1 Sitzung 25.01.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 2.3.1 Ö: Jugendhilfeplanung in der Kindertagesbetreuung 2022/23 als Grundlage für die Beantragung von Landeszuschüssen nach § 24 KiBiz (Kinderbildungsgesetz)

Vorlage:  4374/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt…

 

1.      die Beantragung und Finanzierung der in der Sachdarstellung dargelegten Jugendhilfeplanung der Kindertagesbetreuung im Kindergartenjahr 2022/23 als Grundlage für die Beantragung der Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum 15.03.2022 nach      § 24 KiBiz. In Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendhilfe werden im Kindergartenjahr 2022/23 für unter 3-jährige Kinder 11.136 und für über 3-jährige Kinder 32.507 mit öffentlichen Mitteln geförderte Plätze in Kindertageseinrichtungen vorgehalten. Zudem sollen Landesfördermittel für 4.207 Plätze in der Kindertagespflege beantragt werden Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich möglicher bedarfsgerechter Veränderung bis zur Landesmeldung am 15.03.2022.

 

2.      die Beantragung und Finanzierung der in der Sachdarstellung dargelegten insgesamt 1.039 Praktikumsplätze in 549 Kindertagesstätten. Hintergrund: Mit Inkrafttreten der KiBiz-Novelle ab Kindergartenjahr 2020/21 müssen die vom Land gewährten Zuschüsse für Praktikumsplätze von Auszubildenden in Kindertagesstätten zum 15.3. für das dann folgende Kindergartenjahr beantragt werden.

 

 

 

 

Umsetzung: Termin: 12.03.2023
Erledigt: 16.01.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung: Die Jugendhilfeplanung der Kindertagesbetreuung wird jedes Jahr fortgeführt. Die neue Planung für das Kindergartenjahr 2023/24 wurde mit Session-Nr. 4215/2022 beschlossen.

2 Sitzung 25.01.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 4.1 Ö: Weiterentwicklung des Programms „Lebenswerte Veedel – bürger*innen- und sozialraumorientierte Zusammenarbeit in Köln“

Vorlage:  4270/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Rat nimmt das Handbuch „Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln“ zur Kenntnis und beschließt dieses als neue Handlungsgrundlage für eine Einwohner*innen- und sozialraumorientierte Zusammenarbeit der Verwaltung mit den Trägern der Sozialraumkoordination im Rahmen des gleichlautenden Programms.

 

 

Umsetzung: Termin: 20.03.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

3 Sitzung 25.01.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 4.2 Ö: 'Integrationsbudget' - Verteilung der Finanzmittel in 2022

Vorlage:  3815/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Rat beschließt für das Jahr 2022 die in der Anlage dargestellte Verteilung des „Integrationsbudget“ in einer Gesamthöhe von 671.055 Euro brutto für das Haushaltsjahr 2022.

Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 671.055 Euro brutto wurden im Haushaltsplan 2022 ff. im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, bei Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagt und stehen zur Verfügung.

Zusätzlich wird ein Anteil von 200.000 Euro in der Bewirtschaftung von der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umgebucht und dort entsprechend bereitgestellt.

 

 

 

Umsetzung: Termin: 20.03.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

4 Sitzung 25.01.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 4.3 Ö: Honorarordnung für die Familienberatung und den Schulpsychologischen Dienst der Stadt Köln

Vorlage:  3095/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Einrichtung einer Honorarordnung für 5110 in der als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügten Fassung und zugleich die damit verbundene Anhebung der Honorare der für 5110 tätigen Lehrkräfte mit Wirkung zum 01.01.2022.

 

Die erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von rund 12.000 Euro  für 2022 ff stehen im Teilergebnisplan 0605- Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.

 

Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022.

 

 

Umsetzung: Termin: 20.03.2023
Erledigt: 19.01.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung: Für Rückfragen gerne über die Dienststellenleitung von 5110.

5 Sitzung 25.01.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 2.2.1 Ö: Annahme einer zweckgebundenen Spende für Baumpflanzungen auf dem Spielplatz Linzer Straße in Sülz

Vorlage:  4105/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Lindenthal nimmt die Sachspende des Generalunternehmens MBN GmbH im Gegenwert von 10.581,42 Euro in Form einer Baumpflanzung auf dem öffentlichen Spielplatz Linzer Straße in Sülz, vorbehaltlich der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses, an.

Der Sitzungstermin des Jugendhilfeausschusses findet einen Tag nach der Sitzung der Bezirksvertretung statt.

 

 

Umsetzung: Termin: 25.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

6 Sitzung 25.01.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 2.2.2 Ö: Verwendung von Mitteln aus dem politischen Veränderungsnachweis zum Hpl 2022

Vorlage:  4311/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

Für die Teilpläne 0604 – Kinder- und Jugendarbeit und 0606 – Hilfen für junge Menschen und ihre Eltern, sind zum Haushalt 2022 im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises Mittelzusetzungen erfolgt. Teilweise stehen die zugesetzten Mittel unter einem Freigabevorbehalt durch den zuständigen Fachausschuss – im vorliegenden Fall durch den Jugendhilfeausschuss.

Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – nimmt nun die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen wie von der Verwaltung im Begründungstext vorgeschlagen.

Die unter Freigabevorbehalt stehenden Mittel werden hierfür vollumfänglich freigegeben.

 

 

Umsetzung: Termin: 25.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

7 Sitzung 25.01.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 2.3.3 Ö: Beschlussvorlage zum Förderaufruf des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung spezialisierter Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Vorlage:  0111/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der JHA beschließt, dass die benannten Träger in ihrer Antragstellung beim MKFFI NRW mit dieser zustimmenden Beschlussfassung unterstützt werden, damit der Ausbau von spezialisierter Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Köln und landesweit vorangetrieben und gefördert werden kann.

Die zustimmende Beschlussfassung des JHA wird dann von den betreffenden Trägern dem MKFFI NRW im Rahmen des Förderaufrufes zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

 

Umsetzung: Termin: 25.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

8 Sitzung 25.01.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 5.2.1 Ö: Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkindern durch das Jugendamt abschaffen

Vorlage:  AN/2615/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln möge beschließen:

Die Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder in Köln wird auf 0 Prozent herabgesetzt.

Die erforderlichen Mittel sollen aus Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Produktgruppe 0606 Hilfe für jungen Menschen und ihren Familien genommen werden.

 

 

 

Geänderter Beschluss:

 

Der JHA begrüßt, dass die Praxis der Heranziehung beendet werden soll.

Er bittet die Verwaltung, die Spielräume des Ermessens möglichst weitgehend auszulegen.

Er bittet die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den kom. Spitzenverbänden auf die angekündigte Novellierung der Bundesgesetzgebung hinzuwirken.

Er bittet die Verwaltung, den Sachverhalt vor den Haushaltsberatungen aufzubereiten.

Umsetzung: Termin: 25.09.2023
Erledigt: 24.07.2023 Ergebnis: Beschluss hat sich erledigt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung: Das Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe ist seit dem 01.01.2023 in Kraft

9 Sitzung 08.03.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 4.1 Ö: Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“
hier: Projektverlängerung

Vorlage:  4418/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt:

 

1.    Die Verwaltung wird mit der Fortsetzung der Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sowie der Durchführung von Maßnahmen entsprechend des Konzeptes zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative unter dem Vorbehalt der Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) bis zum 30.06.2023 beauftragt. Die Fortsetzung des Projektes über den 30.06.2022 hinaus steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bescheidung durch die Bezirksregierung Arnsberg.

2.    Der Rat beschließt in Folge der fortgesetzten Teilnahme am Landesprogramm die Aufteilung des weitestgehend ungeänderten Gesamtprojektvolumens in Höhe von 2.956.360 Euro inklusive eines städtischen Eigenanteils von 591.272 Euro (20 Prozent) auf die Jahre 2022 und 2023 wie folgt:

  • Für das Haushaltsjahr 2022 entstehen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.389.354,79 Euro. Im Haushaltsplan 2022 stehen Aufwandsermächtigungen im Teilplan 0504, Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe von 561.578 Euro für dieses Projekt zur Verfügung. Der verbleibende Bedarf wird im gleichen Teilplan per unechter Deckung aus der Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, bedarfsgerecht bereitgestellt.

  • Für das Haushaltsjahr 2023 entstehen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe von insgesamt 742.377,39 Euro. Dezernat OB wird im Haushaltsplanaufstellungsprozess 2023ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die entsprechenden Mittel im Teilplan 0504, Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, ggf. durch Umschichtungen oder bedarfsgerecht per unechter Deckung aus der Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, vorsehen.

 

 

Begründung der Dringlichkeit

Die Umsetzung der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ soll auf der Grundlage der geänderten Förderregularien durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW fortgesetzt werden. Ein entsprechender Förderantrag wurde bereits im Dezember 2021 bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Eine Entscheidung des Rates im März 2022 ist zwingend erforderlich, damit die Fortsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Initiative nahtlos erfolgen kann und die beteiligten Träger die notwendige Planungssicherheit für ihre Arbeit haben.

 

 

 

Umsetzung: Termin: 20.03.2023
Erledigt: 14.02.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

10 Sitzung 08.03.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 4.2 Ö: Weiterführung des Projektes „Plan27“ – Zugehende Hilfe für junge Menschen mit psychischen Problemen bis 27 Jahre zur Überleitung ins Regelsystem und Entwicklung einer beruflichen Perspektive

Vorlage:  4440/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Weiterführung des bisher mit kommunalen Mitteln bis zum 30.04.2022 geförderten Projektes „Plan27“ um weitere zwei Jahre bis zum 30.04.2024.

 

Gefördert werden sollen:

 

a)    bei dem Träger „Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ) Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V.“ im linksrheinischen Norden Kölns wie bisher eine halbe Vollzeitstelle.

b)    bei dem Träger „Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“, im rechtsrheinischen Kölns wie bisher eine ganze Vollzeitstelle.

c)    bei dem Träger „Alexianer Köln GmbH“ im linksrheinischen Süden Kölns wie bisher eine halbe Vollzeitstelle. Zusätzlich soll der Träger für die Koordination des Verbunds der drei Träger eine Förderung für eine weitere drittel Vollzeitstelle erhalten.

Seitens des Jobcenter Kölns liegt eine Zusage bezüglich einer zukünftigen Förderungsbeteiligung auf Basis des § 16h SGB II (Bundesmittel) vor. Der auf die Verwaltung entfallende Anteil zur Finanzierung reduziert sich dadurch von einer Vollfinanzierung auf eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 35 Prozent.

 

Dem entsprechend ist die rechtskreisübergreifende Förderung zu folgenden Anteilen vorgesehen:

Durch das Jobcenter Köln                                                                                 65 Prozent

durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren (Amt 50)                              25 Prozent

durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie (Amt 51)                                 10 Prozent

 

 

Umsetzung: Termin: 20.03.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

11 Sitzung 08.03.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 5.2.1 Ö: Antrag aus Sportausschuss vom 27.01.2022: "Inklusive Skaterparks"

Umsetzung: Termin: 20.03.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

12 Sitzung 08.03.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 3.1 Ö: Neugestaltung des Spiel- und Bolzplatzes An den Maien in Köln-Poll

Vorlage:  0104/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

  1. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, die Neugestaltung des Spiel- und Bolzplatzes An den Maien in Köln-Poll mit Gesamtkosten in Höhe von 450.000 Euro (Brutto) durchzuführen.

 

Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 45.000 Euro (Brutto) sind im Haushaltsplan 2022 im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit anteilig eingeplant. Ab dem Haushaltsjahr 2023 ff. sind die erforderlichen Mittel im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsprozesse vom Dezernat für Bildung, Jugend und Sport innerhalb der dann zugewiesenen Budgets, ggf. auch durch Umschichtungen, zu finanzieren.

 

  1. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 450.000 Euro (Brutto) im Teilfinanzplan 0604 (Kinder- und Jugendarbeit), Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), Finanzstelle 5100-0604-0-2002 Spielplätze.

 

Alternativbeschluss: Die Maßnahme wird nicht umgesetzt.

 

 

 

 

Umsetzung: Termin: 25.09.2023
Erledigt: 24.07.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung: Zur Zeit wird das Bodengutachten erstellt und das Entwässerungskonzept erarbeitet. Gleichzeitig wird die Ausführungsplanung sowie die Ausschreibung vorbereitet.

13 Sitzung 08.03.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 3.2 Ö: Annahme einer zweckgebundenen Spende für die Neugestaltung des Bolzplatzes Manstedter Weg in Müngersdorf

Vorlage:  4086/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Lindenthal nimmt die Spende der Lukas Podolski Stiftung in Höhe von 156.200 Euro für die Neugestaltung des Bolzplatzes, auf dem öffentlichen Spiel- und Bolzplatz Manstedter Weg in Müngersdorf, vorbehaltlich der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses, an. Der Sitzungstermin des Jugendhilfeausschusses findet einen Tag nach der Sitzung der Bezirksvertretung statt.

 

 

 

Umsetzung: Termin: 25.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

14 Sitzung 05.04.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 2.3.1 Ö: Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII - Qualifizierung und Fortbildung von Tagespflegepersonen

Vorlage:  0276/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss –Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie- beschließt die Gewährung von Zuschüssen in Höhe von 400.285,71 Euro aus dem Teilergebnisplan 0603 –Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen), Haushaltsjahr 2022 für die Zeit vom 01.01.2022 – 31.12.2022.

 

Gemäß den Anträgen der freien Träger verteilen sich die Mittel wie folgt:

 

PEV – Familienbildung (Qualifizierung/ Fortbildung)                                    110.000,00 Euro

Malteser Hilfsdienst e.V. (1. Hilfe-Kurse)                                                       10.500,00 Euro

Familien Forum Deutz Mülheim (Qualifizierung/ Fortbildung)                       84.425,71 Euro

Evangelische Familienbildungsstätte (Qualifizierung/ Fortbildung)                97.000,00 Euro

Freies Bildungswerk Rheinland (Qualifizierung/ Fortbildung)            71.200,00 Euro

PME Familienservice (Fortbildung)                                                                20.160,00 Euro

Kontaktstelle Kindertagespflege (Fachtag Kindertagespflege)                        7.000,00 Euro

 

Gesamt:                                                                                                         400.285,71 Euro

 

 

 

Umsetzung: Termin: 20.03.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

15 Sitzung 31.05.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 2.3.1 Ö: Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/23

Vorlage:  1771/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

a)     Die in Abstimmungsgesprächen zwischen der Verwaltung und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im AK 80 Kindertagesbetreuung ausgewählten folgenden fünf Kindertageseinrichtungen neu zur Landesförderung als Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/23 anzumelden:

  1. Städtische Kindertageseinrichtung Kastanienweg, Kastanienweg 30 im Stadtteil Urbach, Träger: Stadt Köln; Amt für Kinder, Jugend und Familie
  2. Städtische Kindertageseinrichtung Viehtrift, Viehtrift 5 im Stadtteil Lind, Träger: Träger: Stadt Köln; Amt für Kinder, Jugend und Familie
  3. Kita „Hartenfelsweg“, Hartenfelsweg 12 im Stadtteil Lindweiler, Träger: Soziales Zentrum Lino-Club e.V.
  4. Kita „Kleine Riesen“, Kalker Hauptstraße 42 im Stadtteil Kalk, Träger: AWO Köln e.V. (Inbetriebnahme 1.2.2022) mit insgesamt 2 Verbundpartnern. Verbundpartner sind:

§  Kita „Gummersbacher“, Gummersbacherstraße 165 (AWO; Inbetriebnahme 1.8.2022)

§  Kita „Düxer LVR Pänz 2“, Gießenerstraße 19a (AWO)

  1. Weltkinder Kita „Corkstraße“, Corkstraße 25 im Stadtteil Kalk, Träger: ISS Mehrsprachige Kita gGmbH

 

b)     Das folgende bestehende Verbundfamilienzentrum mit einem zusätzlichen Kontingent zu versehen:

  1. Katholisches Familienzentrum DeutzPoll, Lorenzstraße 5-7 im Stadtteil Deutz, Träger: Kirchengemeinde St. Heribert mit insgesamt fünf Verbundpartnern. Verbundpartner sind:

§  Katholische Kita Alexianer Pänz, Rolshover Kirchweg 12

§  Katholische Kita St. Joseph, Poller Hauptstr. 26b

§  SKM Familienzentrum Poll, Am Rolshover Hof 12

§  FamilienForum Köln Deutz Mülheim, An St. Urban 2

§  Haus Nikolaus Begegnungsstätte der Alexianer Köln GmbH, Rolshover Kirchweg 121

 

Mit den fünf neuen Familienzentren werden seitens des Landes im Kindergartenjahr 2022/23 insgesamt 159 Familienzentren in Köln gefördert.

 

 

Umsetzung: Termin: 20.03.2023
Erledigt: 20.01.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung: Mit dem Beschluss wurden 5 neue Familienzentren gefördert und an ein bestehendes Familienzentrum im Verbund ein weiteres Kontingent vergeben. Die neuen Familienzentren haben ihre Arbeit bereits aufgenommen.

16 Sitzung 31.05.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 4.1 Ö: Abriss von vier Sozialhäusern und Neubau von zwei Gebäuden zur öffentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosigkeit bedrohter Personen in konventioneller Bauweise sowie Abriss einer Kindertagesstätte und Neubau einer Kindertagesstätte in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a - 53c in 50939 Köln-Klettenberg (Planungsbeschluss)

Vorlage:  0348/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den Rückbau der vier Bestands-Sozialhäuser sowie der Bestands-Kindertagesstätte auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a – 53c in 50939 Köln-Klettenberg, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstück 539, aufzunehmen.

 

Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Planungen für die Errichtung von zwei neuen Gebäuden in konventioneller Bauweise für die öffentlich rechtliche Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosigkeit bedrohter Personen, sowie einer neuen 6-zügigen Kindertagesstätte auf selbigem Flurstück vorzunehmen. Sämtliche Gebäude werden im energetischen Passivhausstandard geplant und ausgeführt.

 

Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 auf Basis der HOAI – Gebührenordnung - zu beauftragen sowie die vorab notwendigen Gutachten (Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Verkehr etc.) einzuholen.

Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Vorplanungen des Rückbaus der vier Bestands-Sozialhäuser betragen rund 37.000 Euro brutto.

Die Planungskosten für die Vorplanungen des Rückbaus der Bestands-Kindertagesstätte betragen voraussichtlich 5.000 Euro brutto.

 

Die voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau der Unterkünfte für die Leistungsphasen 1-3 HOAI betragen 608.000 Euro brutto, die entsprechenden Kosten für den Neubau der Kindertageseinrichtung werden auf rund 230.000 Euro brutto prognostiziert.

 

Gleichzeitig werden die investiven Mittel für die Planung der neuen Unterkünfte in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5210 – Neubau Geisbergstr. 47-53, freigegeben.

 

Die investiven Mittel für die Planung der neuen Kita in entsprechender Höhe werden im Teilfinanzplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-0603-3-1010 – Kita Geisbergstr. 47-53, freigegeben.

 

 

Umsetzung: Termin: 22.04.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

17 Sitzung 31.05.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 4.2 Ö: ‚Identität stärken - natürliche Mehrsprachigkeit fördern!‘

Vorlage:  1017/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln begrüßt das vom Integrationsrat vorgelegte Positionspapier „Identität stärken - natürliche Mehrsprachigkeit fördern!“ als Grundlage für den Umgang mit Mehrsprachigkeit in der Stadt.

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Erkenntnisse aus dem Positionspapier aufzugreifen und die Vorteile der natürlichen Mehrsprachigkeit in allen Bereichen Wert zu schätzen und zu nutzen (z.B. Förderung der natürlichen Bi- und Multilingualität im Kitabereich, in der Jugendarbeit, in Bürgerämtern, Ausländeramt etc.).

 

 

Umsetzung: Termin: 22.04.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

18 Sitzung 29.11.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 2.3.1 Ö: Anwendung des § 55 Abs. 2, Satz 2 KiBiz für das Kitajahr 2023/24

Vorlage:  3542/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Im Rahmen des neuen KiBiz, gültig seit 01.08.2020, gilt gemäß § 55 Absatz 2 Satz 2 die Zweckbindung für Plätze, die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden, als erfüllt, wenn im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung entschieden wird, dass sie vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt werden.

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Stadt Köln diese Regelung wie in den Kitajahren 2020/21, 2021/22 und 2022/23 auch für das Kindergartenjahr 2023/24 in ihrem Jugendamtsbezirk grundsätzlich anwendet.

 

 

 

Umsetzung: Termin: 22.04.2023
Erledigt: 23.02.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung: Der Beschluss wird bereits umgesetzt und eingehende Anträge entsprechend geprüft.

19 Sitzung 29.11.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 4.2 Ö: Rahmenvertrag über die Lieferung von Spielgeräten, Ersatzteilen und Zubehör

Vorlage:  2252/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Rat erkennt den Bedarf eines Abrufvertrages mit einem voraussichtlichen Gesamtauftragsvolumen von 5.400.000,00 Euro für drei Jahre ab Mai 2023 bis April 2026 zur Beschaffung von Spielgeräten, Ersatzteilen und Zubehör für das Amt Kinder, Jugend und Familie, der Kinder-und Jugendpädagogischen Einrichtung, das Amt für Wohnungswesen und das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen an und beauftragt die Verwaltung, ein Vergabeverfahren durchzuführen.

 

 

 

 

 

Umsetzung: Termin: 22.08.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

20 Sitzung 29.11.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 4.3 Ö: Durchführung des EhAP Plus Projektes INKA - In Köln Ankommen - Ein Projekt zur Integration von neuzugewanderten EU-Bürger*innen und deren Kinder unter 18 Jahren

Vorlage:  2964/2022

Beschlusstext:

 Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt vorbehaltlich des positiven Bewilligungsbescheides (ein entsprechender Antrag wurde am 22.08.2022 fristrecht gestellt) durch den Fördermittelgeber

 

1.    die Durchführung (Projektleitung sowie projektbezogene finanztechnische Verwaltungstätigkeiten) des Projektes

INKA – In Köln Ankommen - ein Projekt zur Integration von neuzugewanderten EU-Bürger*innen und deren Kinder unter 18 Jahren

im Rahmen des ESF Plus-Programmes „ EhAP Plus – Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen“

für den beantragten Projektzeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2026.

Die Durchführung des Projektes erfolgt unter dem Vorbehalt der anteiligen Förderung des Projektes aus EU-Mitteln (EhAP Plus) sowie aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

 

2.    die Finanzierung des Vorhabens mit einem kalkulierten und beantragten Projektvolumen in Höhe von 1.996.333,54 € (01.10.2022 bis 30.09.2026) wie folgt:

o   Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 124.770,83€ werden im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es fallen insgesamt Aufwendungen in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 23.816,04€, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von 96.906,06€ und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 4.048,73€ an. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag aus Fördermitteln in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 118.532,28€ zu rechnen. Diese Erträge werden zur Finanzierung herangezogen.
Der zu erbringende Eigenanteil und somit der den Ertrag übersteigende Aufwand in Höhe von 6.238,55€ erfolgt durch die Bereitstellung von vorhandenem Personal.

o   Die erforderlichen Mittel für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 in Höhe von 998.166,76€ (2023/2024 je: 499.083,38€) werden im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es fallen insgesamt Aufwendungen in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 190.582,30€ (2023/2024je: 95.264,15€), in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von 775.248,64€ (2023/2024 je: 387.624,32€) und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 32.389,82€ (2023/2024 je: 16.194,91€) an. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag aus Fördermitteln in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 948.258,38€ (2023/2024 je: 474.129,19€) zu rechnen. Diese Erträge werden zur Finanzierung herangezogen.
Der zu erbringende Eigenanteil und somit der den Ertrag übersteigende Aufwand in Höhe von 49.908,38€ (2023/2024 je: 24.954,19€) erfolgt durch die Bereitstellung von vorhandenem Personal.

In den Haushaltsjahren 2025 und 2026 werden voraussichtlich insgesamt 873.395,94€ benötigt. Fördermittel stehen voraussichtlich in Höhe von 829.726,11€ zur Verfügung. Das Dezernat OB wird im Rahmen des Hauhaltplanaufstellungsverfahrens 2025ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die dafür erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

 

 

Umsetzung: Termin: 22.08.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

21 Sitzung 29.11.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 4.5 Ö: Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“

Vorlage:  2904/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt entsprechend der gesetzlichen Verankerung im Teilhabe- und Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen

1.    die weitere Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) ab dem 01.01.2023 mit den Förderbausteinen

(1)   Betrieb eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements und

(2)   Durchführung eines rechtskreisübergreifenden, individuellen Case Managements


unter dem Vorbehalt des Eingangs des Bewilligungsbescheides der Bezirksregierung Arnsberg (Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW (MKJFGFI).

 

2.           die Finanzierung des Vorhabens  vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 wie dargestellt::

·         Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 1.373.575,00€ werden im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es fallen insgesamt Aufwendungen in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 343.475,00€, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von 952.000,00€ und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 78.100,00€ an. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 1.118.100,00€ zu rechnen. Die den Ertrag übersteigenden Aufwände in Höhe von 255.475,00€ werden mit einem Anteil von 73.475,00€ (Personalkosten) und einem Anteil von 182.000,00€ (Sachkosten) aus dem Stellenbudget des Dezernates OB bzw. innerhalb des Budgets des Teilplans 0504- Freiwillige Sozialleistungen und Diversity kompensiert. .

·         Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von1.454.000,00€ werden im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es fallen insgesamt Aufwendungen in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 423.900,00€, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von 952.000,00€ und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 78.100,00€ an. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 1.118.100,00€ zu rechnen. Die den Ertrag übersteigenden Aufwände in Höhe von 335.900,00€ werden mit einem Anteil von 153.900,00€ (Personalkosten) und einem Anteil von 182.000,00€ (Sachkosten) aus dem Stellenbudget des Dezernates OB bzw. innerhalb des Budgets des Teilplans 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity kompensiert.

 

 

 

 

Umsetzung: Termin: 22.08.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

22 Sitzung 30.08.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 5.2.1 Ö: Sicherstellung des Kinderwohls bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der Ausländerbehörde

Vorlage:  AN/1295/2022

Beschlusstext:

Der Jugendhilfeausschluss beschließt analog dem Beschluss aus dem Integrationsrat:

 

Beschluss aus dem Integrationsrat:

1.    Wir begrüßen den Einsatz der Oberbürgermeisterin und der Ausländerbehörde bei der Landesregierung, dass diese im Wege eines „Vorgriffserlasses“ die Kölner Ausländerbehörde in die Lage versetzt, die von der Bundesregierung geplanten Reformen im Ausländerrecht in größtmöglichem Rahmen umzusetzen. Somit verbessert sich für viele Kinder und Jugendliche die Perspektive auf eine sichere Zukunft in Köln.

 

2.    Die Verwaltung erarbeitet bis 31.12.2022 Maßgaben zur Ermittlung und Sicherstellung des Kindeswohls bei Entscheidung zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen. Es wird empfohlen den Runden Tisch für Flüchtlingsfragen zu Rate zu ziehen. Hierbei sind neben gesetzlichen Vorgaben auch die Selbstverpflichtungen der Stadt Köln u.a. aus der Eigenschaft als „Kinderfreundliche Kommune“ und Stadt Köln als „Sicherer Hafen“ zu berücksichtigen. Im Zuge der Maßgaben-Ermittlung soll u.a. geprüft werden, ob bei Abschiebungen, von denen Minderjährige betroffen sind, obligatorisch das Jugendamt mit seiner Fach- und Sachkenntnis hinzugezogen werden und eine individuelle Stellungnahme abgewartet werden kann. Hierbei sind außerdem Aspekte der Bildungschancen zu berücksichtigen.

 

3.    Zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme und der Möglichkeit der Ausreisepflichtigen, selbst zur Wahrung ihrer Rechte beizutragen und einschlägige Sachverhalte vorzubringen, sind bei Eröffnung der Ausreisepflicht auf die Ausländerrechtliche Beratungskommission (ABK), die Härtefallkommission des Landes und die Beratungsstellen für Geflüchtete hinzuweisen. Außerdem wird bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen empfohlen, die ABK aktiv zu beteiligen, wenn minderjährige Personen betroffen sind.

 

4.    Der Integrationsrat empfiehlt diesen geänderten Beschluss (o.g. Punkte 1-3) den nachfolgenden Gremien: Dem Ausschuss Jugendhilfe und Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales.

Umsetzung: Termin: 22.04.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

23 Sitzung 30.08.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 5.2.2 Ö: Präventionsmaßnahme gegen die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Vorlage:  AN/1283/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

1.    unter Berücksichtigung der Bundeskampagne als Präventionsmaßnahme gegen die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen jeweils eine Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne für Kinder und Jugendliche und insbesondere eine für Eltern zu entwickeln und diese dauerhaft zu etablieren,

 

2.    alle verfügbaren städtischen Medien zur Bewerbung und Durchführung dieser Kampagne einzusetzen und dabei mit geeigneten Akteuren zu kooperieren (Kölnbäder GmbH, KVB etc.),

 

3.    zur Unterstützung und Umsetzung der Beschlüsse 1 bis 2 sich von den auf diesem Bereich spezialisierten freien Trägern beraten lassen und mit diesen eng zusammenzuarbeiten,

 

4.    sofern der Entwurf und die Durchführung der Kampagne zweckmäßigerweise von einem in diesem Bereich spezialisierten freien Träger durchgeführt werden könnte, diesen vorrangig mit den Beschlüssen 1 bis 2 zu beauftragen und diesem dafür die benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen.

 

5.    zeitnah eine Stellungnahme zum weiteren Vorgehen in der nächsten regulären Sitzung des Jugendhilfeausschusses darzulegen

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsetzung: Termin: 22.04.2023
Erledigt: 24.02.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung: Neben der Bundeskampagne gegen die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen „Schieb den Gedanken nicht weg “ versucht die Landesanstalt für Medien NRW unter dem Motto „Freiheit zulassen und Recht schützen“ für Risiken beim medialen Austausch von Nacktbildern Kinder, Jugendliche und Erwachsenen zu sensibilisieren und zur Rechtslage aufzuklären.
Materialien zur Kampagne können kostenfrei über die Website der Landesmedienanstalt abgerufen werden. Schwerpunkt ist hier pädagogisches Material für Unterricht und Jugendarbeit, so dass anzuraten ist, insbesondere die Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung zur Verbreitung in Jugendzentren und Jugendtreffs, das Sportamt zur Bewerbung der Kampagne in den Sportvereinen, sowie die Kölner Schulen einzubeziehen.
In den operativen Diensten der Bezirksjugendämtern und den dortigen Wartebereichen kann Informationsmaterial verbreitet werden. Eine Anfrage an die Landesmedienanstalt zur Bestellung größerer Mengen von entsprechendem Material wurde gestellt.
Bezugnehmend auf die Anfrage zu aktuellen Entwicklungen in der Umsetzung der Bundeskampagne liegen bisher leider noch keine Rückmeldungen aus dem Bundesministerium vor.

24 Sitzung 30.08.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 3.1 Ö: Umgestaltung des Spielplatzes Am Rolshover Hof in Köln-Poll

Vorlage:  2225/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

  1. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung des Spiel- und Bolzplatzes Am Rolshover Hof in Köln-Poll mit Gesamtkosten in Höhe von 125.000 Euro (Brutto) durchzuführen.

Weiterhin beschließt die Bezirksvertretung Porz die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 125.000 Euro im Teilfinanzplan 0604 (Kinder- und Jugendarbeit), Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), Finanzstelle 5100-0604-0-2002 Spielplätze.

 

Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 12.500 Euro (Brutto) sind im Haushaltsplan 2022 / 2023 im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, eingeplant worden.

 

 

Umsetzung: Termin: 25.09.2023
Erledigt: 24.07.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung: Verkehrssicherheitstechnische Abnahme erfolgt noch.

25 Sitzung 25.10.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 3.1 Ö: Sanierung und Neugestaltung Spielplatz und Grünzug Otto Gerig Straße in Deutz

Vorlage:  2758/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

  1. Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, die Sanierung und Neugestaltung des öffentlichen Grünzuges samt Spielplatzfläche mit dem Namen Otto-Gerig-Straße im Stadtteil Deutz mit Gesamtbruttokosten in Höhe von 460.000 Euro (inkl. Planungs- und Baukosten) durchzuführen. Hierin sind auch die Kosten für die Sanierung von 56.636,58 Euro enthalten, deren Finanzierung aus der Inanspruchnahme von Rückstellungen für Deponien und Altlasten erfolgt.

 

 

  1. Weiterhin beschließt der Finanzausschuss  die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 403.363 Euro im Teilfinanzplan 0604 (Kinder- und Jugendarbeit), Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), Finanzstelle 5100-0604-0-2002 Spielplätze.


Da die Abfolge der Sitzungstermine der beteiligten Gremien in umgekehrter Reihenfolge liegen und die Kinder- und Jugendverwaltung eine weitere zeitliche Verzögerung vermeiden möchte, erfolgt die Zustimmung der Bezirksvertretung Innenstadt unter Vorbehalt der Entscheidung des Finanzausschusses. Der Sitzungstermin des Finanzausschusses findet am 31.10.2022, 4 Tage nach der Sitzung der Bezirksvertretung am 27.10.2022 Innenstadt statt.



Alternativbeschluss: Die Maßnahme wird nicht umgesetzt.

 

 

 

 

Umsetzung: Termin: 25.09.2023
Erledigt: 08.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung: Die Baumaßnahme befindet sich zur Zeit der Ausführungsplanung. Leider gab es Verzögerung von Seiten des beauftragten Büros für Garten- und Landschaftsarchitektur. An der Umsetzung des Beschlusses wird weiterhin aktiv gearbeitet.

26 Sitzung 31.01.2023 Jugendhilfeausschuss

TOP 2.3.2 Ö: Jugendhilfeplanung der Kindertagesbetreuung 2023/24 als Grundlage für die Beantragung von Landeszuschüssen nach § 24 KiBiz (Kinderbildungsgesetz)

Vorlage:  4215/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt…

 

1.      die Beantragung und Finanzierung der in der Sachdarstellung dargelegten Jugendhilfeplanung der Kindertagesbetreuung im Kindergartenjahr 2023/24 als Grundlage für die Beantragung der Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum 15.03.2023 nach § 24 KiBiz. In Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendhilfe werden im Kindergartenjahr 2023/24 für unter 3-jährige Kinder 11.275 und für über 3-jährige Kinder 32.124 mit öffentlichen Mitteln geförderte Plätze in Kindertageseinrichtungen vorgehalten. Zudem sollen Landesfördermittel für 4.178 Plätze in der Kindertagespflege beantragt werden Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich möglicher bedarfsgerechter Veränderung bis zur Landesmeldung am 15.03.2023.

 

2.      die Beantragung und Finanzierung der in der Sachdarstellung dargelegten insgesamt 1.015 Praktikumsplätze in 563 Kindertagesstätten. Hintergrund: Mit Inkrafttreten der KiBiz-Novelle ab Kindergartenjahr 2020/21 müssen die vom Land gewährten Zuschüsse für Praktikumsplätze von Auszubildenden in Kindertagesstätten zum 15.3. für das dann folgende Kindergartenjahr beantragt werden.

 

 

 

Umsetzung: Termin: 25.09.2023
Erledigt: 04.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung: Die Landesmittel wurden entsprechend beantragt und bewilligt.

27 Sitzung 31.01.2023 Jugendhilfeausschuss

TOP 2.3.3 Ö: Strukturförderfonds 2023 / 2024

Vorlage:  0145/2023

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt das anliegende „Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds“ des Amtes für Kinder-, Jugend und Familie (Jugendamt) und beauftragt das Jugendamt mit der Umsetzung.

Entsprechende Mittel für das Haushaltsjahr 2023 werden im Teilergebnisplan 0604-Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) im Umfang von 1.920.000 Euro zur Verfügung gestellt.

 

 

Umsetzung: Termin: 25.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

28 Sitzung 14.03.2023 Jugendhilfeausschuss

TOP 2.3.1 Ö: Kontingenterhöhungen für Verbundfamilienzentren im Kindergartenjahr 2022/23

Vorlage:  0743/2023

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt,

 

nach Abstimmungsgesprächen zwischen der Verwaltung und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im AK 80 Kindertagesbetreuung, die folgenden bestehenden Verbundfamilienzentren mit einem zusätzlichen Kontingent zu versehen:

 

1.    Kath. Kindertagesstätte St. Petrus Canisius, Kopernikusstr. 160, 51065 Köln

§  Kath. Kindertagesstätte St. Mauritius, Caumannstr. 14, 51065 Köln

§  Kath. Kindertagesstätte St. Theresia, An St. Theresia 8, 51067 Köln

§  SKM-Familienzentrum Buchforst, Wittener Str. 10, 51065 Köln

2.    Kath. Kindergarten St. Anna, Schadowstr. 10 a, 50823 Köln

§  Kath. Integrative Kindertagesstätte St. Ansgar und St. Barbara, Ansgarstr. 10, 50825 Köln

§  Kath. Kindertagesstätte St. Joseph und St. Mechtern I, Klarastr. 9-13, 50823 Köln

§  Kath. Kindertagesstätte St. Joseph und St. Mechtern II, Thebäerstr. 70-72, 50823 Köln

3.    Städt. Tageseinrichtung für Kinder, Lustheider Str. 39, 51103 Köln (Kalker Netzwerk für Familien)

§  Kita Homarstraße, Homarstr. 43, 51107 Köln

§  Kita Oranienstraße, Oranienstr. 129a, 51103 Köln

§  Ev. Kita Burgstraße, Burgstr. 75, 51103 Köln

4.    Kath. Kindertagesstätte Zu den Heiligen Rochus, Dreikönigen und Bartholomäus III, Bodenheimerstr. 1, 50827 Köln

§  Katholische Kindertagesstätte An St. Rochus, Rochusstr. 100, 50827 Köln

§  SKM-Familienzentrum Bickendorf, Mathias-Brüggen-Straße 22, 50827 Köln

5.    Kath. Kindergarten Liebfrauen, Adamsstraße 17, 5106 Köln

§  Kath. Kindertagesstätte Herz Jesu, Schleiermacherstr. 14, 51063 Köln

§  Kath. Kindertagesstätte St. Antonius, Don-Bosco-Str. 3, 51063 Köln

6.    Kath. Kindertagesstätte St. Maria Himmelfahrt, Maria-Himmelfahrt-Str. 1a, 51067 Köln

§  Kath. Kindertagesstätte St. Joseph, Thurner Str. 8, 51069 Köln

§  Katholischer Kindergarten St. Norbert, Kopischstr. 4 a, 51067 Köln

7.    Kath. Kindertagesstätte St. Christophorus, Allensteiner Str. 5a, 50735 Köln

§  Katholische Kindertagesstätte St. Quirinus und Salvator, Gernotstr. 25, 50739 Köln

§  Katholische Kindertagesstätte Hl. Kreuz, Kapuzinerstr. 5, 50737 Köln

8.    FRÖBEL-Kindergarten an St. Hildegard, Franz-Clouth-Straße 9, 50733 Köln

§  FRÖBEL-Kindergarten An St. Bonifatius, Gneisenaustr. 1-3, 50733 Köln

§  FRÖBEL-Kindergarten An den Clouthwerken, Seekabelstraße 6, 50733 Köln (Antragstellung auf Aufnahme in den Verbund zum 15.3.2023 beim Landesjugendamt)[1]

 

 

 



[1] Das Verbundfamilienzentrum „FRÖBEL-Kindergarten an St. Hildegard“ beantragt am 15.3.2023 beim Landesjugendamt die Aufnahme des dritten Verbundpartners „FRÖBEL-Kindergarten An den Clouthwerken“ und ist dann als Verbundfamilienzentrum berechtigt, auch ein zweites Kontingent zu erhalten.

 

Umsetzung: Termin: 25.09.2023
Erledigt: 08.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung: Die Kontingente werden im neuen Kitajahr 23/24 entsprechend angepasst.

29 Sitzung 14.03.2023 Jugendhilfeausschuss

TOP 2.2.1 Ö: Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII - Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen

Vorlage:  0840/2023

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss –Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie- beschließt die Gewährung von Zuschüssen in Höhe von 468.263,80 Euro aus dem Teilergebnisplan 0603 –Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen), Haushaltsjahr 2023 für die Zeit vom 01.01.2023 – 31.12.2023.

 

Gemäß den Anträgen der freien Träger verteilen sich die Mittel wie folgt:

 

PEV – Familienbildung (Qualifizierung/ Fortbildung)                                    108.400,00 Euro

Sportjugend Köln (Fortbildung)                                                                       31.000,00 Euro

Malteser Hilfsdienst e.V. (1. Hilfe-Kurse)                                                         7.000,00 Euro

Familien Forum Deutz Mülheim (Qualifizierung/ Fortbildung)                                   68.130,00 Euro

Evangelische Familienbildungsstätte (Qualifizierung/ Fortbildung)                68.698,80 Euro

Freies Bildungswerk Rheinland (Qualifizierung/ Fortbildung)                        97.875,00 Euro

PME Familienservice (Fortbildung)                                                                20.160,00 Euro

PME Familienservice (Praktikumsbegleitung)                                                           60.000,00 Euro

Kontaktstelle Kindertagespflege (Fachtag Kindertagespflege)                        7.000,00 Euro

 

Gesamt:                                                                                                       468.263,80 Euro

 

 

 

 

Umsetzung: Termin: 25.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

30 Sitzung 14.03.2023 Jugendhilfeausschuss

TOP 5.2.1 Ö: Livestream attraktiver gestalten

Vorlage:  AN/0280/2023

Beschlusstext:

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Livestream noch attraktiver zu gestalten. Insbesondere soll als nächste Stufe die Archivierung der Sitzungen in einer öffentlich zugänglichen Mediathek ermöglicht werden. Die Verwaltung soll hierbei sicherstellen, dass die Nutzungsrechte der Videos nur bei der Stadt und dem Redner persönlich liegen. Auch soll bei der Archivierung das Recht der Ausschussmitglieder am persönlichen Bild durch entsprechende Widerspruchsmöglichkeiten jederzeit gewährleistet sein. Es soll sichergestellt werden, dass nur die eigenen Wortbeiträge der Ausschussmitglieder für eigene Zwecke verwendet werden können.

 

2. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, beim Livestream zusätzlich zum aktuell besprochenen Tagesordnungspunkt auch den dazugehörigen Titel einzublenden. Wichtige Informationen, wie die Verlinkung zu der Tagesordnung, den Vorlagen, Anfragen und Anträgen ist in der Videobeschreibung zu veröffentlichen. Gleichzeitig ist eine Stichwortsuche in der Mediathek zu ermöglichen.

 

3. Die Verwaltung wird gebeten, den Livestream und die Archivierung durch die Einfügung einer Untertitelung barrierefreier zu gestalten.

 

4. Die Verwaltung wird gebeten, den Livestream und die Mediathek offensiver zu bewerben z.B. auf den Social-Media-Kanälen der Stadt sowie das Angebot z. B. an Schulen (insbesondere bei Politiklehrerinnen und Politiklehrern) sowie bei Jugendhilfeträgern bekannter zu machen.

 

5. Die Verwaltung wird gebeten, dem Jugendhilfeausschuss zukünftig für jedes Jahr eine kurze Mitteilung zur Verfügung zu stellen, in der die Aufrufzahlen der jeweiligen Sitzungen des Ausschusses mitgeteilt werden.

 

Ergänzung: Die Verwaltung wird gebeten, die anfallenden Kosten zu eruieren, und dem Ausschuss anschließend erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

Umsetzung: Termin: 14.08.2024
Erledigt: 14.02.2024 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung: S. dazu auch Vorlagen 1877/2023 sowie 3407/2023

31 Sitzung 02.05.2023 Jugendhilfeausschuss

TOP 3.1 Ö: Projekte zur Prävention vor sexualisierter Gewalt im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Teilplan 0604, hier: Mittelfreigabe der im Rahmen des 2. VN Verwaltung zugesetzten Konnexitätsausgleichsmittel

Vorlage:  4304/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Unterstützung der Einrichtungen der Jugendförderung gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIII und § 16 h SGB II bei der Erstellung und Fortschreibung von Kinderschutzkonzepten im Vorgriff auf die Vorlage des Kinderschutzentwicklungsplanes und durch entsprechende Fortbildungsangebote.

Der Jugendhilfe- und der Finanzausschuss beschließen die Freigabe der im Rahmen des Konnexitätsausgleichs im Zuge des Landeskinderschutzgesetzes bereitgestellten Mittel in Höhe von 1.500.000 Euro zur Refinanzierung wahrgenommener Aufgaben im Kinderschutz.

 

 

Umsetzung: Termin: 25.09.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

32 Sitzung 06.06.2023 Jugendhilfeausschuss

TOP 2.3.1 Ö: Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2023/24

Vorlage:  1575/2023

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt,

 

die in Abstimmungsgesprächen zwischen der Verwaltung und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im AK 80 Kindertagesbetreuung ausgewählten folgenden neun Kindertageseinrichtungen neu zur Landesförderung als Familienzentren im Kindergartenjahr 2023/24 anzumelden:

 

  1. Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Pius, Homburger Str. 8a im Stadtteil Zollstock (205), Träger: Katholischer Kirchengemeindeverband Köln am Südkreuz) mit insgesamt 2 Verbundpartnern. Verbundpartner sind:

Ø  Kath. Kindertagesstätte St. Mariä Empfängnis, Brühler Str. 128

Ø  Kath. Kindertagesstätte St. Maria Königin, Goethestr. 84

  1. FRÖBEL-Kindergarten Bahia, Hildegard-von-Bingen-Allee 14-20 im Stadtteil Braunsfeld (304), Träger: FRÖBEL Bildung und Erziehung gemeinnützige GmbH
  2. AWO Kindertagesstätte Dillendöppcher, Bachstelzenweg 55 im Stadtteil Vogelsang (404), Träger: AWO Kreisverband Köln e.V.
  3. Tageseinrichtung für Kinder Xantener Straße, Xantener Str. 72 im Stadtteil Nippes (501), Träger: Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH
  4. Kita Longericher Straße, Longericher Straße 153 im Stadtteil Bilderstöckchen (507) Träger: Netzwerk e.V. – Soziale Dienste und Ökologische Bildung
  5. Kindertagesstätte „Paul Gerhardt“, Eythstr. 5 im Stadtteil Kalk (802), Träger: Ev. Kitaverband Köln Rechtsrheinisch
  6. Tageseinrichtung für Kinder Homarstraße, Homarstr. 86 im Stadtteil Vingst (803), Träger: Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH
  7. KiTa Zehnthofwichtel, Zehnthofstraße 12 im Stadtteil Ostheim (805), Träger: Wichtel am Ring gGmbH
  8. Städtische Kindertageseinrichtung von-Sparr-Straße, Von-Sparr-Str.1 im Stadtteil Mülheim (901), Träger: Stadt Köln

 

Mit den neun neuen Familienzentren werden seitens des Landes im Kindergartenjahr 2023/24 insgesamt 162 Familienzentren in Köln gefördert.

 

 

Umsetzung: Termin: 25.09.2023
Erledigt: 08.08.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung: Die neuen Familienzentren werden ab dem neuen Kita-Jahr 23/24 entsprechend gefördert.

33 Sitzung 29.08.2023 Jugendhilfeausschuss

TOP 3.2 Ö: Mentale Gesundheit von Schülerinnen und Schülern
Verwendung der im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises 2023/2024 zugesetzten Mittel

Vorlage:  2554/2023

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung beschließt als Fachausschuss, die im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises 2023/2024 zugesetzten Mittel von 25.000 Euro pro Haushaltsjahr, welche gemäß Haushaltsbeschluss vom 10.11.2022 im Teilplan 0301-Schulträgeraufgaben für die Verbesserung der mentalen Gesundheit von Schüler*innen verortet wurden, für die finanzielle Stärkung der Bezirksschüler*innenvertretung zwecks Erbringung von Angeboten zur Stärkung der mentalen Gesundheit von Schüler*innen in Köln einzusetzen.

 

 

 

Umsetzung: Termin: 19.08.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

34 Sitzung 26.09.2023 Jugendhilfeausschuss

TOP 2.2.1 Ö: Überarbeitete Förderprogramme Jugendförderung ab 2024

Vorlage:  2654/2023

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die geänderten Versionen der in der Anlage aufgeführten Programme als Grundlage für die Förderungen ab dem 01.01.2024 für die Jugendförderung nach SGB VIII.

 

Aus den Förderprogrammen selbst ergeben sich hierbei keine Ansprüche auf eine Förderung. Die zur Finanzierung der mit den Förderprogrammen verbunden Maßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel, werden im jeweiligen Haushaltsjahr im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, nachgewiesen.

 

 

Umsetzung: Termin: 16.08.2024
Erledigt: 28.02.2024 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

35 Sitzung 26.09.2023 Jugendhilfeausschuss

TOP 2.2.2 Ö: Förderprogramme Jugendförderung ab 2023

Vorlage:  1959/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt die in der Anlage aufgeführten Programme als Grundlage für die Förderungen ab dem 01.01.2024 für die Jugendförderung nach SGB VIII in den Bereichen der gesundheits- und sportorientierten Jugendarbeit sowie der Suchtprävention.

 

Aus den Förderprogrammen selbst ergeben sich keine Ansprüche auf eine Förderung.

Die zur Finanzierung der mit den Förderprogrammen verbundenen Maßnahmen benötigten Mittel stehen nur zur Verfügung, wenn sie im jeweiligen Haushaltsjahr im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, nachgewiesen werden.

 

 

Umsetzung: Termin: 16.08.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

36 Sitzung 26.09.2023 Jugendhilfeausschuss

TOP 2.3.1 Ö: Betreuungssituation in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung

Vorlage:  2882/2023

Beschlusstext:

Beschluss:

Frühkindliche Bildung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege schafft ein unverzichtbares Fundament, auf dem sich alle weiteren Entwicklungs- und Bildungsprozesse aufbauen. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass für alle Kinder unabhängig ihrer Herkunft ein verlässliches und bedarfsgerechtes Bildungs- und Betreuungsangebot zur Verfügung steht.  Um die Angebotsstruktur aufgrund des Fachkräftemangels langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln, fasst der Jugendhilfeausschuss folgende Beschlüsse:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenspiel mit der Kölner Trägerlandschaft mit absoluter Priorität die Stabilisierung des Betreuungssystems in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sicherzustellen. Darauf aufbauend ist die Wiederherstellung eines bedarfsgerechten Bildungs- und Betreuungsangebots in Kindertageseinrichtungen zu verfolgen und die hierfür erforderlichen Maßnahmen und Beschlüsse auf den Weg zu bringen. Maßgebend zur weiteren Vorgehensweise ist der als Anlage 1 beigefügte Stufenplan. Der Fokus sollte hier im ersten Schritt insbesondere auf die kurzfristigen Maßnahmen gelegt werden, zu denen spezifische Beschlussvorlagen möglichst zeitnah zu erarbeiten sind.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Erstellung der spezifischen Beschlussvorlagen (siehe Punkt 1) die Wirksamkeit für alle Kitas in allen Trägergruppen (freie, kirchliche und öffentliche) zu prüfen und nach Möglichkeit zu berücksichtigen, um Wettbewerbssituationen innerhalb der gesamten Trägerlandschaft Kölns zu vermeiden.

 

3.    Dem Jugendhilfeausschuss ist die Transparenz zur aktuellen Situation der Kinderbetreuung sehr wichtig. Er bittet die Verwaltung, zu Beginn und zur Mitte eines Kita-Jahres die Kölner Familien aller rund 700 Kitas über die jeweils aktuelle Sachlage per Elternbrief zu informieren. Der Elternbrief geht als Mitteilung in den JHA.

 

4.    Im Anhang wird unter den langfristigen Lösungsansätzen der „Ausbau von Schul- und Ausbildungskapazitäten“ unter den Punkt mittelfristige Lösungsansätze vorgezogen.

 

 

 

Umsetzung: Termin: 16.08.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

37 Sitzung 26.09.2023 Jugendhilfeausschuss

TOP 4.4 Ö: Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung, hier Erlass eines Monatsbetrags zum Ausgleich energiekrisenbedingter Kostensteigerungen

Vorlage:  2832/2023

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Rat beschließt, dass die Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung in Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen für Dezember 2023 allen Eltern in den Einkommensstufen 2, 3 und 4 vollständig und in der Stufe 5 zur Hälfte erlassen wird.

 

 

Umsetzung: Termin: 16.08.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

38 Sitzung 26.09.2023 Jugendhilfeausschuss

TOP 4.2 Ö: Neugestaltung und Erweiterung des Spielplatzes Xantener Straße/Johannes-Giesberts-Park in Köln-Nippes

Vorlage:  1215/2023

Beschlusstext:

Beschluss:

1.    Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der Neugestaltung und Erweiterung des Spielplatzes Xantener Straße/ Johannes-Giesberts-Park in Köln-Nippes mit Gesamtkosten in Höhe von 1.175.000 €.

 

2.    Der Rat beschließt die Mittelfreigabe und die investive außerplanmäßige Auszahlungsermächtigung für die Neugestaltung und Erweiterung des Spielplatzes Xantener Straße/ Johannes-Giesberts-Park in Köln-Nippes in Höhe von 1.175.000 € im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder-und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8- Auszahlungen für Baumaßnahmen auf der Finanzstelle 5100-0604-0-4103 Spielplatz Xantener Straße.

 

 

 

 

Umsetzung: Termin: 19.08.2024

Aufgabe: Beschlusskontrolle

39 Sitzung 28.11.2023 Jugendhilfeausschuss

TOP 2.2.1 Ö: Überarbeitete Förderprogramme Jugendförderung ab 2024

Vorlage:  3806/2023

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die geänderten Versionen der in der Anlage aufgeführten Programme als Grundlage für die Förderungen ab dem 01.01.2024 für die Jugendförderung nach SGB VIII.

 

Aus dem Förderprogramm selbst ergeben sich keine Ansprüche auf eine Förderung. Die zur Finanzierung der mit dem Förderprogramm verbundenen Maßnahmen benötigten Mittel stehen nur zur Verfügung, wenn sie im jeweiligen Haushaltsjahr im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, nachgewiesen werden.

 

 

 

Umsetzung: Termin: 19.08.2024
Erledigt: 01.03.2024 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle