TOP 10.2 Ö: Beschleunigung der städtischen Bauprojekte und Vergabeprozesse - Geschäftsprozessoptimierung Vorlage: 0064/2012 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen /
Vergabe / Internationales verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden
Gremien.
Umsetzung: Termin: 15.01.2021 Erledigt: 21.01.2021 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) - Erneute Verlängerung Wvl. Sachstandsbericht Realisierung: Im Auftrag von Herrn Ganze (Stellvertretende AL 11) wurde dem Sachstandsbericht zugestimmt. |
TOP 10.1 Ö: Einführung einer Software "Fallmanagement SGB VIII" im Amt für Kinder, Jugend und Familie Vorlage: 1021/2014 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und
Rechtsfragen/Vergabe/Internationales stimmt der Einführung einer neuen Software
„Fallmanagement SGB VIII“ im Amt für Kinder, Jugend und Familie im Rahmen der
interkommunalen Zusammenarbeit im KDN zu und stellt den entsprechenden Bedarf
fest. Er beschließt zugleich den Verzicht auf den Vergabevorbehalt.
Umsetzung: Termin: 17.01.2020 Erledigt: 30.06.2022 Ergebnis: Beschluss hat sich erledigt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 11.1 Ö: Dringlichkeitsentscheidung zur Einführung eines einheitlichen, online gestützten Vormerkverfahrens zur Vergabe der Kinderbetreuungsplätze in Köln Vorlage: 2848/2014 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales stimmt der
Einführung eines einheitlichen, online gestützten Vormerkverfahrens zur Vergabe
der Kinderbetreuungsplätze in Köln im Amt für Kinder, Jugend und Familie sowie
bei den öffentlich geförderten Trägern der Jugendhilfe zu und stellt den
entsprechenden Bedarf fest.
Er stimmt der Beschaffung des Programms „Little Bird“ der Regio IT zu.
Umsetzung: Termin: 20.12.2019 Erledigt: 30.06.2022 Ergebnis: Beschluss hat sich erledigt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.9 Ö: Ausbau von derzeit etwa 170 Brandschutzfahrzeugen der Feuerwehr Köln zur Umrüstung auf Digitalfunk Vorlage: 2564/2016 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und
Rechtsfragen/Vergabe/Internationales ist mit der Ausschreibung der
Ausbauleistung von derzeit etwa 170 Brandschutzfahrzeugen der Feuerwehr Köln
zur Umrüstung auf den Digitalfunk einverstanden.
Der Beschluss des AVR wird unter Vorbehalt der ungeänderten
Zustimmung des Gesundheitsausschusses gefasst.
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und
Rechtsfragen/Vergabe/Internationales verzichtet darauf, die Vergabeentscheidung
selbst zu treffen.
Umsetzung: Termin: 20.12.2019 Erledigt: 05.12.2019 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.12 Ö: Modernisierung der Leitstelle der Feuerwehr Köln - Projekt „Leitstelle 2020" Planungsbeschluss Vorlage: 3382/2016 Beschlusstext:
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
- Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach
dem Rückzug des jetzigen Einsatzleitsystem-Betreibers (Fa. Siemens) aus
dem Markt für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS),
der dauerhafte Betrieb des jetzigen Einsatzleitsystems zu einem nicht hinnehmbaren
Ausfallrisiko führt, wodurch die Handlungsfähigkeit der Leitstelle
erheblich gefährdet wäre.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung die
Planung zur Neubeschaffung eines Einsatzleitsystems sowie eines
Kommunikations- und Alarmierungssystems mit geschätzten investiven Kosten
i.H.v. 13.445.733 € kurzfristig einzuleiten.
- Die Finanzierung der Fachplanung
mit errechneten Kosten i.H.v. 1.763.580 € erfolgt aus veranschlagten
Mitteln i.H.v. 678.000 € in 2017 im Teilfinanzplan 0212 Brand- und
Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Finanzstelle 3701-0212-0-0700,
Leitstellenrechner.
Darüber hinaus erfolgt zur weiteren Finanzierung eine Sollumbuchung
i.H.v. 1.085.580 € innerhalb des Teilfinanzplans 0212 von Finanzstelle
3701-0212-1-5200, Neubau FW 10, zur Finanzstelle 3701-0212-0-0700,
Leitstellenrechner, Hj. 2016. Die Mittel werden im Haushaltsjahr 2016 für den
Neubau der Feuerwache 10 nicht benötigt, müssen jedoch zum Hpl. 2018 zur
Sicherstellung der Gesamtfinanzierung zusätzlich neu veranschlagt werden.
Die Finanzierung der zur Umsetzung der Maßnahme benötigten
investiven Mittel i.H.v. 11.682.153 € (Kostenschätzung auf Grundlage eines
Gutachtens eines qualifizierten Fachplaners i.H.v. 8.986.272 € zzgl. 30 % für
Unwägbarkeiten) erfolgt durch eine zusätzliche Mittelbereitstellung zum
Haushaltsplan 2018 im Teilfinanzplan 0212 Brand- und Bevölkerungsschutz,
Rettungsdienst bei Finanzstelle 3701-0212-0-0700, „Leitstellenrechner“.
Zur Finanzierung der aus den Investitionen entstehenden Abschreibungen
in Höhe von 2.689.147 € p.a. und der Aufwendungen für Wartung/Support und
Schulungen in Höhe von insgesamt 3.010.700 € für den Zeitraum von 5 Jahren,
erfolgt ab dem Jahr 2018 eine zusätzliche Mittelbereitstellung im
Teilergebnisplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst. Aktuell
veranschlagte Mittel für die Wartung/Support des jetzigen Leitstellensystems
werden gegen gerechnet. Eine jahresbezogene Kostendarstellung ist der Anlage 5
zu entnehmen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung die
Modernisierungsmaßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik auszuführen
und dabei die Regelungen des BSI-Grundschutzes (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) gemäß
den Vorgaben der Stadt Köln, sowie die Umsetzung der Vorgaben nach DIN EN
50518 einschließlich der Zertifizierung der Leitstelle der Feuerwehr Köln
nach den vorgenannten Regelungen zur
Minimierung des Haftungsrisikos, zur Sicherstellung eines hochverfügbaren
und nachhaltig sicheren Betriebes und Qualitätsmanagements unverzüglich zu
beginnen.
- Der Rat
beauftragt die Verwaltung, das im Zuge der Modernisierung der Leitstelle
notwendige europaweite VOF-Verfahren zur Erlangung von
Fachplanerleistungen unverzüglich durchzuführen.
- Unter dem Vorbehalt des Einvernehmens
mit den Kostenträgern im Rettungsdienst (gesetzliche Krankenkassen) werden
60% der entstehenden Aufwendungen über Rettungsdienstgebühren im
bodengebundenen Rettungsdienst und in der Luftrettung refinanziert.
Umsetzung: Termin: 20.12.2019 Erledigt: 20.12.2019 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.2 Ö: 2020: Köln l(i)ebt Vielfalt - Diversity Konzept Vorlage: 3068/2016 Beschlusstext:
Der
AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der
Rat der Stadt Köln nimmt das Diversity Konzept „2020: Köln l(i)ebt Vielfalt“ zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung:
1. das
vorliegende Diversity Konzept inklusive der beschriebenen Maßnahmen umzusetzen,
den damit verbundenen Implementierungsprozess fortzuschreiben und somit die
Strategie des Diversity Managements als Querschnittsaufgabe in und auf allen
Ebenen der Stadtverwaltung zu etablieren und den Umsetzungsprozess zu
begleiten,
2. insbesondere
·
die
Fragestellungen zur Erhebung der Ist-Analyse sowie ein daraus zu entwickelndes
Controlling mit entsprechenden Indikatoren zu erstellen und den entsprechenden
Ausschüssen und dem Integrationsrat sowie den einzelnen
Stadtarbeitsgemeinschaften als Mitteilung vorzulegen,
·
die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema
fortzuschreiben.
·
die Vernetzung der betroffenen Akteure intern
wie extern fortzuführen.
3.
die Weiterentwicklung und Umsetzung des
vorliegenden Konzeptes durch ein Maßnahmenprogramm dem
Rat zur Entscheidung vorzulegen.
4.
Die
Budgetierung für die Umsetzung der Maßnahmen im Haushalt 2018 und Folgejahren
ist entsprechend einzubringen.
Umsetzung: Termin: 20.12.2019 Erledigt: 11.12.2019 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.9 Ö: Wiederinbetriebnahme von vier stationären Geschwindigkeitsmessanlagen Vorlage: 3378/2016 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Ausschuss Allgemeine
Verwaltung und Rechtsfragen/Vergaben/Internationales stimmt der Durchführung
des europaweiten Vergabeverfahrens nach VOL/A zur Wiederinbetriebnahme der vier
stationären Geschwindigkeitsmesstellen mit Lasermess- oder Radartechnik zu.
Umsetzung: Termin: 20.12.2019
Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 3.6 Ö: Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Köln Vorlage: 0413/2016 Beschlusstext:
4 Beantwortung von mündlichen Anfragen aus vorheriger
Sitzung
4.1 Beantwortung von mündlichen Fragen aus
der Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/
Vergabe/ Internationales vom 20.06.2016 zu
Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Köln
0413/2016
[Die Beantwortung ist Anlage
6 der o. g. Beschlussvorlage.]
Der Ausschuss nimmt die Beantwortung zur
Kenntnis.
Umsetzung: Termin: 20.12.2019
Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.4 Ö: Einleitung eines Satzungsverfahrens nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft "Severinstraße, Köln" Vorlage: 3855/2016 Beschlusstext:
MdR Richter schlägt vor Eintritt in die Tagesordnung vor, die
Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen.
Beschluss:
Die Beschlussvorlage wird ohne
Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Umsetzung: Termin: 20.12.2019 Erledigt: 04.12.2019 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) Realisierung: Petra Mundt, i. A. von Hr. Özsahin, i. V. für Fr. Scholz |
TOP 10.2 Ö: Koordination multiprofessionelle Teams und Gruppenleitung Schulsozialarbeit Vorlage: 3687/2016 Beschlusstext:
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt die
Einrichtung folgender zusätzlicher unbefristeter Planstellen zum Stellenplan
2018:
- 1,0 Sozialarbeiter/-pädagoge S 15, FGr. 6
TVöD-V
für die kommunale Koordinierung
der Schulsozialarbeit zur Gewährleistung der fachlichen Begleitung der neu einzurichtenden
multiprofessionellen Teams
- 1,0 Sozialarbeiter/-pädagoge S 15, FGr. 6
TVöD-V
für die Fachberatung
Schulsozialarbeit (Teamleitung)
Da eine Stellenbesetzung unterjährig in 2017 erforderlich
ist, werden bis zum Inkrafttreten des
Stellenplans 2018 verwaltungsintern Verrechnungsstellen bereitgestellt.
Die im Hj. 2017
anteilig entstehenden Personal- und Sachkosten in Höhe von insgesamt 110.133 €
für 8 Monate werden durch Verbesserungen an anderer Stelle im Teilergebnisplan
0604, Kinder- und Jugendarbeit, finanziert. Die ab 2018ff. benötigten Mittel in
Höhe von rd. 165.200 € p.a. werden im Haushaltsplanentwurf 2018 berücksichtigt
und durch Ausgleichsbeträge innerhalb des
Schulbudgets kompensiert.
Umsetzung: Termin: 20.12.2019 Erledigt: 19.11.2019 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.1 Ö: Fortführung Live-Streaming aus dem Rat der Stadt Köln Vorlage: 3494/2016 Umsetzung: Termin: 03.12.2019
Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.9 Ö: Weiterführung des Projekts "Optimierung von Früherkennung und Versorgung von Kindern und jungen Menschen mit Zeichen einer psychischen Störung" und Anpassung der benötigten Stellenressourcen Vorlage: 0216/2017 Beschlusstext:
Beschluss:
Die Beschlussvorlage wird ohne
Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Umsetzung: Termin: 30.01.2021
Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) - Wiedervorlage Sachstandsbericht |
TOP 10.2 Ö: Luftreinhalteplanung Stadt Köln Vorlage: 3786/2016 Umsetzung: Termin: 03.12.2019 Erledigt: 21.11.2019 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.6 Ö: Förderprojekt "Einwanderung gestalten NRW" Vorlage: 0554/2017 Beschlusstext:
Beschluss:
Der AVR empfiehlt
dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt die Teilnahme der Stadt Köln
am Förderprojekt des Landes NRW „Einwanderung gestalten NRW“ im Zeitraum
01.04.2017 bis 31.03.2019.
Das Finanzierungsvolumen für Personal- und
anteilige Sachaufwendungen beträgt in den Haushaltsjahren 2017-2019 insgesamt
434.150 €. Das Land NRW gewährt eine Förderung von 90% der zuwendungsfähigen
Kosten. Der verbleibende kommunale Eigenanteil beträgt vorbehaltlich der
Anerkennung der Förderfähigkeit der jeweiligen Kostenpositionen voraussichtlich
rd. 57.900,- €.
Zur Durchführung
des Projektes beschließt der Rat für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019
vorbehaltlich der Förderzusage des Landes die befristete Einrichtung von 1,5 Stellen für
Projektkoordination/-steuerung in der BGr. A 14 LBesG NRW (vgl. EG 14 Fg. 1
TVöD VKA) und 0,5 Stelle für Projektmitarbeit/Administration in der BGr. A 12
LBesG NRW (vgl. EG 11 TVöD VKA).
Um die sofortige
Besetzung der Stellen sicherzustellen, werden bis zum Inkrafttreten des
Haushalts 2018 verwaltungsintern Verrechnungsstellen zur Verfügung gestellt.
Umsetzung: Termin: 03.12.2019 Erledigt: 29.11.2019 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.9 Ö: Fortsetzung des Projektes "museumsbus.koeln" Vorlage: 1090/2017 Beschlusstext:
Beschluss:
Der
AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt die Fortsetzung des
museumsübergreifenden Projektes „museumsbus.koeln“ von 01.08.2017 bis zum
31.12.2018. Darüber hinaus beschließt der Rat die Mittelverwendung zur
Finanzierung einer vollen Stelle Museumspädagoge/in EG 13 TVöD (ehem. VGr. II
Fg. 1a BAT) beim Museumsdienst der Stadt Köln zur Leitung und Betreuung des
Projekts und die damit verbundene Verlängerung der Befristung der
entsprechenden Stelle bei 4522/1 Museumsdienst bis 31.12.2018. Die hierfür
benötigten Mittel in Höhe von jährlich 78.400 € stehen im Teilplan 0411 –
Museumsdienst – Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen, zur Verfügung.
Umsetzung: Termin: 03.12.2019
Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.2 Ö: Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Paffrather Straße - Dellbrück Vorlage: 0981/2017 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Ausschuss Allgemeine
Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beschließt:
- Der Bedarf in Höhe von 150.000 Euro
(brutto) wird anerkannt.
- Die
investive Auszahlung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 aus Teilfinanzplan 0205
– Verkehrsüberwachung – Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei
der Finanzstelle 3200-0205-1-2100 in Höhe von 150.000 EUR.
Umsetzung: Termin: 03.12.2019 Erledigt: 18.11.2019 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.7 Ö: Wiedereinführung des kommunalen Vorkaufsrechtes Vorlage: 3450/2016/1 Beschlusstext:
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
- Der Rat
beauftragt die Verwaltung das Verfahren zur Ausübung des kommunalen
Vorkaufsrechtes beim Kauf von Grundstücken nach den §§ 24 ff. BauGB im
Rahmen eines vorläufigen Verfahrens schnellstmöglich wieder aufzunehmen
und die Wiederaufnahme des Verfahrens im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Die
Wiederaufnahme des vorläufigen Verfahrens soll ab dem Zeitpunkt erfolgen, zu
dem die unter 3. näher beschriebenen Stellen bereit gestellt und tatsächlich
besetzt sind.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, für die Zukunft zur Ablösung des vorläufigen
Verfahrens eine das Verfahren vereinfachende technisch basierte Lösung
aufzustellen und einzuführen.
- Für die
Durchführung des kommunalen Vorkaufsrechtes beschließt der Rat im Vorgriff
auf den Stellenplan 2018 die Einrichtung von folgenden 7,5 Mehrstellen im
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:
·
2,0 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r (1 x EGr.
10 TVöD, 1 x EGr. 11 TVöD) bzw. StA (BGr. A 11 Laufbahngruppe 2 LBesG NRW) für
die Prüfung und Ausübung des Vorkaufsrechtes
·
5,5 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r EGr. 7
TVöD bzw. StOS BGr. A 7 Laufbahngruppe 1 LBesG NRW für die Erstellung der
Negativatteste und die Erhebung der Gebühren.
Bis zum
Inkrafttreten des Stellenplans sind verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten
zur Verfügung zu stellen.
- Der Rat
beschließt die 13. Satzung zur Änderung der Allgemeinen
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln in der als Anlage 1 zu diesem
Beschluss beigefügten Fassung.
- Der Rat
beschließt gem. § 83 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen für die
zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale
Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 in:
Teilplanzeile
11 – Personalaufwendungen 448.200
€
Teilplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 192.040 €
Die Deckung
erfolgt durch Mehrerträge in Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaften –
in Teilplanzeile 4 – öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte – von rund 640.000
€.
- Hinsichtlich
der Stellenbemessung und demzufolge der Gebührenberechnung erfolgt nach
einem Erfahrungszeitraum von einem Jahr seit der Wiederausübung die
Evaluation und ggf. Anpassung auf der Grundlage der dann vorliegenden
tatsächlichen Rahmendaten (Anzahl Kaufverträge, Zurückweisungen,
Negativatteste, Ausübung Vorkaufsrecht, Stand der Datenverarbeitung).
- Der Rat
beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt
Köln in der als Anlage 2 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.
Umsetzung: Termin: 03.12.2019 Erledigt: 29.10.2019 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.5 Ö: Schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums Zusestraße/ Kölner Straße in Lövenich - Interimsstart am Standort Neue Sandkaul in Widdersdorf in angemieteten/ erworbenen Räumlichkeiten der privaten Internationalen Friedensschule Vorlage: 1123/2017 Beschlusstext:
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie
folgt zu beschließen:
1.
„Aufbauend auf seinem Grundsatzbeschluss vom
12.05.2015 (Session 1033/2015) zur Aufnahme der Planung eines Neubaus mit
3-fach Turnhalle für ein städtisches Gymnasium mit 3 Zügen in der Sekundarstufe
I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II an der Zusestraße/ Kölner Straße in
Lövenich beschließt der Rat den zeitnahen Start der neuen Schule am
Interimsstandort Neue Sandkaul 29, 50859 Köln, in den nach Ratsbeschluss vom
04.04.2017 zum Schuljahr 2018/19 anzumietenden, zum Schuljahr 2019/20 käuflich
zu erwerbenden Gebäuden, in denen derzeit die private Internationale
Friedensschule untergebracht ist, (schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums
zum Schuljahr 2018/19) gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die
Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Nach Fertigstellung
des Neubaus Zusestraße zieht die Schule von ihrem Interimsstandort dorthin um.
2.
Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die
Zusetzung von insgesamt 1,4 Stellen Verwaltungsbeschäftigten (im
Schulsekretariat - ehem. Schulsekretär*in) in der EG 6 TVöD für das neue
Gymnasium in Lövenich. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile
werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des
Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden
Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
3.
Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die
Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeister*in in der EG 7 TVöD NRW + Z für das
Schulgebäude Neue Sandkaul 29. Sollte der Stellenplan 2018 zum Zeitpunkt der notwenigen
Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern
Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung
gestellt. Die Stelle Schulhausmeister verbleibt auch nach Umzug des Gymnasiums
Zusestraße vom Interimsstandort in Widdersdorf in das vorgesehene Schulgebäude
in Lövenich am Schulstandort Neue Sandkaul, der dann in der Folgenutzung für
ein weiteres, schulrechtlich zu errichtendes und dauerhaft an diesem Standort
verbleibendes Gymnasium in öffentlicher Trägerschaft genutzt werden soll.
4.
Der Rat beschließt im Zusammenhang mit dem Umzug
des Gymnasiums Zusestraße von Widdersdorf nach Lövenich, voraussichtlich zum
Stellenplan 2022, die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeister*in in der EG
7 TVöD NRW + Z für das neue Schulgebäude Zusestraße mit der Option einer
Anpassung der Bewertung, sofern neue Erkenntnisse dies erfordern. Sollte der
Stellenplan 2022 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in
Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen
der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
5.
Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs.
2 SchulG, dass das Gymnasium in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG nach dem Umzug
an den Standort Zusestraße, dann aufbauend ab dem 5. Schuljahr als gebundene
Ganztagsschule geführt wird. Bis dahin wir das Gymnasium im Halbtag geführt.
6.
Der Rat der Stadt Köln bittet die Schulkonferenz
des Gymnasiums Zusestraße bei der Entscheidung über das pädagogische Angebot der
Schule das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf nach Möglichkeit von Anfang an zu
berücksichtigen.
7.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle
erforderlichen Finanzmittel (ggf. Personal- und/oder Sachkosten) für die
schulrechtliche Errichtung und Inbetriebnahme des Gymnasiums am
Interimsstandort Neue Sandkaul, ab Start des Gymnasiums zum Schuljahr 2018/19
und für die Inbetriebnahme des Neubaus auf dem Grundstück Zusestr. / Kölner
Str. frühestens ab dem Haushaltsjahr 2020 gemäß den Ausführungen in der
Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Der
Rat der Stadt Köln erklärt verbindlich, dass den Maßnahmen unter den jeweils
herrschenden Haushaltsbedingungen die für ihre ordnungsgemäße Durchführung und
Finanzierung erforderliche Priorität eingeräumt wird.
8.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der
Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81
Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen.
9.
Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses
wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen
Interesse angeordnet.
10.
Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt
unverzüglich zu prüfen, den Start der neuen Schule am Interimsstandort mit der
Bezirksregierung Köln bereits zum Schuljahr 2017/2018 durchzuführen und die
dazu notwendige Klärung mit der Bezirksregierung Köln herbeizuführen. Das
Ergebnis soll bis zur Ratssitzung am 18.05.2017 mitgeteilt werden.“
Umsetzung: Termin: 29.11.2019 Erledigt: 28.10.2019 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.3 Ö: Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung und überplanmäßige Mittelbereitstellung 2017 Vorlage: 0544/2017/1 Beschlusstext:
Beschluss:
1.
Der Rat nimmt die Umsetzung des verbesserten
Betreuungsschlüssels auf 1:60 für folgende Objekte zur Kenntnis:
- alle errichteten
Leichtbauhallen sowie
- alle Standorte, die mit
sogenannten „Kojen“ und einer Gemeinschaftsverpflegung ausgestattet sind,
namentlich die Standorte Luzerner Weg, Hardtgenbuscher Kirchweg und Butzweiler
Hof als Leichtbauhallenstandorte und die Standorte Friedrich-Naumann-Straße,
Mathias-Brüggen-Straße, Robert-Perthel-Straße und Ostlandstraße als Unterkünfte
mit Kojen und Gemeinschaftsverpflegung.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, an diesen Standorten die Betreuung bis zur
Beendigung der Belegung auf mindestens 1:60 festzusetzen, darüber hinaus jedoch
an allen weiteren Standorten an dem Betreuungsschlüssel 1:80 festzuhalten.
Hieraus resultieren jährliche
Mehraufwendungen in Höhe von 640.000 €.
2.
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der
Umsetzung folgender Maßnahmenpakete zur Stärkung des Ehrenamtes:
a. Stärkung
der Koordination des Ehrenamtes durch Finanzierung jeweils einer halben Stelle
in folgenden Einrichtungen:
Hardtgenbuscher
Kirchweg, Luzerner Weg, Butzweiler Hof, Herkulesstraße und Ringstraße; in Summe
5 x 0,5 = 2,5 Stellen
Stärkung der
Koordination des Ehrenamtes durch Finanzierung jeweils einer viertel Stelle in
folgenden Einrichtungen:
Mathias-Brüggen-Straße,
An den Gelenkbogenhallen, zusammengefasste Standorte
Hermann-Heinrich-Gossen-Straße und Max-Planck-Straße, Friedrich-Naumann-Straße,
Eygelshovener Straße und Wilhelm-Schreiber-Straße,
in Summe 6 x 0,25 = 1,5 Stellen.
Hieraus
resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 297.600 €.
b. Stärkung zur Unterstützung
des Ehrenamtes in jedem Bürgeramt durch Zusetzung jeweils einer 0,5 Stelle in
der Bewertung Stadtoberinspektor BGr. A 10 Lg 2 LBesG NRW bzw.
Verwaltungsbeschäftigte/r EG 9 c TVöD, in Summe 9 x 0,5 Stellen = 4,5 Stellen.
Die entsprechenden Stellen werden zum Stellenplan 2018 eingerichtet. Um die
sofortige Besetzung der Stellen sicherzustellen, werden bis zum Inkrafttreten
des Haushalts 2018 verwaltungsintern Verrechnungsstellen zur Verfügung
gestellt.
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 361.600 €.
c. Stärkung der
standortübergreifenden Betreuung und Steuerung der Ehrenamtler durch
Finanzierung einer halben Stelle bei freien Trägern, KABE-Mitgliedern, dem Forum für Willkommenskultur und der
ehrenamtlichen muslimischen Flüchtlingshilfe, in Summe 9 x 0,5 = 4,5
Stellen.
Hieraus
resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 334.800 €.
d. Der Rat beauftragt die
Verwaltung, die Ergebnisse der Umsetzung der neuen Ehrenamtsstruktur dem
Sozialausschuss und dem Integrationsrat darzustellen.
e. Ausbau und Pflege des
digitalen Informationsportals von Wiku.
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 11.300 €.
f. Bereitstellung abrufbarer
Zuschüsse zur administrativen Unterstützung von Willkommensinitiativen im
Umfang von 10 Wochenstunden pro Initiative im Rahmen geringfügiger
Beschäftigung.
Hieraus
resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 57.100 €.
3. Der
Rat beauftragt die Verwaltung mit der Optimierung der medizinischen Versorgung,
insbesondere in den Notunterkünften und richtet hierfür eine
Koordinierungsstelle für alle bisher in den Notunterkünften beschäftigten,
medizinischen Fachkräfte ein. Darüber hinaus werden zwei weitere Stellen
Gesundheits- und Krankenpflegekräfte zugesetzt, die auch über die
Notunterkünfte hinaus bei besonderem Bedarf (akuten Erkrankungen, Impfaktionen)
in Regelwohnheimen und Beherbergungsbetrieben eingesetzt werden. Die Anbindung
der 3 Vollzeitstellen erfolgt vorerst befristet für 2 Jahre beim Deutschen
Roten Kreuz.
Hieraus
resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 159.000 €.
4. Der
Rat beauftragt die Verwaltung mit der Evaluierung der getroffenen Maßnahmen in
der zweiten Jahreshälfte 2018. Das Ergebnis ist den in dieser Vorlage
beteiligten Fachausschüssen mitzuteilen.
5. Die
jährlichen Mehraufwendungen, die sich aus dem Maßnahmenbündel zu den Ziffern
1-3 ergeben, betragen 1.861.400 €.
Der Rat beschließt zur
Finanzierung der unabweisbaren Mehrbedarfe, die sich durch die Um-setzung des
Beschlusspunktes 1 für das gesamte Jahr 2017 sowie der Beschlusspunkte 2-3 für
die Zeit vom 01.08.2017 bis 31.12.2017 ergeben, im Haushaltsjahr 2017
überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen im Teilplan 0111, Sonstige innere
Verwaltung, Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 150.700 € und im
Teilplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile
13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 998.300 €.
Die Deckung erfolgt durch
Mehreinnahmen in entsprechender Höhe im Teilplan 0503, Weitere soziale
Pflichtleistungen, Teilplanzeile 6, Kostenerstattungen und Kostenumlagen.
Auf der Seite 7 der Vorlage (innerhalb der Begründung) wird der 6.
Absatz beginnend mit „Die Verwaltung ermittelt die Bedarfe ….“ gestrichen.
Umsetzung: Termin: 03.12.2019
Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.12 Ö: Elektronisches Untersuchungs-, Überwachungs-, Behandlungs- und Dokumentationssystem (EMDS) für den Rettungsdienst Vorlage: 1476/2017 Beschlusstext:
Der
AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
- Der Rat beschließt die Beschaffung
eines Elektronischen Untersuchungs-, Überwachungs-, Behandlungs- und
Dokumentationssystem (EMDS) für den Rettungsdienst der Stadt Köln mit
einem Gesamtvolumen i. H. v. 5.355.000 €.
Finanzierung:
Die Finanzierung der Defibrillatoren für
den Rettungsdienst der Stadt Köln als Ersatzbeschaffung für bereits vorhandene
Fahrzeuge i. H. v. 3.156.000 € erfolgt aus veranschlagten Mitteln des
Teilergebnisplans 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Zeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und bei Zeile 16 – sonstige
ordentliche Aufwendungen im Haushaltsjahr 2017.
Darüber hinaus erfolgt die weitere
Finanzierung von Defibrillatoren bei Neufahrzeugen im Haushaltsjahr 2017
aus veranschlagten Mitteln des Teilfinanzplans 0212, Brand- und
Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst (Finanzstelle 3703-0212-0-0100,
Kraftfahrzeuge) i. H. v. 880.000 € auf Grundlage der Umsetzungsmaßnahmen des
Rettungsdienstbedarfsplanes 2016 der Stadt Köln – Teil 1 (Session-Nr.
2541/2016).
Die Finanzierung von Defibrillatoren
außerhalb von Fahrzeugen im Haushaltsjahr 2018 mit einem Volumen i. H. v.
850.000 € erfolgt aus veranschlagten Mitteln des Teilfinanzplans 0212, Brand-
und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst (Finanzstelle 3703-0212-0-0300, Techn.
Geräte).
- Der Rat beschließt die
außerplanmäßige Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen mit
Kassenwirksamkeit 2018 in Höhe von 850.000
€ im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz,
Rettungsdienst bei Teilfinanzplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 3703-0212-0-0300, Technische
Geräte. Die Deckung erfolgt durch entsprechend geringere
Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 0212, Brand- und
Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Teilfinanzplanzeile 9, Auszahlung
für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle
3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge, Hj. 2017.
Umsetzung: Termin: 20.12.2019 Erledigt: 26.11.2019 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.8 Ö: Ausbau der Kommunalen Integrationszentren NRW durch das Land Vorlage: 1100/2017 Beschlusstext:
Beschluss:
Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien
verwiesen.
Umsetzung: Termin: 03.12.2019
Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.6 Ö: Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auf dem Schiefersburger Weg - Nippes (Bilderstöckchen) Vorlage: 1816/2017 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung
und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beschließt:
1. Der Bedarf in Höhe von 166.600 EUR
(brutto) für eine Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in Lasertechnik wird
anerkannt.
2. Die investive Auszahlung erfolgt im
Haushaltsjahr 2017 aus Teilfinanzplan 0205 - Verkehrsüberwachung -
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle
3200-0205-5-2300 – Schiefersburger Weg in Höhe von 166.600 EUR.
Umsetzung: Termin: 26.11.2019 Erledigt: 18.11.2019 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.3 Ö: 5. Fortführung von "Win-Win für Köln" - ein kombiniertes Programm der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Bildungspolitik zur Wertverbesserung städtischer Gebäude Vorlage: 0420/2017 Beschlusstext:
Der Ausschuss ist sich einig, die
Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen, um die neu
eingestellte und als Tischvorlage verteilte Anlage 3, in welcher die Nachfragen
aus der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 07.09.2017 beantwortet
werden, zunächst lesen und ausreichend würdigen zu können.
Beschluss:
Die Vorlage wird ohne Votum in
die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Umsetzung: Termin: 20.12.2019
Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.5 Ö: Drogenhilfekonzept im Rahmen der Suchthilfeplanung 2017/2018 der Stadt Köln Vorlage: 2360/2017 Beschlusstext:
Beschluss:
Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien
verwiesen.
Umsetzung: Termin: 03.12.2019
Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 1.1 Ö: Verlängerung der Maßnahmen des Frauenförderplans 2015 - 2017 Vorlage: 2280/2017 Beschlusstext:
Der
AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Die
Maßnahmen und Zielgrößen des 5. Frauenförderplans gelten bis zur Fertigstellung
eines Gleichstellungsplans entsprechend den Vorgaben des
Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) bis 31.12.2018.
Umsetzung: Termin: 03.12.2019 Erledigt: 13.11.2019 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.10 Ö: Schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule Wasseramselweg – Start der Schule bis zum Umzug in den Neubau am benachbarten Interimsstandort Wasseramselweg in anzumietenden Räumlichkeiten zum Schuljahr 2018/19 Vorlage: 1711/2017 Beschlusstext:
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
1.
Aufbauend auf seinem Grundsatzbeschluss vom
12.05.2015 (Session 1033/2015) zur Aufnahme der Planung zur Errichtung einer
Gesamtschule für 6 Züge der Sekundarstufe I und 5 Züge der Sekundarstufe II mit
1-fach Turnhalle und 3-fach Turnhalle am Standort Wasseramselweg/Girlitzweg in
Köln-Vogelsang beschließt der Rat den zeitnahen Start der neuen Schule am
Interimsstandort Wasseramselweg, 50829 Köln, in zunächst angemieteten Gebäuden
(schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19) gemäß § 81 Abs.
2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5
und baut jahrgangsweise auf. Nach Fertigstellung des Neubaus Wasseramselweg
zieht die Schule von ihrem Interimsstandort dorthin um.
2.
Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs.
2 SchulG, dass die Gesamtschule in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG als
gebundene Ganztagsschule geführt wird.
3.
Der Rat der Stadt Köln bittet die Schulkonferenz
der Gesamtschule Wasseramselweg bei der Entscheidung über das pädagogische
Angebot der Schule das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und
ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf von Anfang an zu berücksichtigen.
4.
Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die
Zusetzung von insgesamt 2,3 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r
(Schulsekretär/in) EGr. E7 TVöD für die neue Gesamtschule in Vogelsang. Die
jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern
entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden
verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten
zur Verfügung gestellt.
5.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle
erforderlichen Finanzmittel (ggf. Personal- und/oder Sachkosten) für die
schulrechtliche Errichtung und Inbetriebnahme der Gesamtschule am
Interimsstandort Wasseramselweg ab Start der Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19
und für die Inbetriebnahme des Neubaus auf dem Grundstück Wasseramselweg
frühestens ab dem Haushaltsjahr 2022 gemäß den Ausführungen in der Begründung
im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen.
6.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der
Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81
Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen.
7.
Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses
wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen
Interesse angeordnet.
Umsetzung: Termin: 03.12.2019 Erledigt: 28.10.2019 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.8 Ö: Einführung bzw. Ausbau des Berufsbildes „Notfallsanitäter und Notfallsanitäterin" in der Feuerwehr und im Rettungsdienst Köln Vorlage: 2445/2017 Beschlusstext:
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem
Rat, wie folgt zu beschließen:
1.
Der
Rat beauftragt die Verwaltung im Rahmen der Sicherstellung der
Nachwuchsgewinnung sowie der Qualitätssicherung, die Ausbildung von
Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern im Rettungsdienst Köln weiter
auszubauen und die weitere Kooperation mit den Kölner Hilfsorganisationen und
den kommunalen Nachbarn zu prüfen.
2.
Der
Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die Notfallsanitäterausbildung nach
§ 14 Abs. 3 RettG als Kosten des Rettungsdienstes gelten. Die Verwaltung hat
dementsprechend den Bedarf im Rettungsdienstbedarfsplan aufgenommen und mit den
Kostenträgern abgestimmt. Die Finanzierung wurde per Runderlass vom Ministerium
für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA) vom
19.05.2015 - 234 - 0717.1.3.2 zunächst bis Ende 2018 geregelt (s. Anlage 2 +
3). Es erfolgt eine entsprechende Kostenerstattung durch die Kostenträger
(Krankenkassen). Die Verwaltung geht dabei weiterhin von einer 100%
Refinanzierung aus. Ab dem 01.01.2019 sind die Ansatzwerte durch die
Beteiligten der Bedarfs- und Kostenplanung im Rettungsdienst gemeinsam
festzulegen bzw. anzupassen, so dass eine evtl. erforderliche Satzungsanpassung
der Rettungsdienstgebühren unverzüglich vorgenommen werden kann.
Umsetzung: Termin: 20.12.2019 Erledigt: 20.12.2019 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.4 Ö: Umsetzung Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) Hier: Entfristung der Koordinationsstelle für Geschäftszentrenentwicklung und Initiativenmanagement im Amt für Stadtentwicklung und Statistik Vorlage: 2020/2017 Beschlusstext:
Der TOP wurde wegen Sachzusammenhang gemeinsam mit TOP 10.9 behandelt.
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie
folgt zu beschließen:
Der Rat erkennt
die große Bedeutung der Koordinationsstelle für Geschäftszentrenentwicklung und
Initiativenmanagement zur nachhaltigen Stabilisierung und Förderung der Kölner
Geschäftszentren und Sicherung der Nahversorgung in den Kölner Veedeln an. Um
vorhandene Strukturen nachhaltig zu sichern oder zu reaktivieren, aber auch um
neue Instrumente wie insbesondere gesetzliche Immobilien- und
Standortgemeinschaften zu initiieren, konzeptionell zu unterstützen sowie
administrativ umsetzen und begleiten zu können, beschließt der Rat
-
zum Stellenplan 2018 die Entfristung der derzeit
bis zum 31.12.2017 befristeten Stelle in der Wertigkeit EG 13 TVöD im Amt für
Stadtentwicklung und Statistik.
Die Finanzierung der zu entfristenden Stelle erfolgt wie bisher durch
die Fortführung der Aufstockung des Personalkostenbudgets durch die Reduzierung
der Sachmittel. Für den städtischen Haushalt entstehen keine zusätzlichen
Belastungen.
Umsetzung: Termin: 20.12.2019 Erledigt: 04.12.2019 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) Realisierung: Petra Mundt, i. A. von Hr. Özsahin, i. V. für Fr. Scholz |
TOP 10.9 Ö: Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit Vorlage: 2315/2017 Beschlusstext:
Vor Eintritt in die Tagesordnung hat der Ausschuss
beschlossen, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen.
Herr Stadtdirektor Dr. Keller
sagt zu, dass die Nachfrage von MdR Detjen zur Sitzung des Finanzausschusses am
18.12.2017 bzw. wenn möglich schon zur Sitzung des Ausschusses Soziales und
Senioren am 14.12.2017 beantwortet wird.
Beschluss:
Die Vorlage wird ohne Votum in
die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Umsetzung: Termin: 28.03.2020 Erledigt: 20.12.2019 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.4 Ö: Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune" Vorlage: 2668/2017 Beschlusstext:
Vor dem Hintergrund der
unterschiedlichen geänderten Beschlüsse einzelner Bezirksvertretungen sowie
einzelner Ausschüsse und der Tatsache, dass der Fachausschuss über die Vorlage
zu Anfang der Beratungsfolge beraten hat, schlägt MdR Hoyer vor, die Vorlage
ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen.
Beschluss:
Die Vorlage wird ohne Votum in
die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Umsetzung: Termin: 06.02.2020
Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.3 Ö: Katzenschutzverordnung mit einer Kastration- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen Vorlage: 3723/2017 Beschlusstext:
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie
folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt
gemäß § 41 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 13 b TierSchG und § 5 ZustVO Tierschutz NRW
den Erlass der Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Köln
(Katzenschutzverordnung Köln – KatSchutzVO).
Umsetzung: Termin: 30.09.2020
Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) - Wiedervorlage Sachstandsbericht |
TOP 10.12 Ö: Ebertplatz: Weiterentwickeltes Zwischennutzungskonzept Vorlage: 0434/2018 Beschlusstext:
Vor dem Hintergrund, dass die
vorliegende Beschlussvorlage kurzfristig bereitgestellt worden ist, schlägt MdR
Dr. Krupp vor, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu
verweisen.
MdR Dr. Killersreiter kündigt in
diesem Zusammenhang an, dass ihre Fraktion den Prozess der Umsetzung kritisch
begleiten werde.
Beschluss:
Die Vorlage wird ohne Votum in
die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Umsetzung: Termin: 07.10.2019 Erledigt: 25.06.2020 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) Realisierung: Zwischenbericht 2019 erfolt gekoppelt mit Beschluss zur Umbauplanung in der 2. Jahreshälfte 2020 |
TOP 10.6 Ö: Neues IV-Verfahren Betreuungsfachanwendung Vorlage: 3828/2017 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beschließt,
dass für die Betreuungsstelle eine Fachanwendung im Betreuungsrecht beschafft
und eingeführt wird.
Umsetzung: Termin: 01.11.2020
Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) - Wiedervorlage Sachstandsbericht |
TOP 10.9 Ö: Richtlinie des Förderprogramms „Altbausanierung und Energieeffizienz - klimafreundliches Wohnen" Vorlage: 3520/2017 Beschlusstext:
Auf Nachfrage von MdR Tokyürek
sagt Frau Dr. Kremer zu, dass die Beantwortung der in der Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Grün vom 08.03.2018 gestellten Nachfragen spätestens
bis zur Sitzung des Finanzausschusses am 19.03.2018 vorliegt.
Daraufhin schlägt der Vorsitzende
vor, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen.
Beschluss:
Die Vorlage wird ohne Votum in
die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Umsetzung: Termin: 07.10.2019 Erledigt: 28.08.2019 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) Realisierung: Bitte mal den Bericht anschauen. Reicht das "abschließend"? |
TOP 10.4 Ö: Anhebung der Wertgrenze für beschränkte Ausschreibungen von Bauleistungen im Rahmen des Reformprojekts "Neugestaltung der Vergabeprozesse" Vorlage: 0005/2018 Beschlusstext:
Nach einer kurzen Aussprache
lässt der Vorsitzende den Ausschuss über die vorliegende Beschlussvorlage
abstimmen:
Beschluss:
Für
Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung von Bauleistungen (VOB) des Amtes für Straßen und
Verkehrstechnik sowie für zwei Pilotmaßnahmen des Amtes für Brücken, Tunnel und
Stadtbahnbau gelten im Rahmen des Reformprojekts „Neugestaltung der
Vergabeprozesse“ ab dem Tag der Umsetzung der Pilotversuche folgende
Wertgrenzen und Vorgaben:
a) Freihändige
Vergabe bis
100.000 € netto.
(grundsätzlich durch
Angebotsbeiziehung)
b)
Beschränkte Ausschreibung bis
1 Mio. € netto.
c) Öffentliche
Ausschreibung bis zum
aktuellen EU-Schwellenwert
(zur
Zeit 5.548.000 Euro € netto).
d) Bei
Fördermaßnahmen wird grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben.
e) Im Übrigen
gelten die Bestimmungen der VOB.
Umsetzung: Termin: 04.10.2019 Erledigt: 14.10.2019 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.2 Ö: Mitgliedschaft der Stadt Köln in der Votemanager Anwender Gemeinschaft e.V. Vorlage: 0243/2018 Beschlusstext:
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der
Rat der Stadt Köln beschließt, dass die Stadt Köln der
Votemanager-Anwender-Gemeinschaft e.V. als Mitglied beitritt.
Der
Rat beauftragt das Amt für Informationsverarbeitung der Stadt Köln, die
Mitgliedschaft im Verein wahrzunehmen.
Umsetzung: Termin: 04.10.2019
Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.11 Ö: Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln Vorlage: 0342/2018 Beschlusstext:
Der Ausschuss hat vor Eintritt in
die Tagesordnung auf Anregung von MdR Görzel beschlossen, die Vorlage ohne
Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen.
Beschluss:
Die Vorlage wird ohne Votum in
die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Umsetzung: Termin: 30.04.2020
Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) - Wiedervorlage Sachstandsbericht |
TOP 10.10 Ö: Ordnungsbehördliche Verordnung für 2018 über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 an den aufgeführten Tagen und Zeiten Vorlage: 0249/2018 Beschlusstext:
Der Ausschuss hat vor Eintritt in
die Tagesordnung auf Anregung von MdR Dr. Krupp beschlossen, die Vorlage ohne
Votum in die Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses am 19.03.2018 zu
verweisen.
Beschluss:
Die Vorlage wird ohne Votum in
die Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses am 19.03.2018 verwiesen.
Umsetzung: Termin: 04.10.2019 Erledigt: 07.01.2020 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.7 Ö: Rückgabe eines Maori-Schädels (toi moko) aus dem Bestand des Rautenstrauch-Joest-Museums Vorlage: 0452/2018 Beschlusstext:
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie
folgt zu beschließen:
Der Rat stimmt der Rückgabe des
Māori-Schädels aus dem Bestand des Rautenstrauch-Joest-Museums (toi moko,
RJM Inv Nr. 22510) an das Museum of New Zealand Te Papa Tongarewa aus ethischen
Gründen zu.
Umsetzung: Termin: 04.10.2019 Erledigt: 06.11.2019 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.8 Ö: Verträge mit der AWB GmbH zur Abfallentsorgung und Straßenreinigung Vorlage: 0438/2018 Beschlusstext:
Der AVR
empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der
Rat der Stadt Köln beschließt die Verträge zur satzungsgemäßen Abfall-/
Wertstofferfassung und Entsorgung und zur satzungsgemäßen Straßenreinigung in
den als Anlagen 2 und 4 beigefügten Fassungen.
Umsetzung: Termin: 04.10.2019 Erledigt: 29.10.2019 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 9.1 Ö: Rudolfplatz hier: Antrag der Innovationswerkstatt Mettler, Neutorstrasse 33, 5020 Salzburg/Österreich auf Durchführung des Projektes "StadtLesen 2018" vom 17.05.2018 - 20.05.2018 (zzgl. der Auf- und Abbauarbeiten vom 16.05.2018 - 21.05.2018) auf dem Rudolfplatz Vorlage: 0398/2018 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und
Rechtsfragen / Vergaben / Internationales beauftragt die Verwaltung der
Innovationswerkstatt Mettler, Neutorstrasse 33, 5020 Salzburg/Österreich den
Rudolfplatz vom 17.05.2018 – 20.05.2018 (zzgl. der notwendigen Auf- und
Abbauarbeiten vom 16.05.2018 – 21.05.2018) zur Durchführung des Projektes
„StadtLesen“ zur Verfügung zu stellen.
Umsetzung: Termin: 01.10.2019 Erledigt: 20.12.2019 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.7 Ö: Einrichtung einer Fahrradstaffel beim Ordnungs- und Verkehrsdienst Vorlage: 0419/2018 Beschlusstext:
Der
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
erkennt den Bedarf in Höhe von 179.945 EUR (brutto) für die Einrichtung einer
Fahrradstaffel im Ordnungs- und Verkehrsdienst an.
Umsetzung: Termin: 31.10.2020
Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) - Wiedervorlage Sachstandsbericht |
TOP 10.3 Ö: Neubau des Kölnischen Stadtmuseums und des Studiengebäudes für das Römisch-Germanische Museum im Rahmen des Neubaus Historische Mitte Hier: Erweiterter Planungsbeschluss auf der Basis der Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs des Büros Staab Architekten, erster Preisträger des Realisierungswettbewerbs Vorlage: 0353/2018 Umsetzung: Termin: 30.06.2020
Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) - Wiedervorlage Sachstandsbericht |
TOP 10.5 Ö: Modernisierung der Leitstelle der Feuerwehr Köln - Projekt „Leitstelle 2020" Umsetzungsbeschluss Teil 1 - IT-Technik Vorlage: 0778/2018 Beschlusstext:
Beschluss:
Der AVR empfiehlt
dem Rat, wie folgt zu beschließen:
- Der Rat beschließt die Neubeschaffung
eines Einsatzleitsystems, die Neubeschaffung eines Kommunikationssystems,
die Modernisierung des Alarmierungssystems und die Beschaffung der
erforderlichen IT-Plattform für die Leitstelle der Feuerwehr Köln mit
investiven Kosten i.H.v. 10.578.699 € (brutto incl. Fachplanung) und
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der IT-Maßnahmen.
- Die Finanzierung der investiven Mittel
und der sich aus den Investitionen ergebenden Abschreibungen sowie der
Aufwendungen für Wartung/Support und Schulungen erfolgt aus bereits
veranschlagten Mitteln im Teilfinanz-, bzw. Teilergebnisplan 0212 Brand-
und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst.
- Der Rat beschließt die Freigabe der für
die Planung und Umsetzung der IT-Maßnahmen notwendigen Mittel in Höhe von
10.578.699 € im Teilfinanzplan 0212 Brand- und Bevölkerungsschutz,
Rettungsdienst, Finanzstelle 3701-0212-0-0700 Leitstellenrechner,
Haushaltsjahr 2018.
- Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die
Planungen für die erforderlichen baulichen Maßnahmen noch nicht
abgeschlossen sind. Hierzu legt die Verwaltung einen weiteren
Umsetzungsbeschluss (Teil 2 - Gebäude) mit einer Gesamtdarstellung der
finanziellen Auswirkungen vor. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme im
Kostenrahmen des Planungsbeschlusses (DS-Nr. 3382/2016) wird angestrebt.
- Unter dem Vorbehalt des Einvernehmens
mit den Kostenträgern im Rettungsdienst (gesetzliche Krankenkassen) werden
60% der entstehenden Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen sowie die
Aufwendungen für Wartung/Support und Schulungen über
Rettungsdienstgebühren im bodengebundenen Rettungsdienst und in der
Luftrettung refinanziert.
Umsetzung: Termin: 22.11.2019 Erledigt: 22.11.2019 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.3 Ö: Einlegung der Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 17.05.2018 betreffend Maßnahmen gegen die Lärmimmissionen auf dem Brüsseler Platz Vorlage: 2003/2018 Beschlusstext:
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt,
Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom 17.05.2018 (Az: 13
K 5410/15) einzulegen und gleichzeitig weiterhin intensiv Maßnahmen zu
ergreifen, um einen Ausgleich zwischen den Interessen der Anwohner des Brüsseler
Platzes und der Nutzungsmöglichkeit des öffentlichen Raumes zu schaffen.
Umsetzung: Termin: 10.10.2019 Erledigt: 23.09.2019 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.2 Ö: Zusammenarbeit im Bereich der elektronischen Langzeitarchivierung „Digital Preservation Solution“ (DiPS.kommunal) hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Bergisch-Gladbach Vorlage: 1592/2018 Beschlusstext:
Der
AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der
Rat der Stadt Köln stimmt dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
mit der Stadt Bergisch-Gladbach über die Nutzung der elektronischen
Langzeitarchivierung „Digital Preservation Solution“ (DiPS.kommunal) zu.
Umsetzung: Termin: 09.10.2019
Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 1.1 Ö: Europäische Charta der Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene Vorlage: 1865/2018 Beschlusstext:
Der
AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der
Rat hebt seinen Beschluss zur Lenkungsgruppe vom 13.10.2011 auf.
Das Amt für Gleichstellung unterrichtet den
AVR und den Rat regelmäßig über den Fortgang.
Umsetzung: Termin: 09.10.2019 Erledigt: 05.09.2019 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.3 Ö: Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lindenthal zum Schuljahr 2019/20 bei gleichzeitiger auslaufender Schließung der Elsa-Brändström-Realschule und der Ernst-Simons-Realschule Vorlage: 2627/2018 Beschlusstext: Umsetzung: Termin: 05.12.2019 Erledigt: 31.10.2019 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.4 Ö: Ablösung des AVA-Programmsystems Arriba Vorlage: 2062/2018 Beschlusstext:
Der Bedarf an
einem Ersatz des aktuell genutzten AVA-Programmsystems Arriba und einer
Datenmigration beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung und beim Amt für
Verkehrsmanagement wird anerkannt.
Auf eine
Wiedervorlage bei Vergabe wird verzichtet.
Umsetzung: Termin: 09.10.2019 Erledigt: 09.09.2019 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) Realisierung: Schlusszeichnung bei VIII wurde angefordert |
TOP 10.6 Ö: "Null Toleranz für Raser" - Ordnungsbehördliche Maßnahmen gegen die Raserszene im Kölner Stadtgebiet - Maßnahmenpaket III - Stärkung und Ausbau der Verkehrssicherheit in den Stadtbezirken Vorlage: 0021/2018 Beschlusstext:
MdR Dr. Krupp bezieht sich auf
die der Vorlage beigefügte Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes. Laut der
Stellungnahme sei der Bedarf von drei Zugfahrzeugen nicht erkennbar. Ferner
wird darum gebeten, vor der Beschaffung eine qualifizierte Kalkulation
inklusive der Folgekosten vorzunehmen; entsprechend ändere sich dann die
Kostenschätzung. Er bittet die Verwaltung hierzu um kurze Rückmeldung bzw.
Auskunft.
Herr Stadtdirektor Dr. Keller
teilt mit, dass man diesbezüglich noch mit dem Rechnungsprüfungsamt im
Austausch stehe. Daher werde unter Punkt 1 der Vorlage auch aufgeführt, dass
die Bedarfsanerkennung hinsichtlich der Zugfahrzeuge vorbehaltlich der erneuten
Bedarfsanerkennung durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgen soll. Sollte man
hier nicht zu einer einvernehmlichen Sichtweise gelangen, wovon er aktuell
nicht ausgehe, komme man mit dieser Angelegenheit noch einmal in den Ausschuss
zurück.
Nach einer inhaltlichen
Diskussion über die Vorlage bittet der Vorsitzende die Verwaltung, im nächsten
Jahr einen Erfahrungsbericht über die Einsatzorte usw. vorzulegen.
Anschließend stimmt der Ausschuss
über die Vorlage ab:
Beschluss:
Der AVR empfehlt dem Rat, wie folgt zu
beschließen:
Der Rat beschließt:
- Der Bedarf in Höhe von 2.969.050,- Euro (brutto) für die Umsetzung
des Maßnahmenpaketes III zur Stärkung und zum Ausbau der
Verkehrssicherheit in den Stadtbezirken Kölns wird anerkannt.
Hinsichtlich
der Zugfahrzeuge erfolgt die Bedarfsanerkennung vorbehaltlich der erneuten
Bedarfsanerkennung durch das Rechnungsprüfungsamt.
- Zur Finanzierung der Investitionskosten beschließt der Rat die
außerplanmäßige Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe
von 1.957.250,- Euro gemäß § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2018 im
Teilfinanzplan 0205 – Verkehrsüberwachung, Teilplanzeile 9, Auszahlungen
für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen, bei der Finanzstelle
3200-0205-0-0200, Semistationäre Anlagen. Die Deckung erfolgt durch
entsprechend geringere Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201
– Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8,
Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6601-1201-0-6610
Straßenbauliche Maßnahmen Schul-/Kitabauten in Höhe von 657.250,- Euro,
bei Finanzstelle 6601-1201-1-1049 Rheinboulevard Sanierung. DzBr-Malakoff
in Höhe von 500.000,- Euro, bei
Finanzstelle 6601-1201-3-8103 Gewerbegebiet Marsdorf, Gewerbep.
Horbell in Höhe von 400.000,- Euro
sowie bei Finanzstelle 6601-1201-0-1002 Platzgestaltung in Höhe von
400.000,- Euro, da sich die Umsetzung der Maßnahmen zeitlich verzögert.
Entsprechende Kassenmittel sind im Rahmen der Hpl.-Aufstellung für die
Jahre 2019ff. zu berücksichtigen.
Die übrigen 750.000 Euro stehen im Teilfinanzplan 0205 –
Verkehrsüberwachung bei der Finanzstelle 3200-0205-0-0200, Semistationäre
Anlagen, im Hj. 2018 als Kassenmittel zur Verfügung.
- Darüber hinaus beschließt der Rat die Freigabe der Kassenmittel in
Höhe von 750.000 Euro bei der Finanzstelle 3200-0205-0-0200,
Semistationäre Anlagen im Haushaltsjahr 2018.
Umsetzung: Termin: 31.01.2020
Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) - Wiedervorlage Sachstandsbericht |
TOP 10.8 Ö: Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (SteB); Abwassergebührensatzung 2019 Vorlage: 3214/2018 Beschlusstext:
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie
folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln
- nimmt
die Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2019 (Anlage 2) zur Kenntnis.
- stimmt
gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung
der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie für
die Entsorgung von Schmutzwassergruben –Abwassergebührensatzung – in der zu
diesem Beschluss beigefügten Fassung zu.
Umsetzung: Termin: 04.12.2019 Erledigt: 28.10.2019 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.1 Ö: Fortführung der Trägerschaft für die Regionalagentur Region Köln durch die Stadt Köln für den Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2021 Vorlage: 1616/2018 Beschlusstext:
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie
folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt, vorbehaltlich
einer Förderung durch das Land NRW, die Fortführung der „Regionalagentur Region
Köln“ unter der Trägerschaft der Stadt Köln für den Zeitraum 01.01.2019 -
31.12.2021.
Die Finanzierung erfolgt aus
Mitteln der ESF-kofinanzierten Landesarbeitspolitik sowie aus Eigenmitteln der
Stadt Köln sowie der beteiligten Kreise und der Stadt Leverkusen.
Im Hpl.-Entwurf 2019 und der ihm
beigefügten Mittelfristplanung sind im Teilergebnisplan 1501 – Wirtschaft und
Tourismus – die entsprechenden Erträge in den Teilplanzeilen 2 – Zuwendungen
und allg. Umlagen – und 6 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen – sowie die
Aufwendungen in den Teilplanzeilen 11 – Personalaufwendungen - , 13 –
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – und 16 – sonstigen ordentliche
Aufwendungen – veranschlagt.
Umsetzung: Termin: 09.10.2019 Erledigt: 25.06.2020 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.7 Ö: Großschadensereignis Einsturz Historisches Archiv hier; Verlängerung des Verzichts der Stadt Köln auf die Einrede der Verjährung gegenüber den Leih-, Vor- und Nachlassgebern des Historischen Archivs Vorlage: 3298/2018 Beschlusstext:
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt,
den gegenüber den Leih-, Vor- und Nachlassgebern des Historischen Archivs am
10.11.2016 erklärten Verjährungsverzicht bis Ende 2020 zu verlängern.
Umsetzung: Termin: 10.10.2019 Erledigt: 24.09.2019 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.8 Ö: Durchführung der Projekte ALVENI links und rechts vom Rhein zur Verbesserung der Lebenssituation von neuzugewanderten Unionsbürgern/-innen, darunter Eltern mit ihren Kindern im Vorschulalter bis zu 7 Jahren im Rahmen des EHAP (Europäischer Hilfsfond für die am stärksten benachteiligten Personen) Vorlage: 3568/2018 Beschlusstext:
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie
folgt zu beschließen:
Der Rat fasst folgende
Beschlüsse:
1.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung (Gesamtprojektkoordination/
Wahrnehmung der unmittelbaren projektbezogenen Verwaltungstätigkeiten) der
Projekte
- ALVENI links vom Rhein und
- ALVENI rechts vom Rhein
zur Verbesserung der Lebenssituation von besonders benachteiligten
neuzugewanderten Unionsbürgern/-innen, darunter Kinder im Vorschulalter bis zu
7 Jahren im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten
benachteiligten Personen (EHAP) unter dem Vorbehalt der Förderung des
Projektes aus EU-Mitteln (EHAP) sowie aus Mitteln des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales (BMAS) beauftragt. Die Laufzeit der beiden Projekte beginnt
zum 01.01.2019 und endet zum 31.12.2020.
Die Höhe des Projektvolumens beträgt für die Haushaltsjahre 2019/ 2020/ 2021
insgesamt 1.932.058,54 € (2019: 932.857,98 €/ 2020: 950.451,31 €/ 2021:
48.749,25 €).
2. Der Rat beschließt zur Finanzierung
des Eigenanteils der beiden Projekte in 2019 zahlungswirksamen Mehraufwand in
Höhe von 158.822,06 € im Teilergebnisplan 0504 - Freiwillige Soziale Leistungen
und Diversity, Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen, Teilplanzeile 13 -
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Teilplanzeile 15
-Transferaufwendungen sowie Teilplanzeile 16 - sonstige ordentliche
Aufwendungen. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen in Höhe von
40.738,73 € im Teilergebnisplan 0606 – Hilfen für junge Menschen und ihre
Familien, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen sowie in Höhe von 118.083,33
€ im Teilergebnisplan 0101 – Politische Gremien, Verwaltungsführung und
internationale Angelegenheiten, Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen. Der
übrige Mehraufwand in 2019 in Höhe von insgesamt 774.035,92 € wird im Wege der
unechten Deckung im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Soziale Leistungen und
Diversity durch zweckgebundene Mehrerträge von EHAP und BMAS in gleicher Höhe
im selben Teilergebnisplan, Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine
Umlagen zur Verfügung gestellt.
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für die
Umsetzung der Projekte in 2020 erforderlichen Aufwendungen in Höhe von
insgesamt 950.451,31 € sowie den voraussichtlichen Förderbetrag in Höhe von
insgesamt 787.188,50 € bei der Haushaltsplananmeldung 2020 im Teilergebnisplan
0504 - Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity zu berücksichtigen. Der
für die beiden Projekte in 2020 zu erbringende Eigenanteil beträgt 163.262,81 €
(Barmittel 40.430,98 €/ verbleibende Personalaufwendungen 121.831,83€). Die
Mittelzusetzungen bei der Haushaltsplananmeldung 2020 erhöhen das
gesamtstädtische Defizit.
4.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, den in
2021 zahlungswirksamen Mehraufwand in Höhe von 48.749,25 € im Teilergebnisplan
0504 - Freiwillige Soziale Leistungen, bei Teilplanzeile 11 -
Personalaufwendungen bei der Haushaltsplananmeldung 2020f. zu berücksichtigen.
Die Mittelzusetzungen erhöhen das gesamtstädtische Defizit im Haushaltsjahr
2021.
5.
Für die Projektkoordination der beiden Projekte
beschließt der Rat zum Stellenplan 2020 (vorbehaltlich der oben angeführten
Förderung) die befristete Verlängerung einer 0,75 Stelle in der Bewertung A 12 LBesG NRW sowie die befristete
Einrichtung einer 0,5 Stelle in der Bewertung E 11 TVöD bzw. A 12 LBesG NRW.
Für die unmittelbare projektbezogene Verwaltungstätigkeit beschließt der Rat
zum Stellenplan 2020 (vorbehaltlich der oben angeführten Förderung) die
befristete Einrichtung einer 1,0 Stelle in der Bewertung E 9a TVöD bzw. A 9
LBesG NRW.
Die Stellen werden für den Förderzeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 und
darüber hinaus bis zum 31.03.2021 für erforderliche Nacharbeiten befristet
eingerichtet. Für die vorzeitige Besetzung ab dem 01.01.2019 werden
verwaltungsinterne Verrechnungsstellen bereitgestellt.
Umsetzung: Termin: 10.10.2019
Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 10.2 Ö: Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe II am Standort Dellbrücker Mauspfad bei gleichzeitiger Auflösung des Teilstandorts Dellbrücker Mauspfad der Willy-Brandt-Gesamtschule Im Weidenbruch, Köln-Höhenhaus und Änderung der Aufnahmekapazität der Willy-Brandt-Gesamtschule auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2019/20 Vorlage: 3356/2018 Beschlusstext:
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
1. Der
Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)
die Errichtung der in allen Jahrgängen integrativen Gesamtschule am Standort
Dellbrücker Mauspfad 200 zum 01.08.2019 mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und
2 Zügen in der Sekundarstufe II. Die Schule startet mit den Jahrgangsstufen 5
bis 9 und baut die Sekundarstufe II ab 2021/22 jahrgangsweise auf.
2. Der
Rat beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln zu
Beschluss 1, gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) den
Teilstandort der Willy-Brandt-Gesamtschule, am Standort Dellbrücker-Mauspfad
200, 51069 Köln zum 31.07.2019 aufzuheben.
3. Der
Rat beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln zu
Beschluss 1, gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die
Willy-Brandt-Gesamtschule, Gesamtschule Im Weidenbruch 214, 51061 Köln
Höhenhaus, um 2 Züge in der Sekundarstufe I auf zukünftig 6 Züge Sekundarstufe
I, an dann nur noch einem Standort, zu reduzieren. Die Sekundarstufe II bleibt
mit 5 Zügen unverändert.
4. Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln
umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW zur
Genehmigung der Beschlusspunkte 1. und 3. zu stellen und den Beschluss gem.
Beschlusspunkt 2 anzuzeigen.
5. Der
Rat beschließt zum Stellenplan 2020 die Zusetzung einer zusätzlichen insgesamt
0,9 Stelle Schulsekretär/in in der EG 7 TVöD für die neu zu errichtenden
Gesamtschule Dellbrücker Mauspfad als bisheriger Teilstandort der
Willy-Brandt-Gesamtschule bei gleichzeitiger Berücksichtigung von nicht mehr
benötigten Stellenanteilen durch die Reduzierung der Zügigkeit bei der Willy-Brandt-Gesamtschule.
Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden
verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des
Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der
bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
6. Die
Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach gesicherter Finanzierung. Für die
hierfür not-wendigen Bau- bzw. ÖPP- und Einrichtungsmaßnahmen werden die in
diesem Zusammenhang erforderlichen Beschlüsse – unter Darstellung der haushaltsmäßigen
Auswirkungen – zu einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. Die Finanzierung der
Personal- und Büroarbeitsplatzkosten er-folgt im Teilergebnisplan 0301
Schulträgeraufgaben durch Einsparungen bei den Sachaufwendungen.
7.
Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses
wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen
Interesse angeordnet.
Umsetzung: Termin: 29.11.2019 Erledigt: 28.10.2019 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle (zur Zeit nur für AVR) |
TOP 8.3 Ö: Antrag der SPD-Fraktion betreffend "Der Deutzer Kirmes eine Zukunft geben – Verwaltung muss Ermessensspielräume zugunsten der Schausteller*innen und Gäste der Kirmes nutzen" Vorlage: AN/0376/2023 Beschlusstext:
Geänderter Beschluss:
Der Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales bittet die
Oberbürgermeisterin in Hinblick auf die Deutzer Kirmes, sich bei der
Landesregierung Nordrhein-Westfalen dafür einzusetzen, dass der sogenannte
Freizeitlärmerlass dahingehend angepasst wird, dass künftig Volksfeste in
angemessenem zeitlich und wirtschaftlich darstellbaren Umfang stattfinden
können.
Umsetzung: Termin: 27.09.2023 Erledigt: 12.04.2023 Ergebnis: Beschluss nicht umsetzbar Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: siehe Anmerkung von Hr. Schmaul! |
TOP 8.2 Ö: Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Grünen, CDU, Volt betreffend "Böllerverbotszone Silvester 2023/2024" Vorlage: AN/0364/2023 Beschlusstext:
Beschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt,
- eine Verbotszone für das Abbrennen von pyrotechnischen
Gegenständen der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk) (§ 22 Abs. 1 1. Spreng.V.)
mit ausschließlicher Knallwirkung (beispielsweise Silvesterknaller,
Böller; Feuerwerksraketen ausgenommen) linksrheinisch, innerhalb der Ringe
(einschließlich der Ringe) einzurichten.
- gemeinsam mit der Polizei ein Konzept zu erarbeiten, wie
dieses Verbot überwacht bzw.
eingehalten werden kann.
Umsetzung: Termin: 01.01.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 10.1 Ö: Teilnahme der Stadt Köln am Projekt „Kommunen gegen Extremismus“ Vorlage: 0607/2023 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen /
Vergabe / Internationales empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln bekräftigt den Beschluss des
Fachkreises Extremismusprävention (11.10.2022) und des Kriminalpräventiven
Rates Köln (17.11.2022) und stimmt der geplanten Teilnahme der Stadt Köln am
Projekt „Kommunen gegen Extremismus“ zu.
Umsetzung: Termin: 20.09.2023 Erledigt: 04.09.2023 Ergebnis: Beschluss nicht umsetzbar Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: Beschluss noch nicht umgesetzt, siehe 2856/2023. |
TOP 8.4 Ö: Antrag der Fraktionen: Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Die Linke, FDP und Volt betreffend "Übernahme von Auszubildenen mit Behinderung" Vorlage: AN/0552/2023 Beschlusstext:
Beschluss:
Die
Verwaltung soll prüfen, wie es gelingen kann, jungen Menschen mit Behinderung
oder Lernbeeinträchtigung im Geltungsbereich oder lediglich alternativ und
hilfsweise unter Anwendbarkeit des TVAöD auszubilden und diese bei bestandener
Ausbildung gemäß §16aTVAöD zu übernehmen. Weiterhin soll geprüft werden, wie
Auszubildende die zum*zur Fachpraktiker*in Büromanagement ebenfalls
vollumfänglich unter den Geltungsbereich des TVAöD aufgenommen werden können
und bei erfolgreich bestandener Ausbildung sinnvoll in den Dienststellen der
Stadtverwaltung oder anderen kommunalen Einrichtungen eingesetzt werden können.
Umsetzung: Termin: 01.01.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 8.3 Ö: Antrag der Fraktionen: Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend "Qualifizierung für Mitarbeiter*innen mit Bürger*innenkontakt" Vorlage: AN/0605/2023 Beschlusstext:
Beschluss:
1. Die Verwaltung möge bitte darstellen, in welcher Form
der Haushaltsbegleitbeschluss zum Qualifizierungsbereich
„Antidiskriminierung" umgesetzt wurde.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für ein
jährlich stattfindendes Antidiskriminierungstraining zu erarbeiten. Diese
Qualifizierungsmaßnahme soll für alle Funktionsgruppen, deren überwiegende
Tätigkeit im Kontakt mit Bürger*innen liegt, verpflichtend sein. Bei
Funktionsgruppen, die nur wenig Kontakt mit Bürger*innen aufweisen, soll die
Qualifizierung offensiv beworben werden.
3. Bei der Erarbeitung sollen zivilgesellschaftliche
Akteure, die sich mit dem Thema „Diskriminierung" beschäftigen, beteiligt
werden. Dabei soll sich die Qualifizierung konkret auf den Arbeitskontext der
Mitarbeitenden beziehen und Ansätze für ein diversitätsbewusstes Handeln
aufzeigen.
4. Das Qualifizierungskonzept soll dem AVR und dem
Integrationsrat bis zum 31.10.2023 als Mitteilung vorgelegt werden.
5. Nach einer erfolgreichen Umsetzung des Qualifizierungskonzeptes
soll das Konzept weiteren Kommunen zur Verfügung gestellt werden.
Umsetzung: Termin: 31.10.2023
Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 10.3 Ö: Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik - Öffnung aller Ämter Vorlage: 1284/2023 Beschlusstext:
Beschluss:
Alternative:
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen /
Vergabe / Internationales nimmt die Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft
Seniorenpolitik aus ihrer Sitzung am 17.03.2023,
TOP 2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis und bittet die Verwaltung
um schriftliche Stellungnahme.
Umsetzung: Termin: 01.03.2024
Aufgabe: Beschlusskontrolle |