TOP 4.2 Ö: 'Integrationsbudget' - Verteilung der Finanzmittel in 2022 Vorlage: 3815/2021 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Rat beschließt für das Jahr 2022 die in
der Anlage dargestellte Verteilung des „Integrationsbudget“ in einer Gesamthöhe
von 671.055 Euro brutto für das Haushaltsjahr 2022.
Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 671.055
Euro brutto wurden im Haushaltsplan 2022 ff. im Teilergebnisplan 0504 –
Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, bei Teilplanzeile 15 –
Transferaufwendungen veranschlagt und stehen zur Verfügung.
Zusätzlich wird ein Anteil von 200.000 Euro
in der Bewirtschaftung von der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in die
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umgebucht und
dort entsprechend bereitgestellt.
Umsetzung: Termin: 20.03.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 2.3.1 Ö: Jugendhilfeplanung in der Kindertagesbetreuung 2022/23 als Grundlage für die Beantragung von Landeszuschüssen nach § 24 KiBiz (Kinderbildungsgesetz) Vorlage: 4374/2021 Beschlusstext:
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt…
1.
die Beantragung und Finanzierung der in der
Sachdarstellung dargelegten Jugendhilfeplanung der Kindertagesbetreuung im
Kindergartenjahr 2022/23 als Grundlage für die Beantragung der Landeszuschüsse
für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum 15.03.2022 nach § 24 KiBiz. In Abstimmung mit den Trägern
der freien Jugendhilfe werden im Kindergartenjahr 2022/23 für unter 3-jährige
Kinder 11.136 und für über 3-jährige Kinder 32.507 mit öffentlichen Mitteln
geförderte Plätze in Kindertageseinrichtungen vorgehalten. Zudem sollen
Landesfördermittel für 4.207 Plätze in der Kindertagespflege beantragt werden
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich möglicher bedarfsgerechter Veränderung bis
zur Landesmeldung am 15.03.2022.
2.
die Beantragung und Finanzierung der in der
Sachdarstellung dargelegten insgesamt 1.039 Praktikumsplätze in 549
Kindertagesstätten. Hintergrund: Mit Inkrafttreten der KiBiz-Novelle ab Kindergartenjahr
2020/21 müssen die vom Land gewährten Zuschüsse für Praktikumsplätze von Auszubildenden
in Kindertagesstätten zum 15.3. für das dann folgende Kindergartenjahr
beantragt werden.
Umsetzung: Termin: 12.03.2023 Erledigt: 16.01.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: Die Jugendhilfeplanung der Kindertagesbetreuung wird jedes Jahr fortgeführt. Die neue Planung für das Kindergartenjahr 2023/24 wurde mit Session-Nr. 4215/2022 beschlossen. |
TOP 4.3 Ö: Honorarordnung für die Familienberatung und den Schulpsychologischen Dienst der Stadt Köln Vorlage: 3095/2021 Beschlusstext:
Der Rat
beschließt die Einrichtung einer Honorarordnung für 5110 in der als Anlage 1
dieser Vorlage beigefügten Fassung und zugleich die damit verbundene Anhebung
der Honorare der für 5110 tätigen Lehrkräfte mit Wirkung zum 01.01.2022.
Die
erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von rund 12.000 Euro für 2022 ff stehen im Teilergebnisplan 0605-
Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst in Teilplanzeile 13,
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der
Haushaltssatzung 2022.
Umsetzung: Termin: 20.03.2023 Erledigt: 19.01.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: Für Rückfragen gerne über die Dienststellenleitung von 5110. |
TOP 4.1 Ö: Weiterentwicklung des Programms „Lebenswerte Veedel – bürger*innen- und sozialraumorientierte Zusammenarbeit in Köln“ Vorlage: 4270/2021 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Rat nimmt das
Handbuch „Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln“ zur Kenntnis und
beschließt dieses als neue Handlungsgrundlage für eine Einwohner*innen- und
sozialraumorientierte Zusammenarbeit der Verwaltung mit den Trägern der
Sozialraumkoordination im Rahmen des gleichlautenden Programms.
Umsetzung: Termin: 20.03.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 5.2.1 Ö: Antrag aus Sportausschuss vom 27.01.2022: "Inklusive Skaterparks" Umsetzung: Termin: 20.03.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 4.2 Ö: Weiterführung des Projektes „Plan27“ – Zugehende Hilfe für junge Menschen mit psychischen Problemen bis 27 Jahre zur Überleitung ins Regelsystem und Entwicklung einer beruflichen Perspektive Vorlage: 4440/2021 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Rat beschließt die
Weiterführung des bisher mit kommunalen Mitteln bis zum 30.04.2022 geförderten
Projektes „Plan27“ um weitere zwei Jahre bis zum 30.04.2024.
Gefördert werden sollen:
a) bei dem Träger „Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ)
Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V.“ im linksrheinischen Norden Kölns wie
bisher eine halbe Vollzeitstelle.
b) bei dem Träger „Der Sommerberg AWO
Betriebsgesellschaft mbH“, im rechtsrheinischen Kölns wie bisher eine ganze
Vollzeitstelle.
c) bei dem Träger „Alexianer Köln GmbH“ im
linksrheinischen Süden Kölns wie bisher eine halbe Vollzeitstelle. Zusätzlich
soll der Träger für die Koordination des Verbunds der drei Träger eine
Förderung für eine weitere drittel Vollzeitstelle erhalten.
Seitens des Jobcenter Kölns
liegt eine Zusage bezüglich einer zukünftigen Förderungsbeteiligung auf Basis
des § 16h SGB II (Bundesmittel) vor. Der auf die Verwaltung entfallende Anteil
zur Finanzierung reduziert sich dadurch von einer Vollfinanzierung auf eine
Anteilsfinanzierung in Höhe von 35 Prozent.
Dem entsprechend ist die
rechtskreisübergreifende Förderung zu folgenden Anteilen vorgesehen:
Durch
das Jobcenter Köln 65
Prozent
durch
das Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren (Amt 50) 25 Prozent
durch
das Amt für Kinder,
Jugend und Familie (Amt 51) 10 Prozent
Umsetzung: Termin: 20.03.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 4.1 Ö: Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ hier: Projektverlängerung Vorlage: 4418/2021 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt:
1.
Die
Verwaltung wird mit der Fortsetzung der Teilnahme an der Landesinitiative
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sowie der Durchführung von Maßnahmen
entsprechend des Konzeptes zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative unter
dem Vorbehalt der Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) und
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) bis zum 30.06.2023
beauftragt. Die Fortsetzung des Projektes über den 30.06.2022 hinaus steht
unter dem Vorbehalt einer positiven Bescheidung durch die Bezirksregierung
Arnsberg.
2. Der Rat beschließt in Folge der fortgesetzten
Teilnahme am Landesprogramm die Aufteilung des weitestgehend ungeänderten
Gesamtprojektvolumens in Höhe von 2.956.360 Euro inklusive eines
städtischen Eigenanteils von 591.272 Euro (20 Prozent) auf die Jahre 2022 und 2023 wie folgt:
- Für das
Haushaltsjahr 2022 entstehen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe von
insgesamt 1.389.354,79 Euro. Im Haushaltsplan 2022 stehen Aufwandsermächtigungen
im Teilplan 0504, Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity,
Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe von 561.578 Euro für
dieses Projekt zur Verfügung. Der verbleibende Bedarf wird im gleichen
Teilplan per unechter Deckung aus der Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine
Umlagen, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, bedarfsgerecht
bereitgestellt.
- Für das
Haushaltsjahr 2023 entstehen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe von
insgesamt 742.377,39 Euro.
Dezernat OB wird im Haushaltsplanaufstellungsprozess 2023ff innerhalb des
dann zugewiesenen Budgets die entsprechenden Mittel im Teilplan 0504, Freiwillige Soziale
Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, ggf.
durch Umschichtungen oder bedarfsgerecht per unechter Deckung aus der Teilplanzeile 02, Zuwendungen
und allgemeine Umlagen,
vorsehen.
Begründung der Dringlichkeit
Die Umsetzung der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und
Arbeit“ soll auf der Grundlage der geänderten Förderregularien durch das
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW fortgesetzt werden. Ein
entsprechender Förderantrag wurde bereits im Dezember 2021 bei der
Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Eine Entscheidung des Rates im März 2022
ist zwingend erforderlich, damit die Fortsetzung von Maßnahmen im Rahmen der
Initiative nahtlos erfolgen kann und die beteiligten Träger die notwendige
Planungssicherheit für ihre Arbeit haben.
Umsetzung: Termin: 20.03.2023 Erledigt: 14.02.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 2.3.1 Ö: Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII - Qualifizierung und Fortbildung von Tagespflegepersonen Vorlage: 0276/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss –Ausschuss für Kinder, Jugend und
Familie- beschließt die Gewährung von Zuschüssen in Höhe von 400.285,71 Euro
aus dem Teilergebnisplan 0603 –Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 15
(Transferaufwendungen), Haushaltsjahr 2022 für die Zeit vom 01.01.2022 –
31.12.2022.
Gemäß den Anträgen der freien Träger verteilen sich die
Mittel wie folgt:
PEV – Familienbildung (Qualifizierung/ Fortbildung) 110.000,00 Euro
Malteser Hilfsdienst e.V. (1. Hilfe-Kurse) 10.500,00
Euro
Familien Forum Deutz Mülheim (Qualifizierung/ Fortbildung) 84.425,71 Euro
Evangelische Familienbildungsstätte (Qualifizierung/
Fortbildung) 97.000,00 Euro
Freies Bildungswerk Rheinland (Qualifizierung/
Fortbildung) 71.200,00 Euro
PME Familienservice (Fortbildung) 20.160,00
Euro
Kontaktstelle Kindertagespflege (Fachtag
Kindertagespflege) 7.000,00 Euro
Gesamt: 400.285,71
Euro
Umsetzung: Termin: 20.03.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 4.2 Ö: ‚Identität stärken - natürliche Mehrsprachigkeit fördern!‘ Vorlage: 1017/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln begrüßt das vom
Integrationsrat vorgelegte Positionspapier „Identität stärken - natürliche
Mehrsprachigkeit fördern!“ als Grundlage für den Umgang mit Mehrsprachigkeit in
der Stadt.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Erkenntnisse aus dem
Positionspapier aufzugreifen und die Vorteile der natürlichen Mehrsprachigkeit
in allen Bereichen Wert zu schätzen und zu nutzen (z.B. Förderung der
natürlichen Bi- und Multilingualität im Kitabereich, in der Jugendarbeit, in
Bürgerämtern, Ausländeramt etc.).
Umsetzung: Termin: 22.04.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 2.3.1 Ö: Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/23 Vorlage: 1771/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt:
a) Die in Abstimmungsgesprächen zwischen der
Verwaltung und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im AK 80
Kindertagesbetreuung ausgewählten folgenden fünf Kindertageseinrichtungen neu
zur Landesförderung als Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/23 anzumelden:
- Städtische Kindertageseinrichtung Kastanienweg, Kastanienweg
30 im Stadtteil Urbach, Träger: Stadt Köln; Amt für Kinder, Jugend und
Familie
- Städtische Kindertageseinrichtung Viehtrift, Viehtrift
5 im Stadtteil Lind, Träger: Träger: Stadt Köln; Amt für Kinder, Jugend
und Familie
- Kita „Hartenfelsweg“, Hartenfelsweg 12 im
Stadtteil Lindweiler, Träger: Soziales Zentrum Lino-Club e.V.
- Kita „Kleine Riesen“, Kalker Hauptstraße 42 im
Stadtteil Kalk, Träger: AWO Köln e.V. (Inbetriebnahme 1.2.2022) mit
insgesamt 2 Verbundpartnern. Verbundpartner sind:
§
Kita „Gummersbacher“, Gummersbacherstraße 165
(AWO; Inbetriebnahme 1.8.2022)
§
Kita „Düxer LVR Pänz 2“, Gießenerstraße 19a
(AWO)
- Weltkinder Kita „Corkstraße“, Corkstraße 25 im
Stadtteil Kalk, Träger: ISS Mehrsprachige Kita gGmbH
b) Das folgende bestehende
Verbundfamilienzentrum mit einem zusätzlichen Kontingent zu versehen:
- Katholisches Familienzentrum DeutzPoll, Lorenzstraße
5-7 im Stadtteil Deutz, Träger: Kirchengemeinde St. Heribert mit insgesamt
fünf Verbundpartnern. Verbundpartner sind:
§ Katholische
Kita Alexianer Pänz, Rolshover Kirchweg 12
§ Katholische Kita
St. Joseph, Poller Hauptstr. 26b
§ SKM Familienzentrum
Poll, Am Rolshover Hof 12
§ FamilienForum
Köln Deutz Mülheim, An St. Urban 2
§ Haus Nikolaus
Begegnungsstätte der Alexianer Köln GmbH, Rolshover Kirchweg 121
Mit den fünf neuen Familienzentren werden
seitens des Landes im Kindergartenjahr 2022/23 insgesamt 159 Familienzentren in
Köln gefördert.
Umsetzung: Termin: 20.03.2023 Erledigt: 20.01.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: Mit dem Beschluss wurden 5 neue Familienzentren gefördert und an ein bestehendes Familienzentrum im Verbund ein weiteres Kontingent vergeben. Die neuen Familienzentren haben ihre Arbeit bereits aufgenommen. |
TOP 4.1 Ö: Abriss von vier Sozialhäusern und Neubau von zwei Gebäuden zur öffentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosigkeit bedrohter Personen in konventioneller Bauweise sowie Abriss einer Kindertagesstätte und Neubau einer Kindertagesstätte in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a - 53c in 50939 Köln-Klettenberg (Planungsbeschluss) Vorlage: 0348/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den Rückbau
der vier Bestands-Sozialhäuser sowie der Bestands-Kindertagesstätte auf dem
städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a – 53c in 50939 Köln-Klettenberg,
Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstück 539, aufzunehmen.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Planungen für die
Errichtung von zwei neuen Gebäuden in konventioneller Bauweise für die
öffentlich rechtliche Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosigkeit
bedrohter Personen, sowie einer neuen 6-zügigen Kindertagesstätte auf selbigem
Flurstück vorzunehmen. Sämtliche Gebäude werden im energetischen
Passivhausstandard geplant und ausgeführt.
Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen
Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 auf Basis der HOAI –
Gebührenordnung - zu beauftragen sowie die vorab notwendigen Gutachten (Statik,
Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Verkehr etc.) einzuholen.
Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Vorplanungen des
Rückbaus der vier Bestands-Sozialhäuser betragen rund 37.000 Euro brutto.
Die Planungskosten für die Vorplanungen des Rückbaus der
Bestands-Kindertagesstätte betragen voraussichtlich 5.000 Euro brutto.
Die voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau der
Unterkünfte für die Leistungsphasen 1-3 HOAI betragen 608.000 Euro brutto, die
entsprechenden Kosten für den Neubau der Kindertageseinrichtung werden auf rund
230.000 Euro brutto prognostiziert.
Gleichzeitig werden die investiven Mittel für die Planung
der neuen Unterkünfte in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan 1004 -
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen
für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5210 – Neubau Geisbergstr.
47-53, freigegeben.
Die investiven Mittel für die Planung der neuen Kita in
entsprechender Höhe werden im Teilfinanzplan 0603 – Kindertagesbetreuung,
Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle
5620-0603-3-1010 – Kita Geisbergstr. 47-53, freigegeben.
Umsetzung: Termin: 22.04.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 4.5 Ö: Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“ Vorlage: 2904/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt
entsprechend der gesetzlichen Verankerung im Teilhabe- und Integrationsgesetz
Nordrhein-Westfalen
1.
die
weitere Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM)
ab dem 01.01.2023 mit den Förderbausteinen
(1)
Betrieb eines strategischen Kommunalen
Integrationsmanagements und
(2)
Durchführung eines rechtskreisübergreifenden,
individuellen Case Managements
unter dem Vorbehalt des Eingangs des Bewilligungsbescheides der
Bezirksregierung Arnsberg (Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder,
Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW (MKJFGFI).
2.
die
Finanzierung des Vorhabens vorbehaltlich
des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 wie dargestellt::
·
Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr
2023 in Höhe von 1.373.575,00€ werden im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige
Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es fallen insgesamt Aufwendungen in
der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 343.475,00€, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von
952.000,00€ und in der Teilplanzeile 16-Sonstige
ordentliche Aufwendungen in Höhe von 78.100,00€ an. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag in
der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von
1.118.100,00€ zu rechnen. Die den Ertrag
übersteigenden Aufwände in Höhe von 255.475,00€ werden mit einem Anteil von
73.475,00€ (Personalkosten) und einem Anteil von 182.000,00€ (Sachkosten) aus
dem Stellenbudget des Dezernates OB bzw. innerhalb des Budgets des Teilplans
0504- Freiwillige Sozialleistungen und Diversity kompensiert. .
·
Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr
2024 in Höhe von1.454.000,00€ werden im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige
Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es fallen insgesamt Aufwendungen in
der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 423.900,00€, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von 952.000,00€
und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche
Aufwendungen in Höhe von 78.100,00€ an.
Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag in der Teilplanzeile
02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 1.118.100,00€ zu rechnen. Die den Ertrag übersteigenden Aufwände in Höhe
von 335.900,00€ werden mit einem Anteil von 153.900,00€ (Personalkosten) und
einem Anteil von 182.000,00€ (Sachkosten) aus dem Stellenbudget des Dezernates
OB bzw. innerhalb des Budgets des Teilplans 0504-Freiwillige Sozialleistungen
und Diversity kompensiert.
Umsetzung: Termin: 22.08.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 2.3.1 Ö: Anwendung des § 55 Abs. 2, Satz 2 KiBiz für das Kitajahr 2023/24 Vorlage: 3542/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Im Rahmen des
neuen KiBiz, gültig seit 01.08.2020, gilt gemäß § 55 Absatz 2 Satz 2 die
Zweckbindung für Plätze, die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitionsprogramme
geschaffen wurden, als erfüllt, wenn im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung
entschieden wird, dass sie vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt
werden.
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Stadt Köln diese Regelung wie in den
Kitajahren 2020/21, 2021/22 und 2022/23 auch für das Kindergartenjahr 2023/24
in ihrem Jugendamtsbezirk grundsätzlich anwendet.
Umsetzung: Termin: 22.04.2023 Erledigt: 23.02.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: Der Beschluss wird bereits umgesetzt und eingehende Anträge entsprechend geprüft. |
TOP 4.2 Ö: Rahmenvertrag über die Lieferung von Spielgeräten, Ersatzteilen und Zubehör Vorlage: 2252/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Der Rat erkennt den Bedarf eines Abrufvertrages mit einem
voraussichtlichen Gesamtauftragsvolumen von 5.400.000,00 Euro für drei Jahre ab
Mai 2023 bis April 2026 zur Beschaffung von Spielgeräten, Ersatzteilen und
Zubehör für das Amt Kinder, Jugend und Familie, der Kinder-und
Jugendpädagogischen Einrichtung, das Amt für Wohnungswesen und das Amt für
Landschaftspflege und Grünflächen an und beauftragt die Verwaltung, ein
Vergabeverfahren durchzuführen.
Umsetzung: Termin: 22.08.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 4.3 Ö: Durchführung des EhAP Plus Projektes INKA - In Köln Ankommen - Ein Projekt zur Integration von neuzugewanderten EU-Bürger*innen und deren Kinder unter 18 Jahren Vorlage: 2964/2022 Beschlusstext:
Der Rat der Stadt Köln
beschließt vorbehaltlich des positiven Bewilligungsbescheides (ein
entsprechender Antrag wurde am 22.08.2022 fristrecht gestellt) durch den
Fördermittelgeber
1. die Durchführung (Projektleitung sowie projektbezogene
finanztechnische Verwaltungstätigkeiten) des Projektes
INKA – In Köln Ankommen - ein
Projekt zur Integration von neuzugewanderten EU-Bürger*innen und deren Kinder
unter 18 Jahren
im Rahmen des ESF
Plus-Programmes „ EhAP Plus – Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung
der am stärksten benachteiligten Personen“
für den beantragten Projektzeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2026.
Die Durchführung des
Projektes erfolgt unter dem Vorbehalt der anteiligen Förderung
des Projektes aus EU-Mitteln (EhAP Plus) sowie aus Mitteln des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
2. die Finanzierung des Vorhabens mit einem kalkulierten und beantragten
Projektvolumen in Höhe von 1.996.333,54 € (01.10.2022 bis 30.09.2026) wie
folgt:
o Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von
124.770,83€ werden im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und
Diversity finanziert. Es fallen insgesamt Aufwendungen in der Teilplanzeile
11-Personalaufwendungen in Höhe von 23.816,04€, in der Teilplanzeile
15-Transferaufwendungen in Höhe von 96.906,06€ und in der Teilplanzeile
16-Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 4.048,73€ an. Darüber hinaus
ist mit einem voraussichtlichen Ertrag aus Fördermitteln in der Teilplanzeile
02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 118.532,28€ zu rechnen. Diese
Erträge werden zur Finanzierung herangezogen.
Der zu erbringende Eigenanteil und somit der den Ertrag übersteigende Aufwand
in Höhe von 6.238,55€ erfolgt durch die Bereitstellung von vorhandenem
Personal.
o
Die erforderlichen
Mittel für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 in Höhe von 998.166,76€
(2023/2024 je: 499.083,38€) werden im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige
Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es fallen insgesamt Aufwendungen in
der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 190.582,30€ (2023/2024je:
95.264,15€), in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von
775.248,64€ (2023/2024 je: 387.624,32€) und in der Teilplanzeile 16-Sonstige
ordentliche Aufwendungen in Höhe von 32.389,82€ (2023/2024 je: 16.194,91€) an.
Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag aus Fördermitteln in der
Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 948.258,38€ (2023/2024
je: 474.129,19€) zu rechnen. Diese Erträge werden zur Finanzierung
herangezogen.
Der zu erbringende Eigenanteil und somit der den Ertrag übersteigende Aufwand
in Höhe von 49.908,38€ (2023/2024 je: 24.954,19€) erfolgt durch die
Bereitstellung von vorhandenem Personal.
In den Haushaltsjahren
2025 und 2026 werden voraussichtlich insgesamt 873.395,94€ benötigt.
Fördermittel stehen voraussichtlich in Höhe von 829.726,11€ zur Verfügung. Das
Dezernat OB wird im Rahmen des Hauhaltplanaufstellungsverfahrens 2025ff.
innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die dafür erforderlichen Mittel, ggf.
durch Umschichtungen, vorsehen.
Umsetzung: Termin: 22.08.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |
TOP 5.2.2 Ö: Präventionsmaßnahme gegen die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Vorlage: AN/1283/2022 Beschlusstext:
Beschluss:
Die Verwaltung
wird beauftragt,
1.
unter
Berücksichtigung der Bundeskampagne als Präventionsmaßnahme gegen die
Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen
jeweils eine Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne für Kinder und
Jugendliche und insbesondere eine für Eltern zu entwickeln und diese dauerhaft
zu etablieren,
2.
alle verfügbaren städtischen Medien zur Bewerbung
und Durchführung dieser Kampagne einzusetzen und dabei mit geeigneten Akteuren
zu kooperieren (Kölnbäder GmbH, KVB etc.),
3.
zur Unterstützung und Umsetzung der Beschlüsse 1
bis 2 sich von den auf diesem Bereich spezialisierten freien Trägern beraten
lassen und mit diesen eng zusammenzuarbeiten,
4.
sofern der Entwurf und die Durchführung der
Kampagne zweckmäßigerweise von einem in diesem Bereich spezialisierten freien
Träger durchgeführt werden könnte, diesen vorrangig mit den Beschlüssen 1 bis 2
zu beauftragen und diesem dafür die benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen.
5. zeitnah
eine Stellungnahme zum weiteren Vorgehen in der nächsten regulären Sitzung des
Jugendhilfeausschusses darzulegen
Umsetzung: Termin: 22.04.2023 Erledigt: 24.02.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt Aufgabe: Beschlusskontrolle Realisierung: Neben der Bundeskampagne gegen die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen „Schieb den Gedanken nicht weg “ versucht die Landesanstalt für Medien NRW unter dem Motto „Freiheit zulassen und Recht schützen“ für Risiken beim medialen Austausch von Nacktbildern Kinder, Jugendliche und Erwachsenen zu sensibilisieren und zur Rechtslage aufzuklären. Materialien zur Kampagne können kostenfrei über die Website der Landesmedienanstalt abgerufen werden. Schwerpunkt ist hier pädagogisches Material für Unterricht und Jugendarbeit, so dass anzuraten ist, insbesondere die Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung zur Verbreitung in Jugendzentren und Jugendtreffs, das Sportamt zur Bewerbung der Kampagne in den Sportvereinen, sowie die Kölner Schulen einzubeziehen. In den operativen Diensten der Bezirksjugendämtern und den dortigen Wartebereichen kann Informationsmaterial verbreitet werden. Eine Anfrage an die Landesmedienanstalt zur Bestellung größerer Mengen von entsprechendem Material wurde gestellt. Bezugnehmend auf die Anfrage zu aktuellen Entwicklungen in der Umsetzung der Bundeskampagne liegen bisher leider noch keine Rückmeldungen aus dem Bundesministerium vor. |
TOP 5.2.1 Ö: Sicherstellung des Kinderwohls bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der Ausländerbehörde Vorlage: AN/1295/2022 Beschlusstext:
Der Jugendhilfeausschluss
beschließt analog dem Beschluss aus dem Integrationsrat:
Beschluss aus dem
Integrationsrat:
1.
Wir begrüßen den Einsatz der Oberbürgermeisterin
und der Ausländerbehörde bei der Landesregierung, dass diese im Wege eines „Vorgriffserlasses“
die Kölner Ausländerbehörde in die Lage versetzt, die von der Bundesregierung
geplanten Reformen im Ausländerrecht in größtmöglichem Rahmen umzusetzen. Somit
verbessert sich für viele Kinder und Jugendliche die Perspektive auf eine sichere
Zukunft in Köln.
2.
Die Verwaltung erarbeitet bis 31.12.2022 Maßgaben
zur Ermittlung und Sicherstellung des Kindeswohls bei Entscheidung zu
aufenthaltsbeendenden Maßnahmen. Es wird empfohlen den Runden Tisch für
Flüchtlingsfragen zu Rate zu ziehen. Hierbei sind neben gesetzlichen Vorgaben
auch die Selbstverpflichtungen der Stadt Köln u.a. aus der Eigenschaft als
„Kinderfreundliche Kommune“ und Stadt Köln als „Sicherer Hafen“ zu
berücksichtigen. Im Zuge der Maßgaben-Ermittlung soll u.a. geprüft werden, ob bei
Abschiebungen, von denen Minderjährige betroffen sind, obligatorisch das
Jugendamt mit seiner Fach- und Sachkenntnis hinzugezogen werden und eine
individuelle Stellungnahme abgewartet werden kann. Hierbei sind außerdem
Aspekte der Bildungschancen zu berücksichtigen.
3.
Zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme
und der Möglichkeit der Ausreisepflichtigen, selbst zur Wahrung ihrer Rechte
beizutragen und einschlägige Sachverhalte vorzubringen, sind bei Eröffnung der
Ausreisepflicht auf die Ausländerrechtliche Beratungskommission (ABK), die
Härtefallkommission des Landes und die Beratungsstellen für Geflüchtete
hinzuweisen. Außerdem wird bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen empfohlen, die
ABK aktiv zu beteiligen, wenn minderjährige Personen betroffen sind.
4.
Der Integrationsrat empfiehlt diesen geänderten
Beschluss (o.g. Punkte 1-3) den nachfolgenden Gremien: Dem Ausschuss
Jugendhilfe und Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe /
Internationales.
Umsetzung: Termin: 22.04.2023 Aufgabe: Beschlusskontrolle |