1 Sitzung 01.09.2022 SportausschussTOP 4.2 Ö: Planungsbeschluss für die Generalsanierung der Bezirkssportanlage Thuleweg in Köln-Höhenhaus Vorlage: 2310/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Rat beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Mülheim, mit der Planung und Kostenermittlung für die Generalsanierung der Bezirkssportanlage Thuleweg. Die Sanierung umfasst die Belagsänderung von zwei Großspielfeldern von Tenne- in Kunststoffrasen, den Neubau der Entwässerungssysteme, umlaufender Wege und die Sanierung von Ballfangzäunen, Spielfeldbarrieren sowie der Trainingsbeleuchtungsanlagen in Verbindung mit der RheinEnergie. Die weitere Ausgestaltung der Nebenflächen der Sportanlage wird mit den zukünftigen Nutzern*innen ab-gestimmt. Die Planung und Kostenermittlung wird durch Mitarbeiter*innen des Sportamtes unter Beteiligung von Fachplanern durchgeführt. Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf 50.000 €. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich nach einem ersten groben Kostenrahmen auf voraussichtlich ca. 3.550.000,- €. Im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 wurden im Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-9-5291 (BSA Thuleweg-Generalsanierung) im Haushaltsjahr 2023 sowie im Haushaltsjahr 2024 jeweils 25.000 € berücksichtigt. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024. Der Rat beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024, die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 25.000 € im Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-9-5291 (BSA Thuleweg-Generalsanierung). Umsetzung: Termin: 07.04.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
2 Sitzung 01.09.2022 SportausschussTOP 4.3 Ö: Planungsbeschluss für die Generalsanierung der Sportanlage Rixdorfer Straße in Köln-Mülheim Vorlage: 2311/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Rat beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Zustimmung in der Bezirksvertretung Mülheim, mit der Planung und Kostenermittlung für die Generalsanierung der Sportanlage Rixdorfer Straße. Die Sanierung umfasst die Belagsänderung eines Großspielfeldes von Tenne- in Kunststoffrasen, den Neubau des Entwässerungssystems, umlaufender Wege und die Sanierung von Ballfangzäunen, Spielfeldbarrieren sowie der Trainingsbeleuchtungsanlage in Verbindung mit der RheinEnergie. Die Planung und Kostenermittlung wird durch ein zu beauftragendes Landschaftsarchitekturbüro unter Beteiligung von Fachplanern durchgeführt. Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf 175.000 €. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich nach einem ersten groben Kostenrahmen auf voraussichtlich ca. 1.725.000,- €. Im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 wurden im Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-9-5292 (SpA Rixdorfer Straße Generalsanierung) im Haushaltsjahr 2023 85.000,-€, sowie im Haushaltsjahr 2024 90.000 € berücksichtigt. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024. Der Rat beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024, die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 85.000 € im Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-9-5292 (SpA Rixdorfer Straße Generalsanierung). Umsetzung: Termin: 07.04.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
3 Sitzung 01.09.2022 SportausschussTOP 2.1 Ö: Verantwortung übernehmen – Schwimmkompetenz bei Kölner Kindern und Jugendlichen sicherstellen! Vorlage: AN/1459/2022 Beschlusstext: RM Klemm, RM Philippi, RM Detjen und Herr Gudacker erläutern die Antragstellung. RM Seeck verweist dann auf den von Herrn von Krüdener in der Sitzung verteilten und von ihm kurz erläuterten Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der GeschO des Rates, der um Aufnahme folgender Ziffer 7 in den Ursprungsantrag bittet: „7. Die Prüfung einer möglichen Wiederinbetriebnahme von derzeit
ungenutzten Lehrschwimmbecken an Kölner Schulen.“ Der Sportausschuss fasst nach Wortbeitrag von Herrn Pfeifer, der Beantwortung einer Ergänzungsfrage von RM Klemm durch Herrn Schneider und Frau Januszewski zu Punkt 6 (Stand der beiden Förderprogramme des Bundes) und der Bitte von RM Seeck, entsprechende Änderungsanträge künftig rechtzeitiger vorzulegen, den folgenden geänderten Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, möglichst zeitnah einen Aktionsplan in
enger Abstimmung mit den Akteuren – Sportamt, KölnBäder, Stadtsportbund und
Ortsverband Kölner Schwimmvereine e.V. zu entwickeln. Die Ausarbeitung und
Umsetzung des Aktionsplans sollte unter Einbezug folgender Maßnahmen erfolgen: 1.
Eine Informations- und
Qualifizierungsoffensive zur Akquise von geeignetem Personal und zu dessen
Ausbildung als Schwimmlehrer*innen/ Rettungsschwimmer*innen in fachlicher
Zusammenarbeit mit Partnern wie z.B. der DLRG und der Deutschen
Sporthochschule. 2.
Die durch das fehlende
Aufsichtspersonal reduzierten Öffnungszeiten in den öffentlichen Schwimmbädern
sollen kurzfristig bereits für Nachholprogramme für Nichtschwimmer*innen und
den Vereinssport genutzt werden. Hierfür sollen die qualifizierten
Vereinsschwimmer der Vereine als Lehr- und Aufsichtspersonal gewonnen werden. 3.
Eine Ausweitung des Angebots
von Schwimmkursen. 4.
Eine Priorisierung bei den
Nutzungszeiten der Bäder für Nichtschwimmer*innen. 5.
Eine zielgerichtete
Kommunikation und Kooperation mit Bäderbetreibern des Umlands. 6.
Die konsequente Ausschöpfung
von Fördermitteln wie etwa des „Bundesprogramms „Sanierung kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. 7. Die Prüfung einer möglichen
Wiederinbetriebnahme von derzeit ungenutzten Lehrschwimmbecken an Kölner
Schulen. Umsetzung: Termin: 11.04.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |