:  3382/2016

Beschlusstext:

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

  1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach dem Rückzug des jetzigen Einsatzleitsystem-Betreibers (Fa. Siemens) aus dem Markt für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), der dauerhafte Betrieb des jetzigen Einsatzleitsystems zu einem nicht hinnehmbaren Ausfallrisiko führt, wodurch die Handlungsfähigkeit der Leitstelle erheblich gefährdet wäre.

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planung zur Neubeschaffung eines Einsatzleitsystems sowie eines Kommunikations- und Alarmierungssystems mit geschätzten investiven Kosten i.H.v. 13.445.733 € kurzfristig einzuleiten.

  1. Die Finanzierung der Fachplanung mit errechneten Kosten i.H.v. 1.763.580 € erfolgt aus veranschlagten Mitteln i.H.v. 678.000 € in 2017 im Teilfinanzplan 0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Finanzstelle 3701-0212-0-0700, Leitstellenrechner.

Darüber hinaus erfolgt zur weiteren Finanzierung eine Sollumbuchung i.H.v. 1.085.580 € innerhalb des Teilfinanzplans 0212 von Finanzstelle 3701-0212-1-5200, Neubau FW 10, zur Finanzstelle 3701-0212-0-0700, Leitstellenrechner, Hj. 2016. Die Mittel werden im Haushaltsjahr 2016 für den Neubau der Feuerwache 10 nicht benötigt, müssen jedoch zum Hpl. 2018 zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung zusätzlich neu veranschlagt werden.

Die Finanzierung der zur Umsetzung der Maßnahme benötigten investiven Mittel i.H.v. 11.682.153 € (Kostenschätzung auf Grundlage eines Gutachtens eines qualifizierten Fachplaners i.H.v. 8.986.272 € zzgl. 30 % für Unwägbarkeiten) erfolgt durch eine zusätzliche Mittelbereitstellung zum Haushaltsplan 2018 im Teilfinanzplan 0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Finanzstelle 3701-0212-0-0700, „Leitstellenrechner“.

Zur Finanzierung der aus den Investitionen entstehenden Abschreibungen in Höhe von 2.689.147 € p.a. und der Aufwendungen für Wartung/Support und Schulungen in Höhe von insgesamt 3.010.700 € für den Zeitraum von 5 Jahren, erfolgt ab dem Jahr 2018 eine zusätzliche Mittelbereitstellung im Teilergebnisplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst. Aktuell veranschlagte Mittel für die Wartung/Support des jetzigen Leitstellensystems werden gegen gerechnet. Eine jahresbezogene Kostendarstellung ist der Anlage 5 zu entnehmen.

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Modernisierungsmaßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik auszuführen und dabei die Regelungen des BSI-Grundschutzes (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) gemäß den Vorgaben der Stadt Köln, sowie die Umsetzung der Vorgaben nach DIN EN 50518 einschließlich der Zertifizierung der Leitstelle der Feuerwehr Köln nach den vorgenannten Regelungen zur Minimierung des Haftungsrisikos, zur Sicherstellung eines hochverfügbaren und nachhaltig sicheren Betriebes und Qualitätsmanagements unverzüglich zu beginnen.

  2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das im Zuge der Modernisierung der Leitstelle notwendige europaweite VOF-Verfahren zur Erlangung von Fachplanerleistungen unverzüglich durchzuführen.

  1. Unter dem Vorbehalt des Einvernehmens mit den Kostenträgern im Rettungsdienst (gesetzliche Krankenkassen) werden 60% der entstehenden Aufwendungen über Rettungsdienstgebühren im bodengebundenen Rettungsdienst und in der Luftrettung refinanziert.

Umsetzung
Termin: 20.12.2019
Erledigt: 20.12.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 05.09.2016 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.9 Ö: Ausbau von derzeit etwa 170 Brandschutzfahrzeugen der Feuerwehr Köln zur Umrüstung auf Digitalfunk

Vorlage:  2564/2016

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales ist mit der Ausschreibung der Ausbauleistung von derzeit etwa 170 Brandschutzfahrzeugen der Feuerwehr Köln zur Umrüstung auf den Digitalfunk einverstanden.

Der Beschluss des AVR wird unter Vorbehalt der ungeänderten Zustimmung des Gesundheitsausschusses gefasst.

Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales verzichtet darauf, die Vergabeentscheidung selbst zu treffen.

Umsetzung
Termin: 20.12.2019
Erledigt: 05.12.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 23.06.2016 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 3.6 Ö: Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Köln

Vorlage:  0413/2016

Beschlusstext:

4           Beantwortung von mündlichen Anfragen aus vorheriger Sitzung

4.1        Beantwortung von mündlichen Fragen aus der Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales vom 20.06.2016 zu

Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Köln

0413/2016

[Die Beantwortung ist Anlage 6 der o. g. Beschlussvorlage.]

Der Ausschuss nimmt die Beantwortung zur Kenntnis.

Umsetzung
Termin: 20.12.2019

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 03.11.2014 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 11.1 Ö: Dringlichkeitsentscheidung zur Einführung eines einheitlichen, online gestützten Vormerkverfahrens zur Vergabe der Kinderbetreuungsplätze in Köln

Vorlage:  2848/2014

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales stimmt der Einführung eines einheitlichen, online gestützten Vormerkverfahrens zur Vergabe der Kinderbetreuungsplätze in Köln im Amt für Kinder, Jugend und Familie sowie bei den öffentlich geförderten Trägern der Jugendhilfe zu und stellt den entsprechenden Bedarf fest.
Er stimmt der Beschaffung des Programms „Little Bird“ der Regio IT zu.

Umsetzung
Termin: 20.12.2019
Erledigt: 30.06.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 19.05.2014 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.1 Ö: Einführung einer Software "Fallmanagement SGB VIII" im Amt für Kinder, Jugend und Familie

Vorlage:  1021/2014

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales stimmt der Einführung einer neuen Software „Fallmanagement SGB VIII“ im Amt für Kinder, Jugend und Familie im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit im KDN zu und stellt den entsprechenden Bedarf fest. Er beschließt zugleich den Verzicht auf den Vergabevorbehalt.

Umsetzung
Termin: 17.01.2020
Erledigt: 30.06.2022

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR)

Sitzung 19.03.2012 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

TOP 10.2 Ö: Beschleunigung der städtischen Bauprojekte und Vergabeprozesse - Geschäftsprozessoptimierung

Vorlage:  0064/2012

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

Umsetzung
Termin: 15.01.2021
Erledigt: 21.01.2021

Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) - Erneute Verlängerung Wvl. Sachstandsbericht

Realisierung: Im Auftrag von Herrn Ganze (Stellvertretende AL 11) wurde dem Sachstandsbericht zugestimmt.