1 Sitzung 25.01.2022 JugendhilfeausschussTOP 2.3.1 Ö: Jugendhilfeplanung in der Kindertagesbetreuung 2022/23 als Grundlage für die Beantragung von Landeszuschüssen nach § 24 KiBiz (Kinderbildungsgesetz) Vorlage: 4374/2021 Beschlusstext: Beschluss:Der Jugendhilfeausschuss beschließt… 1. die Beantragung und Finanzierung der in der Sachdarstellung dargelegten Jugendhilfeplanung der Kindertagesbetreuung im Kindergartenjahr 2022/23 als Grundlage für die Beantragung der Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum 15.03.2022 nach § 24 KiBiz. In Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendhilfe werden im Kindergartenjahr 2022/23 für unter 3-jährige Kinder 11.136 und für über 3-jährige Kinder 32.507 mit öffentlichen Mitteln geförderte Plätze in Kindertageseinrichtungen vorgehalten. Zudem sollen Landesfördermittel für 4.207 Plätze in der Kindertagespflege beantragt werden Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich möglicher bedarfsgerechter Veränderung bis zur Landesmeldung am 15.03.2022. 2. die Beantragung und Finanzierung der in der Sachdarstellung dargelegten insgesamt 1.039 Praktikumsplätze in 549 Kindertagesstätten. Hintergrund: Mit Inkrafttreten der KiBiz-Novelle ab Kindergartenjahr 2020/21 müssen die vom Land gewährten Zuschüsse für Praktikumsplätze von Auszubildenden in Kindertagesstätten zum 15.3. für das dann folgende Kindergartenjahr beantragt werden. Umsetzung: Termin: 12.03.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: Die Jugendhilfeplanung der Kindertagesbetreuung wird jedes Jahr fortgeführt. Die neue Planung für das Kindergartenjahr 2023/24 wurde mit Session-Nr. 4215/2022 beschlossen. |
2 Sitzung 25.01.2022 JugendhilfeausschussTOP 4.1 Ö: Weiterentwicklung des Programms „Lebenswerte Veedel – bürger*innen- und sozialraumorientierte Zusammenarbeit in Köln“ Vorlage: 4270/2021 Beschlusstext: Beschluss:Der Rat nimmt das
Handbuch „Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln“ zur Kenntnis und
beschließt dieses als neue Handlungsgrundlage für eine Einwohner*innen- und
sozialraumorientierte Zusammenarbeit der Verwaltung mit den Trägern der
Sozialraumkoordination im Rahmen des gleichlautenden Programms. Umsetzung: Termin: 20.03.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
3 Sitzung 25.01.2022 JugendhilfeausschussTOP 4.2 Ö: 'Integrationsbudget' - Verteilung der Finanzmittel in 2022 Vorlage: 3815/2021 Beschlusstext: Beschluss:Der Rat beschließt für das Jahr 2022 die in
der Anlage dargestellte Verteilung des „Integrationsbudget“ in einer Gesamthöhe
von 671.055 Euro brutto für das Haushaltsjahr 2022. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 671.055
Euro brutto wurden im Haushaltsplan 2022 ff. im Teilergebnisplan 0504 –
Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, bei Teilplanzeile 15 –
Transferaufwendungen veranschlagt und stehen zur Verfügung. Zusätzlich wird ein Anteil von 200.000 Euro
in der Bewirtschaftung von der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in die
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umgebucht und
dort entsprechend bereitgestellt. Umsetzung: Termin: 20.03.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
4 Sitzung 25.01.2022 JugendhilfeausschussTOP 4.3 Ö: Honorarordnung für die Familienberatung und den Schulpsychologischen Dienst der Stadt Köln Vorlage: 3095/2021 Beschlusstext: Beschluss:Der Rat beschließt die Einrichtung einer Honorarordnung für 5110 in der als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügten Fassung und zugleich die damit verbundene Anhebung der Honorare der für 5110 tätigen Lehrkräfte mit Wirkung zum 01.01.2022. Die erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von rund 12.000 Euro für 2022 ff stehen im Teilergebnisplan 0605- Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022. Umsetzung: Termin: 20.03.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: Für Rückfragen gerne über die Dienststellenleitung von 5110. |
5 Sitzung 25.01.2022 JugendhilfeausschussTOP 2.2.1 Ö: Annahme einer zweckgebundenen Spende für Baumpflanzungen auf dem Spielplatz Linzer Straße in Sülz Vorlage: 4105/2021 Beschlusstext: Beschluss:Die Bezirksvertretung Lindenthal nimmt die Sachspende des Generalunternehmens MBN GmbH im Gegenwert von 10.581,42 Euro in Form einer Baumpflanzung auf dem öffentlichen Spielplatz Linzer Straße in Sülz, vorbehaltlich der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses, an. Der Sitzungstermin des Jugendhilfeausschusses findet einen Tag nach der Sitzung der Bezirksvertretung statt. Umsetzung: Termin: 25.09.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
6 Sitzung 25.01.2022 JugendhilfeausschussTOP 2.2.2 Ö: Verwendung von Mitteln aus dem politischen Veränderungsnachweis zum Hpl 2022 Vorlage: 4311/2021 Beschlusstext: Beschluss:Für die Teilpläne 0604 – Kinder- und
Jugendarbeit und 0606 – Hilfen für junge Menschen und ihre Eltern, sind zum
Haushalt 2022 im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises
Mittelzusetzungen erfolgt. Teilweise stehen die zugesetzten Mittel unter einem
Freigabevorbehalt durch den zuständigen Fachausschuss – im vorliegenden Fall
durch den Jugendhilfeausschuss. Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für
Kinder, Jugend und Familie – nimmt nun die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen wie von der Verwaltung im
Begründungstext vorgeschlagen. Die unter Freigabevorbehalt stehenden Mittel
werden hierfür vollumfänglich freigegeben. Umsetzung: Termin: 25.09.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
7 Sitzung 25.01.2022 JugendhilfeausschussTOP 2.3.3 Ö: Beschlussvorlage zum Förderaufruf des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung spezialisierter Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche Vorlage: 0111/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der JHA beschließt, dass die benannten Träger in ihrer Antragstellung beim MKFFI NRW mit dieser zustimmenden Beschlussfassung unterstützt werden, damit der Ausbau von spezialisierter Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Köln und landesweit vorangetrieben und gefördert werden kann. Die zustimmende Beschlussfassung des JHA wird dann von den betreffenden Trägern dem MKFFI NRW im Rahmen des Förderaufrufes zur Entscheidung vorgelegt. Umsetzung: Termin: 25.09.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
8 Sitzung 25.01.2022 JugendhilfeausschussTOP 5.2.1 Ö: Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkindern durch das Jugendamt abschaffen Vorlage: AN/2615/2021 Beschlusstext: Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: Die Kostenheranziehung für Pflege- und
Heimkinder in Köln wird auf 0 Prozent herabgesetzt. Die erforderlichen
Mittel sollen aus Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe,
Produktgruppe 0606 Hilfe für jungen Menschen und ihren Familien genommen
werden. Geänderter
Beschluss: Der JHA begrüßt, dass die Praxis der Heranziehung beendet werden soll. Er bittet die Verwaltung, die Spielräume des Ermessens möglichst weitgehend auszulegen. Er bittet die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den kom. Spitzenverbänden auf die angekündigte Novellierung der Bundesgesetzgebung hinzuwirken. Er bittet die Verwaltung, den Sachverhalt vor den Haushaltsberatungen aufzubereiten. Umsetzung: Termin: 25.09.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: Das Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe ist seit dem 01.01.2023 in Kraft |
9 Sitzung 08.03.2022 JugendhilfeausschussTOP 4.1 Ö: Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ Vorlage: 4418/2021 Beschlusstext: Beschluss:Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1.
Die
Verwaltung wird mit der Fortsetzung der Teilnahme an der Landesinitiative
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sowie der Durchführung von Maßnahmen
entsprechend des Konzeptes zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative unter
dem Vorbehalt der Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) und
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) bis zum 30.06.2023
beauftragt. Die Fortsetzung des Projektes über den 30.06.2022 hinaus steht
unter dem Vorbehalt einer positiven Bescheidung durch die Bezirksregierung
Arnsberg. 2. Der Rat beschließt in Folge der fortgesetzten
Teilnahme am Landesprogramm die Aufteilung des weitestgehend ungeänderten
Gesamtprojektvolumens in Höhe von 2.956.360 Euro inklusive eines
städtischen Eigenanteils von 591.272 Euro (20 Prozent) auf die Jahre 2022 und 2023 wie folgt:
Begründung der Dringlichkeit Die Umsetzung der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und
Arbeit“ soll auf der Grundlage der geänderten Förderregularien durch das
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW fortgesetzt werden. Ein
entsprechender Förderantrag wurde bereits im Dezember 2021 bei der
Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Eine Entscheidung des Rates im März 2022
ist zwingend erforderlich, damit die Fortsetzung von Maßnahmen im Rahmen der
Initiative nahtlos erfolgen kann und die beteiligten Träger die notwendige
Planungssicherheit für ihre Arbeit haben. Umsetzung: Termin: 20.03.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
10 Sitzung 08.03.2022 JugendhilfeausschussTOP 4.2 Ö: Weiterführung des Projektes „Plan27“ – Zugehende Hilfe für junge Menschen mit psychischen Problemen bis 27 Jahre zur Überleitung ins Regelsystem und Entwicklung einer beruflichen Perspektive Vorlage: 4440/2021 Beschlusstext: Beschluss: Der Rat beschließt die
Weiterführung des bisher mit kommunalen Mitteln bis zum 30.04.2022 geförderten
Projektes „Plan27“ um weitere zwei Jahre bis zum 30.04.2024. Gefördert werden sollen: a) bei dem Träger „Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ)
Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V.“ im linksrheinischen Norden Kölns wie
bisher eine halbe Vollzeitstelle. b) bei dem Träger „Der Sommerberg AWO
Betriebsgesellschaft mbH“, im rechtsrheinischen Kölns wie bisher eine ganze
Vollzeitstelle. c) bei dem Träger „Alexianer Köln GmbH“ im
linksrheinischen Süden Kölns wie bisher eine halbe Vollzeitstelle. Zusätzlich
soll der Träger für die Koordination des Verbunds der drei Träger eine
Förderung für eine weitere drittel Vollzeitstelle erhalten. Seitens des Jobcenter Kölns
liegt eine Zusage bezüglich einer zukünftigen Förderungsbeteiligung auf Basis
des § 16h SGB II (Bundesmittel) vor. Der auf die Verwaltung entfallende Anteil
zur Finanzierung reduziert sich dadurch von einer Vollfinanzierung auf eine
Anteilsfinanzierung in Höhe von 35 Prozent. Dem entsprechend ist die
rechtskreisübergreifende Förderung zu folgenden Anteilen vorgesehen: Durch
das Jobcenter Köln 65
Prozent durch
das Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren (Amt 50) 25 Prozent durch
das Amt für Kinder,
Jugend und Familie (Amt 51) 10 Prozent Umsetzung: Termin: 20.03.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
11 Sitzung 08.03.2022 JugendhilfeausschussTOP 5.2.1 Ö: Antrag aus Sportausschuss vom 27.01.2022: "Inklusive Skaterparks" Umsetzung: Termin: 20.03.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
12 Sitzung 08.03.2022 JugendhilfeausschussTOP 3.1 Ö: Neugestaltung des Spiel- und Bolzplatzes An den Maien in Köln-Poll Vorlage: 0104/2022 Beschlusstext: Beschluss:
Die über die
Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in
Höhe von 45.000 Euro (Brutto) sind im Haushaltsplan 2022 im Teilergebnisplan
0604, Kinder- und Jugendarbeit anteilig eingeplant. Ab dem Haushaltsjahr 2023
ff. sind die erforderlichen Mittel im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsprozesse
vom Dezernat für Bildung, Jugend und Sport innerhalb der dann zugewiesenen
Budgets, ggf. auch durch Umschichtungen, zu finanzieren.
Alternativbeschluss: Die Maßnahme wird nicht
umgesetzt. Umsetzung: Termin: 25.09.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: Zur Zeit wird das Bodengutachten erstellt und das Entwässerungskonzept erarbeitet. Gleichzeitig wird die Ausführungsplanung sowie die Ausschreibung vorbereitet. |
13 Sitzung 08.03.2022 JugendhilfeausschussTOP 3.2 Ö: Annahme einer zweckgebundenen Spende für die Neugestaltung des Bolzplatzes Manstedter Weg in Müngersdorf Vorlage: 4086/2021 Beschlusstext: Beschluss:Die Bezirksvertretung Lindenthal nimmt die Spende der Lukas Podolski Stiftung in Höhe von 156.200 Euro für die Neugestaltung des Bolzplatzes, auf dem öffentlichen Spiel- und Bolzplatz Manstedter Weg in Müngersdorf, vorbehaltlich der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses, an. Der Sitzungstermin des Jugendhilfeausschusses findet einen Tag nach der Sitzung der Bezirksvertretung statt. Umsetzung: Termin: 25.09.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
14 Sitzung 05.04.2022 JugendhilfeausschussTOP 2.3.1 Ö: Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII - Qualifizierung und Fortbildung von Tagespflegepersonen Vorlage: 0276/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Jugendhilfeausschuss –Ausschuss für Kinder, Jugend und
Familie- beschließt die Gewährung von Zuschüssen in Höhe von 400.285,71 Euro
aus dem Teilergebnisplan 0603 –Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 15
(Transferaufwendungen), Haushaltsjahr 2022 für die Zeit vom 01.01.2022 –
31.12.2022. Gemäß den Anträgen der freien Träger verteilen sich die Mittel wie folgt: PEV – Familienbildung (Qualifizierung/ Fortbildung) 110.000,00 Euro Malteser Hilfsdienst e.V. (1. Hilfe-Kurse) 10.500,00 Euro Familien Forum Deutz Mülheim (Qualifizierung/ Fortbildung) 84.425,71 Euro Evangelische Familienbildungsstätte (Qualifizierung/ Fortbildung) 97.000,00 Euro Freies Bildungswerk Rheinland (Qualifizierung/ Fortbildung) 71.200,00 Euro PME Familienservice (Fortbildung) 20.160,00 Euro Kontaktstelle Kindertagespflege (Fachtag Kindertagespflege) 7.000,00 Euro Gesamt: 400.285,71
Euro Umsetzung: Termin: 20.03.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
15 Sitzung 31.05.2022 JugendhilfeausschussTOP 2.3.1 Ö: Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/23 Vorlage: 1771/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Jugendhilfeausschuss beschließt: a) Die in Abstimmungsgesprächen zwischen der
Verwaltung und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im AK 80
Kindertagesbetreuung ausgewählten folgenden fünf Kindertageseinrichtungen neu
zur Landesförderung als Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/23 anzumelden:
§ Kita „Gummersbacher“, Gummersbacherstraße 165 (AWO; Inbetriebnahme 1.8.2022) § Kita „Düxer LVR Pänz 2“, Gießenerstraße 19a (AWO)
b) Das folgende bestehende
Verbundfamilienzentrum mit einem zusätzlichen Kontingent zu versehen:
§ Katholische Kita Alexianer Pänz, Rolshover Kirchweg 12 § Katholische Kita St. Joseph, Poller Hauptstr. 26b § SKM Familienzentrum Poll, Am Rolshover Hof 12 § FamilienForum Köln Deutz Mülheim, An St. Urban 2 § Haus Nikolaus Begegnungsstätte der Alexianer Köln GmbH, Rolshover Kirchweg 121 Mit den fünf neuen Familienzentren werden seitens des Landes im Kindergartenjahr 2022/23 insgesamt 159 Familienzentren in Köln gefördert. Umsetzung: Termin: 20.03.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: Mit dem Beschluss wurden 5 neue Familienzentren gefördert und an ein bestehendes Familienzentrum im Verbund ein weiteres Kontingent vergeben. Die neuen Familienzentren haben ihre Arbeit bereits aufgenommen. |
16 Sitzung 31.05.2022 JugendhilfeausschussTOP 4.1 Ö: Abriss von vier Sozialhäusern und Neubau von zwei Gebäuden zur öffentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosigkeit bedrohter Personen in konventioneller Bauweise sowie Abriss einer Kindertagesstätte und Neubau einer Kindertagesstätte in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a - 53c in 50939 Köln-Klettenberg (Planungsbeschluss) Vorlage: 0348/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den Rückbau der vier Bestands-Sozialhäuser sowie der Bestands-Kindertagesstätte auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a – 53c in 50939 Köln-Klettenberg, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstück 539, aufzunehmen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Planungen für die Errichtung von zwei neuen Gebäuden in konventioneller Bauweise für die öffentlich rechtliche Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosigkeit bedrohter Personen, sowie einer neuen 6-zügigen Kindertagesstätte auf selbigem Flurstück vorzunehmen. Sämtliche Gebäude werden im energetischen Passivhausstandard geplant und ausgeführt. Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 auf Basis der HOAI – Gebührenordnung - zu beauftragen sowie die vorab notwendigen Gutachten (Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Verkehr etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Vorplanungen des Rückbaus der vier Bestands-Sozialhäuser betragen rund 37.000 Euro brutto. Die Planungskosten für die Vorplanungen des Rückbaus der Bestands-Kindertagesstätte betragen voraussichtlich 5.000 Euro brutto. Die voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau der Unterkünfte für die Leistungsphasen 1-3 HOAI betragen 608.000 Euro brutto, die entsprechenden Kosten für den Neubau der Kindertageseinrichtung werden auf rund 230.000 Euro brutto prognostiziert. Gleichzeitig werden die investiven Mittel für die Planung der neuen Unterkünfte in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5210 – Neubau Geisbergstr. 47-53, freigegeben. Die investiven Mittel für die Planung der neuen Kita in entsprechender Höhe werden im Teilfinanzplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-0603-3-1010 – Kita Geisbergstr. 47-53, freigegeben. Umsetzung: Termin: 22.04.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
17 Sitzung 31.05.2022 JugendhilfeausschussTOP 4.2 Ö: ‚Identität stärken - natürliche Mehrsprachigkeit fördern!‘ Vorlage: 1017/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Rat der Stadt Köln begrüßt das vom
Integrationsrat vorgelegte Positionspapier „Identität stärken - natürliche
Mehrsprachigkeit fördern!“ als Grundlage für den Umgang mit Mehrsprachigkeit in
der Stadt. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Erkenntnisse aus dem Positionspapier aufzugreifen und die Vorteile der natürlichen Mehrsprachigkeit in allen Bereichen Wert zu schätzen und zu nutzen (z.B. Förderung der natürlichen Bi- und Multilingualität im Kitabereich, in der Jugendarbeit, in Bürgerämtern, Ausländeramt etc.). Umsetzung: Termin: 22.04.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
18 Sitzung 29.11.2022 JugendhilfeausschussTOP 2.3.1 Ö: Anwendung des § 55 Abs. 2, Satz 2 KiBiz für das Kitajahr 2023/24 Vorlage: 3542/2022 Beschlusstext: Beschluss:Im Rahmen des neuen KiBiz, gültig seit 01.08.2020, gilt gemäß § 55 Absatz 2 Satz 2 die Zweckbindung für Plätze, die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden, als erfüllt, wenn im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung entschieden wird, dass sie vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt werden. Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Stadt Köln diese Regelung wie in den
Kitajahren 2020/21, 2021/22 und 2022/23 auch für das Kindergartenjahr 2023/24
in ihrem Jugendamtsbezirk grundsätzlich anwendet. Umsetzung: Termin: 22.04.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: Der Beschluss wird bereits umgesetzt und eingehende Anträge entsprechend geprüft. |
19 Sitzung 29.11.2022 JugendhilfeausschussTOP 4.2 Ö: Rahmenvertrag über die Lieferung von Spielgeräten, Ersatzteilen und Zubehör Vorlage: 2252/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Rat erkennt den Bedarf eines Abrufvertrages mit einem voraussichtlichen Gesamtauftragsvolumen von 5.400.000,00 Euro für drei Jahre ab Mai 2023 bis April 2026 zur Beschaffung von Spielgeräten, Ersatzteilen und Zubehör für das Amt Kinder, Jugend und Familie, der Kinder-und Jugendpädagogischen Einrichtung, das Amt für Wohnungswesen und das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen an und beauftragt die Verwaltung, ein Vergabeverfahren durchzuführen. Umsetzung: Termin: 22.08.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
20 Sitzung 29.11.2022 JugendhilfeausschussTOP 4.3 Ö: Durchführung des EhAP Plus Projektes INKA - In Köln Ankommen - Ein Projekt zur Integration von neuzugewanderten EU-Bürger*innen und deren Kinder unter 18 Jahren Vorlage: 2964/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Rat der Stadt Köln
beschließt vorbehaltlich des positiven Bewilligungsbescheides (ein
entsprechender Antrag wurde am 22.08.2022 fristrecht gestellt) durch den
Fördermittelgeber 1. die Durchführung (Projektleitung sowie projektbezogene
finanztechnische Verwaltungstätigkeiten) des Projektes INKA – In Köln Ankommen - ein
Projekt zur Integration von neuzugewanderten EU-Bürger*innen und deren Kinder
unter 18 Jahren im Rahmen des ESF
Plus-Programmes „ EhAP Plus – Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung
der am stärksten benachteiligten Personen“ für den beantragten Projektzeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2026. Die Durchführung des
Projektes erfolgt unter dem Vorbehalt der anteiligen Förderung
des Projektes aus EU-Mitteln (EhAP Plus) sowie aus Mitteln des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). 2. die Finanzierung des Vorhabens mit einem kalkulierten und beantragten
Projektvolumen in Höhe von 1.996.333,54 € (01.10.2022 bis 30.09.2026) wie
folgt: o Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von
124.770,83€ werden im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und
Diversity finanziert. Es fallen insgesamt Aufwendungen in der Teilplanzeile
11-Personalaufwendungen in Höhe von 23.816,04€, in der Teilplanzeile
15-Transferaufwendungen in Höhe von 96.906,06€ und in der Teilplanzeile
16-Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 4.048,73€ an. Darüber hinaus
ist mit einem voraussichtlichen Ertrag aus Fördermitteln in der Teilplanzeile
02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 118.532,28€ zu rechnen. Diese
Erträge werden zur Finanzierung herangezogen. o
Die erforderlichen
Mittel für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 in Höhe von 998.166,76€
(2023/2024 je: 499.083,38€) werden im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige
Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es fallen insgesamt Aufwendungen in
der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 190.582,30€ (2023/2024je:
95.264,15€), in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von
775.248,64€ (2023/2024 je: 387.624,32€) und in der Teilplanzeile 16-Sonstige
ordentliche Aufwendungen in Höhe von 32.389,82€ (2023/2024 je: 16.194,91€) an.
Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag aus Fördermitteln in der
Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 948.258,38€ (2023/2024
je: 474.129,19€) zu rechnen. Diese Erträge werden zur Finanzierung
herangezogen. In den Haushaltsjahren
2025 und 2026 werden voraussichtlich insgesamt 873.395,94€ benötigt.
Fördermittel stehen voraussichtlich in Höhe von 829.726,11€ zur Verfügung. Das
Dezernat OB wird im Rahmen des Hauhaltplanaufstellungsverfahrens 2025ff.
innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die dafür erforderlichen Mittel, ggf.
durch Umschichtungen, vorsehen. Umsetzung: Termin: 22.08.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
21 Sitzung 29.11.2022 JugendhilfeausschussTOP 4.5 Ö: Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“ Vorlage: 2904/2022 Beschlusstext: Der Rat der Stadt Köln beschließt
entsprechend der gesetzlichen Verankerung im Teilhabe- und Integrationsgesetz
Nordrhein-Westfalen 1.
die
weitere Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM)
ab dem 01.01.2023 mit den Förderbausteinen (1)
Betrieb eines strategischen Kommunalen
Integrationsmanagements und (2)
Durchführung eines rechtskreisübergreifenden,
individuellen Case Managements
2.
die
Finanzierung des Vorhabens vorbehaltlich
des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 wie dargestellt:: ·
Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr
2023 in Höhe von 1.373.575,00€ werden im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige
Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es fallen insgesamt Aufwendungen in
der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 343.475,00€, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von
952.000,00€ und in der Teilplanzeile 16-Sonstige
ordentliche Aufwendungen in Höhe von 78.100,00€ an. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag in
der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von
1.118.100,00€ zu rechnen. Die den Ertrag
übersteigenden Aufwände in Höhe von 255.475,00€ werden mit einem Anteil von
73.475,00€ (Personalkosten) und einem Anteil von 182.000,00€ (Sachkosten) aus
dem Stellenbudget des Dezernates OB bzw. innerhalb des Budgets des Teilplans
0504- Freiwillige Sozialleistungen und Diversity kompensiert. . ·
Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr
2024 in Höhe von1.454.000,00€ werden im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige
Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es fallen insgesamt Aufwendungen in
der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 423.900,00€, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von 952.000,00€
und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche
Aufwendungen in Höhe von 78.100,00€ an.
Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag in der Teilplanzeile
02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 1.118.100,00€ zu rechnen. Die den Ertrag übersteigenden Aufwände in Höhe
von 335.900,00€ werden mit einem Anteil von 153.900,00€ (Personalkosten) und
einem Anteil von 182.000,00€ (Sachkosten) aus dem Stellenbudget des Dezernates
OB bzw. innerhalb des Budgets des Teilplans 0504-Freiwillige Sozialleistungen
und Diversity kompensiert. Umsetzung: Termin: 22.08.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
22 Sitzung 30.08.2022 JugendhilfeausschussTOP 5.2.1 Ö: Sicherstellung des Kinderwohls bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der Ausländerbehörde Vorlage: AN/1295/2022 Beschlusstext: Der Jugendhilfeausschluss
beschließt analog dem Beschluss aus dem Integrationsrat: Beschluss aus dem
Integrationsrat: 1.
Wir begrüßen den Einsatz der Oberbürgermeisterin
und der Ausländerbehörde bei der Landesregierung, dass diese im Wege eines „Vorgriffserlasses“
die Kölner Ausländerbehörde in die Lage versetzt, die von der Bundesregierung
geplanten Reformen im Ausländerrecht in größtmöglichem Rahmen umzusetzen. Somit
verbessert sich für viele Kinder und Jugendliche die Perspektive auf eine sichere
Zukunft in Köln. 2.
Die Verwaltung erarbeitet bis 31.12.2022 Maßgaben
zur Ermittlung und Sicherstellung des Kindeswohls bei Entscheidung zu
aufenthaltsbeendenden Maßnahmen. Es wird empfohlen den Runden Tisch für
Flüchtlingsfragen zu Rate zu ziehen. Hierbei sind neben gesetzlichen Vorgaben
auch die Selbstverpflichtungen der Stadt Köln u.a. aus der Eigenschaft als
„Kinderfreundliche Kommune“ und Stadt Köln als „Sicherer Hafen“ zu
berücksichtigen. Im Zuge der Maßgaben-Ermittlung soll u.a. geprüft werden, ob bei
Abschiebungen, von denen Minderjährige betroffen sind, obligatorisch das
Jugendamt mit seiner Fach- und Sachkenntnis hinzugezogen werden und eine
individuelle Stellungnahme abgewartet werden kann. Hierbei sind außerdem
Aspekte der Bildungschancen zu berücksichtigen. 3.
Zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme
und der Möglichkeit der Ausreisepflichtigen, selbst zur Wahrung ihrer Rechte
beizutragen und einschlägige Sachverhalte vorzubringen, sind bei Eröffnung der
Ausreisepflicht auf die Ausländerrechtliche Beratungskommission (ABK), die
Härtefallkommission des Landes und die Beratungsstellen für Geflüchtete
hinzuweisen. Außerdem wird bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen empfohlen, die
ABK aktiv zu beteiligen, wenn minderjährige Personen betroffen sind. 4.
Der Integrationsrat empfiehlt diesen geänderten
Beschluss (o.g. Punkte 1-3) den nachfolgenden Gremien: Dem Ausschuss
Jugendhilfe und Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe /
Internationales. Umsetzung: Termin: 22.04.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
23 Sitzung 30.08.2022 JugendhilfeausschussTOP 5.2.2 Ö: Präventionsmaßnahme gegen die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Vorlage: AN/1283/2022 Beschlusstext: Beschluss: Die Verwaltung
wird beauftragt, 1.
unter
Berücksichtigung der Bundeskampagne als Präventionsmaßnahme gegen die
Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen
jeweils eine Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne für Kinder und
Jugendliche und insbesondere eine für Eltern zu entwickeln und diese dauerhaft
zu etablieren, 2.
alle verfügbaren städtischen Medien zur Bewerbung
und Durchführung dieser Kampagne einzusetzen und dabei mit geeigneten Akteuren
zu kooperieren (Kölnbäder GmbH, KVB etc.), 3.
zur Unterstützung und Umsetzung der Beschlüsse 1
bis 2 sich von den auf diesem Bereich spezialisierten freien Trägern beraten
lassen und mit diesen eng zusammenzuarbeiten, 4.
sofern der Entwurf und die Durchführung der
Kampagne zweckmäßigerweise von einem in diesem Bereich spezialisierten freien
Träger durchgeführt werden könnte, diesen vorrangig mit den Beschlüssen 1 bis 2
zu beauftragen und diesem dafür die benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen. 5. zeitnah
eine Stellungnahme zum weiteren Vorgehen in der nächsten regulären Sitzung des
Jugendhilfeausschusses darzulegen Umsetzung: Termin: 22.04.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: Neben der Bundeskampagne gegen die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen „Schieb den Gedanken nicht weg “ versucht die Landesanstalt für Medien NRW unter dem Motto „Freiheit zulassen und Recht schützen“ für Risiken beim medialen Austausch von Nacktbildern Kinder, Jugendliche und Erwachsenen zu sensibilisieren und zur Rechtslage aufzuklären. |
24 Sitzung 30.08.2022 JugendhilfeausschussTOP 3.1 Ö: Umgestaltung des Spielplatzes Am Rolshover Hof in Köln-Poll Vorlage: 2225/2022 Beschlusstext: Beschluss:
Weiterhin beschließt die
Bezirksvertretung Porz die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in
Höhe von 125.000 Euro im Teilfinanzplan 0604 (Kinder- und Jugendarbeit),
Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), Finanzstelle 5100-0604-0-2002
Spielplätze. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 12.500 Euro (Brutto) sind im Haushaltsplan 2022 / 2023 im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, eingeplant worden. Umsetzung: Termin: 25.09.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: Verkehrssicherheitstechnische Abnahme erfolgt noch. |
25 Sitzung 25.10.2022 JugendhilfeausschussTOP 3.1 Ö: Sanierung und Neugestaltung Spielplatz und Grünzug Otto Gerig Straße in Deutz Vorlage: 2758/2022 Beschlusstext: Beschluss:
Alternativbeschluss: Die Maßnahme wird nicht umgesetzt. Umsetzung: Termin: 25.09.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: Die Baumaßnahme befindet sich zur Zeit der Ausführungsplanung. Leider gab es Verzögerung von Seiten des beauftragten Büros für Garten- und Landschaftsarchitektur. An der Umsetzung des Beschlusses wird weiterhin aktiv gearbeitet. |
26 Sitzung 31.01.2023 JugendhilfeausschussTOP 2.3.2 Ö: Jugendhilfeplanung der Kindertagesbetreuung 2023/24 als Grundlage für die Beantragung von Landeszuschüssen nach § 24 KiBiz (Kinderbildungsgesetz) Vorlage: 4215/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Jugendhilfeausschuss beschließt… 1. die Beantragung und Finanzierung der in der Sachdarstellung dargelegten Jugendhilfeplanung der Kindertagesbetreuung im Kindergartenjahr 2023/24 als Grundlage für die Beantragung der Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum 15.03.2023 nach § 24 KiBiz. In Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendhilfe werden im Kindergartenjahr 2023/24 für unter 3-jährige Kinder 11.275 und für über 3-jährige Kinder 32.124 mit öffentlichen Mitteln geförderte Plätze in Kindertageseinrichtungen vorgehalten. Zudem sollen Landesfördermittel für 4.178 Plätze in der Kindertagespflege beantragt werden Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich möglicher bedarfsgerechter Veränderung bis zur Landesmeldung am 15.03.2023. 2. die Beantragung und Finanzierung der in der Sachdarstellung dargelegten insgesamt 1.015 Praktikumsplätze in 563 Kindertagesstätten. Hintergrund: Mit Inkrafttreten der KiBiz-Novelle ab Kindergartenjahr 2020/21 müssen die vom Land gewährten Zuschüsse für Praktikumsplätze von Auszubildenden in Kindertagesstätten zum 15.3. für das dann folgende Kindergartenjahr beantragt werden. Umsetzung: Termin: 25.09.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: Die Landesmittel wurden entsprechend beantragt und bewilligt. |
27 Sitzung 31.01.2023 JugendhilfeausschussTOP 2.3.3 Ö: Strukturförderfonds 2023 / 2024 Vorlage: 0145/2023 Beschlusstext: Beschluss:Der
Jugendhilfeausschuss beschließt das anliegende „Förderprogramm für Zuwendungen
aus dem Strukturförderfonds“ des Amtes für Kinder-, Jugend und Familie
(Jugendamt) und beauftragt das Jugendamt mit der Umsetzung. Entsprechende Mittel für das Haushaltsjahr 2023 werden im
Teilergebnisplan 0604-Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 15
(Transferaufwendungen) im Umfang von 1.920.000 Euro zur Verfügung gestellt. Umsetzung: Termin: 25.09.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
28 Sitzung 14.03.2023 JugendhilfeausschussTOP 2.3.1 Ö: Kontingenterhöhungen für Verbundfamilienzentren im Kindergartenjahr 2022/23 Vorlage: 0743/2023 Beschlusstext: Beschluss:Der Jugendhilfeausschuss beschließt, nach Abstimmungsgesprächen zwischen der Verwaltung und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im AK 80 Kindertagesbetreuung, die folgenden bestehenden Verbundfamilienzentren mit einem zusätzlichen Kontingent zu versehen: 1. Kath. Kindertagesstätte St. Petrus Canisius, Kopernikusstr. 160,
51065 Köln §
Kath.
Kindertagesstätte St. Mauritius, Caumannstr. 14, 51065 Köln §
Kath.
Kindertagesstätte St. Theresia, An St. Theresia 8, 51067 Köln §
SKM-Familienzentrum
Buchforst, Wittener Str. 10, 51065 Köln 2. Kath. Kindergarten St. Anna, Schadowstr. 10 a, 50823 Köln §
Kath.
Integrative Kindertagesstätte St. Ansgar und St. Barbara, Ansgarstr. 10, 50825
Köln §
Kath.
Kindertagesstätte St. Joseph und St. Mechtern I, Klarastr. 9-13, 50823 Köln §
Kath.
Kindertagesstätte St. Joseph und St. Mechtern II, Thebäerstr. 70-72, 50823 Köln 3. Städt. Tageseinrichtung für Kinder, Lustheider Str. 39, 51103 Köln
(Kalker Netzwerk für Familien) §
Kita Homarstraße, Homarstr. 43, 51107 Köln §
Kita Oranienstraße, Oranienstr. 129a, 51103 Köln §
Ev. Kita Burgstraße, Burgstr. 75, 51103 Köln 4. Kath. Kindertagesstätte Zu den Heiligen Rochus, Dreikönigen und
Bartholomäus III, Bodenheimerstr. 1, 50827 Köln §
Katholische Kindertagesstätte An St. Rochus, Rochusstr. 100, 50827
Köln §
SKM-Familienzentrum Bickendorf, Mathias-Brüggen-Straße 22, 50827
Köln 5. Kath. Kindergarten Liebfrauen, Adamsstraße 17, 5106 Köln §
Kath. Kindertagesstätte Herz Jesu, Schleiermacherstr. 14, 51063
Köln §
Kath. Kindertagesstätte St. Antonius, Don-Bosco-Str. 3, 51063 Köln
6. Kath. Kindertagesstätte St. Maria Himmelfahrt,
Maria-Himmelfahrt-Str. 1a, 51067 Köln §
Kath. Kindertagesstätte St. Joseph, Thurner Str. 8, 51069 Köln §
Katholischer Kindergarten St. Norbert, Kopischstr. 4 a, 51067 Köln
7. Kath. Kindertagesstätte St. Christophorus, Allensteiner Str. 5a,
50735 Köln §
Katholische Kindertagesstätte St. Quirinus und Salvator, Gernotstr.
25, 50739 Köln §
Katholische Kindertagesstätte Hl. Kreuz, Kapuzinerstr. 5, 50737
Köln 8. FRÖBEL-Kindergarten an St. Hildegard, Franz-Clouth-Straße 9, 50733
Köln §
FRÖBEL-Kindergarten An St. Bonifatius, Gneisenaustr. 1-3, 50733
Köln §
FRÖBEL-Kindergarten An den Clouthwerken, Seekabelstraße 6, 50733
Köln (Antragstellung auf Aufnahme in den Verbund zum 15.3.2023 beim
Landesjugendamt)[1] Umsetzung: Termin: 25.09.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: Die Kontingente werden im neuen Kitajahr 23/24 entsprechend angepasst. |
29 Sitzung 14.03.2023 JugendhilfeausschussTOP 2.2.1 Ö: Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII - Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen Vorlage: 0840/2023 Beschlusstext: Beschluss:Der Jugendhilfeausschuss –Ausschuss für
Kinder, Jugend und Familie- beschließt die Gewährung von Zuschüssen in Höhe von
468.263,80 Euro aus dem
Teilergebnisplan 0603 –Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 15
(Transferaufwendungen), Haushaltsjahr 2023 für die Zeit vom 01.01.2023 –
31.12.2023. Gemäß den Anträgen der freien Träger
verteilen sich die Mittel wie folgt: PEV – Familienbildung (Qualifizierung/
Fortbildung) 108.400,00 Euro Sportjugend Köln (Fortbildung) 31.000,00
Euro Malteser Hilfsdienst e.V. (1. Hilfe-Kurse) 7.000,00 Euro Familien Forum Deutz Mülheim (Qualifizierung/
Fortbildung) 68.130,00
Euro Evangelische Familienbildungsstätte
(Qualifizierung/ Fortbildung) 68.698,80
Euro Freies Bildungswerk Rheinland (Qualifizierung/
Fortbildung) 97.875,00
Euro PME Familienservice (Fortbildung) 20.160,00
Euro PME Familienservice (Praktikumsbegleitung) 60.000,00 Euro Kontaktstelle Kindertagespflege (Fachtag
Kindertagespflege) 7.000,00 Euro Gesamt:
468.263,80 Euro Umsetzung: Termin: 25.09.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
30 Sitzung 14.03.2023 JugendhilfeausschussTOP 5.2.1 Ö: Livestream attraktiver gestalten Vorlage: AN/0280/2023 Beschlusstext: Beschluss: Der
Jugendhilfeausschuss möge beschließen: 1.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Livestream noch attraktiver zu
gestalten. Insbesondere soll als nächste Stufe die Archivierung der Sitzungen
in einer öffentlich zugänglichen Mediathek ermöglicht werden. Die Verwaltung
soll hierbei sicherstellen, dass die Nutzungsrechte der Videos nur bei der
Stadt und dem Redner persönlich liegen. Auch soll bei der Archivierung das
Recht der Ausschussmitglieder am persönlichen Bild durch entsprechende Widerspruchsmöglichkeiten
jederzeit gewährleistet sein. Es soll sichergestellt werden, dass nur die
eigenen Wortbeiträge der Ausschussmitglieder für eigene Zwecke verwendet werden
können. 2.
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, beim Livestream zusätzlich zum
aktuell besprochenen Tagesordnungspunkt auch den dazugehörigen Titel
einzublenden. Wichtige Informationen, wie die Verlinkung zu der Tagesordnung,
den Vorlagen, Anfragen und Anträgen ist in der Videobeschreibung zu
veröffentlichen. Gleichzeitig ist eine Stichwortsuche in der Mediathek zu
ermöglichen. 3.
Die Verwaltung wird gebeten, den Livestream und die Archivierung durch die
Einfügung einer Untertitelung barrierefreier zu gestalten. 4.
Die Verwaltung wird gebeten, den Livestream und die Mediathek offensiver zu
bewerben z.B. auf den Social-Media-Kanälen der Stadt sowie das Angebot z. B. an
Schulen (insbesondere bei Politiklehrerinnen und Politiklehrern) sowie bei
Jugendhilfeträgern bekannter zu machen. 5.
Die Verwaltung wird gebeten, dem Jugendhilfeausschuss zukünftig für jedes Jahr
eine kurze Mitteilung zur Verfügung zu stellen, in der die Aufrufzahlen der
jeweiligen Sitzungen des Ausschusses mitgeteilt werden. Ergänzung: Die Verwaltung wird gebeten, die anfallenden Kosten zu eruieren, und dem Ausschuss anschließend erneut zur Beschlussfassung vorzulegen. Umsetzung: Termin: 14.08.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: S. dazu auch Vorlagen 1877/2023 sowie 3407/2023 |
31 Sitzung 02.05.2023 JugendhilfeausschussTOP 3.1 Ö: Projekte zur Prävention vor sexualisierter Gewalt im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Teilplan 0604, hier: Mittelfreigabe der im Rahmen des 2. VN Verwaltung zugesetzten Konnexitätsausgleichsmittel Vorlage: 4304/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Unterstützung der Einrichtungen
der Jugendförderung gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIII und § 16 h SGB II bei der Erstellung
und Fortschreibung von Kinderschutzkonzepten im Vorgriff auf die Vorlage des
Kinderschutzentwicklungsplanes und durch entsprechende Fortbildungsangebote.
Der Jugendhilfe- und der Finanzausschuss beschließen die Freigabe der im Rahmen des Konnexitätsausgleichs im Zuge des Landeskinderschutzgesetzes bereitgestellten Mittel in Höhe von 1.500.000 Euro zur Refinanzierung wahrgenommener Aufgaben im Kinderschutz.Umsetzung: Termin: 25.09.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
32 Sitzung 06.06.2023 JugendhilfeausschussTOP 2.3.1 Ö: Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2023/24 Vorlage: 1575/2023 Beschlusstext: Beschluss:Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die in Abstimmungsgesprächen zwischen der Verwaltung
und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im AK 80
Kindertagesbetreuung ausgewählten folgenden neun Kindertageseinrichtungen neu
zur Landesförderung als Familienzentren im Kindergartenjahr 2023/24 anzumelden:
Ø Kath. Kindertagesstätte St.
Mariä Empfängnis, Brühler Str. 128 Ø Kath. Kindertagesstätte St.
Maria Königin, Goethestr. 84
Mit den neun neuen
Familienzentren werden seitens des Landes im Kindergartenjahr 2023/24 insgesamt
162 Familienzentren in Köln gefördert. Umsetzung: Termin: 25.09.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: Die neuen Familienzentren werden ab dem neuen Kita-Jahr 23/24 entsprechend gefördert. |
33 Sitzung 29.08.2023 JugendhilfeausschussTOP 3.2 Ö: Mentale Gesundheit von Schülerinnen und Schülern Vorlage: 2554/2023 Beschlusstext: Beschluss:Der
Ausschuss Schule und Weiterbildung beschließt als Fachausschuss, die im Rahmen
des politischen Veränderungsnachweises 2023/2024 zugesetzten Mittel von 25.000 Euro
pro Haushaltsjahr, welche gemäß Haushaltsbeschluss vom 10.11.2022 im Teilplan
0301-Schulträgeraufgaben für die Verbesserung der mentalen Gesundheit von
Schüler*innen verortet wurden, für die finanzielle Stärkung der
Bezirksschüler*innenvertretung zwecks Erbringung von Angeboten zur Stärkung der
mentalen Gesundheit von Schüler*innen in Köln einzusetzen.
Umsetzung: Termin: 19.08.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
34 Sitzung 26.09.2023 JugendhilfeausschussTOP 2.2.1 Ö: Überarbeitete Förderprogramme Jugendförderung ab 2024 Vorlage: 2654/2023 Beschlusstext: Beschluss:Der Jugendhilfeausschuss beschließt die geänderten Versionen der in der Anlage aufgeführten Programme als Grundlage für die Förderungen ab dem 01.01.2024 für die Jugendförderung nach SGB VIII. Aus den Förderprogrammen selbst ergeben sich hierbei keine Ansprüche auf eine Förderung. Die zur Finanzierung der mit den Förderprogrammen verbunden Maßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel, werden im jeweiligen Haushaltsjahr im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, nachgewiesen. Umsetzung: Termin: 16.08.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
35 Sitzung 26.09.2023 JugendhilfeausschussTOP 2.2.2 Ö: Förderprogramme Jugendförderung ab 2023 Vorlage: 1959/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Jugendhilfeausschuss –
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt die in der Anlage
aufgeführten Programme als Grundlage für die Förderungen ab dem 01.01.2024 für
die Jugendförderung nach SGB VIII in den Bereichen der gesundheits- und sportorientierten
Jugendarbeit sowie der Suchtprävention. Aus den Förderprogrammen selbst
ergeben sich keine Ansprüche auf eine Förderung. Die zur Finanzierung der mit
den Förderprogrammen verbundenen Maßnahmen benötigten Mittel stehen nur zur
Verfügung, wenn sie im jeweiligen Haushaltsjahr im Teilergebnisplan 0604,
Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, nachgewiesen
werden. Umsetzung: Termin: 16.08.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
36 Sitzung 26.09.2023 JugendhilfeausschussTOP 2.3.1 Ö: Betreuungssituation in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung Vorlage: 2882/2023 Beschlusstext: Beschluss:Frühkindliche
Bildung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege schafft ein
unverzichtbares Fundament, auf dem sich alle weiteren Entwicklungs- und
Bildungsprozesse aufbauen. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass für alle
Kinder unabhängig ihrer Herkunft ein verlässliches und bedarfsgerechtes
Bildungs- und Betreuungsangebot zur Verfügung steht. Um die Angebotsstruktur aufgrund des
Fachkräftemangels langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln, fasst der
Jugendhilfeausschuss folgende Beschlüsse: 1.
Die
Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenspiel mit der Kölner Trägerlandschaft
mit absoluter Priorität die Stabilisierung des Betreuungssystems in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sicherzustellen. Darauf
aufbauend ist die Wiederherstellung eines bedarfsgerechten Bildungs- und
Betreuungsangebots in Kindertageseinrichtungen zu verfolgen und die hierfür
erforderlichen Maßnahmen und Beschlüsse auf den Weg zu bringen. Maßgebend zur
weiteren Vorgehensweise ist der als Anlage 1 beigefügte Stufenplan. Der Fokus
sollte hier im ersten Schritt insbesondere auf die kurzfristigen Maßnahmen
gelegt werden, zu denen spezifische Beschlussvorlagen möglichst zeitnah zu
erarbeiten sind. 2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, bei der Erstellung der spezifischen
Beschlussvorlagen (siehe Punkt 1) die Wirksamkeit für alle Kitas in allen
Trägergruppen (freie, kirchliche und öffentliche) zu prüfen und nach
Möglichkeit zu berücksichtigen, um Wettbewerbssituationen innerhalb der
gesamten Trägerlandschaft Kölns zu vermeiden. 3.
Dem
Jugendhilfeausschuss ist die Transparenz zur aktuellen Situation der
Kinderbetreuung sehr wichtig. Er bittet die Verwaltung, zu Beginn und zur Mitte
eines Kita-Jahres die Kölner Familien aller rund 700 Kitas über die jeweils
aktuelle Sachlage per Elternbrief zu informieren. Der Elternbrief geht als
Mitteilung in den JHA. 4.
Im
Anhang wird unter den langfristigen Lösungsansätzen der „Ausbau von Schul- und
Ausbildungskapazitäten“ unter den Punkt mittelfristige Lösungsansätze vorgezogen. Umsetzung: Termin: 16.08.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
37 Sitzung 26.09.2023 JugendhilfeausschussTOP 4.4 Ö: Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung, hier Erlass eines Monatsbetrags zum Ausgleich energiekrisenbedingter Kostensteigerungen Vorlage: 2832/2023 Beschlusstext: Beschluss:Der Rat beschließt, dass die Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung in Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen für Dezember 2023 allen Eltern in den Einkommensstufen 2, 3 und 4 vollständig und in der Stufe 5 zur Hälfte erlassen wird. Umsetzung: Termin: 16.08.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
38 Sitzung 26.09.2023 JugendhilfeausschussTOP 4.2 Ö: Neugestaltung und Erweiterung des Spielplatzes Xantener Straße/Johannes-Giesberts-Park in Köln-Nippes Vorlage: 1215/2023 Beschlusstext: Beschluss:
1.
Die
Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der Neugestaltung und
Erweiterung des Spielplatzes Xantener Straße/ Johannes-Giesberts-Park in
Köln-Nippes mit Gesamtkosten in Höhe von 1.175.000 €. 2.
Der Rat
beschließt die Mittelfreigabe und die investive außerplanmäßige
Auszahlungsermächtigung für die Neugestaltung und Erweiterung des Spielplatzes
Xantener Straße/ Johannes-Giesberts-Park in Köln-Nippes in Höhe von 1.175.000 €
im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe
0604- Kinder-und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8- Auszahlungen für
Baumaßnahmen auf der Finanzstelle 5100-0604-0-4103 Spielplatz Xantener Straße. Umsetzung: Termin: 19.08.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
39 Sitzung 28.11.2023 JugendhilfeausschussTOP 2.2.1 Ö: Überarbeitete Förderprogramme Jugendförderung ab 2024 Vorlage: 3806/2023 Beschlusstext: Beschluss:Der Jugendhilfeausschuss beschließt die geänderten Versionen der in der Anlage aufgeführten Programme als Grundlage für die Förderungen ab dem 01.01.2024 für die Jugendförderung nach SGB VIII. Aus dem Förderprogramm selbst ergeben sich keine Ansprüche auf eine Förderung. Die zur Finanzierung der mit dem Förderprogramm verbundenen Maßnahmen benötigten Mittel stehen nur zur Verfügung, wenn sie im jeweiligen Haushaltsjahr im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, nachgewiesen werden. Umsetzung: Termin: 19.08.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle |