1 Sitzung 19.01.2021 VerkehrsausschussTOP 3.3 Ö: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Einführung einer Schnellbuslinie 91 zwischen Dormagen und Brühl über Köln-Worringen durch den Rhein-Erft-Kreis Vorlage: 2844/2020 Beschlusstext: Beschluss:Der Verkehrsausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung: Gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW wird in
Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung entschieden: Der Verkehrsausschuss beschließt die finanzielle Beteiligung der Stadt Köln an der neu einzurichtenden Schnellbuslinie 91 (SB 91) des Rhein-Erft-Kreises ab dem Fahrplanwechsel Dezember 2020. Dieser Beschluss ist in einer Pilotphase zunächst bis zum Fahrplanwechsel Dezember 2022 befristet. Die in der Begründung dargelegten Aufwendungen von max. 133.467,14 Euro pro Jahr ab dem Fahrplanwechsel Dezember 2020 bis zum Fahrplanwechsel Dezember 2022 (Pilotphase) stehen im Teilplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV zur Verfügung. Im Falle einer Förderung der Linie durch den Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) reduziert sich der Anteil entsprechend auf 111.271,94 Euro pro Jahr. Für den Zeitraum der Pilotphase entstehen für die Stadt Köln Gesamtaufwendungen von max. 266.934,28 Euro. Die Verteilung der Kosten auf die Jahre 2020 bis 2022 wird in der Begründung unter Finanzierung aufgeschlüsselt. Die weitere Finanzierung seitens der Stadt Köln steht unter dem Vorbehalt eines messbaren Nutzens der Linie für die Entlastung der Verkehrsnetze in Köln sowie der Nutzung der Linie durch die Kölnerinnen und Kölner. Hierfür hat der Rhein-Erft-Kreis der Stadt Köln im Sommer 2021 zunächst einen Zwischenbericht und im Frühling 2022 einen qualifizierten Nutzennachweis als Entscheidungsgrundlage für die weitere Finanzierung der SB 91 über den Fahrplanwechsel 2022 hinaus vorzulegen. Ein Nutzen ergibt sich für die Stadt Köln, wenn sich die Nachfrage auf der SB 91 entsprechend der gutachterlichen Prognose in Bezug auf alle folgend genannten Parameter zum Ende der ersten Jahreshälfte 2022 einstellt: · Durchschnittliche Fahrgäste/Tag > 390 Fahrgäste, · Maximale Besetzung >= 172 Fahrgäste/Tag, · Besetzung Spitzenstunde >= 15 % (26 Fahrgäste/Stunde) & >= 13,0 Fahrgäste je Fahrtrichtung. Umsetzung: Termin: 14.07.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
2 Sitzung 02.03.2021 VerkehrsausschussTOP 2.1 Ö: Einführung von Tempo 50 auf der gesamten Länge der Inneren Kanalstraße Vorlage: 3279/2020 Beschlusstext: 1. Beschluss (Ziff. 1
des Beschlusses der BV Lindenthal): Die
Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Erweiterung des Beschlusses: Tempo
50 auf der Universitätsstraße zwischen Aachener Straße und Bachemer Straße. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 2. Beschluss (Ziff. 2
des Beschlusses der BV Lindenthal): Der Beschluss der
BV Lindenthal zu Tempo 30 Lärmschutz an der Schule Elisabeth-von-Thüringen
Universitätsstraße zwischen Zülpicher Straße und Berrenrather Straße während
der Coronazeit wird beachtet und kurzfristig umgesetzt (Keine Chance die
Fenster Coronalüftend zu öffnen und Unterricht zu machen). Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke. 3. Beschluss (Ziff. 2
des Beschlusses der BV Lindenthal): Bei allen Anpassungen der Ampelanlagen zwischen Zoobrücke und Luxemburger
Straße sind ÖPNV-Bevorrechtigungen für Bahn+Bus sowie die Belange des Rad-und
Fußverkehrs Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 4. Beschluss
(Mündlicher Antrag der SE Wienke): Der
Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung auf der gesamten Inneren
Kanalstraße die Geschwindigkeit mit (Ampel)blitzern zu überwachen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke. 5. Beschluss über die
so geänderte Verwaltungsvorlage: Der Verkehrsausschuss bekräftigt seinen Beschluss vom 12.06.2007 (Vorlagen-Nummer 4366/2006) und beauftragt die Verwaltung die Geschwindigkeit auf der Inneren Kanalstraße auf 50 km/h und die dazugehörigen Lichtsignalanlagen anzupassen. Der Verkehrsausschuss beschließt die
Erweiterung des Beschlusses: Tempo 50 auf der Universitätsstraße zwischen
Aachener Straße und Bachemer Straße. Bei allen
Anpassungen der Ampelanlagen zwischen Zoobrücke und Luxemburger Straße sind
ÖPNV-Bevorrechtigungen für Bahn+Bus sowie die Belange des Rad-und Fußverkehrs
zu beachten. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
3 Sitzung 02.03.2021 VerkehrsausschussTOP 2.2 Ö: Überweg für zu Fuß Gehende und Radfahrende Cäcilienstraße Vorlage: 3584/2020 Beschlusstext: 2. Beschluss (über die so geänderte Verwaltungsvorlage):Die gefährdungsreichen Querungen auf der Strecke zwischen Neumarkt und Heumarkt, so wie in der anderen Richtung sollen in Bezug auf ihr Gefährdungspotenzial überprüft und optimiert werden. Im Einzelnen sind dies: Querung Fleischmengergasse / Neumarkt (zu geringe Aufstellfläche) Querung Antonsgasse (Höhe Tant) / Caecilienstraße (unübersichtliche Drängelgitter) Querung Hohe Straße (Höhe Kaufhof) / Caecilienstraße (zu geringe Aufstellfläche) Querung Kleine Sandkaule (Höhe Dorint Hotel) / Pipinstraße (komplizierte Querungssituation) Nach Festlegung einer Ausbau-Variante der Ost-West-Achse wird ein weiterer Übergang in Höhe des ehemaligen Belgischen Hauses in die entsprechende Ausbauplanungen mit berücksichtigt. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Innenstadt diesem Beschluss uneingeschränkt zustimmt. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
4 Sitzung 02.03.2021 VerkehrsausschussTOP 3.3 Ö: Finanzierung der Einrichtung erster Standorte für ein Fahrradverleihsystem außerhalb der Kernstadt Vorlage: 3725/2020 Beschlusstext: 2. Beschluss (mündlich geändert durch die SPD-Fraktion):Der
Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, Stellplatzablösemittel in Höhe von
150.000 € für die Einrichtung Umsetzung: Termin: 16.09.2022 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
5 Sitzung 20.04.2021 VerkehrsausschussTOP 3.2 Ö: Radverkehrskonzept Innenstadt - Radfahrstreifen Riehler Straße Vorlage: 3111/2020 Beschlusstext: 1. Beschluss (mündlicher Antrag der SPD-Fraktion):Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf
der Riehler Straße Tempo 30 eingerichet werden kann.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion
bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.
2. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage):Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung:
Blumenthalstraße und der Clever Straße, zur Verbesserung der Befahrbarkeit im Rahmen der Öffnung der Einbahnstraßen am Riehler Platz, zur Verbesserung der Einfahrmöglichkeit in die Lupusstraße sowie zum Freihalten von Gehwegbereichen auf Höhe des Riehler Platzes insgesamt 12 Kurzzeitparkplätze zu entfernen.
Die Vorlage der Verwaltung wird wie folgt
ergänzt: 1. In den Abschnitten, in denen kein motorisierter Verkehr kreuzt, ist eine bauliche Trennung mit flexiblen Trennelementen (s. Anlage 9) vorzusehen. 2. Um den Radverkehr vor kreuzenden Autos zu schützen, entfallen nicht baulich angelegten Stellplätze (z.B. Riehler Straße 73, Riehler Platz) bzw. werden in Radparken umgewandelt oder entsiegelt. 3. Das Querparken soll grundsätzlich aufgehoben werden. 4. Der doppelte Linksabbieger von der Turiner Straße auf den Ebertplatz soll eine vorgezogene Fahrrad-Aufstellfläche bekommen. 5. Die Planungen sind auf die geplanten Maßnahmen an der Kreuzung Riehler Straße / Amsterdamer Straße sowie am Ebertplatz abzustimmen. 6. Der freilaufende Rechtsabbieger bis zum Ebertplatz soll mittelfristig, d.h. nach der Einrichtung der Radfahrstreifen, gemäß des Programms zum Abbau freilaufender Rechtsabbieger, zurückgebaut werden. Die Verwaltung wird gebeten, hierfür eine separate Planung mit den ggf. notwendigen, weitergehenden Umbauten im Kreuzungsbereich zu erstellen. 7. Die Verwaltung soll gemeinsam mit der KVB prüfen, ob alternative Bus-Haltepunkte identifiziert werden können, die verhindern, dass der Fahrradverkehr und der Bus sich die Spur teilen. 8. Die Verwaltung evaluiert nach einem Jahr die umgesetzten Maßnahmen auf ihre Verkehrssicherheit. Sollten weitere Maßnahmen zum Schutz der Radfahrer nötig sein, wird der Radfahrstreifen durch eine bauliche Trennung geschützt. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
6 Sitzung 20.04.2021 VerkehrsausschussTOP 3.5 Ö: Fahrplanwechsel 2020 - Erneute Prüfung einer Taktverdichtung der Linie 126 an Sonntagen Vorlage: 0777/2021 Beschlusstext: Mündlich geänderter Beschluss:Der Verkehrsausschuss folgt der Begründung der Verwaltung und spricht sich derzeit gegen eine Verdichtung der Buslinie 126 an Sonntagen auf einen 30-Minuten-Takt aus. Verwaltung und KVB werden jedoch gebeten - sobald belastbare Zahlen
nach der Pandemie vorliegen – eine erneute Prüfung der Taktverdichtung
vorzunehmen. Umsetzung: Termin: 30.11.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
7 Sitzung 20.04.2021 VerkehrsausschussTOP 4.1 Ö: Baubeschluss für den Umbau der Oskar-Jäger-Straße zwischen Aachener Straße und dem Ausbaubereich Aurelis-Gelände, ca. 200 m nördlich der Weinsbergstraße sowie Freigabe einer investiven Verpflichtungsermächtigung - hier: Finanzstelle 6601-1201-4-5044, Oskar-Jäger-Straße, Ausbau Vorlage: 1349/2020 Beschlusstext: Beschluss:Der Verkehrsausschuss
verweist die Vorlage und den Änderungsantrag der FDP-Fraktion, AN/0148/2021,
ohne Votum in den Rat. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
8 Sitzung 20.04.2021 VerkehrsausschussTOP 3.3 Ö: Deutzer Brücke; Bedarfsfeststellungbeschluss zur Durchführung einer Nachrechnung auf Grundlage der „Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (NaRiLi)“ Vorlage: 3080/2020 Beschlusstext: Beschluss:Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf von Fachplanungsleistungen für die Nachrechnung der Deutzer Brücke nach der „Richtlinie des Bundes zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand“ in Höhe von rund 1.343.525 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des erforderlichen Vergabeverfahrens. Umsetzung: Termin: 14.10.2022 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
9 Sitzung 20.04.2021 VerkehrsausschussTOP 2.1 Ö: Wieder einen Haltepunkt in Rath/Heumar einrichten! Vorlage: 0277/2021 Beschlusstext: 2. Beschluss (geänderte Verwaltungsvorlage):Die Verwaltung wird
beauftragt in Gespräche mit dem NVR zu gehen, um die mögliche Einrichtung eines
Haltepunkts in Rath/Heumar an der Eiler Straße in den Planungen offen zu
halten. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Kalk uneingeschränkt zustimmt. Umsetzung: Termin: 30.11.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
10 Sitzung 08.06.2021 VerkehrsausschussTOP 3.7 Ö: Carsharingkonzept Vorlage: 1630/2021 Beschlusstext: Beschluss:Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln beschließt auf der Basis der Ausführungen in der Begründung die genannten Kriterien für das Carsharingkonzept und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Durchführung des Interessensbekundungsverfahrens mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 40.000 €. Umsetzung: Termin: 14.10.2022 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
11 Sitzung 08.06.2021 VerkehrsausschussTOP 3.6 Ö: Trassenfindung in Teilabschnitten des Niehler Gürtels Vorlage: 1627/2021 Beschlusstext: Beschluss:Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, bei der Weiterplanung der Radverkehrsverbindung im Verlauf des Niehler Gürtels folgende Maßnahmen zu beachten:
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Nippes uneingeschränkt zustimmt. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
12 Sitzung 08.06.2021 VerkehrsausschussTOP 3.8 Ö: Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Innere Kanalstraße und Niehler Kirchweg Vorlage: 1883/2021 Beschlusstext: 1. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der KlimaFreunde):Ziff. 2 des Verwaltungsvorschlags wird gestrichen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt 2. Beschluss (Verwaltungsvorlage):Der Verkehrsausschuss fasst folgende
Beschlüsse:
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Nippes und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik uneingeschränkt zustimmen. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
13 Sitzung 08.06.2021 VerkehrsausschussTOP 4.1 Ö: Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Perlengrabens zwischen Blaubach und der Severinsbrücke im Stadtbezirk Innenstadt sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstellen 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen und 6904-1302-0-2505, Hochwasserverschlusssystem Perlengraben Vorlage: 1747/2020 Beschlusstext: 2. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage):Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung des Perlengrabens zwischen Blaubach und der Severinsbrücke mit Gesamtkosten in Höhe von 3.301.000 €. 2. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 3.072.500 € für die Generalinstandsetzung des Perlengrabens im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2021. 3. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplans 1302 – Wasser und Wasserbau – in Höhe von 228.500 € bei der Finanzstelle 6904-1302-0-2505, Hochwasserverschlusssystem Perlengraben, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2021. Die
Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt: Die
Umsetzung des “Radverkehrskonzept Innenstadt” aus dem Jahr 2016 muss während
Bauarbeiten berücksichtigt und mitgedacht werden. Zur
kurzfristigen Verbesserung der Situation für Radfahrende wird als Maßnahme die
vereinfachte und direkte Auffahrt in ausreichender Breite auf die
Severinsbrücke aus der Ulrichgasse umgesetzt. Langfristiges
Ziel muss es sein, den Radverkehr möglichst direkt von und auf die
Severinsbrücke zu führen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 3. Beschluss
(mündlicher Änderungsantrag des SE Fahlenbock): Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wird in die Beratungsfolge aufgenommen. Umsetzung: Termin: 14.07.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
14 Sitzung 08.06.2021 VerkehrsausschussTOP 4.2 Ö: Bau eines zusätzlichen Busbetriebshofs Köln Ost der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) in Porz Vorlage: 3956/2019 Beschlusstext: 1. Beschluss
(Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): Für die Entwicklung des Geländes sind folgende
Punkte erforderlich 1. Die gesamte Fläche wird nach dem Projekt Grün
hoch 3 entwickelt. Hierbei ist insbesondere auf eine Entsiegelung von Flächen
und geringstmögliche Versiegelung zu achten. Dort, wo keine Solargewinnung auf
den Dächern stattfindet, soll eine Dachbegrünung erfolgen. Die Außenwände sind
zu begrünen entsprechend dem Projekt Grün hoch 3. 2. Sämtliche zu errichtenden Bauten sind mindestens
nach dem Passivhausstandard zu errichten, besser noch nach dem Passivhaus-Plus
Standard. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich
zugestimmt gegen die FDP-Fraktion 2. Beschluss
(Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): Auf den Ladetraversen werden Photovoltaik-Anlagen
eingerichtet. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion und FDP-Fraktion 3. Beschluss
(Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): Die KVB AG wird gebeten zusammen mit der
RheinEnergie zu prüfen, ob auf dem Gelände weitere Photovoltaik-Anlagen
installiert werden können. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion 4. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage incl. der neuen Anlage 2.2):Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat stimmt dem Standort
für die Errichtung eines neuen Busbetriebshofs in Köln Porz, Kaiserstraße 127
zu. Im Weiteren beauftragt der
Rat die Verwaltung, zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse vom 09.07.2019 zu den
Vorlagen-Nr. 1215/2019 und 1103/2019 (Busnetz dauerhaft und Busnetz interim in
2019) zu veranlassen, dass die KVB den für die Unterstellung der benötigten
zusätzlichen Fahrzeuge erforderlichen zusätzlichen Busbetriebshof Köln Ost
realisiert. Die vom Rat bereits beschlossenen Busnetzerweiterungen sind Bestandteil
des am 01.01.2020 in Kraft getretenen Öffentlichen Dienstleistungsauftrags
(ÖDLA). Die für den Busbetriebshof Ost erforderlichen Aufwendungen sind über
den ÖDLA ausgleichsfähig. Der
Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat darüber hinaus folgende Maßgaben: Für die Entwicklung des Geländes sind folgende
Punkte erforderlich Ø Die gesamte Fläche wird
nach dem Projekt Grün hoch 3 entwickelt. Hierbei ist insbesondere auf eine
Entsiegelung von Flächen und geringstmögliche Versiegelung zu achten. Dort, wo
keine Solargewinnung auf den Dächern stattfindet, soll eine Dachbegrünung
erfolgen. Die Außenwände sind zu begrünen entsprechend dem Projekt Grün hoch 3. Ø Sämtliche zu errichtenden
Bauten sind mindestens nach dem Passivhausstandard zu errichten, besser noch
nach dem Passivhaus-Plus Standard. Auf den Ladetraversen werden Photovoltaik-Anlagen
eingerichtet. Die KVB AG wird gebeten zusammen mit der
RheinEnergie zu prüfen, ob auf dem Gelände weitere Photovoltaik-Anlagen
installiert werden können. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
15 Sitzung 08.06.2021 VerkehrsausschussTOP 4.3 Ö: Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum Vorlage: 0309/2021 Beschlusstext: 1. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der SPD-Fraktion):Die Verwaltung wird gebeten, ein Informations-/Fachgespräch mit der RheinEnergie und den Vertreter*innen der politischen Gremien durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion 2. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage):Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Die Verwaltung wird
gebeten, ein Informations-/Fachgespräch mit der RheinEnergie und den
Vertreter*innen der politischen Gremien durchzuführen. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
16 Sitzung 08.06.2021 VerkehrsausschussTOP 4.5 Ö: Fahrplanwechsel 2021 - Anbindung der Ausweichquartiere des Bezirksrathauses Rodenkirchen Vorlage: 0680/2021 Beschlusstext: Beschluss:Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen.
Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i.H.v. 56.000 Euro für 2021 und 150.000 Euro ab 2022 ff. wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2022 prognostiziert. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
17 Sitzung 08.06.2021 VerkehrsausschussTOP 4.9 Ö: Beschluss zur Erweiterung der P+R-Anlage an der Haltestelle Weiden West Vorlage: 0825/2021 Beschlusstext: 1. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):Die KVB AG wird gebeten · zusammen mit der RheinEnergie zu prüfen, ob und wie Photovoltaik-Anlagen installiert werden können, · bedarfsgerecht ausreichende Ladepunkte einzurichten und · zu prüfen, ob eine einfache Fassadenbegrünung möglich ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 3. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage):Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1.
Der Rat beschließt, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG
(KVB) mit der Planung und der baulichen Umsetzung der Erweiterung der
P+R-Anlage an der Haltestelle Weiden West auf rund 1.280 Stellplätze nach
Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) zu beauftragen. 2.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit diesem
Ratsbeschluss die (Folge-)Kosten der Erweiterung der P+R Anlage Weiden West mit
in den ÖDLA aufgenommen werden. Der zusätzlich entstehende Verlust der KVB
i. H. v. voraussichtlich 0,9 Mio. € ab Die KVB AG wird darüber
hinaus gebeten ·
zusammen
mit der RheinEnergie zu prüfen, ob und wie Photovoltaik-Anlagen installiert
werden können, ·
bedarfsgerecht
ausreichende Ladepunkte einzurichten und ·
zu prüfen,
ob eine einfache Fassadenbegrünung möglich ist. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
18 Sitzung 31.08.2021 VerkehrsausschussTOP 3.3 Ö: Radschnellweg Köln-Frechen Vorlage: 2327/2021 Beschlusstext: Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für ein für die Weiterplanung
des Radschnellweges Köln-Frechen erforderliches Baugrundgutachten in Höhe von
271.210,22 € fest, und beauftragt die Verwaltung das Gutachten im Rahmen
einer EU-weiten Ausschreibung an eine externe Firma zu vergeben. Die Vergabe erfolgt
vorbehaltlich der Erteilung eines vorzeitigen, zuschussunschädlichen Baubeginns
durch die Bezirksregierung Köln. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die
Bezirksvertretung Lindenthal uneingeschränkt zustimmt. Umsetzung: Termin: 14.10.2022 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
19 Sitzung 31.08.2021 VerkehrsausschussTOP 4.7 Ö: Erneuerung der Eisenbahnüberführung der Deutz-Mülheimer Straße, Bauwerk B in Köln-Deutz durch die DB Netz AG Vorlage: 2402/2021 Beschlusstext: Beschluss:Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung,
vorbehaltlich einer positiven Prüfung der von der DB Netz AG erstellten
Fiktivkosten- und Ablöseberechnung, eine Kreuzungsvereinbarung nach dem
Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Erneuerung des DB-Brückenbauwerks B über
die Deutz-Mülheimer Straße inklusive einer Erweiterung der lichten Höhe und der
lichten Weite zur verkehrsgerechten Gestaltung des Straßenraumes mit der DB
Netz AG abzuschließen, auf dieser Grundlage die Finanzierung sicherzustellen
und Fördermittel nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus
(FöRiKomStra) sowie nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr
NRW (ÖPNVG) zu beantragen. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
20 Sitzung 31.08.2021 VerkehrsausschussTOP 3.4 Ö: Radverkehrskonzept Innenstadt - Kölner Ringe - Abschnitt Hohenzollernring, Kaiser-Wilhelm-Ring, Hansaring Vorlage: 2650/2021 Beschlusstext: 1. Beschluss
(Mündlicher Änderungs-/Ersetzungsantrag der Fraktion Die Linke.):
|
21 Sitzung 05.10.2021 VerkehrsausschussTOP 1.1 Ö: Antrag der SPD-Fraktion vom 23.09.2021 betr. Vorlage: AN/2047/2021 Beschlusstext:
1. Beschluss (mündlicher
Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf Grund eines mündlichen Ersetzungsantrages
von Bündnis 90/Die Grünen und CDU): Der Zustand der Radinfrastruktur wird in den jährlichen Tätigkeitsbericht der Verwaltung aufgenommen. Im Rahmen des Radwegesanierungsprogramms soll entsprechend berichtet werden. Die Verwaltung
sollte proaktiv und öffentlich dafür werben, Mängel per App zu melden.
Ergänzend dazu könnten Mitarbeiter*innen der Verkehrsüberwachung Informationen
ins System einspeisen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 2. Beschluss (so
geänderter Antrag der SPD-Fraktion): Der Zustand der Radinfrastruktur wird in den jährlichen Tätigkeitsbericht der Verwaltung aufgenommen. Im Rahmen des Radwegesanierungsprogramms soll entsprechend berichtet werden. Die Verwaltung
sollte proaktiv und öffentlich dafür werben, Mängel per App zu melden.
Ergänzend dazu könnten Mitarbeiter*innen der Verkehrsüberwachung Informationen
ins System einspeisen. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
22 Sitzung 05.10.2021 VerkehrsausschussTOP 1.2 Ö: Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Linke. vom 04.10.2021 betr. Vorlage: AN/2107/2021 Beschlusstext: 1. Beschluss (über die Dringlichkeit): Die Dringlichkeit
des Antrages AN/2107/2021 wird anerkannt; der Antrag wird in die Tagesordnung
aufgenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt 2. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der
FDP-Fraktion): Es wird ein Zusatzschild mit der zeitlichen Beschränkung
auf die Schulzeiten (beispielsweise Montags bis Freitags 07.00 Uhr – 17.00 Uhr)
angebracht. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich
zugestimmt gegen die Fraktionen von SPD und Die Linke. 3. Beschluss (so geänderter Dringlichkeitsantrag
der Fraktion Die Linke., AN/2107/2021): Der Verkehrsausschuss beschließt, den Abschnitt der
Kyotostraße vom Gereonswall bis Klingelpütz mit Tempo 30 auszuschildern und das
Zusatzschild Lärmschutz mit der zeitlichen Beschränkung auf die Schulzeiten
(beispielsweise Montags bis Freitags 07.00 Uhr – 17.00 Uhr) anzubringen. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
23 Sitzung 05.10.2021 VerkehrsausschussTOP 3.1 Ö: Neue Stadtbahnhaltestelle Sürth Süd auf der Linie 16 Vorlage: 3549/2020 Beschlusstext: Geänderter Beschluss (im Sinne der Bezirksvertretung Rodenkirchen gem. Anlage 3):Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) Gespräche zur Planung für die Einrichtung einer neuen Haltestelle „Sürth Süd“ für die Linie 16 im Bereich des Ströer Campus in Sürth aufzunehmen. Die beiden Optionen für eine Lage der Haltestelle – am Bahnübergang Ströer-Allee/Mönchsgüterweg oder am Bahnübergang An den Weiden – sind hinsichtlich ihrer Erschließungswirkung und Realisierungsmöglichkeiten zu prüfen sowie die Kosten abzuschätzen. Der
Verkehrsausschuss spricht sich jedoch mit starker Tendenz für die Haltestelle
„Sürth Süd“ für die Linie 16 im Bereich des Ströer Campus aus, so dass eine
Prüfung der Alternative bei Machbarkeit entfallen kann.
Umsetzung: Termin: 30.11.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
24 Sitzung 05.10.2021 VerkehrsausschussTOP 4.3 Ö: Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße Vorlage: 2622/2021 Beschlusstext: Ø Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in den Rat. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
25 Sitzung 05.10.2021 VerkehrsausschussTOP 4.6 Ö: Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für den Ersatzneubau Brücke Liebigstraße im Stadtteil Neu-Ehrenfeld Vorlage: 2591/2021 Beschlusstext: 2. Geänderter Beschluss: Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planung, den Abbruch und den Neubau
der Brücke Liebigstraße im Stadtteil Neu-Ehrenfeld durchzuführen
und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme mit einem
Totalunternehmer (TU) bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaus umzusetzen.
Gemäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 7,70
Mio. € brutto (inklusive Planungsleistungen). 2. Gleichzeitig beschließt der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der
Haushaltssatzung die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe
von 3,00 Mio. € im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahnbau, ÖPNV,
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-4-0400,
Ersatzneubau Brücke Liebigstraße, Hpl. 2022. 3. Die Wiederherstellung der Oberfläche wird nach den Maßgaben des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld geplant und wird in die noch zu beschließende Gesamtneugestaltung der Liebigstraße eingebettet. 4. Die Planungen zur Oberflächengestaltung der Brücke Liebigstraße sind der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. 5. Es soll geprüft werden, ob für die bestehenden Ampelanlagen eine Alternative eingeplant werden kann. Bei der Aufteilung und Breite des Straßenraums soll ein möglichst komfortabler Übergang zwischen den beiden Grünbereichen geschaffen werden. Die Ausführungsplanungen werden dem Ausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Umsetzung: Termin: 14.07.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
26 Sitzung 05.10.2021 VerkehrsausschussTOP 3.3 Ö: Bedarfsfeststellungsbeschluss und Vorbereitung des Vergabeverfahrens Vorlage: 3735/2020 Beschlusstext: 2. Geänderter Beschluss:Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die externe Beauftragung zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ein Expressbus-Netz in Köln in Höhe von ca. 160.000 Euro fest und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Vergabeverfahrens. Im Rahmen der
Machbarkeitsstudie soll ebenfalls untersucht werden, auf welchen relevanten
Expressbusstrecken eine Busvorrangschaltung sinnvoll und angebracht ist. Die zwei aus der Untersuchung
hervorgehenden zu vertiefenden Buslinien werden dem Ausschuss zur
Beschlussfassung vorgelegt werden. Umsetzung: Termin: 14.10.2022 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
27 Sitzung 23.11.2021 VerkehrsausschussTOP 1.1 Ö: Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt vom 09.11.2021 betr. Vorlage: AN/2374/2021 Beschlusstext: 1. Beschluss
(Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): Im schriftlichen Antrag AN/2374/2021 wird im Block A hinter Satz
1 eingefügt: Eine Verlängerung in die Außenbezirke soll durch die
Umsetzung perspektivisch möglich sein. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der Fraktionen von
Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Volt und Die Linke. 2. Beschluss (Mündlicher
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.) Im schriftlichen Antrag AN/2374/2021 wird im Block G die
Formulierung „..die Sicherheit des Radverkehrs“ in „die Sicherheit des Rad- und
Fußverkehrs“ geändert. Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktionen von
Die Linke. und Volt 3. Beschluss
(mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. sowie der KlimaFreunde) : Im schriftlichen Antrag AN/2374/2021 wird im Block G der
Halbsatz „…oder keine ausreichende Leistungsfähigkeit des MIV gewähren..“
ersatzlos gestrichen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktionen von Die
Linke. und Volt 4. Beschluss (mündlicher
Änderungsantrag der KlimaFreunde) : Im schriftlichen Antrag AN/2374/2021 Block G wird die
Formulierung wie folgt geändert: „Wenn keine ausreichende Leistungsfähigkeit des MIV
gewährleistet werden kann und Sicherheit im Rad- und Fußverkehr gewährleistet
werden kann, dann muss der MIV an dieser Stelle zurückgebaut werden.“ Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke.
6. Beschluss (mündlich
geänderter Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt; AN/2374/2021): Die Verwaltung wird
beauftragt, mit hoher Priorität jeweils eine durchgehende Ost-West- sowie
Nord-Süd-Achse im Einklang mit dem Radverkehrskonzept Innenstadt für den
Radverkehr zu schaffen. Die jeweiligen Achsen sind wie folgt spezifiziert: Die
Nord-Süd-Achse für den Radverkehr wird gemäß Radverkehrskonzept Innenstadt
(RVKI) zwischen Zoobrücke und Südbrücke entlang der Tunisstraße und
Nord-Süd-Fahrt geschaffen. Eine Verlängerung in
die Außenbezirke soll durch die Umsetzung perspektivisch möglich sein. (A) Im
gesamten Verlauf der Strecke werden die folgenden Kriterien umgesetzt: 1) Der
Radverkehr wird auf einer eigenen Spur mit Mindestbreite von 2,5m auf der
Fahrbahn geführt. 2) Wo möglich
wird die Radspur vom motorisierten Verkehr baulich getrennt. Wo immer möglich und nötig soll ein zusätzlicher
“Dooring”-Sicherheitsabstand eingeführt werden. 3)
Von eventuellen
Umbauten sollen auch Fußgänger profitieren, etwa durch Verbreiterung der
Gehwege oder die Verlegung des Radwegs auf die Straße. Der Bau darf nicht zu
Lasten der Gehwegbreite durchgeführt werden. 4) Die
Führung beinhaltet explizit eine direkte Kreuzung oder Unterquerung der
Cäcilienstraße, wie im „Radverkehrskonzept Innenstadt Maßnahmenkatalog“ 2016
vorgeschlagen wurde. (B) Die
Ost-West-Achse für den Radverkehr wird gemäß Radverkehrskonzept Innenstadt
(RVKI) zwischen Deutzer Bahnhof und Aachener Weiher geschaffen. Im gesamten
Verlauf der Strecke werden die folgenden Kriterien umgesetzt: 1) Der
Radverkehr wird auf einer eigenen Spur mit Mindestbreite von 2,5m auf der
Fahrbahn geführt. Diese Vorgabe bezieht sich explizit auch auf die Deutzer
Brücke. 2) Wo
möglich wird die Radspur vom motorisierten Verkehr baulich getrennt. 3) Die
mögliche Anbindung der Deutzer Freiheit für den Fahrradverkehr ist in beiden
Richtungen zu betrachten; insbesondere ist vor dem Hintergrund der geplanten
Umbauten auf der Siegburger Straße eine Möglichkeit der Radverkehrsführung auch
auf der Südseite der Deutzer Brücke zu berücksichtigen. 4) Eine
Verlängerung über die Deutz-Kalker-Str. und die Kalker Hauptstraße sowie über
die Aachener Straße in die Außenbezirke soll durch die Umsetzung perspektivisch
möglich sein. 5) Die
Führung soll keine der geplanten Varianten der Ost-West-Achse (ober- oder
unterirdische Führung der Straßenbahn) bevorzugen sowie ebenfalls nicht die
Förderfähigkeit beider Varianten gefährden. (C) Als
erste Sofortmaßnahme soll geprüft werden, an welchen Stellen der skizzierten
Radachsen bereits durch vorgezogene Maßnahmen temporär Platz für den Radverkehr
geschaffen werden kann (z.B. durch Absperrung mit sogenannten „Leitboys“ oder
„Leitschienen“), um mit den Verbesserungen nicht auf den Abschluss der
detaillierten Planungen warten zu müssen. Hierbei ist der Beschluss
AN/1815/2018 (insbesondere Punkt 6) zu beachten. Die Verwaltung legt das
Ergebnis dieser Prüfung dem Verkehrsausschuss vor und setzt die vorgezogenen
Maßnahmen um. (D) Als
zweite Sofortmaßnahme wird die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht auf den
angegebenen Achsen umgesetzt. Die Verwaltung kann dem Verkehrsausschuss Stellen
vorschlagen, die auf Grund der Gefährlichkeit von der Aufhebung der
Radwegbenutzungspflicht ausgenommen werden. (E) Eine
schnelle Umsetzung der weiteren Maßnahmen des Radverkehrskonzepts Innenstadt
sowie der weiteren bereits vorgestellten Radverkehrskonzepte ebenso wie die
Fertigstellung von Radverkehrskonzepten für alle Kölner Stadtbezirke wird begrüßt. (F) Auf
Grund der hohen Priorität dieser Achsen soll – falls interne Ressourcen nicht
verfügbar sind – die Beauftragung eines externen Planungsbüros berücksichtigt
werden. (G) Sollten bereits bei der Planung Knoten oder
Strecken identifiziert werden, die bei der geplanten Umsetzung die Sicherheit
des Radverkehrs gefährden oder keine ausreichende Leistungsfähigkeit des MIV
gewähren, soll die Verwaltung mit entsprechenden Umplanungen gefährliche
Verkehrsführungen oder drohende Störung verhindern. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
28 Sitzung 23.11.2021 VerkehrsausschussTOP 1.2 Ö: Antrag der FDP-Fraktion vom 09.11.2021 betr. Vorlage: AN/2309/2021 Beschlusstext: 3. Geänderter Beschluss (geänderter Antrag
der FDP-Fraktion, AN/2309/2021): Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die Verbindung für Radfahrende und zu Fuß Gehende zwischen Fleischmengergasse – Zeppelinstraße – und Richmodstraße verbessert werden kann, z.B. ob hier ein Zweirichtungsradweg zielführend ist. Außerdem soll geprüft werden, ob durch eine Verlegung des Taxistreifens der Radweg verbreitert werden kann. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
29 Sitzung 23.11.2021 VerkehrsausschussTOP 3.2 Ö: Planungsbeschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit über die Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Brücke Vorlage: 1525/2021 Beschlusstext: Beschluss:Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Planung einer ebenerdigen barrierefreien Fußgängerquerung mit Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Gehwegbrücke über die Luxemburger Straße. Die hierfür erforderliche Genehmigung ist einzuholen und die Finanzierung sicher zu stellen. Gleichzeitig beschließt der Verkehrsausschuss, dass die nicht barrierefreie Gehwegbrücke durch die Universität zu Köln abgerissen wird. Dies führt zu außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von ca. 1 Mio. €, die im Teilergebnisplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen, voraussichtlich im Haushaltsjahr 2022 anfallen. An der
Weißhausstraße (südwestliche Zugang) wird ebenfalls ein barrierefreier Zugang
geschaffen, indem die Rampen mit den erforderlichen Podesten versehen werden. Umsetzung: Termin: 14.07.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
30 Sitzung 23.11.2021 VerkehrsausschussTOP 3.3 Ö: Verkehrsversuch Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld Vorlage: 2716/2021 Beschlusstext: 2. Beschluss (Verwaltungsvorlage):Die Verwaltung wird beauftragt, 1. auf der Venloer Straße zwischen Innere Kanalstraße und Ehrenfeldgürtel kurzfristig einen Verkehrsversuch einzurichten (Dauer voraussichtlich ein Jahr). Die Realisierung des Verkehrsversuchs steht unter Vorbehalt des Ergebnisses zur Prüfung der Abstufung der Venloer Straße zu einer Gemeindestraße. In der ersten Stufe soll gemäß den Empfehlungen des Gutachters im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (Tempo 20) realisiert werden. 2. kurzfristig Maßnahmen zur Verkehrssicherung umzusetzen, wie z. B. die Markierung von Ladezonen und die Umwandlung von Parkplätzen, die nach Ermittlung des Gutachters konflikt- und unfallträchtig sind. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 3. auf der Venloer Straße zwischen Innere Kanalstraße und Ehrenfeldgürtel als zweite Stufe des Verkehrsversuchs nach Beendigung der Baumaßnahme Vogelsanger Straße (voraussichtlich Mitte 2022) zusätzlich zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich eine Einbahnstraßenführung einzurichten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die FDP-Fraktion zugestimmt 4. die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die ansässigen Geschäftsleute vor Durchführung des Verkehrsversuches zu informieren (siehe Öffentlichkeitsbeteiligung - Anlage 1) und den Verkehrsversuch durch die Einbindung der Bevölkerung zu begleiten. 5. die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Verkehrsversuch vor allem in Bezug auf die tatsächliche Kfz-Verlagerung sowie auf die Akzeptanz zu bewerten und die Ergebnisse dem Verkehrsausschuss vorzustellen. 6. parallel zum Verkehrsversuch die konzeptionellen Entwürfe des Gutachters für die Umgestaltung der Venloer Straße vertiefend zu untersuchen, weiterzuentwickeln und eine Konzeption zu erarbeiten, die als Grundlage für einen Vorentwurf zur dauerhaften Umgestaltung dienen kann. Die Ergebnisse sind dem Verkehrsausschuss vorzustellen. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
31 Sitzung 06.05.2021 VerkehrsausschussTOP 1.1 Ö: Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer; Baubeschluss Vorlage: 2695/2020 Beschlusstext: 1. Beschluss (mündliche Änderung der SPD-Fraktion zum Änderungsantrag AN/1012/2021):Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: Dem Verkehrsausschuss wird zügig eine neue bauzeitliche
Führung des Fuß- und Radverkehrs zur Entscheidung vorgelegt. Die neue Führung
für den Fußverkehr muss barrierefrei sein. Für den Radverkehr muss eine zügige
und sichere Verbindung entwickelt werden, die bei den Radfahrer*innen auf
größtmögliche Akzeptanz stößt und die Kapazitäten hat, um die großen Mengen des
Radverkehrs aufzunehmen. Eine Minimierung der Baustelleneinrichtung
wird geprüft. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich
abgelehnt gegen die SPD-Fraktion 3. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage):1) Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Abbruch und
Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme (Planungs-
und Baukosten) betragen voraussichtlich ca. 13,2 Mio. € brutto 2) Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 die
Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO
NRW in Höhe von 12.988.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022 und 2023 (7 Mio.
€ in 2022 und 5.288.000 € in 2023) im Teilfinanzplan 1302, Wasser und Wasserbau
bei Finanzstelle 6904-1302-1-0100, Ersatzneubau Kragplatte, Teilplanzeile 8,
Auszahlungen für Baumaßnahmen. Die
Deckung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch eine veranschlagte, aber
nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 1202 – Brücken,
Tunnel und Stadtbahnbau, ÖPNV – zu Lasten der Finanzstelle 6901-1202-0-0310,
Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen.
Die zur Ablösung dieser Verpflichtungsermächtigungen notwendigen Kassenmittel
werden im Rahmen des Hpl.-Entwurfes 2022 ff. in den Jahren 2022 und 2023
entsprechend berücksichtigt. Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: Bevor der Bau beginnen kann, muss dem Verkehrsausschuss eine neue
bauzeitliche Führung des Fuß- und Radverkehrs zur Entscheidung vorgelegt
werden. Die neue Führung für den Fußverkehr muss barrierefrei sein. Für den
Radverkehr muss eine zügige und sichere Verbindung entwickelt werden, die bei
den Radfahrer*innen auf größtmögliche Akzeptanz stößt und die Kapazitäten hat,
um die großen Mengen des Radverkehrs aufzunehmen. Umsetzung: Termin: 17.03.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
32 Sitzung 06.05.2021 VerkehrsausschussTOP 2.1 Ö: Förderung der Umstellung der Taxiflotte auf Elektrofahrzeuge Vorlage: 1598/2021 Beschlusstext: Beschluss:Der Verkehrsausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung das Forschungsprojekt „Taxi-Lade-Konzept für den öffentlichen Raum“ (TALAKO) zwecks Beschaffung von Fahrzeugen mit einem Volumen von insgesamt bis zu 48.000 € bezuschusst. Zum Einsatz kommen speziell für das Taxigewerbe entwickelte, barrierefreie Elektrofahrzeuge des Unternehmens London Electric Vehicle Company (LEVC), welche über einen seriell gekoppelten, benzinbetriebenen Range-Extender verfügen. Die politischen Gremien werden über wesentliche Projektfortschritte sowie die Forschungsergebnisse informiert. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
33 Sitzung 24.06.2021 VerkehrsausschussTOP 1.3 Ö: Radverkehrskonzept Innenstadt - Kölner Ringe - Abschnitt Hohenzollernring, Kaiser-Wilhelm-Ring, Hansaring Vorlage: 1571/2021 Beschlusstext: 1. Beschluss (mündlicher Antrag
der CDU-Fraktion):
Die Verwaltung wird gebeten
zu prüfen, ob und wie die Beschlüsse der BV Innenstadt vom 10.06.2021 (vgl.
hierzu Anlage 6 zur Vorlage) umgesetzt werden können und wird zudem gebeten, in
der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses eine entsprechende
Beschlussvorlage einzureichen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die
Linke. 2. Beschluss (so geänderte
Verwaltungsvorlage):
In Ergänzung der bisherigen
Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den Kölner Ringen,
insbesondere Vorlage-Nr. 1202/2019, beauftragt der Verkehrsausschuss die
Verwaltung: 1.
mit
der Umsetzung der fahrrad- und fußgängerfreundlichen Umgestaltung der Kölner
Ringe im Abschnitt Hohenzollernring, Kaiser-Wilhelm-Ring, Hansaring gemäß der
vorliegenden Planung. Die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von 1.138.000,00 €
wird vollständig aus dem konsumtiven Haushalt finanziert. 2.
Die
Ertragsverluste in Höhe von rd. 230.000 € pro Jahr durch den vollständigen
Wegfall der Kurzzeitparkplätze in den genannten Abschnitten bei der
Haushaltsplananmeldung 2022 ff. zu berücksichtigen. 3a. Die
Ausgestaltung der südlichen Knotenpunktzufahrt im Kreuzungsbereich Die
Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und wie die Beschlüsse der BV Innenstadt
vom 10.06.2021 (vgl. hierzu Anlage 6 zur Vorlage) umgesetzt werden können und
wird zudem gebeten, in der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses eine
entsprechende Beschlussvorlage einzureichen. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
34 Sitzung 24.06.2021 VerkehrsausschussTOP 1.2 Ö: Radverkehrskonzept Innenstadt Vorlage: 1071/2021 Beschlusstext: 1. Beschluss
(mündlicher Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): Bei der Umsetzung der Maßnahme ist auf eine größtmögliche Barrierefreiheit an den Ampelkreuzungen zu setzen, auch durch das Anbringen provisorischer taktiler Leitelemente. Nach Umsetzung der Maßnahme soll die Verwaltung prüfen, wie eine vollständige Barrierefreiheit der Ampelkreuzung umsetzbar ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 2. Beschluss
(mündlicher Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): Die von der BV Innenstadt in der Sitzung am 10.06.2021 beschlossenen Änderungen (vgl. Anlage 4 zur Vorlage) werden der Verwaltung zur Prüfung gegeben. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke. 3. Beschluss (Beschluss in der Fassung der BV Innenstadt):Der Verkehrsausschuss nimmt den vorgelegten Planentwurf zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, ihn weiterzuentwickeln und umzusetzen. Auf der Siegburger Straße zwischen Benjaminstr. und Grabengasse werden mit Umsetzung der Maßnahme vier Kurzzeitparkplätze in Ladezonen umgewandelt. Zum Schutz der
Radfahrenden beim Einfädeln auf den in Höhe Benjaminstraße beginnenden
Radfahrstreifen ordnet die Verwaltung rechtzeitig vorher, z.B. ab Höhe der Einmündung Tempelstraße, eine
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h an. Diese gilt mindestens bis zur
Einmündung der Deutzer Freiheit. Der
Verkehrsausschuss begrüßt die Planungen zum Ausbau der Radinfrastruktur auf der
Siegburger Straße ausdrücklich und beschließt folgende Ergänzung: 1. Die Verwaltung
wirkt mit geeigneten Maßnahmen darauf hin, dass der von Süden kommende
Radverkehr Richtung Deutzer Brücke bereits südlich der KVB-Haltestelle die
Siegburger Straße queren soll (Höhe Arminiusstraße). Zu Recht wird in der
Vorlage darauf hingewiesen, dass nördlich der Haltestelle zu wenig Aufstellfläche
vorhanden ist, „weshalb es hier häufig zu Konflikten der Radfahrenden
untereinander oder mit zu Fuß Gehenden kommt.“ 2. In der
Dringlichkeitsbegründung weist die Vorlage darauf hin, dass in der Pandemie
„der Stellenwert des Fahrrades für die Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse
insbesondere in der Innenstadt nochmal deutlich gewonnen hat.“ Vor diesem
Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, die benötigte Einrichtung einer
Radschleuse erst in den kommenden Jahren zu planen. Diese soll vielmehr
priorisiert und zeitnah umgesetzt werden. Die vom
Verkehrsausschuss beschlossenen Ergänzungen sollen nicht zu einer Verzögerung
der Maßnahme führen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke. 4. Beschluss (so geänderte
Beschlussfassung vom 08.06.2021) Der Verkehrsausschuss nimmt den vorgelegten Planentwurf zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, ihn weiterzuentwickeln und umzusetzen. Auf der Siegburger Straße zwischen Benjaminstr. und Grabengasse werden mit Umsetzung der Maßnahme vier Kurzzeitparkplätze in Ladezonen umgewandelt. Zum Schutz
der Radfahrenden beim Einfädeln auf den in Höhe Benjaminstraße beginnenden
Radfahrstreifen ordnet die Verwaltung rechtzeitig vorher, z.B. ab Höhe der
Einmündung Tempelstraße, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h an.
Diese gilt mindestens bis zur Einmündung der Deutzer Freiheit. Bei der Umsetzung der
Maßnahme ist auf eine größtmögliche Barrierefreiheit an den Ampelkreuzungen zu
setzen, auch durch das Anbringen provisorischer taktiler Leitelemente. Nach
Umsetzung der Maßnahme soll die Verwaltung prüfen, wie eine vollständige
Barrierefreiheit der Ampelkreuzung umsetzbar ist. Die von der BV
Innenstadt in der Sitzung am 10.06.2021 beschlossenen Änderungen (vgl. Anlage 4
zur Vorlage) werden der Verwaltung zur Prüfung gegeben. Umsetzung: Termin: 16.09.2022 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
35 Sitzung 18.01.2022 VerkehrsausschussTOP 4.2 Ö: Stadtautobahn B 55a/Zoobrücke Los Z1 Vorlage: 3156/2021 Beschlusstext: Beschluss:Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf für die Erneuerung der innenliegenden Entwässerungsleitungen, sowie der Licht- und Stromversorgungsanlage in der Zoobrücke - Los Z1 und die partielle Erneuerung im Los E - bei Gesamtkosten von rund 1,97 Mio. € (brutto) an und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Umsetzung: Termin: 03.11.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
36 Sitzung 18.01.2022 VerkehrsausschussTOP 3.5 Ö: Stadtbahnvorhaben Köln - Niederaußem: Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 Vorlage: 3454/2021 Beschlusstext: Beschluss:
1.
Der
Verkehrsausschuss begrüßt die neuen Erkenntnisse aus der Vorstudie zur
Stadtbahnstrecke Widdersdorf - Brauweiler - Niederaußem. 2. Der Verkehrsausschuss
beauftragt im Hinblick auf die in der Begründung dargelegten Erläuterungen die
Verwaltung, das Stadtbahnvorhaben Köln - Niederaußem zügig weiter zu verfolgen
und die Vergabe einer Machbarkeitsstudie
zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 – ausgehend von der Haltestelle
„Bocklemünd“ – in Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis vorzubereiten. Die
Verwaltung soll anschließend eine Vorlage zur Bedarfsfeststellung der
Machbarkeitsstudie vorlegen. Die Durchführung des Vergabeverfahrens soll –
vorausgesetzt, dass keine förderschädlichen Ausschlussgründe entgegenstehen –
durch die Stadt Köln erfolgen. Voraussetzung für die weitere Umsetzung ist ein
gleichlautender Beschluss des Kreistages des Rhein-Erft-Kreises sowie eine
Bekräftigung des in dieser Vorlage beschriebenen Vorgehens durch die
politischen Gremien der Städte Bergheim und Pulheim. 3. Die Verwaltung wird
beauftragt, gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis einen Vorschlag für die Struktur
einer Projektkoordination auszuarbeiten. 4. Die Verwaltung wird
zudem beauftragt, eine Verwaltungsvereinbarung zur Kostenteilung mit dem
Rhein-Erft-Kreis auszuarbeiten, die den Zeitraum ab Beginn der Machbarkeitsstudie
bis zur Fertigstellung und Präsentation im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
abdeckt, und der Politik im Zuge der Vorlage zur Bedarfsfeststellung der
Machbarkeitsstudie vorzulegen. Die Aufteilung erfolgt gemäß der in der
Begründung genannten Prozentsätze. 5.
Die Machbarkeitsstudie
wird begrüßt. Bei den
zu prüfenden Varianten wird bei der Prüfung auf dem Gebiet der Stadt Köln (S 8)
der Punkt b. „Prüfung einer durchgehenden U-Bahn von Bocklemünd bis westlich
von Widdersdorf oder alternativ Trogstrecke in Widdersdorf“ (d.h. die
Verlängerung der Unterführung) abgelehnt. Der neue
Punkt b. soll lauten: „Es ist zu prüfen, ob eine Unterführung des
Freimersdorfer Weges unter die DB Strecke die Möglichkeit eröffnet, dass der
zukünftige S-Bahnhaltesteig möglichst nah an den Ort Bocklemünd gebaut werden
kann.“ Umsetzung: Termin: 26.05.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
37 Sitzung 18.01.2022 VerkehrsausschussTOP 3.4 Ö: Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Kreuzung Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße zu einem Kreisverkehr Vorlage: 2637/2021 Beschlusstext: 3. Beschluss (mündlicher Antrag der Fraktion Die Linke.):Der Gehweg soll für Radfahrende freigegeben werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke. 4. geänderter Beschluss (entsprechend der mündlichen geänderten Beschlussfassung der BV Nippes und Ziff. 3 des SPD-Antrages AN/0139/2022):Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planungen für einen
Kreisverkehr am Knoten Neusser Straße/Kempener Straße auf Grundlage der
vorgelegten Vorentwurfsplanung, die wie folgt ergänzt wird,
fortzusetzen: 1a. Die Verwaltung soll alles unternehmen, um den Bestandsbaum an der Ecke Neusser Straße/Auerstraße zu erhalten. 1b. Dazu gehört, einen etwas kleineren Kreisverkehr zu prüfen. 2. Die Parkplätze auf der Neusser Straße sollen zu Gunsten des Radverkehrs entfallen. 3. Bei
der südlichen Hinführung zum Kreisverkehr soll geprüft werden, ob der
Radverkehr auf einem (geschützten) Radfahrstreifen bis zum Kreisverkehr geführt
werden kann. 4. Grünbereiche und Baumpflanzungen sollen auch an der südlichen und östlichen Querung geplant werden. 5. Grundsätzlich
soll geprüft werden, wie mehr Grünbereiche in diesem Bereich umgesetzt werden
können. 6. Die
Anwohner*innen der Auerstraße müssen vor einer erheblichen Verkehrszunahme
geschützt werden. Dabei soll insbesondere eine Einbahnstraßenregelung geprüft
werden, die eine Zufahrt vom Kreisel aus nicht zulässt. Umsetzung: Termin: 26.05.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
38 Sitzung 15.02.2022 VerkehrsausschussTOP 3.2 Ö: Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung für ein regionales Wasserbussystem auf dem Rhein Vorlage: 3512/2021 Beschlusstext: 2. Beschluss:Der Verkehrsausschuss begrüßt die Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung eines regionalen Wasserbussystems auf dem Rhein und beauftragt die Verwaltung, die ergänzenden Untersuchungen bzw. Vorarbeiten für den Aufbau eines solchen Systems zu veranlassen. Hierfür wird sie beauftragt, möglichst bis zum Ende des zweiten Quartals 2022 ein mit den relevanten Akteuren abgestimmtes Arbeitsprogramm zur Beschlussfassung vorzulegen, welches sich an den gutachterlichen Empfehlungen zum weiteren Vorgehen orientiert und insbesondere die nachfolgenden Punkte berücksichtigt: (1) Als langfristiger Referenzrahmen dient das von den Büros entwickelte Zielkonzept eines regionalen Liniennetzes. (2) Nach den ergänzenden Untersuchungen soll eine mögliche Inbetriebnahme stufenweise erfolgen. Der Fokus soll daher zunächst auf den empfohlenen auf die Stadt Köln beschränkten Linien der ersten Ausbaustufe „Niehl-Mülheim-Innenstadt“ sowie „Rodenkirchen-Porz“ gelegt werden. (3) Dem Dauerbetrieb soll nach Möglichkeit ein zeitlich begrenzter Testbetrieb vorausgehen. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse sollen als Grundlage für eine vertiefende wirtschaftliche Betrachtung sowie der abschließenden Planung eines dauerhaft betriebenen Systems dienen. (4) Für den Testbetrieb kann ein konventioneller Schiffsantrieb zum Einsatz kommen, wenn durch das Leihen, Leasen oder Kaufen gebrauchten Schiffsmaterials eine Inbetriebnahme wesentlich beschleunigt und die Kosten deutlich minimiert werden können. (5) Für den Dauerbetrieb ist eine emissionsfreie Schiffsflotte anzustreben. Umsetzung: Termin: 26.05.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
39 Sitzung 15.02.2022 VerkehrsausschussTOP 1.1 Ö: Antrag von Die Fraktion vom 07.01.2022 betr. Vorlage: AN/0024/2022 Beschlusstext: Umsetzung: Termin: 23.06.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
40 Sitzung 29.03.2022 VerkehrsausschussTOP 4.11 Ö: Fahrplanwechsel 2022 - Angebotsausweitung Buslinie SB55/164 Vorlage: 0395/2022 Beschlusstext: Ø Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien und verzichtet auf erneute Wiedervorlage. Umsetzung: Termin: 26.05.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
41 Sitzung 29.03.2022 VerkehrsausschussTOP 4.10 Ö: Fahrplanwechsel 2022 - Überarbeitung des Abend- und Nachtverkehrs im Stadtbezirk Porz Vorlage: 0286/2022 Beschlusstext: Ø Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien und verzichtet auf erneute Wiedervorlage. Umsetzung: Termin: 26.05.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
42 Sitzung 29.03.2022 VerkehrsausschussTOP 4.7 Ö: Fahrplanwechsel 2022 - Erschließung des Gewerbegebiets Marsdorf sowie Ausweitung der Betriebszeiten der Buslinie 143 Vorlage: 4475/2021 Beschlusstext: Beschluss:Der
Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit der Erschließung des Gewerbegebiets Marsdorf gemäß des in Vorlage 0540/2021 dargestellten Buskonzeptes nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen, auch falls eine Mitfinanzierung durch die ansässigen Unternehmen nicht erreicht wird. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich im August 2022. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zusammen mit der KVB die Fahrgastentwicklung in den zwei Jahren ab dem Umsetzungszeitpunkt kontinuierlich zu beobachten. Sofern der durchschnittliche Besetzungsgrad in diesen zwei Jahren weniger als 10 Fahrgäste pro Fahrt auf dem Linienabschnitt zwischen Junkersdorf und Marsdorf beträgt, sollte das Angebot modifiziert, gegebenenfalls wieder eingestellt werden. Die Verwaltung wird den politischen Gremien in diesem Fall einen Vorschlag zur Beschlussfassung vorlegen. 3. Der Rat spricht sich darüber hinaus für die Umsetzung der in der Begründung dargelegten Ausweitung der Betriebszeiten der Buslinie 143 und den damit verbundenen Anpassungen der Buslinien 136 und 148 aus. Die Umsetzung erfolgt zeitgleich mit der oben genannten Verlängerung der Buslinie 143 nach Marsdorf, voraussichtlich im August 2022. Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Corona-Pandemie zeitgerecht durchführen lassen. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit der Ausweitung der Betriebszeiten der Buslinie 143 nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen. Der aus beiden Maßnahmen entstehende zusätzliche Verlust der KVB i. H. v. 21.000 Euro für 2022 und 50.000 Euro für 2023 ff wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen. Unter sonst gleichen Bedingungen wird dies zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastungen wird jeweils um ein Jahr verzögert und damit auf die Jahre 2023 und 2024 ff prognostiziert. Umsetzung: Termin: 26.05.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
43 Sitzung 29.03.2022 VerkehrsausschussTOP 4.6 Ö: Fahrplanwechsel 2022 - Sonntägliche Anbindung des Krankenhauses Hohenlind an Lövenich durch die Linie 136 Vorlage: 4460/2021 Beschlusstext: Beschluss:Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1.
Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in
der Begründung dargelegten sonntäglichen Anbindung des Krankenhauses Hohenlind
an die Stadtteile Junkersdorf, Weiden und Lövenich durch die Buslinie 136 und
die damit verbundenen Anpassungen der Buslinie 143 und 148 aus. Die Umsetzung
erfolgt zeitgleich mit der bereits beschlossenen Verlängerung der Linie 136 mit
der Eröffnung des Gymnasiums in Lövenich, voraussichtlich nach den Sommerferien
2022. Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Corona-Pandemie zeitgerecht durchführen lassen. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zusammen mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) die Fahrgastentwicklung in den zwei Jahren ab dem Umsetzungszeitpunkt kontinuierlich zu beobachten. Sofern der durchschnittliche Besetzungsgrad in diesen zwei Jahren weniger als 5 Fahrgäste pro Fahrt auf dem Linienabschnitt zwischen Lövenich und Hohenlind beträgt, sollte das Angebot modifiziert, gegebenenfalls wieder eingestellt werden. Die Verwaltung wird den politischen Gremien in diesem Fall einen Vorschlag zur Beschlussfassung vorlegen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit den Angebotserweiterungen im Busnetz nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen. Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i. H. v. 21.000 Euro für 2022 und 50.000 Euro für 2023 ff wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen. Unter sonst gleichen Bedingungen wird dies zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastungen wird jeweils um ein Jahr verzögert und damit auf die Jahre 2023 und 2024 ff prognostiziert. Umsetzung: Termin: 26.05.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
44 Sitzung 29.03.2022 VerkehrsausschussTOP 4.2 Ö: Erweiterter Planungsbeschluss zu Bahnsteiganhebungen an den Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße Vorlage: 3358/2021 Beschlusstext: Ø Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage und den Änderungsantrag ohne Votum in den Rat. Umsetzung: Termin: 05.01.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
45 Sitzung 29.03.2022 VerkehrsausschussTOP 3.3 Ö: Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Vergabe von Leistungen für den Themenbereich Mobilität im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Fußball EM 2024 Vorlage: 0277/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen für die Erstellung des Mobilitätskonzeptes zur Vorbereitung und Durchführung der Fußball EM 2024 an und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Die voraussichtlichen Kosten für das Mobilitätskonzept betragen 275.000,- € Brutto. Im Haushaltsplan 2022 sind im Teilergebnisplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen Aufwandsermächtigungen für die Austragung der Euro 2024 in Höhe von 275.000,- € veranschlagt. Umsetzung: Termin: 21.04.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
46 Sitzung 29.03.2022 VerkehrsausschussTOP 1.2 Ö: Antrag der SPD-Fraktion vom 04.03.2022 betr. Vorlage: AN/0541/2022 Beschlusstext: Geänderter Beschluss (Antrag der SPD-Fraktion, AN/0542/2022
und Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt,
AN/0724/2022): 1. Die Verwaltung prüft, ob bei der
anstehenden Fahrdeckensanierung Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr
sowie die Aufenthaltsqualität und Grünflächen umgesetzt werden können. 2. Dem Verkehrsausschuss wird die
Prioritätsliste für Straßenumgestaltungen vorgelegt. Umsetzung: Termin: 26.05.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
47 Sitzung 29.03.2022 VerkehrsausschussTOP 1.1 Ö: Antrag der SPD-Fraktion vom 18.02.2022 betr. Vorlage: AN/0402/2022 Beschlusstext: Geänderter Beschluss (Antrag der SPD-Fraktion,
AN/0402/2022 und Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU
und Volt, AN/): Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit
der KVB und dem VRS folgende Varianten zur Ausweitung des Nachtverkehrs unter
der Woche in Köln zu prüfen:
Zu allen Varianten sollen
dem Verkehrsausschuss eine Kostenschätzungen sowie der Zeithorizont zu einer
möglichen Realisierung vorgelegt werden. Der o.g. Antrag wird wie folgt ergänzt: 1.
Die Prüfung der Punkte 1-4 erfolgt auf der Basis
der bisher erhobenen Daten. 2.
Es wird zusätzlich geprüft, ob nach der anstehenden
Evaluierung von ISI eine Ausweitung zur Stärkung des Nachtverkehrs zielführend
ist. 3.
Zu allen Varianten sollen dem Verkehrsausschuss
eine Kosten-Nutzenschätzungen sowie
der Zeithorizont zu einer möglichen Realisierung vorgelegt werden. Umsetzung: Termin: 28.07.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
48 Sitzung 17.05.2022 VerkehrsausschussTOP 3.7 Ö: Fortentwicklung Förderkonzept "Lastenräder für Köln" Vorlage: 1440/2022 Beschlusstext: Beschluss:1. Der Verkehrsausschuss stimmt der Fortentwicklung des Förderkonzeptes „Lastenräder für Köln“ für die Jahre 2022 - 2024 zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Förderprogramms mit Gesamtkosten in Höhe von 1.500.000 € unmittelbar zu beginnen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, nachfolgend aufgeführte Anpassungen vorzunehmen: 1.1 Anpassung der individuellen Fördersumme für eingetragene Vereine (Nutzugsgruppe 2) und Antragsgemeinschaften mit Köln-Pass (Nutzungsgruppe 3). 1.2 Die Zuteilung der Förderung soll in einem mehrstufigen Verfahren erfolgen. Hierbei ist zu beachten, dass Stadtteile, welche bisher unterdurchschnittlich von einer Förderung profitiert haben, stärker berücksichtigt werden. und empfiehlt dem Finanzausschuss
wie folgt zu beschließen: 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der zur Umsetzung des Förderkonzeptes erforderlichen Auszahlungsermächtigung in Höhe von 500.000 € im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze, in der Teilplanzeile 11 – Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-AZ01 – aRAP Lastenfahrräder für das Haushaltsjahr 2022. Umsetzung: Termin: 26.05.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
49 Sitzung 17.05.2022 VerkehrsausschussTOP 3.5 Ö: Fahrplanwechsel 2022 - Taktverdichtung Buslinie 250 Vorlage: 0638/2022 Beschlusstext: Beschluss:1. Der Verkehrsausschuss spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung dargelegten Maßnahmen zum Busangebot auf der Linie 250 (zukünftig: SB 25) aus. Die Umsetzung erfolgt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022. 2. Die Finanzierung erfolgt gemäß § 16 der Zweckverbandssatzung VRS. Die Mehrkosten betragen 82.000 Euro pro Jahr. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretungen uneingeschränkt zustimmen. Umsetzung: Termin: 31.03.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
50 Sitzung 17.05.2022 VerkehrsausschussTOP 3.3 Ö: Erneuerung Flachdachabdichtung Stadtbahnhaltestelle Chorweiler Vorlage: 0452/2022 Beschlusstext: 1. Beschluss (Verwaltungsvorlage entsprechend der Beschlussfassung der BV Chorweiler):Der Verkehrsausschuss stimmt der Durchführung der Erneuerung der Dachabdichtung an der Stadtbahnhaltestelle Chorweiler bei Kosten in Höhe von 535.500 € brutto zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke. 2. Geänderter Beschluss:Der Verkehrsausschuss bekräftigt seinen Beschluss vom 29.03.2022 und stimmt der Durchführung der Erneuerung der Dachabdichtung an der Stadtbahnhaltestelle Chorweiler bei Kosten in Höhe von 535.500 € brutto zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Die
Verwaltung wird gebeten, bei der Umsetzung der Erneuerung der Flachdachabdichtung
der Stadtbahnhaltestelle Chorweiler die Möglichkeit zur Anbringung von
Solaranlagen sowie zur Verschönerung der Dachanlage, bspw. durch Bemoosung oder
Begrasung, zu prüfen; außerdem soll eine verbesserte Beleuchtung und der Einbau
eines Dachfensters geprüft werden. Es soll eine Darstellung der erhöhten Kosten
vorgestellt werden. Umsetzung: Termin: 14.07.2023 Erledigt: 15.03.2023 Ergebnis: Beschluss hat sich erledigt Aufgabe: Beschlusskontrolle |
51 Sitzung 17.05.2022 VerkehrsausschussTOP 3.1 Ö: Baubeschluss für die Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege Vorlage: 1328/2021 Beschlusstext: 1. Beschluss (mündlicher Ergänzungsantrag – entsprechend der Beschlussfassung der BV Rodenkirchen):Die Ausführung erfolgt in getrennter Führung
von Rad- und Fußgängerweg. Die asphaltierte Breite (des Radwegs) darf 3 m nicht
überschreiten. Die Breite des wassergebundenen (Mineralbeton) Fußgängerwegs
darf die Breite von 2 m nicht überschreiten. Die Ausführung erfolgt möglichst
ohne Baumverluste. Die
Verwaltung wird beauftragt, den vorhandenen Radweg unter der Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
2. Geänderter Beschluss:
Die Ausführung erfolgt in getrennter Führung
von Rad- und Fußgängerweg. Die asphaltierte Breite (des Radwegs) darf 3 m nicht
überschreiten. Die Breite des wassergebundenen (Mineralbeton) Fußgängerwegs
darf die Breite von 2 m nicht überschreiten. Die Ausführung erfolgt möglichst
ohne Baumverluste. Die Verwaltung wird beauftragt, den vorhandenen
Radweg unter der und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt
zu beschließen:
Umsetzung: Termin: 21.07.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
52 Sitzung 23.08.2022 VerkehrsausschussTOP 3.4 Ö: Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP): Einrichtung eines Mobilitätsbeirats Vorlage: 2262/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Verkehrsausschuss beauftragt die
Verwaltung, ein Begleitgremium für den Erarbeitungsprozess einer Nachhaltigen
Urbanen Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan, SUMP) einzurichten. Der Verkehrsausschuss verabschiedet die
vorgelegte Geschäftsordnung dieses Begleitgremiums (siehe Anlage 2) und
lädt die hierin aufgeführten Akteur*innen bzw. Personen zur Mitarbeit im
Mobilitätsbeirat ein. Die mit der Arbeit des Mobilitätsbeirats
verbundenen Kosten sind durch den Beschluss zur Vorlage mit Nummer 0313/2021 „Nachhaltige Urbane
Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP): Bedarfsfeststellung
für die externe Beauftragung von Stufe 1“ abgedeckt. Für das Begleitgremium benennt der
Verkehrsausschuss folgende Mitglieder: Vertretung: Lino Hammer Christiane
Jäger Lars Wahlen Ursula
Schlömer Teresa De Bellis-Olinger Eric Haeming Lukas Lorenz Christiane
Jäger Max Pargmann Isabella
Venturini Christian Beese Ralph Sterck Güldane Tokyürek Michael Weisenstein. Umsetzung: Termin: 28.04.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
53 Sitzung 23.08.2022 VerkehrsausschussTOP 4.3 Ö: Baubeschluss für die Sanierung der Hafenbrücke in Köln-Mülheim Vorlage: 0986/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln stimmt
der Durchführung der Baumaßnahme „Sanierung der Hafenbrücke in Köln-Mülheim“
mit voraussichtlichen Gesamtkosten von rund 2.440.000 € brutto zu
und beauftragt die
Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahme. Umsetzung: Termin: 28.04.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
54 Sitzung 23.08.2022 VerkehrsausschussTOP 4.7 Ö: Erweiterung des neuen Busbetriebshofs Köln Ost in Porz Vorlage: 2129/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die weiteren Gremien. Umsetzung: Termin: 21.07.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
55 Sitzung 23.08.2022 VerkehrsausschussTOP 3.3 Ö: Taktverdichtung der Buslinie 505 (RSVG) - Fahrplanwechsel 2022 Vorlage: 1955/2022 Beschlusstext: Beschluss:
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretung Porz der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. Umsetzung: Termin: 31.03.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
56 Sitzung 27.09.2022 VerkehrsausschussTOP 4.6 Ö: Baubeschluss für die Sanierung des Knotenpunktes Ostheimer Straße/Vingster Ring (inklusive Sanierung der Radverkehrsanlage) sowie einer Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege Vorlage: 1648/2022 Beschlusstext: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die
nachfolgenden Gremien und verzichtet auf erneute Wiedervorlage. Umsetzung: Termin: 27.07.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
57 Sitzung 27.09.2022 VerkehrsausschussTOP 4.5 Ö: Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für die Einrichtung eines Mikrodepots in Köln Deutz Vorlage: 2316/2022 Beschlusstext: Der Verkehrsausschuss verweist
die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. Umsetzung: Termin: 07.07.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
58 Sitzung 27.09.2022 VerkehrsausschussTOP 4.4 Ö: Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Neugestaltung des Gürtel einschließlich barrierfreiem Ausbau von 10 Stadtbahnhaltestellen der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel; Vorlage: 0150/2021 Beschlusstext: 2. Beschluss
(Beschlussempfehlung der BV Ehrenfeld) Mit Blick auf den Schulstart der IUS Heliosstraße ist die Haltestelle Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel als Startpunkt für Planung und Ausbau der Gürtelstrecke Linie 13 zu priorisieren. Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der Fraktionen von Bündnis 90/Die
Grünen, CDU und Die Linke. 3. Beschluss (über die so geänderte Verwaltungsvorlage):Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln stellt
den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von Planungsleistungen für die
Neugestaltung des Gürtels einschließlich barrierefreiem Ausbau von 10
Haltestellen der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather
Straße/Gürtel fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung durchzuführen,
die notwendigen Genehmigungen zu beantragen, die Finanzierung sicher zu stellen
und die Planung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vorzubereiten.
Gemäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtplanungskosten auf
rd. 22,5 Mio. €, darin enthalten sind Kosten der KVB von
rd. 2,9 Mio. €. Die KVB wird nach Maßgabe des öffentlichen
Dienstleistungsauftrags mit den in ihrem Verantwortungsbereich liegenden
Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen betraut. Gleichzeitig beschließt der Rat
der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen die erstmalige Freigabe
von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 15.000 € im Teilfinanzplan
1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für
Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6903-1202-0-6103, L13 südl. Gürtel - Bst. –
Anhebung, im
Haushaltsjahr 2022. Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster
Planungsleistungen die erstmalige Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 50.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen,
Verkehrsentwicklung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei
Finanzstelle 6601-1201-0-1131, Umgestalt.
Gürtel (VenloerStr/LuxemStr), im
Haushaltsjahr 2022. Außerdem beschließt der Rat der
Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen die erstmalige Freigabe von
investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 10.000 € im Teilfinanzplan
1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplan-zeile 8, Auszahlungen für
Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6400-1201-0-0004, Erneuerung von
Lichtsignalanlagen, im Haushaltsjahr 2022. Stellflächen, die im Rahmen der Umsetzung
dauerhaft wegfallen, sind möglichst im ortsnahen Umfeld zu kompensieren. Dabei
sind insbesondere Flächen auf städtischen Grundstücken zu prüfen. Mit Blick auf den Schulstart der IUS Heliosstraße ist die Haltestelle
Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel als Startpunkt für Planung und Ausbau der
Gürtelstrecke Linie 13 zu priorisieren. Umsetzung: Termin: 05.01.2024 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
59 Sitzung 27.09.2022 VerkehrsausschussTOP 4.3 Ö: Parkgebührenregelung an E-Ladesäulen Vorlage: 0754/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt die Umrüstung von ca. 200 Parkscheinautomaten mit einer speziellen Anforderungstaste, um Elektrofahrzeugen und Fahrzeugen mit Hybridmotoren an Ladesäulen im öffentlichen Straßenland die Möglichkeit zu eröffnen, während des Ladevorganges eine Stunde gebührenfrei zu parken. Umsetzung: Termin: 27.07.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
60 Sitzung 27.09.2022 VerkehrsausschussTOP 3.5 Ö: Baubeschluss für den Umbau und Signalisierung des Knotenpunktes Donatusstraße/Gewerbegebiet Pesch in Köln-Pesch Vorlage: 1153/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Verkehrsausschuss beauftragt die
Verwaltung, vorbehaltlich der uneingeschränkten
Zustimmung der Bezirksvertretung
Chorweiler, den Umbau und die Signalisierung des Knotenpunktes Donatusstraße/Im Gewerbegebiet Pesch mit Kosten
in Höhe von rd. 1.692.500 € gemäß der beigefügten Planung durchzuführen. Umsetzung: Termin: 01.12.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
61 Sitzung 27.09.2022 VerkehrsausschussTOP 3.1 Ö: Planungsbeschluss zur Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Kölner Straße und Hauptstraße im Stadtbezirk Porz zwischen den Knotenpunkten Kölner Str./Berliner Str./Helenenstr. und Hauptstr./Friedrich-Ebert-Ufer Vorlage: 3835/2021 Beschlusstext: 3. Beschluss (über den so geänderten Alternativvorschlag): Der Verkehrsausschuss
beschließt den Alternativvorschlag Planbereich 1 zwischen den Knotenpunkten Kölner Str./Berliner
Str./Helenenstr. und Kölner Str./Gremberghovener Str./Hohe Str. Für den Planbereich 1 wird der Querschnitt asymmetrisch neu aufgeteilt (s. Anlage 3, S. 2): · In Fahrtrichtung Porz führen ein Radfahrstreifen (ca. 1,85 – 2,00 m) sowie ein Kfz-Fahrstreifen (ca. 3,25 m). · In Fahrtrichtung Poll führen ein Radfahrstreifen (ca. 1,85 – 2,00 m) sowie ein überbreiter Kfz-Fahrstreifen (ca. 5,30 – 5,50 m). · Im Rahmen der Planung wird geprüft, wo eine bauliche Trennung zwischen Radfahrstreifen und Fahrbahn möglich und sinnvoll ist. · In den Knotenpunkten wird die Breite der Radfahrstreifen reduziert oder der Radverkehr auf der Nebenanlage geführt. Durch diese Gestaltung kann eine ausreichende Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlagen gewährleistet werden. ·
·
Im Sinne der Radverkehrssicherheit wird der
Bau von freilaufenden Rechtsabbiegern ausgeschlossen. · Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden wird das in Teilbereichen angeordnete Gehwegparken (Vz. 315) entfallen. Planbereich 2 zwischen den Knotenpunkten Kölner Str./Gremberghovener
Str./Hohe Str. und Hauptstr./Friedrich-Ebert-Ufer Für den Planbereich 2 wird der Querschnitt neu aufgeteilt (s. Anlage 3, S. 3): · Die Kfz-Fahrstreifen werden zugunsten von Radfahrstreifen (ca. 2,50 m) von zwei Fahrstreifen pro Richtung auf jeweils einen Fahrstreifen pro Richtung reduziert. · Im Rahmen der Planung wird geprüft, wo eine bauliche Trennung zwischen Radfahrstreifen und Fahrbahn möglich und sinnvoll ist. ·
außer in den folgenden
Teilbereichen: - Vor dem Friedhof Ensen - Am Knotenpunkt Gremberghovener Straße/Kölner
Straße. Dort setzt die Verwaltung die
Führung gemäß ihres Hauptvorschlages um. Im Bereich des Friedhofs sind
möglichst viele Parkplätze für Friedhofsbesuchende zu erhalten, im Knotenpunkt
Gremberghovener Straße/Kölner Straße ist der Radverkehr konsequent auf der
Straße zu führen. Die Verwaltung wird gebeten,
zwei Jahre nach der Umsetzung eine Evaluation durchzuführen. Bei baulichen
Veränderungen soll zudem geprüft werden, ob die Anlage von continuous sidewalks
möglich ist. Im gesamten Verfahren wird
großen Wert auf eine umfassende Bürgerbeteiligung vor Ort in Ensen und
Westhoven gelegt. Nach dieser Umsetzung ist eine
zeitnahe Umgestaltung der Kölner Straße mit entsprechender Begrünung zu planen. Umsetzung: Termin: 28.07.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
62 Sitzung 27.09.2022 VerkehrsausschussTOP 2.2 Ö: Sperrung Kitschburger Straße Vorlage: 2155/2022 Beschlusstext: 2. Beschluss (über die so geänderte Verwaltungsvorlage):Die Verwaltung wird beauftragt, im Teilabschnitt der Kitschburger Straße zwischen Friedrich-Schmidt-Straße und Haydnstraße die bisherigen temporären Sperrungen an Wochenenden und Feiertagen auf die Schulferien auszuweiten. Rettungsfahrzeugen wird die Durchfahrt wei-terhin ermöglicht. Umsetzung: Termin: 31.03.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
63 Sitzung 27.09.2022 VerkehrsausschussTOP 2.1 Ö: Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Kalker Hauptstraße zwischen Rolshover Straße und Kapellenstraße und Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung Vorlage: 1542/2022 Beschlusstext: 2. Beschluss (über die so geänderte
Verwaltungsvorlage):
1.
Die
Verwaltung wird beauftragt, a.
Vorschläge
zur Aufwertung der Kalker Hauptstraße mit Umverteilung der Flächen zugunsten
des Rad- und Fußverkehrs zu prüfen. b.
die
entsprechende Verlagerungen der Verkehre je nach Alternative inkl. ÖPNV
darzustellen c.
Anwohner
und Gewerbetreibende vor Festlegung verkehrlicher Maßnahmen in den Prozess
einzubinden. 2.
Im
Ergebnis dürfen die Maßnahmen nicht dem in Entwicklung stehenden MIV-Grundnetz
entgegenstehen. Umsetzung: Termin: 07.07.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
64 Sitzung 27.09.2022 VerkehrsausschussTOP 1.2 Ö: Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt, SPD und FDP vom 16.09.2022 Vorlage: AN/1652/2022 Beschlusstext: Beschluss (Antrag
der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt, SPD und FDP, AN/1652/2022): Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer Direkt-Busverbindung
zwischen der Endhaltestelle in Thielenbruch und Bergisch Gladbach (Busbahnhof)
zu prüfen, unter Berücksichtigung der folgenden Punkte: 1.
Die
Strecke soll möglichst direkt und kurz sein, mit wenigen Haltepunkten auf der
Strecke (z.B. über die Bergisch Gladbacher Straße – Thielenbrucher Allee) 2.
Es kann
sich um die Einrichtung einer neuen Buslinie handeln, oder 3.
Eine
bereits bestehende Buslinie aus dem Rheinisch Bergischen Kreis (Bsp. Linie 426
und/oder 427) wird entsprechend bis nach Thielenbruch verlängert 4. Sofern die Anbindung an die Endhaltestelle
in Thielenbruch nicht umsetzbar ist, sollen Alternativen geprüft werden, z.B.
Weiterführung der Linie bis Stadtbahn-Haltestelle Dellbrück Maupfad 5.
Prüfung
einer Bus-Vorrangschaltung an den LSA auf der Strecke 6.
Die
Kosten der jeweiligen Streckenführung sind darzustellen. Umsetzung: Termin: 28.07.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
65 Sitzung 22.11.2022 VerkehrsausschussTOP 4.5 Ö: Flächendeckendes Mobilstationsnetz - hier: weiteres Vorgehen Vorlage: 0849/2022 Beschlusstext: Beschluss:Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1.
Gemäß seinem
Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines flächendeckenden Netzes von
Mobilstationen (vgl. Vorlagen-Nr. 2212/2020) spricht sich der Rat der Stadt
Köln für eine Beauftragung der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) mit Planung, Bau und
Betrieb von Mobilstationen aus. Der Rat begrüßt die Absicht der SWK, aufgrund
der dominierenden Relevanz von Mobilitätsdienstleistungen die Federführung für
das Projekt innerhalb des Stadtwerkekonzerns an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG
(KVB) zu geben. 2. Im Vorgriff auf die geplante Beauftragung der SWK soll die
Erstellung des Raumbuchs und des prüffähigen Finanzierungskonzepts bereits
durch den Stadtwerkekonzern inhaltlich begleitet werden. Vorbehaltlich des
Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 soll die KVB hiermit beauftragt
werden. 3.
Die dauerhafte
beihilfenrechtskonforme Beauftragung der SWK erfolgt durch einen gesonderten Ratsbeschluss nach Festlegung
des geplanten stadtweiten Mobilstationsnetzes sowie des Umsetzungs- und
Finanzierungskonzepts. Umsetzung: Termin: 28.07.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
66 Sitzung 22.11.2022 VerkehrsausschussTOP 3.6 Ö: Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Erneuerung und den Betrieb des Parkleitsystems Köln West/Stadion Vorlage: 3039/2022 Beschlusstext: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in den
Finanzausschuss. Umsetzung: Termin: 28.07.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
67 Sitzung 22.11.2022 VerkehrsausschussTOP 3.2 Ö: Dauerhafte Sperrung der Deutzer Drehbrücke nach der Sanierung Vorlage: 2264/2022 Beschlusstext: 1. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der KlimaFreunde):Der Änderungsantrag AN/2185/2022 der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt wird in Punkt 2 wie folgt geändert Die Brücke wird an Feiertagen, Wochenenden und in den Ferienzeiten sowie nach dem Konzept eines Friday for future an Freitagen für den motorisierten Individualverkehr gesperrt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt 2. Beschluss (Verwaltungsvorschlag):Der Verkehrsausschuss beschließt, dass die Deutzer Drehbrücke in der Alfred-Schütte Allee über den Deutzer Hafen nach Abschluss der Sanierung dauerhaft für den Kfz-Verkehr gesperrt bleibt. Die Deutzer Drehbrücke wird nur für den Fuß- und Radverkehr wieder freigegeben. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke. 4. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage): 1. Die Deutzer Drehbrücke in der Alfred-Schütte Allee über den Deutzer Hafen wird nach Abschluss der Sanierung bis zur Straße Am Schnellert zur Fahrradstraße mit dem Zusatz „Pkw frei“. 2. Die Brücke wird an Feiertagen, Wochenenden und in den Ferienzeiten für den motorisierten Individualverkehr (MIV) gesperrt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie ein Befahren der Fahrradstraße während der Sperrzeiten durch den MIV verhindert werden kann. 4. Nach Umsetzung des Verkehrskonzeptes Deutzer Hafen, insbesondere die Inbetriebnahme der neuen Brücke, erfolgt eine dauerhafte Sperrung der Drehbrücke für den MIV. Umsetzung: Termin: 28.04.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
68 Sitzung 22.11.2022 VerkehrsausschussTOP 3.1 Ö: Trasse RadPendlerRoute 4 (Troisdorf/Niederkassel – Köln Vorlage: 1486/2022 Beschlusstext: Geänderter Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss beschließt als Trasse für die RadPendlerRoute 4
(Troisdorf/Niederkassel - Köln) die Vorzugstrasse der Machbarkeitsstudie
"Leistungsfähige RadPendlerRouten im Rechtsrheinischen" aus der
Beschlussvorlage 0665/2019. 2. Der Verkehrsausschuss beschließt, da sich die Vorzugstrasse gemäß Pk. 1
nicht vollumfänglich zeitnah realisieren lässt, dass für die RadPendlerRoute 4
in zwei Teilabschnitten (Nord und Süd) alternative Trassierungen entwickelt und
umgesetzt werden. Im Einzelnen
beschließt er dazu: a. Als alternative Trassierung für den Teilabschnitt Süd (Zündorf und
Libor, s. Anlage) den Verwaltungsvorschlag gemäß Ziffer 2.3 aus der Vorlage 1486/2022 zu planen und umzusetzen. b. Den Teilabschnitt "Am Blauen Stein" zwischen Gremberghovener
Straße und Porzer Ringstraße als Alternative zur Kölner Straße und zum
überlasteten Leinpfad bevorzugt zu planen und umzusetzen. c.
Die Verwaltung wird die finale Routenführung inkl. der Festlegung der alternativen Führung
im Teilabschnitt Nord (Poll, Ensen und Westhoven, s. Anlage 2) in einem
Fachgespräch unter Beteiligung der Verwaltung, der Fraktionen der
Bezirksregierung Porz und den Mitgliedern des Runden Tischs Radverkehr zeitnah darstellen. Im Rahmen des Fachgespräches soll
das weitere Vorgehen im Hinblick auf eine effektive und möglichst zügige
Umsetzung diskutiert werden. Die politischen Gremien werden über die
Ergebnisse durch eine Mitteilung informiert. 3.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob durch den Entfall von Parkplätzen Umsetzung: Termin: 28.07.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
69 Sitzung 05.05.2022 VerkehrsausschussTOP 1.1 Ö: Fahrplanwechsel 2022 - Anbindung Gewerbegebiet Porz-Eil Vorlage: 4246/2021 Beschlusstext: 2. Geänderter Beschluss (Verwaltungsvorlage und Änderungsantrag AN/0999/2022):Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat spricht sich auf Basis der im 4. Abschnitt dargestellten Begründung gegen eine zusätzliche ÖPNV-Anbindung des Gewerbegebiets Porz‑Eil zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2022 aus. Die Verwaltung wird gebeten, unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit der neu einzurichtenden Anbindung des GE Marsdorf eine aktualisierte Prüfung in ca. 2 Jahren vorzunehmen. Darüber hinaus wird
die KVB nach Evaluierung des bereits vorhandenen On-Demand-Angebotes nach der
Pilotphase, eine Ausweitung der Betriebszeiten und/oder –räume prüfen und ggf.
anpassen. Die
Gewerbetreibenden sollen gezielt angefragt werden, ob sie den Bedarf einer
Fahrzeiterweiterung unterstützen. Umsetzung: Termin: 28.07.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
70 Sitzung 14.06.2022 VerkehrsausschussTOP 1.2 Ö: Änderung der Verkehrsführung im Bereich Trankgasse/Komödienstraße Vorlage: 1340/2022 Beschlusstext: Geänderter Beschluss:Der Verkehrsausschuss nimmt das von der Verwaltung vorgestellte
Verkehrskonzept zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung mit der Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Trankgasse sowie
der Umsetzung begleitender verkehrlicher Maßnahmen als eine Zwischenlösung ohne
Umbau mit folgenden Maßgaben:
Umsetzung: Termin: 21.04.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
71 Sitzung 14.06.2022 VerkehrsausschussTOP 2.2 Ö: Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln (Linie 17) und Verlängerung Linie 7 Vorlage: 0054/2022 Beschlusstext: Geänderter Beschluss (im Sinne des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün sowie der Bezirksvertretungen Rodenkirchen und Porz):Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat
begrüßt die Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie und der
Nutzen-Kosten-Untersuchung für eine Stadtbahnverbindung Bonn – Niederkassel –
Köln (Linie 17) mit Verlängerung der Linie 7 bis zum Verknüpfungspunkt mit der
Linie 17 südlich von Langel und beauftragt die Verwaltung, das Projekt zusammen
mit den Beteiligten Rhein-Sieg-Kreis und Stadt Bonn weiter zu verfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, für das
Stadtbahnprojekt Bonn – Niederkassel - Köln inkl. Lückenschluss der Linie 7 1)
eine
Verwaltungsvereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bonn zur
Finanzierung und Durchführung der Planung bis HOAI Leistungsphase 4 - mit
Option einer Verlängerung bis zur Fertigstellung des Projektes bei
abschließender Feststellung dessen GVFG-Förderfähigkeit - abzuschließen.
Grundlage für die Erarbeitung einer Verwaltungsvereinbarung ist die in Kapitel
2 geschilderte Verteilung von Kosten und Zuständigkeiten; 2)
die
für das Projekt notwendigen Finanzmittel in der Haushaltsplanung und das
erforderliche Personal im nächsten Stellenplanverfahren der Stadt Köln anzumelden. 3)
die
Vorhaben zur Stadtbahn und zum Naturschutz in Rodenkirchen und Porz mit den
dazu vorliegenden Beschlussfassungen im Weiteren zu koordinieren und aufeinander
abzustimmen. und regt folgende Ergänzungen/Maßgaben an: Der Verkehrsausschuss empfiehlt
eine Öffentlichkeitsbeteiligung unter Variante 2 mit Anhörung / Beratung. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie ist auch zu untersuchen, inwiefern der
Bahnhof Godorf an die Linienführung der Linie 17 nach Bonn-Beuel angeschlossen
werden kann. Berücksichtigt werden soll die Möglichkeit, den Bahnhof Godorf zu
einem Umsteigebahnhof für Individualverkehr (Rad und PKW), verschiedene
Buslinien, Schienenverkehr und Wasserbus auszubauen. Umsetzung: Termin: 27.07.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
72 Sitzung 24.01.2023 VerkehrsausschussTOP 3.1 Ö: Planungsbeschluss: Verkehrliche und gestalterische Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld Vorlage: 2431/2022 Beschlusstext: 1. Beschluss (Ergänzung der BV Lindenthal):
Der Beschlussvorschlag der
Verwaltung zur Verkehrlichen und gestalterischen Optimierung der Aachener
Straße in Braunsfeld wird wie folgt ergänzt: · Wegfall der beiden U-Turns
/ Wender an der heutigen Haltestelle Clarenbachstift · Die gewonnene Fläche wird
für einen breiten gradlinigen Überweg für · Prüfung, ob bei der
Einrichtung des Bewohnerparkens besonders in der Hermann-Pflaume-Straße
Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden können. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt
gegen die SPD-Fraktion 3. Beschluss (so geänderte
Verwaltungsvorlage):
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf
der Aachener Straße zwischen Melatengürtel/Stadtwaldgürtel und Eupener Straße
Radfahrstreifen zu planen und die Aufenthaltssituation zu verbessern. Hierbei
sind die Leistungsfähigkeit des MIV-Grundnetzes für den motorisierten
Individualverkehr sowie der Erhalt der bestehenden Bäume sicherzustellen. Die
Planung berücksichtigt und korrespondiert mit den Ausbauplanungen der
Haltestellen im Rahmen der Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse. Die
Umsetzung kann erst nach deren Fertigstellung und Wegfall der heutigen
Busspuren erfolgen. Die
Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, das gemäß dem Beschluss entwickelte
Szenario in einer Vorplanung auszuarbeiten und noch vor der Sommerpause in
einem Fachgespräch vorzustellen und mit der bestandsnahen Lösung zu
vergleichen. Dabei sind
die Planungen für stadteinwärts und stadtauswärts getrennt voneinander zu
betrachten. Umsetzung: Termin: 28.07.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
73 Sitzung 24.01.2023 VerkehrsausschussTOP 2.1 Ö: Einrichtung einer Buslinie auf der Inneren Kanalstraße Vorlage: 1964/2022 Beschlusstext: 3. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage):Der Verkehrsausschuss
spricht sich für die Einrichtung
einer Buslinie zwischen Riehl und Ehrenfeld auf der Inneren Kanalstraße und der
Universitätsstraße mit einer möglichen Weiterführung ins Rechtsrheinische aus. Dazu soll
die Busverbindung in Verbindung mit der Machbarkeitsstudie zum Expressbusnetz
untersucht werden und sofern sinnvoll bereits vorgezogen umgesetzt werden. Im Rahmen der Sperrung der
Mülheimer Brücke soll die Ersatzbuslinie auf der Inneren Kanalstraße
weitergeführt werden. Umsetzung: Termin: 28.07.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
74 Sitzung 24.01.2023 VerkehrsausschussTOP 1.3 Ö: Antrag der FDP-Fraktion vom 12.01.2023 Vorlage: AN/0024/2023 Beschlusstext: Beschluss (Antrag der
FDP-Fraktion, AN/0024/2023): Die Verwaltung wird
beauftragt, bei der Prüfung der Varianten für eine neue Anbindung der Nordseite
der Hohenzollernbrücke an die linksrheinische Uferpromenade auch eine weitere
Variante bewerten zu lassen. Diese soll sich an dem Vorbild der Moreelsebrug in
Utrecht orientieren, eine Kombination aus Aufzug und Treppe mit Fahrradschienen
in angenehmem Neigungswinkel. Die verschiedenen Varianten
sollen auch im Hinblick auf ihre Realisierbarkeit und den jeweiligen
Zeithorizont bewertet werden. Umsetzung: Termin: 28.07.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
75 Sitzung 07.03.2023 VerkehrsausschussTOP 3.1 Ö: Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße Vorlage: 3169/2022 Beschlusstext: 3. Geänderter Beschluss:Der Verkehrsausschuss beauftragt die
Verwaltung, auf Grundlage der vorgelegten Vorplanung für die Variante 1
(Mischverkehr zwischen Kempener- und Blücherstraße) die Entwurfsplanung für die
Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße
zu erstellen mit folgenden Maßgaben 1.
Auf der
gesamten Strecke werden ausreichend sichere Überwege eingerichtet. 2.
Bei der
weiteren Planung der Variante 1 wird die Fahrbahn zwischen der Blücherstraße
und Nelkenstraße auf 7 Meter Breite (statt die geplanten 6 Meter) ausgebaut. 3.
Die
Verwaltung soll darstellen, wie eine ausreichende Zahl von Stellflächen für
Handwerker, Pflegedienste und Arztbesuche eingerichtet werden können. 4.
Vor
Beginn der Baumaßnahme ist darzustellen wie min. 30 % der wegfallenden
Stellplätze durch andere Maßnahmen im direkten Umfeld nachgewiesen werden
können; z.B. durch Planungsbeschlüsse.
5.
Das Höhenverhältnis von Straße und Bürgersteige
soll zugunsten des Fußverkehrs angepasst werden. 6.
Es sollen zusätzliche Protektionen für den
Radverkehr mit Hinblick auf die Leistungs-fähigkeit des Busverkehrs geprüft
werden. Umsetzung: Termin: 14.09.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |