1 Sitzung 19.01.2021 VerkehrsausschussTOP 3.2 Ö: Severinsbrücke (B55), Prüfingenieurleistungen im Zuge der Nachrechnung der Severinsbrücke gemäß Nachrechnungsrichtlinie Vorlage: 2335/2020 Beschlusstext: Beschluss:Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf von
Prüfingenieurleistungen für die Nachrechnung der Severinsbrücke nach der
Richtlinie des Bundes zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand in Höhe
von rund 350.000 €
brutto fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des
erforderlichen Vergabeverfahrens. Umsetzung: Termin: 09.09.2022 an: , 69 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
2 Sitzung 19.01.2021 VerkehrsausschussTOP 3.3 Ö: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Einführung einer Schnellbuslinie 91 zwischen Dormagen und Brühl über Köln-Worringen durch den Rhein-Erft-Kreis Vorlage: 2844/2020 Beschlusstext: Beschluss:Der Verkehrsausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung: Gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW wird in
Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung entschieden: Der Verkehrsausschuss beschließt die finanzielle Beteiligung der Stadt Köln an der neu einzurichtenden Schnellbuslinie 91 (SB 91) des Rhein-Erft-Kreises ab dem Fahrplanwechsel Dezember 2020. Dieser Beschluss ist in einer Pilotphase zunächst bis zum Fahrplanwechsel Dezember 2022 befristet. Die in der Begründung dargelegten Aufwendungen von max. 133.467,14 Euro pro Jahr ab dem Fahrplanwechsel Dezember 2020 bis zum Fahrplanwechsel Dezember 2022 (Pilotphase) stehen im Teilplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV zur Verfügung. Im Falle einer Förderung der Linie durch den Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) reduziert sich der Anteil entsprechend auf 111.271,94 Euro pro Jahr. Für den Zeitraum der Pilotphase entstehen für die Stadt Köln Gesamtaufwendungen von max. 266.934,28 Euro. Die Verteilung der Kosten auf die Jahre 2020 bis 2022 wird in der Begründung unter Finanzierung aufgeschlüsselt. Die weitere Finanzierung seitens der Stadt Köln steht unter dem Vorbehalt eines messbaren Nutzens der Linie für die Entlastung der Verkehrsnetze in Köln sowie der Nutzung der Linie durch die Kölnerinnen und Kölner. Hierfür hat der Rhein-Erft-Kreis der Stadt Köln im Sommer 2021 zunächst einen Zwischenbericht und im Frühling 2022 einen qualifizierten Nutzennachweis als Entscheidungsgrundlage für die weitere Finanzierung der SB 91 über den Fahrplanwechsel 2022 hinaus vorzulegen. Ein Nutzen ergibt sich für die Stadt Köln, wenn sich die Nachfrage auf der SB 91 entsprechend der gutachterlichen Prognose in Bezug auf alle folgend genannten Parameter zum Ende der ersten Jahreshälfte 2022 einstellt: · Durchschnittliche Fahrgäste/Tag > 390 Fahrgäste, · Maximale Besetzung >= 172 Fahrgäste/Tag, · Besetzung Spitzenstunde >= 15 % (26 Fahrgäste/Stunde) & >= 13,0 Fahrgäste je Fahrtrichtung. Umsetzung: Termin: 09.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
3 Sitzung 19.01.2021 VerkehrsausschussTOP 4.1 Ö: Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Am Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven in Köln-Rodenkirchen Vorlage: 0423/2020 Beschlusstext: Geänderter Beschluss:Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat – entsprechend der
Beschlussfassung der BV Rodenkirchen - wie folgt zu beschließen: 1.
Der Rat stellt den Bedarf fest, die
Planungen für den Abbruch und Neubau der Brücke Am Tannenhof,
Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven durchzuführen. Die Planungskosten betragen
rund 487.000 € brutto. 2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Maßnahmen der Objektplanung bis zur Ausschreibung (einschließlich LPH6 der
HOAI) vorzubereiten. 3.
Der Rat beschließt zur Finanzierung der o. g. Maßnahme die außerplanmäßige Bereitstellung
und gleichzeitige Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von
487.000 € im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV,
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle
6901-1202-2-0640, Ersatzneubau Brücke am Tannenhof, im Haushaltsjahr 2020. Die
Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfinanzplan
aus der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle
6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brücke. 4.
Der Rat beauftragt die Verwaltung zunächst nur mit
der Durchführung der Vorentwurfsplanung inklusive Kostenermittlung für einen
Ersatzbau der Fußgängerbrücke „Am Tannenhof“. Darüber hinausgehende Aktivitäten
bedürfen einer weiteren Beschlussfassung. 5.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die HGK und
die KVB nachdrücklich darum zu bitten, parallel zur Durchführung dieses
Planungsprozesses - wie im Ortstermin am 08.10.2020 zugesagt - einen eigenen
Prüfprozess zu starten. Dieser soll alle Notwendigkeiten rechtlicher,
technischer und wirtschaftlicher Art zueinander und im Verhältnis zu Dritten
(z.B.: Eisenbahnbundesamt, zu beteiligende Kommunen) klären, die notwendig
sind, um eine höhengleiche Kreuzung an der Stadtbahn-Haltestelle Michaelshoven
anstelle eines Brückenbauwerks zu realisieren. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 69 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
4 Sitzung 02.03.2021 VerkehrsausschussTOP 1.1.2 Ö: Änderungsantrag der Fraktionen Volt, Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 02.03.2021 Vorlage: AN/0441/2021 Beschlusstext: Beschluss (Änderungsantrag
der Fraktionen Volt, Bündnis 90/Die Grünen und CDU, AN/0441/2021): Der bestehende Text wird ersetzt durch: Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept für die jährliche Teilnahme an der Europäischen Mobilitätswoche zu erarbeiten. Zudem sollen die Planungsstände aller bereits beschlossenen oder zur Diskussion stehenden Veranstaltungen und Aktionstage rund um das Thema „nachhaltige Mobilität“, die von der Stadt Köln getragen oder in nennenswerter Weise unterstützt wurden und werden (u.a. Tag des guten Lebens, NRW-Tag, Strassenland, Mobilitätsmesse) gelistet und gegebenenfalls (auf freiwilliger Basis) in das Konzept eingebunden werden. Des Weiteren ist zu prüfen, ob das Angebot durch einen Einbezug der Köln Messe (z.B. die Köln Messe, IAA, Kölntourismus, ...) oder der Region (z.B. DB, VRS, VRR, ...) attraktiver und umfassender gestaltet werden kann. Dem Verkehrsausschuss ist mindestens jährlich darüber zu berichten Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
5 Sitzung 02.03.2021 VerkehrsausschussTOP 1.2 Ö: Gem. Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke., FDP und Volt vom 24.02.2021 betr. Vorlage: AN/0360/2021 Beschlusstext: Beschluss
(Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU, Die
Linke., FDP und Volt, AN/0360/2021): 1.
Der
Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, für das Projekt „Leverkusener
Brücke“ und den projektierten Ausbau der A4 „A4plus“ zeitnah politische
Begleitgremien sowie ein politisches Begleitgremium für die gesamten
Rheinbrückenprojekte auf Kölner Stadtgebiet einzurichten. Zu allen drei Gremien ist die Autobahn GmbH
als Bauherrin der Maßnahmen einzuladen. 2.
Im
einzurichtenden politischen Begleitgremium „Leverkusener Brücke“ sollen
fachlich zuständige Vertreterinnen und Vertreter der Städte Köln und
Leverkusen, dazu zählen insbesondere die Mandatstragenden der Räte und örtlich
betroffenen Bezirksvertretungen des Planungsraums, der Bezirksregierung und des
Regionalrats Köln sowie die Mitglieder des Landtags bzw. Bundestags mit
Wahlkreis im Bereich der Baumaßnahme, regelmäßig über den Fortgang informiert
werden und über Entwicklungen beraten können. Um das Gremium in der Größe arbeitsfähig
zu gestalten, können die politischen Vertretungen jeweils bis zu 2
Vertreterinnen bzw. Vertreter aus den stimmberechtigten Fraktionen der
jeweiligen Verkehrsausschüsse oder den örtlich betroffenen Bezirksvertretungen
des Planungsraums entsenden. Die Verwaltung soll hierzu entsprechend mit der
Stadt Leverkusen Kontakt aufnehmen. 3.
Ebenfalls mit dem
Ziel, eine frühzeitige Einbindung und laufende Informationsteilhabe auch der
örtlichen Mandatstragenden zu gewährleisten, soll ein entsprechendes Begleitgremium
für das Projekt „A4plus“ mit den Planungen für den Ausbau der A4 zwischen den
Autobahnkreuzen Köln-Süd und Köln-Gremberg eingerichtet werden. Diesem sollen
neben der Verwaltung Vertreterinnen und Vertreter des Rates der Stadt Köln, der
Bezirksvertretungen Porz und Rodenkirchen sowie die Mitglieder des Landtags
bzw. Bundestags mit Wahlkreis im Bereich der Baumaßnahme angehören. 4. Um eine Gesamtbetrachtung
der Projekte zu gewährleisten, soll zusätzlich ein politisches Begleitgremium,
in dem die verschiedenen Projekte im Kontext zueinander diskutiert werden
können, eingerichtet werden. Das Gremium ist mit Vertreterinnen und Vertretern
der Begleitgremien aus Punkt 2 und 3 sowie des politischen Begleitkreises zur
„Rheinspange 553“ zu besetzen. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
6 Sitzung 02.03.2021 VerkehrsausschussTOP 2.1 Ö: Einführung von Tempo 50 auf der gesamten Länge der Inneren Kanalstraße Vorlage: 3279/2020 Beschlusstext: 1. Beschluss (Ziff. 1
des Beschlusses der BV Lindenthal): Die
Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Erweiterung des Beschlusses: Tempo
50 auf der Universitätsstraße zwischen Aachener Straße und Bachemer Straße. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 2. Beschluss (Ziff. 2
des Beschlusses der BV Lindenthal): Der Beschluss der
BV Lindenthal zu Tempo 30 Lärmschutz an der Schule Elisabeth-von-Thüringen
Universitätsstraße zwischen Zülpicher Straße und Berrenrather Straße während
der Coronazeit wird beachtet und kurzfristig umgesetzt (Keine Chance die
Fenster Coronalüftend zu öffnen und Unterricht zu machen). Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke. 3. Beschluss (Ziff. 2
des Beschlusses der BV Lindenthal): Bei allen Anpassungen der Ampelanlagen zwischen Zoobrücke und Luxemburger
Straße sind ÖPNV-Bevorrechtigungen für Bahn+Bus sowie die Belange des Rad-und
Fußverkehrs Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 4. Beschluss
(Mündlicher Antrag der SE Wienke): Der
Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung auf der gesamten Inneren
Kanalstraße die Geschwindigkeit mit (Ampel)blitzern zu überwachen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke. 5. Beschluss über die
so geänderte Verwaltungsvorlage: Der Verkehrsausschuss bekräftigt seinen Beschluss vom 12.06.2007 (Vorlagen-Nummer 4366/2006) und beauftragt die Verwaltung die Geschwindigkeit auf der Inneren Kanalstraße auf 50 km/h und die dazugehörigen Lichtsignalanlagen anzupassen. Der Verkehrsausschuss beschließt die
Erweiterung des Beschlusses: Tempo 50 auf der Universitätsstraße zwischen
Aachener Straße und Bachemer Straße. Bei allen
Anpassungen der Ampelanlagen zwischen Zoobrücke und Luxemburger Straße sind
ÖPNV-Bevorrechtigungen für Bahn+Bus sowie die Belange des Rad-und Fußverkehrs
zu beachten. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
7 Sitzung 02.03.2021 VerkehrsausschussTOP 2.2 Ö: Überweg für zu Fuß Gehende und Radfahrende Cäcilienstraße Vorlage: 3584/2020 Beschlusstext: 2. Beschluss (über die so geänderte Verwaltungsvorlage):Die gefährdungsreichen Querungen auf der Strecke zwischen Neumarkt und Heumarkt, so wie in der anderen Richtung sollen in Bezug auf ihr Gefährdungspotenzial überprüft und optimiert werden. Im Einzelnen sind dies: Querung Fleischmengergasse / Neumarkt (zu geringe Aufstellfläche) Querung Antonsgasse (Höhe Tant) / Caecilienstraße (unübersichtliche Drängelgitter) Querung Hohe Straße (Höhe Kaufhof) / Caecilienstraße (zu geringe Aufstellfläche) Querung Kleine Sandkaule (Höhe Dorint Hotel) / Pipinstraße (komplizierte Querungssituation) Nach Festlegung einer Ausbau-Variante der Ost-West-Achse wird ein weiterer Übergang in Höhe des ehemaligen Belgischen Hauses in die entsprechende Ausbauplanungen mit berücksichtigt. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Innenstadt diesem Beschluss uneingeschränkt zustimmt. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
8 Sitzung 02.03.2021 VerkehrsausschussTOP 2.2.1 Ö: Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt vom 01.03.2021 Vorlage: AN/0348/2021 Beschlusstext: 1. Beschluss (Änderungsantrag
der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt, AN/0348/2021): Die vorliegende Beschlussvorlage wird wie folgt geändert: Die gefährdungsreichen Querungen auf der Strecke zwischen Neumarkt und Heumarkt, so wie in der anderen Richtung sollen in Bezug auf ihr Gefährdungspotenzial überprüft und optimiert werden. Im Einzelnen sind dies: Querung Fleischmengergasse / Neumarkt (zu geringe Aufstellfläche) Querung Antonsgasse (Höhe Tant) / Caecilienstraße (unübersichtliche Drängelgitter) Querung Hohe Straße (Höhe Kaufhof) / Caecilienstraße (zu geringe Aufstellfläche) Querung Kleine Sandkaule (Höhe Dorint Hotel) / Pipinstraße (komplizierte Querungssituation) Nach Festlegung einer Ausbau-Variante der Ost-West-Achse wird ein weiterer Übergang in Höhe des ehemaligen Belgischen Hauses in die entsprechende Ausbauplanungen mit berücksichtigt. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
9 Sitzung 02.03.2021 VerkehrsausschussTOP 3.1 Ö: Baubeschluss: Radfahrstreifen auf Höhe des Aachener Weihers stadteinwärts Vorlage: 3075/2020 Beschlusstext: 3. Beschluss (über die so geänderte Verwaltungsvorlage):Der Verkehrsausschuss beschließt die Umwandlung der rechten Kfz-Fahrspur in einen Radfahrstreifen auf der Aachener Straße/Richard-Wagner-Straße zwischen Universitätsstraße und Eisenbahnring gemäß vorgelegter Planung mit folgenden
Ergänzungen: 1. In einem ersten Schritt soll der
Radfahrstreifen provisorisch durch einfach umzusetzende bauliche Maßnahmen
geschützt werden. Die Pöller in der Einleitung für den Radverkehr sollen
entfernt werden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt Varianten für
eine permanente bauliche Trennung des Radfahrstreifens vom Kraftfahrzeugverkehr
zu prüfen. 3. Die Radwegbenutzungspflicht wird auf dem
gesamten Abschnitt und darüber hinaus bis zum Habsburgerring aufgehoben. 4. Die Verwaltung prüft die Einführung von
Tempo 30 auf dem Abschnitt zwischen Einsenbahnring und der Kreuzung
Richard-Wagner-Straße/Moltkestraße. (Rad-Einfädelungssituation) 5. Statt der rot gefärbten Überführung auf den
baulichen Radweg soll eine "Doppelweiche" am Ende der baulichen
Maßnahme angelegt werden, die eine Wahlfreiheit zwischen dem baulichem Radweg
und der Fahrbahnnutzung sichtbar macht. 6. Die Radabstellanlagen auf dem Fußweg auf
Höhe der Haltstelle werden abgebaut und in die Parktaschen auf der Moltkestraße
verlagert. Die Anzahl wird hierbei verdoppelt, um der gestiegenen Nachfrage
Rechnung zu tragen. 7. Die gemäß vorgelegter Planung wegfallenden
21 Langzeitparkplätze werden vollständig in Fahrrad- und Lastenradstellplätze
mit entsprechenden Fahrradnadeln umgestaltet und umgewidmet. 8. Die Realisierungstermine für die hier zu
beschließenden Maßnahmen werden auf der Homepage der Stadt Köln den
Bürger*innen in geeigneter Form transparent gemacht. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
10 Sitzung 02.03.2021 VerkehrsausschussTOP 3.3 Ö: Finanzierung der Einrichtung erster Standorte für ein Fahrradverleihsystem außerhalb der Kernstadt Vorlage: 3725/2020 Beschlusstext: 2. Beschluss (mündlich geändert durch die SPD-Fraktion):Der
Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, Stellplatzablösemittel in Höhe von
150.000 € für die Einrichtung Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
11 Sitzung 20.04.2021 VerkehrsausschussTOP Ö: Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke., FDP, Volt sowie der Ratsgruppen GUT und Klimafreunde vom 20.04.2021 Vorlage: AN/0877/2021 Beschlusstext: 1. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktionen
Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke., FDP, Volt sowie der Ratsgruppen
GUT und Klimafreunde, AN/0877/2021): Der Beschlusstext wird wie
folgt ersetzt: „Die Verwaltung wird
beauftragt in Gespräche mit dem NVR zu gehen, um die mögliche Einrichtung eines
Haltepunkts in Rath/Heumar an der Eiler Straße in den Planungen offen zu
halten.“ Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
12 Sitzung 20.04.2021 VerkehrsausschussTOP 3.2 Ö: Radverkehrskonzept Innenstadt - Radfahrstreifen Riehler Straße Vorlage: 3111/2020 Beschlusstext: 1. Beschluss (mündlicher Antrag der SPD-Fraktion):Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf
der Riehler Straße Tempo 30 eingerichet werden kann.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion
bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.
2. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage):Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung:
Blumenthalstraße und der Clever Straße, zur Verbesserung der Befahrbarkeit im Rahmen der Öffnung der Einbahnstraßen am Riehler Platz, zur Verbesserung der Einfahrmöglichkeit in die Lupusstraße sowie zum Freihalten von Gehwegbereichen auf Höhe des Riehler Platzes insgesamt 12 Kurzzeitparkplätze zu entfernen.
Die Vorlage der Verwaltung wird wie folgt
ergänzt: 1. In den Abschnitten, in denen kein motorisierter Verkehr kreuzt, ist eine bauliche Trennung mit flexiblen Trennelementen (s. Anlage 9) vorzusehen. 2. Um den Radverkehr vor kreuzenden Autos zu schützen, entfallen nicht baulich angelegten Stellplätze (z.B. Riehler Straße 73, Riehler Platz) bzw. werden in Radparken umgewandelt oder entsiegelt. 3. Das Querparken soll grundsätzlich aufgehoben werden. 4. Der doppelte Linksabbieger von der Turiner Straße auf den Ebertplatz soll eine vorgezogene Fahrrad-Aufstellfläche bekommen. 5. Die Planungen sind auf die geplanten Maßnahmen an der Kreuzung Riehler Straße / Amsterdamer Straße sowie am Ebertplatz abzustimmen. 6. Der freilaufende Rechtsabbieger bis zum Ebertplatz soll mittelfristig, d.h. nach der Einrichtung der Radfahrstreifen, gemäß des Programms zum Abbau freilaufender Rechtsabbieger, zurückgebaut werden. Die Verwaltung wird gebeten, hierfür eine separate Planung mit den ggf. notwendigen, weitergehenden Umbauten im Kreuzungsbereich zu erstellen. 7. Die Verwaltung soll gemeinsam mit der KVB prüfen, ob alternative Bus-Haltepunkte identifiziert werden können, die verhindern, dass der Fahrradverkehr und der Bus sich die Spur teilen. 8. Die Verwaltung evaluiert nach einem Jahr die umgesetzten Maßnahmen auf ihre Verkehrssicherheit. Sollten weitere Maßnahmen zum Schutz der Radfahrer nötig sein, wird der Radfahrstreifen durch eine bauliche Trennung geschützt. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
13 Sitzung 20.04.2021 VerkehrsausschussTOP Ö: Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, und Volt vom 20.04.2021 Vorlage: AN/0879/2021 Beschlusstext: 2. Beschluss
(Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt, AN/0879/2021): Die Vorlage der Verwaltung wird wie folgt ergänzt: 1. In den Abschnitten, in denen kein motorisierter Verkehr kreuzt, ist eine bauliche Trennung mit flexiblen Trennelementen (s. Anlage 9) vorzusehen. 2. Um den Radverkehr vor kreuzenden Autos zu schützen, entfallen nicht baulich angelegten Stellplätze (z.B. Riehler Straße 73, Riehler Platz) bzw. werden in Radparken umgewandelt oder entsiegelt. 3. Das Querparken soll grundsätzlich aufgehoben werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion 4. Der doppelte Linksabbieger von der Turiner Straße auf den Ebertplatz soll eine vorgezogene Fahrrad-Aufstellfläche bekommen. 5. Die Planungen sind auf die geplanten Maßnahmen an der Kreuzung Riehler Straße / Amsterdamer Straße sowie am Ebertplatz abzustimmen. 6. Der freilaufende Rechtsabbieger bis zum Ebertplatz soll mittelfristig, d.h. nach der Einrichtung der Radfahrstreifen, gemäß des Programms zum Abbau freilaufender Rechtsabbieger, zurückgebaut werden. Die Verwaltung wird gebeten, hierfür eine separate Planung mit den ggf. notwendigen, weitergehenden Umbauten im Kreuzungsbereich zu erstellen. 7. Die Verwaltung soll gemeinsam mit der KVB prüfen, ob alternative Bus-Haltepunkte identifiziert werden können, die verhindern, dass der Fahrradverkehr und der Bus sich die Spur teilen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 8. Die Verwaltung evaluiert nach einem Jahr die umgesetzten Maßnahmen auf ihre Verkehrssicherheit. Sollten weitere Maßnahmen zum Schutz der Radfahrer nötig sein, wird der Radfahrstreifen durch eine bauliche Trennung geschützt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
14 Sitzung 20.04.2021 VerkehrsausschussTOP 3.5 Ö: Fahrplanwechsel 2020 - Erneute Prüfung einer Taktverdichtung der Linie 126 an Sonntagen Vorlage: 0777/2021 Beschlusstext: Mündlich geänderter Beschluss:Der Verkehrsausschuss folgt der Begründung der Verwaltung und spricht sich derzeit gegen eine Verdichtung der Buslinie 126 an Sonntagen auf einen 30-Minuten-Takt aus. Verwaltung und KVB werden jedoch gebeten - sobald belastbare Zahlen
nach der Pandemie vorliegen – eine erneute Prüfung der Taktverdichtung
vorzunehmen. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
15 Sitzung 20.04.2021 VerkehrsausschussTOP 4.1 Ö: Baubeschluss für den Umbau der Oskar-Jäger-Straße zwischen Aachener Straße und dem Ausbaubereich Aurelis-Gelände, ca. 200 m nördlich der Weinsbergstraße sowie Freigabe einer investiven Verpflichtungsermächtigung - hier: Finanzstelle 6601-1201-4-5044, Oskar-Jäger-Straße, Ausbau Vorlage: 1349/2020 Beschlusstext: Beschluss:Der Verkehrsausschuss
verweist die Vorlage und den Änderungsantrag der FDP-Fraktion, AN/0148/2021,
ohne Votum in den Rat. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
16 Sitzung 08.06.2021 VerkehrsausschussTOP 4.9 Ö: Beschluss zur Erweiterung der P+R-Anlage an der Haltestelle Weiden West Vorlage: 0825/2021 Beschlusstext: 1. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):Die KVB AG wird gebeten · zusammen mit der RheinEnergie zu prüfen, ob und wie Photovoltaik-Anlagen installiert werden können, · bedarfsgerecht ausreichende Ladepunkte einzurichten und · zu prüfen, ob eine einfache Fassadenbegrünung möglich ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 3. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage):Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1.
Der Rat beschließt, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG
(KVB) mit der Planung und der baulichen Umsetzung der Erweiterung der
P+R-Anlage an der Haltestelle Weiden West auf rund 1.280 Stellplätze nach
Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) zu beauftragen. 2.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit diesem
Ratsbeschluss die (Folge-)Kosten der Erweiterung der P+R Anlage Weiden West mit
in den ÖDLA aufgenommen werden. Der zusätzlich entstehende Verlust der KVB
i. H. v. voraussichtlich 0,9 Mio. € ab Die KVB AG wird darüber
hinaus gebeten ·
zusammen
mit der RheinEnergie zu prüfen, ob und wie Photovoltaik-Anlagen installiert
werden können, ·
bedarfsgerecht
ausreichende Ladepunkte einzurichten und ·
zu prüfen,
ob eine einfache Fassadenbegrünung möglich ist. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 69 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
17 Sitzung 08.06.2021 VerkehrsausschussTOP 4.5 Ö: Fahrplanwechsel 2021 - Anbindung der Ausweichquartiere des Bezirksrathauses Rodenkirchen Vorlage: 0680/2021 Beschlusstext: Beschluss:Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen.
Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i.H.v. 56.000 Euro für 2021 und 150.000 Euro ab 2022 ff. wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2022 prognostiziert. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
18 Sitzung 08.06.2021 VerkehrsausschussTOP 4.4 Ö: Fahrplanwechsel 2021 - Überarbeitung des Busnetzes im Kölner Westen Vorlage: 0540/2021 Beschlusstext: 1. Beschluss (Anregung der BV Lindenthal sowie mündlicher Änderungsantrag der CDU-Fraktion):Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob in der 2. Stufe das Krankenhaus Hohenlind auch sonntags über die Linie 136 angebunden werden kann, sofern der Bedarf gegeben ist. Darüber hinaus wird um Prüfung gebeten, ob in der 2. Stufe die Betriebszeiten der Buslinie 143 in das Gewerbegebiet Marsdorf bis 23 Uhr verlängert werden können, sofern der Bedarf gegeben ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 2. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage):Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1.
Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in
der Begründung dargelegten Maßnahmen zum Busangebot der Kölner
Verkehrs-Betriebe AG (KVB) im Kölner Westen aus. Die Umsetzung erfolgt zeitlich
gestaffelt. Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen. 2.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit
den Angebotserweiterungen im Busnetz nach Maßgabe des öffentlichen
Dienstleistungsauftrags zu betrauen. Der zusätzliche entstehende Verlust der
KVB i. H. v. 20.400 Euro für 2021, 940.000 Euro für 2022, 1,543 Mio. Euro für 2023, 1,46 Mio. Euro für 2024 sowie 1,36 Mio. Euro für 2025 ff wird aufgrund des
Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen,
was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere
Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastungen wird jeweils um ein Jahr verzögert und damit auf die Jahre 2022-2026 prognostiziert. Die Verwaltung wird
gebeten zu prüfen, ob in der 2. Stufe das Krankenhaus Hohenlind auch sonntags
über die Linie 136 angebunden werden kann, sofern der Bedarf gegeben ist. Darüber hinaus wird um
Prüfung gebeten, ob in der 2. Stufe die Betriebszeiten der Buslinie 143 in das
Gewerbegebiet Marsdorf bis 23 Uhr verlängert werden können, sofern der Bedarf
gegeben ist. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
19 Sitzung 08.06.2021 VerkehrsausschussTOP 4.3 Ö: Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum Vorlage: 0309/2021 Beschlusstext: 1. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der SPD-Fraktion):Die Verwaltung wird gebeten, ein Informations-/Fachgespräch mit der RheinEnergie und den Vertreter*innen der politischen Gremien durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion 2. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage):Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Die Verwaltung wird
gebeten, ein Informations-/Fachgespräch mit der RheinEnergie und den
Vertreter*innen der politischen Gremien durchzuführen. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
20 Sitzung 08.06.2021 VerkehrsausschussTOP 4.2 Ö: Bau eines zusätzlichen Busbetriebshofs Köln Ost der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) in Porz Vorlage: 3956/2019 Beschlusstext: 1. Beschluss
(Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): Für die Entwicklung des Geländes sind folgende
Punkte erforderlich 1. Die gesamte Fläche wird nach dem Projekt Grün
hoch 3 entwickelt. Hierbei ist insbesondere auf eine Entsiegelung von Flächen
und geringstmögliche Versiegelung zu achten. Dort, wo keine Solargewinnung auf
den Dächern stattfindet, soll eine Dachbegrünung erfolgen. Die Außenwände sind
zu begrünen entsprechend dem Projekt Grün hoch 3. 2. Sämtliche zu errichtenden Bauten sind mindestens
nach dem Passivhausstandard zu errichten, besser noch nach dem Passivhaus-Plus
Standard. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich
zugestimmt gegen die FDP-Fraktion 2. Beschluss
(Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): Auf den Ladetraversen werden Photovoltaik-Anlagen
eingerichtet. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion und FDP-Fraktion 3. Beschluss
(Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): Die KVB AG wird gebeten zusammen mit der
RheinEnergie zu prüfen, ob auf dem Gelände weitere Photovoltaik-Anlagen
installiert werden können. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion 4. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage incl. der neuen Anlage 2.2):Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat stimmt dem Standort
für die Errichtung eines neuen Busbetriebshofs in Köln Porz, Kaiserstraße 127
zu. Im Weiteren beauftragt der
Rat die Verwaltung, zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse vom 09.07.2019 zu den
Vorlagen-Nr. 1215/2019 und 1103/2019 (Busnetz dauerhaft und Busnetz interim in
2019) zu veranlassen, dass die KVB den für die Unterstellung der benötigten
zusätzlichen Fahrzeuge erforderlichen zusätzlichen Busbetriebshof Köln Ost
realisiert. Die vom Rat bereits beschlossenen Busnetzerweiterungen sind Bestandteil
des am 01.01.2020 in Kraft getretenen Öffentlichen Dienstleistungsauftrags
(ÖDLA). Die für den Busbetriebshof Ost erforderlichen Aufwendungen sind über
den ÖDLA ausgleichsfähig. Der
Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat darüber hinaus folgende Maßgaben: Für die Entwicklung des Geländes sind folgende
Punkte erforderlich Ø Die gesamte Fläche wird
nach dem Projekt Grün hoch 3 entwickelt. Hierbei ist insbesondere auf eine
Entsiegelung von Flächen und geringstmögliche Versiegelung zu achten. Dort, wo
keine Solargewinnung auf den Dächern stattfindet, soll eine Dachbegrünung
erfolgen. Die Außenwände sind zu begrünen entsprechend dem Projekt Grün hoch 3. Ø Sämtliche zu errichtenden
Bauten sind mindestens nach dem Passivhausstandard zu errichten, besser noch
nach dem Passivhaus-Plus Standard. Auf den Ladetraversen werden Photovoltaik-Anlagen
eingerichtet. Die KVB AG wird gebeten zusammen mit der
RheinEnergie zu prüfen, ob auf dem Gelände weitere Photovoltaik-Anlagen
installiert werden können. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
21 Sitzung 08.06.2021 VerkehrsausschussTOP 4.1.1 Ö: Änderungsanträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt vom 08.06.2021 Vorlage: AN/1329/2021 Beschlusstext: 1. Beschluss
(Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt,
AN/1329/2021): Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt: Die Umsetzung des “Radverkehrskonzept Innenstadt” aus dem Jahr 2016
muss während Bauarbeiten berücksichtigt und mitgedacht werden. Zur kurzfristigen Verbesserung der Situation für Radfahrende wird als
Maßnahme die vereinfachte und direkte Auffahrt in ausreichender Breite auf die Severinsbrücke
aus der Ulrichgasse umgesetzt. Langfristiges Ziel muss es sein, den Radverkehr möglichst direkt von und auf die Severinsbrücke zu führen. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
22 Sitzung 08.06.2021 VerkehrsausschussTOP 4.1 Ö: Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Perlengrabens zwischen Blaubach und der Severinsbrücke im Stadtbezirk Innenstadt sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstellen 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen und 6904-1302-0-2505, Hochwasserverschlusssystem Perlengraben Vorlage: 1747/2020 Beschlusstext: 2. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage):Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung des Perlengrabens zwischen Blaubach und der Severinsbrücke mit Gesamtkosten in Höhe von 3.301.000 €. 2. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 3.072.500 € für die Generalinstandsetzung des Perlengrabens im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2021. 3. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplans 1302 – Wasser und Wasserbau – in Höhe von 228.500 € bei der Finanzstelle 6904-1302-0-2505, Hochwasserverschlusssystem Perlengraben, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2021. Die
Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt: Die
Umsetzung des “Radverkehrskonzept Innenstadt” aus dem Jahr 2016 muss während
Bauarbeiten berücksichtigt und mitgedacht werden. Zur
kurzfristigen Verbesserung der Situation für Radfahrende wird als Maßnahme die
vereinfachte und direkte Auffahrt in ausreichender Breite auf die
Severinsbrücke aus der Ulrichgasse umgesetzt. Langfristiges
Ziel muss es sein, den Radverkehr möglichst direkt von und auf die
Severinsbrücke zu führen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 3. Beschluss
(mündlicher Änderungsantrag des SE Fahlenbock): Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wird in die Beratungsfolge aufgenommen. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
23 Sitzung 08.06.2021 VerkehrsausschussTOP 3.8 Ö: Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Innere Kanalstraße und Niehler Kirchweg Vorlage: 1883/2021 Beschlusstext: 1. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der KlimaFreunde):Ziff. 2 des Verwaltungsvorschlags wird gestrichen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt 2. Beschluss (Verwaltungsvorlage):Der Verkehrsausschuss fasst folgende
Beschlüsse:
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Nippes und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik uneingeschränkt zustimmen. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
24 Sitzung 08.06.2021 VerkehrsausschussTOP 3.6 Ö: Trassenfindung in Teilabschnitten des Niehler Gürtels Vorlage: 1627/2021 Beschlusstext: Beschluss:Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, bei der Weiterplanung der Radverkehrsverbindung im Verlauf des Niehler Gürtels folgende Maßnahmen zu beachten:
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Nippes uneingeschränkt zustimmt. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
25 Sitzung 08.06.2021 VerkehrsausschussTOP 3.2.1 Ö: Änderungsantrag der Ratsgruppe GUT vom 07.06.2021 Vorlage: AN/1198/2021 Beschlusstext: 1. Beschluss
(Änderungsantrag der Ratsgruppe GUT, AN/1198/2021): Im
Zuge der Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz (VO 1068/2021) wird in Form
eines Verkehrsversuches geprüft, wie die Querung der Schienen durch Radfahrende
sicherer als bisher gemacht werden kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Hierzu
werden, auf dem betroffenen Abschnitt, die Schienen mit einem Gummiprofil
versehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
26 Sitzung 08.06.2021 VerkehrsausschussTOP 3.2 Ö: Radverkehrskonzept Innenstadt Vorlage: 1068/2021 Beschlusstext: 2. Beschluss (so
geänderte Verwaltungsvorlage): Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, 1. die Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz gemäß vorgelegter Planung umzusetzen, einschließlich Sperrung der Zufahrt für den Kfz-Verkehr. Ausgenommen sind Lieferverkehre werktags zwischen 6 und 11 Uhr und Anwohnende mit Garage in dem Abschnitt. Die Kurzzeitparkplätze entfallen zugunsten von Fahrradabstellanlagen im Zuge eines vorgezogenen Umsetzungsschrittes. 2. Im Zuge der Sperrung des Zülpicher Platzes den nicht mehr benötigten Kfz-Rechtsabbiegefahrstreifen vom Hohenstaufenring in Richtung Zülpicher Platz/Zülpicher Straße in einen Radfahrstreifen umzuwandeln. 3. Den nicht mehr benötigten baulichen Radweg auf der Westseite des Hohenstaufenrings zurückzubauen und die Flächen nach den Vorgaben des Gestaltungshandbuchs in einen Gehweg umzuwandeln.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretung Innenstadt der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. 3. Beschluss
(mündlicher Antrag des SE Fahlenbock): Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wird in die Beratungsfolge der Vorlage aufgenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
27 Sitzung 08.06.2021 VerkehrsausschussTOP 1.4 Ö: Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt und FDP vom 08.06.2021 betr. Vorlage: AN/1308/2021 Beschlusstext: Beschluss (Antrag
der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt und FDP, AN/1308/2021): Der
Verkehrsausschuss spricht sich für die Erstellung und Nutzung eines
übersichtlicheren, auf konzentrischen Kreisen aufbauenden Liniennetzplanes des
Kölner Nahverkehrsschienennetzes aus. Dabei ist eine VRS-weite Lösung
wünschenswert, aber keine notwendige Bedingung. Der Ausschuss fordert die
Stadtverwaltung auf, gemeinsam mit der KVB die entsprechenden Voraussetzungen
zu schaffen. Die Kosten werden aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der
Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
28 Sitzung 31.08.2021 VerkehrsausschussTOP 3.4 Ö: Radverkehrskonzept Innenstadt - Kölner Ringe - Abschnitt Hohenzollernring, Kaiser-Wilhelm-Ring, Hansaring Vorlage: 2650/2021 Beschlusstext: 1. Beschluss
(Mündlicher Änderungs-/Ersetzungsantrag der Fraktion Die Linke.):
|
29 Sitzung 31.08.2021 VerkehrsausschussTOP 4.7 Ö: Erneuerung der Eisenbahnüberführung der Deutz-Mülheimer Straße, Bauwerk B in Köln-Deutz durch die DB Netz AG Vorlage: 2402/2021 Beschlusstext: Beschluss:Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung,
vorbehaltlich einer positiven Prüfung der von der DB Netz AG erstellten
Fiktivkosten- und Ablöseberechnung, eine Kreuzungsvereinbarung nach dem
Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Erneuerung des DB-Brückenbauwerks B über
die Deutz-Mülheimer Straße inklusive einer Erweiterung der lichten Höhe und der
lichten Weite zur verkehrsgerechten Gestaltung des Straßenraumes mit der DB
Netz AG abzuschließen, auf dieser Grundlage die Finanzierung sicherzustellen
und Fördermittel nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus
(FöRiKomStra) sowie nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr
NRW (ÖPNVG) zu beantragen. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
30 Sitzung 05.10.2021 VerkehrsausschussTOP 1.1 Ö: Antrag der SPD-Fraktion vom 23.09.2021 betr. Vorlage: AN/2047/2021 Beschlusstext:
1. Beschluss (mündlicher
Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf Grund eines mündlichen Ersetzungsantrages
von Bündnis 90/Die Grünen und CDU): Der Zustand der Radinfrastruktur wird in den jährlichen Tätigkeitsbericht der Verwaltung aufgenommen. Im Rahmen des Radwegesanierungsprogramms soll entsprechend berichtet werden. Die Verwaltung
sollte proaktiv und öffentlich dafür werben, Mängel per App zu melden.
Ergänzend dazu könnten Mitarbeiter*innen der Verkehrsüberwachung Informationen
ins System einspeisen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 2. Beschluss (so
geänderter Antrag der SPD-Fraktion): Der Zustand der Radinfrastruktur wird in den jährlichen Tätigkeitsbericht der Verwaltung aufgenommen. Im Rahmen des Radwegesanierungsprogramms soll entsprechend berichtet werden. Die Verwaltung
sollte proaktiv und öffentlich dafür werben, Mängel per App zu melden.
Ergänzend dazu könnten Mitarbeiter*innen der Verkehrsüberwachung Informationen
ins System einspeisen. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
31 Sitzung 05.10.2021 VerkehrsausschussTOP 1.2 Ö: Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Linke. vom 04.10.2021 betr. Vorlage: AN/2107/2021 Beschlusstext: 1. Beschluss (über die Dringlichkeit): Die Dringlichkeit
des Antrages AN/2107/2021 wird anerkannt; der Antrag wird in die Tagesordnung
aufgenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt 2. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der
FDP-Fraktion): Es wird ein Zusatzschild mit der zeitlichen Beschränkung
auf die Schulzeiten (beispielsweise Montags bis Freitags 07.00 Uhr – 17.00 Uhr)
angebracht. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich
zugestimmt gegen die Fraktionen von SPD und Die Linke. 3. Beschluss (so geänderter Dringlichkeitsantrag
der Fraktion Die Linke., AN/2107/2021): Der Verkehrsausschuss beschließt, den Abschnitt der
Kyotostraße vom Gereonswall bis Klingelpütz mit Tempo 30 auszuschildern und das
Zusatzschild Lärmschutz mit der zeitlichen Beschränkung auf die Schulzeiten
(beispielsweise Montags bis Freitags 07.00 Uhr – 17.00 Uhr) anzubringen. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
32 Sitzung 05.10.2021 VerkehrsausschussTOP 3.1 Ö: Neue Stadtbahnhaltestelle Sürth Süd auf der Linie 16 Vorlage: 3549/2020 Beschlusstext: Geänderter Beschluss (im Sinne der Bezirksvertretung Rodenkirchen gem. Anlage 3):Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) Gespräche zur Planung für die Einrichtung einer neuen Haltestelle „Sürth Süd“ für die Linie 16 im Bereich des Ströer Campus in Sürth aufzunehmen. Die beiden Optionen für eine Lage der Haltestelle – am Bahnübergang Ströer-Allee/Mönchsgüterweg oder am Bahnübergang An den Weiden – sind hinsichtlich ihrer Erschließungswirkung und Realisierungsmöglichkeiten zu prüfen sowie die Kosten abzuschätzen. Der
Verkehrsausschuss spricht sich jedoch mit starker Tendenz für die Haltestelle
„Sürth Süd“ für die Linie 16 im Bereich des Ströer Campus aus, so dass eine
Prüfung der Alternative bei Machbarkeit entfallen kann.
Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
33 Sitzung 05.10.2021 VerkehrsausschussTOP 4.3 Ö: Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße Vorlage: 2622/2021 Beschlusstext: Ø Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in den Rat. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
34 Sitzung 05.10.2021 VerkehrsausschussTOP 4.6 Ö: Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für den Ersatzneubau Brücke Liebigstraße im Stadtteil Neu-Ehrenfeld Vorlage: 2591/2021 Beschlusstext: 2. Geänderter Beschluss: Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planung, den Abbruch und den Neubau
der Brücke Liebigstraße im Stadtteil Neu-Ehrenfeld durchzuführen
und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme mit einem
Totalunternehmer (TU) bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaus umzusetzen.
Gemäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 7,70
Mio. € brutto (inklusive Planungsleistungen). 2. Gleichzeitig beschließt der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der
Haushaltssatzung die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe
von 3,00 Mio. € im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahnbau, ÖPNV,
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-4-0400,
Ersatzneubau Brücke Liebigstraße, Hpl. 2022. 3. Die Wiederherstellung der Oberfläche wird nach den Maßgaben des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld geplant und wird in die noch zu beschließende Gesamtneugestaltung der Liebigstraße eingebettet. 4. Die Planungen zur Oberflächengestaltung der Brücke Liebigstraße sind der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. 5. Es soll geprüft werden, ob für die bestehenden Ampelanlagen eine Alternative eingeplant werden kann. Bei der Aufteilung und Breite des Straßenraums soll ein möglichst komfortabler Übergang zwischen den beiden Grünbereichen geschaffen werden. Die Ausführungsplanungen werden dem Ausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 69 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
35 Sitzung 05.10.2021 VerkehrsausschussTOP 4.6.1 Ö: Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt vom 04.10.2021 Vorlage: AN/2110/2021 Beschlusstext: 1. Beschluss (mündlich
geänderter Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt,
AN/2110/2021, der Ziffer 5 der Beschlussempfehlung der BV Ehrenfeld ersetzt;
ergänzt durch die Ziffern 3 und 4 der Beschlussempfehlung der BV Ehrenfeld): Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: Die Wiederherstellung der Oberfläche wird nach den Maßgaben des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld geplant und wird in die noch zu beschließende Gesamtneugestaltung der Liebigstraße eingebettet. Die Planungen zur Oberflächengestaltung der Brücke Liebigstraße sind der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. Es soll geprüft werden, ob für die bestehenden Ampelanlagen eine Alternative eingeplant werden kann. Bei der Aufteilung und Breite des Straßenraums soll ein möglichst komfortabler Übergang zwischen den beiden Grünbereichen geschaffen werden. Die Ausführungsplanungen werden dem Ausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 69 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
36 Sitzung 23.11.2021 VerkehrsausschussTOP 1.1 Ö: Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt vom 09.11.2021 betr. Vorlage: AN/2374/2021 Beschlusstext: 1. Beschluss
(Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): Im schriftlichen Antrag AN/2374/2021 wird im Block A hinter Satz
1 eingefügt: Eine Verlängerung in die Außenbezirke soll durch die
Umsetzung perspektivisch möglich sein. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der Fraktionen von
Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Volt und Die Linke. 2. Beschluss (Mündlicher
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.) Im schriftlichen Antrag AN/2374/2021 wird im Block G die
Formulierung „..die Sicherheit des Radverkehrs“ in „die Sicherheit des Rad- und
Fußverkehrs“ geändert. Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktionen von
Die Linke. und Volt 3. Beschluss
(mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. sowie der KlimaFreunde) : Im schriftlichen Antrag AN/2374/2021 wird im Block G der
Halbsatz „…oder keine ausreichende Leistungsfähigkeit des MIV gewähren..“
ersatzlos gestrichen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktionen von Die
Linke. und Volt 4. Beschluss (mündlicher
Änderungsantrag der KlimaFreunde) : Im schriftlichen Antrag AN/2374/2021 Block G wird die
Formulierung wie folgt geändert: „Wenn keine ausreichende Leistungsfähigkeit des MIV
gewährleistet werden kann und Sicherheit im Rad- und Fußverkehr gewährleistet
werden kann, dann muss der MIV an dieser Stelle zurückgebaut werden.“ Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke.
6. Beschluss (mündlich
geänderter Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt; AN/2374/2021): Die Verwaltung wird
beauftragt, mit hoher Priorität jeweils eine durchgehende Ost-West- sowie
Nord-Süd-Achse im Einklang mit dem Radverkehrskonzept Innenstadt für den
Radverkehr zu schaffen. Die jeweiligen Achsen sind wie folgt spezifiziert: Die
Nord-Süd-Achse für den Radverkehr wird gemäß Radverkehrskonzept Innenstadt
(RVKI) zwischen Zoobrücke und Südbrücke entlang der Tunisstraße und
Nord-Süd-Fahrt geschaffen. Eine Verlängerung in
die Außenbezirke soll durch die Umsetzung perspektivisch möglich sein. (A) Im
gesamten Verlauf der Strecke werden die folgenden Kriterien umgesetzt: 1) Der
Radverkehr wird auf einer eigenen Spur mit Mindestbreite von 2,5m auf der
Fahrbahn geführt. 2) Wo möglich
wird die Radspur vom motorisierten Verkehr baulich getrennt. Wo immer möglich und nötig soll ein zusätzlicher
“Dooring”-Sicherheitsabstand eingeführt werden. 3)
Von eventuellen
Umbauten sollen auch Fußgänger profitieren, etwa durch Verbreiterung der
Gehwege oder die Verlegung des Radwegs auf die Straße. Der Bau darf nicht zu
Lasten der Gehwegbreite durchgeführt werden. 4) Die
Führung beinhaltet explizit eine direkte Kreuzung oder Unterquerung der
Cäcilienstraße, wie im „Radverkehrskonzept Innenstadt Maßnahmenkatalog“ 2016
vorgeschlagen wurde. (B) Die
Ost-West-Achse für den Radverkehr wird gemäß Radverkehrskonzept Innenstadt
(RVKI) zwischen Deutzer Bahnhof und Aachener Weiher geschaffen. Im gesamten
Verlauf der Strecke werden die folgenden Kriterien umgesetzt: 1) Der
Radverkehr wird auf einer eigenen Spur mit Mindestbreite von 2,5m auf der
Fahrbahn geführt. Diese Vorgabe bezieht sich explizit auch auf die Deutzer
Brücke. 2) Wo
möglich wird die Radspur vom motorisierten Verkehr baulich getrennt. 3) Die
mögliche Anbindung der Deutzer Freiheit für den Fahrradverkehr ist in beiden
Richtungen zu betrachten; insbesondere ist vor dem Hintergrund der geplanten
Umbauten auf der Siegburger Straße eine Möglichkeit der Radverkehrsführung auch
auf der Südseite der Deutzer Brücke zu berücksichtigen. 4) Eine
Verlängerung über die Deutz-Kalker-Str. und die Kalker Hauptstraße sowie über
die Aachener Straße in die Außenbezirke soll durch die Umsetzung perspektivisch
möglich sein. 5) Die
Führung soll keine der geplanten Varianten der Ost-West-Achse (ober- oder
unterirdische Führung der Straßenbahn) bevorzugen sowie ebenfalls nicht die
Förderfähigkeit beider Varianten gefährden. (C) Als
erste Sofortmaßnahme soll geprüft werden, an welchen Stellen der skizzierten
Radachsen bereits durch vorgezogene Maßnahmen temporär Platz für den Radverkehr
geschaffen werden kann (z.B. durch Absperrung mit sogenannten „Leitboys“ oder
„Leitschienen“), um mit den Verbesserungen nicht auf den Abschluss der
detaillierten Planungen warten zu müssen. Hierbei ist der Beschluss
AN/1815/2018 (insbesondere Punkt 6) zu beachten. Die Verwaltung legt das
Ergebnis dieser Prüfung dem Verkehrsausschuss vor und setzt die vorgezogenen
Maßnahmen um. (D) Als
zweite Sofortmaßnahme wird die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht auf den
angegebenen Achsen umgesetzt. Die Verwaltung kann dem Verkehrsausschuss Stellen
vorschlagen, die auf Grund der Gefährlichkeit von der Aufhebung der
Radwegbenutzungspflicht ausgenommen werden. (E) Eine
schnelle Umsetzung der weiteren Maßnahmen des Radverkehrskonzepts Innenstadt
sowie der weiteren bereits vorgestellten Radverkehrskonzepte ebenso wie die
Fertigstellung von Radverkehrskonzepten für alle Kölner Stadtbezirke wird begrüßt. (F) Auf
Grund der hohen Priorität dieser Achsen soll – falls interne Ressourcen nicht
verfügbar sind – die Beauftragung eines externen Planungsbüros berücksichtigt
werden. (G) Sollten bereits bei der Planung Knoten oder
Strecken identifiziert werden, die bei der geplanten Umsetzung die Sicherheit
des Radverkehrs gefährden oder keine ausreichende Leistungsfähigkeit des MIV
gewähren, soll die Verwaltung mit entsprechenden Umplanungen gefährliche
Verkehrsführungen oder drohende Störung verhindern. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
37 Sitzung 23.11.2021 VerkehrsausschussTOP 1.2 Ö: Antrag der FDP-Fraktion vom 09.11.2021 betr. Vorlage: AN/2309/2021 Beschlusstext: 3. Geänderter Beschluss (geänderter Antrag
der FDP-Fraktion, AN/2309/2021): Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die Verbindung für Radfahrende und zu Fuß Gehende zwischen Fleischmengergasse – Zeppelinstraße – und Richmodstraße verbessert werden kann, z.B. ob hier ein Zweirichtungsradweg zielführend ist. Außerdem soll geprüft werden, ob durch eine Verlegung des Taxistreifens der Radweg verbreitert werden kann. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
38 Sitzung 23.11.2021 VerkehrsausschussTOP 1.2.1 Ö: Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt vom 23.11.2021 Vorlage: AN/2516/2021 Beschlusstext: 2. Beschluss (mündlich
geänderter Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt;
AN/2516/2021): Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die Verbindung für Radfahrende und zu Fuß Gehende zwischen Fleischmengergasse – Zeppelinstraße – und Richmodstraße verbessert werden kann, z.B. ob hier ein Zweirichtungsradweg zielführend ist. Außerdem soll geprüft werden, ob durch eine Verlegung des Taxistreifens der Radweg verbreitert werden kann. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
39 Sitzung 23.11.2021 VerkehrsausschussTOP 3.2 Ö: Planungsbeschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit über die Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Brücke Vorlage: 1525/2021 Beschlusstext: Beschluss:Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Planung einer ebenerdigen barrierefreien Fußgängerquerung mit Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Gehwegbrücke über die Luxemburger Straße. Die hierfür erforderliche Genehmigung ist einzuholen und die Finanzierung sicher zu stellen. Gleichzeitig beschließt der Verkehrsausschuss, dass die nicht barrierefreie Gehwegbrücke durch die Universität zu Köln abgerissen wird. Dies führt zu außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von ca. 1 Mio. €, die im Teilergebnisplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen, voraussichtlich im Haushaltsjahr 2022 anfallen. An der
Weißhausstraße (südwestliche Zugang) wird ebenfalls ein barrierefreier Zugang
geschaffen, indem die Rampen mit den erforderlichen Podesten versehen werden. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 69 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
40 Sitzung 23.11.2021 VerkehrsausschussTOP 3.3 Ö: Verkehrsversuch Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld Vorlage: 2716/2021 Beschlusstext: 2. Beschluss (Verwaltungsvorlage):Die Verwaltung wird beauftragt, 1. auf der Venloer Straße zwischen Innere Kanalstraße und Ehrenfeldgürtel kurzfristig einen Verkehrsversuch einzurichten (Dauer voraussichtlich ein Jahr). Die Realisierung des Verkehrsversuchs steht unter Vorbehalt des Ergebnisses zur Prüfung der Abstufung der Venloer Straße zu einer Gemeindestraße. In der ersten Stufe soll gemäß den Empfehlungen des Gutachters im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (Tempo 20) realisiert werden. 2. kurzfristig Maßnahmen zur Verkehrssicherung umzusetzen, wie z. B. die Markierung von Ladezonen und die Umwandlung von Parkplätzen, die nach Ermittlung des Gutachters konflikt- und unfallträchtig sind. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 3. auf der Venloer Straße zwischen Innere Kanalstraße und Ehrenfeldgürtel als zweite Stufe des Verkehrsversuchs nach Beendigung der Baumaßnahme Vogelsanger Straße (voraussichtlich Mitte 2022) zusätzlich zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich eine Einbahnstraßenführung einzurichten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die FDP-Fraktion zugestimmt 4. die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die ansässigen Geschäftsleute vor Durchführung des Verkehrsversuches zu informieren (siehe Öffentlichkeitsbeteiligung - Anlage 1) und den Verkehrsversuch durch die Einbindung der Bevölkerung zu begleiten. 5. die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Verkehrsversuch vor allem in Bezug auf die tatsächliche Kfz-Verlagerung sowie auf die Akzeptanz zu bewerten und die Ergebnisse dem Verkehrsausschuss vorzustellen. 6. parallel zum Verkehrsversuch die konzeptionellen Entwürfe des Gutachters für die Umgestaltung der Venloer Straße vertiefend zu untersuchen, weiterzuentwickeln und eine Konzeption zu erarbeiten, die als Grundlage für einen Vorentwurf zur dauerhaften Umgestaltung dienen kann. Die Ergebnisse sind dem Verkehrsausschuss vorzustellen. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
41 Sitzung 23.11.2021 VerkehrsausschussTOP 3.6 Ö: Abbruch und Ersatzneubau Kragplatte am Altstadtufer; bauzeitliche Verkehrsführung Vorlage: 3734/2021 Beschlusstext: 2. Geänderter Beschluss:Der Verkehrsausschuss beschließt die bauzeitliche Verkehrsführung während der Baumaßnahme „Abbruch und Ersatzneubau Kragplatte am Altstadtufer“ gem. der beigefügten Begründung. Die Anordnung
des zusätzlichen Fahrradweges auf dem Rheingarten soll
möglichst auf den bereits versiegelten Flächen erfolgen. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 69 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
42 Sitzung 23.11.2021 VerkehrsausschussTOP 3.6.1 Ö: Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt vom 22.11.2021 Vorlage: AN/2507/2021 Beschlusstext: Beschluss (Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis
90/Die Grünen, CDU und Volt, AN/3734/2021): Die
Anordnung des zusätzlichen Fahrradweges auf dem Rheingarten soll
möglichst auf den bereits versiegelten Flächen erfolgen. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 69 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
43 Sitzung 06.05.2021 VerkehrsausschussTOP 1.1.1 Ö: Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt Vorlage: AN/1012/2021 Beschlusstext: 2. Beschluss (Änderungsantrag
der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt, AN/1012/2021): Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: Bevor der Bau beginnen kann, muss dem Verkehrsausschuss eine neue
bauzeitliche Führung des Fuß- und Radverkehrs zur Entscheidung vorgelegt
werden. Die neue Führung für den Fußverkehr muss barrierefrei sein. Für den
Radverkehr muss eine zügige und sichere Verbindung entwickelt werden, die bei
den Radfahrer*innen auf größtmögliche Akzeptanz stößt und die Kapazitäten hat,
um die großen Mengen des Radverkehrs aufzunehmen. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 69 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
44 Sitzung 06.05.2021 VerkehrsausschussTOP 1.1 Ö: Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer; Baubeschluss Vorlage: 2695/2020 Beschlusstext: 1. Beschluss (mündliche Änderung der SPD-Fraktion zum Änderungsantrag AN/1012/2021):Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: Dem Verkehrsausschuss wird zügig eine neue bauzeitliche
Führung des Fuß- und Radverkehrs zur Entscheidung vorgelegt. Die neue Führung
für den Fußverkehr muss barrierefrei sein. Für den Radverkehr muss eine zügige
und sichere Verbindung entwickelt werden, die bei den Radfahrer*innen auf
größtmögliche Akzeptanz stößt und die Kapazitäten hat, um die großen Mengen des
Radverkehrs aufzunehmen. Eine Minimierung der Baustelleneinrichtung
wird geprüft. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich
abgelehnt gegen die SPD-Fraktion 3. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage):1) Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Abbruch und
Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme (Planungs-
und Baukosten) betragen voraussichtlich ca. 13,2 Mio. € brutto 2) Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 die
Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO
NRW in Höhe von 12.988.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022 und 2023 (7 Mio.
€ in 2022 und 5.288.000 € in 2023) im Teilfinanzplan 1302, Wasser und Wasserbau
bei Finanzstelle 6904-1302-1-0100, Ersatzneubau Kragplatte, Teilplanzeile 8,
Auszahlungen für Baumaßnahmen. Die
Deckung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch eine veranschlagte, aber
nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 1202 – Brücken,
Tunnel und Stadtbahnbau, ÖPNV – zu Lasten der Finanzstelle 6901-1202-0-0310,
Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen.
Die zur Ablösung dieser Verpflichtungsermächtigungen notwendigen Kassenmittel
werden im Rahmen des Hpl.-Entwurfes 2022 ff. in den Jahren 2022 und 2023
entsprechend berücksichtigt. Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: Bevor der Bau beginnen kann, muss dem Verkehrsausschuss eine neue
bauzeitliche Führung des Fuß- und Radverkehrs zur Entscheidung vorgelegt
werden. Die neue Führung für den Fußverkehr muss barrierefrei sein. Für den
Radverkehr muss eine zügige und sichere Verbindung entwickelt werden, die bei
den Radfahrer*innen auf größtmögliche Akzeptanz stößt und die Kapazitäten hat,
um die großen Mengen des Radverkehrs aufzunehmen. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 69 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
45 Sitzung 06.05.2021 VerkehrsausschussTOP 2.1 Ö: Förderung der Umstellung der Taxiflotte auf Elektrofahrzeuge Vorlage: 1598/2021 Beschlusstext: Beschluss:Der Verkehrsausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung das Forschungsprojekt „Taxi-Lade-Konzept für den öffentlichen Raum“ (TALAKO) zwecks Beschaffung von Fahrzeugen mit einem Volumen von insgesamt bis zu 48.000 € bezuschusst. Zum Einsatz kommen speziell für das Taxigewerbe entwickelte, barrierefreie Elektrofahrzeuge des Unternehmens London Electric Vehicle Company (LEVC), welche über einen seriell gekoppelten, benzinbetriebenen Range-Extender verfügen. Die politischen Gremien werden über wesentliche Projektfortschritte sowie die Forschungsergebnisse informiert. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , Dezernat III Aufgabe: Beschlusskontrolle |
46 Sitzung 24.06.2021 VerkehrsausschussTOP 1.1 Ö: Radverkehrskonzept Innenstadt Vorlage: 1068/2021 Beschlusstext: 1. Beschluss
(mündlicher Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): Bei der Umsetzung der Maßnahme ist auf eine größtmögliche Barrierefreiheit an den Ampelkreuzungen zu setzen, auch durch das Anbringen provisorischer taktiler Leitelemente. Nach Umsetzung der Maßnahme soll die Verwaltung prüfen, wie eine vollständige Barrierefreiheit der Ampelkreuzungen umsetzbar ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 2. Beschluss (so
geänderte Beschlussfassung vom 08.06.2021): Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, 1. die Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz gemäß vorgelegter Planung umzusetzen, einschließlich Sperrung der Zufahrt für den Kfz-Verkehr. Ausgenommen sind Lieferverkehre werktags zwischen 6 und 11 Uhr und Anwohnende mit Garage in dem Abschnitt. Die Kurzzeitparkplätze entfallen zugunsten von Fahrradabstellanlagen im Zuge eines vorgezogenen Umsetzungsschrittes. 2. Im Zuge der Sperrung des Zülpicher Platzes den nicht mehr benötigten Kfz-Rechtsabbiegefahrstreifen vom Hohenstaufenring in Richtung Zülpicher Platz/Zülpicher Straße in einen Radfahrstreifen umzuwandeln. 3. Den nicht mehr benötigten baulichen Radweg auf der Westseite des Hohenstaufenrings zurückzubauen und die Flächen nach den Vorgaben des Gestaltungshandbuchs in einen Gehweg umzuwandeln.
Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
47 Sitzung 24.06.2021 VerkehrsausschussTOP 1.2 Ö: Radverkehrskonzept Innenstadt Vorlage: 1071/2021 Beschlusstext: 1. Beschluss
(mündlicher Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): Bei der Umsetzung der Maßnahme ist auf eine größtmögliche Barrierefreiheit an den Ampelkreuzungen zu setzen, auch durch das Anbringen provisorischer taktiler Leitelemente. Nach Umsetzung der Maßnahme soll die Verwaltung prüfen, wie eine vollständige Barrierefreiheit der Ampelkreuzung umsetzbar ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 2. Beschluss
(mündlicher Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): Die von der BV Innenstadt in der Sitzung am 10.06.2021 beschlossenen Änderungen (vgl. Anlage 4 zur Vorlage) werden der Verwaltung zur Prüfung gegeben. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke. 3. Beschluss (Beschluss in der Fassung der BV Innenstadt):Der Verkehrsausschuss nimmt den vorgelegten Planentwurf zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, ihn weiterzuentwickeln und umzusetzen. Auf der Siegburger Straße zwischen Benjaminstr. und Grabengasse werden mit Umsetzung der Maßnahme vier Kurzzeitparkplätze in Ladezonen umgewandelt. Zum Schutz der
Radfahrenden beim Einfädeln auf den in Höhe Benjaminstraße beginnenden
Radfahrstreifen ordnet die Verwaltung rechtzeitig vorher, z.B. ab Höhe der Einmündung Tempelstraße, eine
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h an. Diese gilt mindestens bis zur
Einmündung der Deutzer Freiheit. Der
Verkehrsausschuss begrüßt die Planungen zum Ausbau der Radinfrastruktur auf der
Siegburger Straße ausdrücklich und beschließt folgende Ergänzung: 1. Die Verwaltung
wirkt mit geeigneten Maßnahmen darauf hin, dass der von Süden kommende
Radverkehr Richtung Deutzer Brücke bereits südlich der KVB-Haltestelle die
Siegburger Straße queren soll (Höhe Arminiusstraße). Zu Recht wird in der
Vorlage darauf hingewiesen, dass nördlich der Haltestelle zu wenig Aufstellfläche
vorhanden ist, „weshalb es hier häufig zu Konflikten der Radfahrenden
untereinander oder mit zu Fuß Gehenden kommt.“ 2. In der
Dringlichkeitsbegründung weist die Vorlage darauf hin, dass in der Pandemie
„der Stellenwert des Fahrrades für die Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse
insbesondere in der Innenstadt nochmal deutlich gewonnen hat.“ Vor diesem
Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, die benötigte Einrichtung einer
Radschleuse erst in den kommenden Jahren zu planen. Diese soll vielmehr
priorisiert und zeitnah umgesetzt werden. Die vom
Verkehrsausschuss beschlossenen Ergänzungen sollen nicht zu einer Verzögerung
der Maßnahme führen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke. 4. Beschluss (so geänderte
Beschlussfassung vom 08.06.2021) Der Verkehrsausschuss nimmt den vorgelegten Planentwurf zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, ihn weiterzuentwickeln und umzusetzen. Auf der Siegburger Straße zwischen Benjaminstr. und Grabengasse werden mit Umsetzung der Maßnahme vier Kurzzeitparkplätze in Ladezonen umgewandelt. Zum Schutz
der Radfahrenden beim Einfädeln auf den in Höhe Benjaminstraße beginnenden
Radfahrstreifen ordnet die Verwaltung rechtzeitig vorher, z.B. ab Höhe der
Einmündung Tempelstraße, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h an.
Diese gilt mindestens bis zur Einmündung der Deutzer Freiheit. Bei der Umsetzung der
Maßnahme ist auf eine größtmögliche Barrierefreiheit an den Ampelkreuzungen zu
setzen, auch durch das Anbringen provisorischer taktiler Leitelemente. Nach
Umsetzung der Maßnahme soll die Verwaltung prüfen, wie eine vollständige
Barrierefreiheit der Ampelkreuzung umsetzbar ist. Die von der BV
Innenstadt in der Sitzung am 10.06.2021 beschlossenen Änderungen (vgl. Anlage 4
zur Vorlage) werden der Verwaltung zur Prüfung gegeben. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
48 Sitzung 24.06.2021 VerkehrsausschussTOP 1.3 Ö: Radverkehrskonzept Innenstadt - Kölner Ringe - Abschnitt Hohenzollernring, Kaiser-Wilhelm-Ring, Hansaring Vorlage: 1571/2021 Beschlusstext: 1. Beschluss (mündlicher Antrag
der CDU-Fraktion):
Die Verwaltung wird gebeten
zu prüfen, ob und wie die Beschlüsse der BV Innenstadt vom 10.06.2021 (vgl.
hierzu Anlage 6 zur Vorlage) umgesetzt werden können und wird zudem gebeten, in
der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses eine entsprechende
Beschlussvorlage einzureichen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die
Linke. 2. Beschluss (so geänderte
Verwaltungsvorlage):
In Ergänzung der bisherigen
Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den Kölner Ringen,
insbesondere Vorlage-Nr. 1202/2019, beauftragt der Verkehrsausschuss die
Verwaltung: 1.
mit
der Umsetzung der fahrrad- und fußgängerfreundlichen Umgestaltung der Kölner
Ringe im Abschnitt Hohenzollernring, Kaiser-Wilhelm-Ring, Hansaring gemäß der
vorliegenden Planung. Die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von 1.138.000,00 €
wird vollständig aus dem konsumtiven Haushalt finanziert. 2.
Die
Ertragsverluste in Höhe von rd. 230.000 € pro Jahr durch den vollständigen
Wegfall der Kurzzeitparkplätze in den genannten Abschnitten bei der
Haushaltsplananmeldung 2022 ff. zu berücksichtigen. 3a. Die
Ausgestaltung der südlichen Knotenpunktzufahrt im Kreuzungsbereich Die
Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und wie die Beschlüsse der BV Innenstadt
vom 10.06.2021 (vgl. hierzu Anlage 6 zur Vorlage) umgesetzt werden können und
wird zudem gebeten, in der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses eine
entsprechende Beschlussvorlage einzureichen. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 an: , 660/12 Aufgabe: Beschlusskontrolle |