Sitzung 25.01.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 4.2 Ö: 'Integrationsbudget' - Verteilung der Finanzmittel in 2022

Vorlage:  3815/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Rat beschließt für das Jahr 2022 die in der Anlage dargestellte Verteilung des „Integrationsbudget“ in einer Gesamthöhe von 671.055 Euro brutto für das Haushaltsjahr 2022.

Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 671.055 Euro brutto wurden im Haushaltsplan 2022 ff. im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, bei Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagt und stehen zur Verfügung.

Zusätzlich wird ein Anteil von 200.000 Euro in der Bewirtschaftung von der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umgebucht und dort entsprechend bereitgestellt.

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 20.03.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 25.01.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 2.3.1 Ö: Jugendhilfeplanung in der Kindertagesbetreuung 2022/23 als Grundlage für die Beantragung von Landeszuschüssen nach § 24 KiBiz (Kinderbildungsgesetz)

Vorlage:  4374/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt…

 

1.      die Beantragung und Finanzierung der in der Sachdarstellung dargelegten Jugendhilfeplanung der Kindertagesbetreuung im Kindergartenjahr 2022/23 als Grundlage für die Beantragung der Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum 15.03.2022 nach      § 24 KiBiz. In Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendhilfe werden im Kindergartenjahr 2022/23 für unter 3-jährige Kinder 11.136 und für über 3-jährige Kinder 32.507 mit öffentlichen Mitteln geförderte Plätze in Kindertageseinrichtungen vorgehalten. Zudem sollen Landesfördermittel für 4.207 Plätze in der Kindertagespflege beantragt werden Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich möglicher bedarfsgerechter Veränderung bis zur Landesmeldung am 15.03.2022.

 

2.      die Beantragung und Finanzierung der in der Sachdarstellung dargelegten insgesamt 1.039 Praktikumsplätze in 549 Kindertagesstätten. Hintergrund: Mit Inkrafttreten der KiBiz-Novelle ab Kindergartenjahr 2020/21 müssen die vom Land gewährten Zuschüsse für Praktikumsplätze von Auszubildenden in Kindertagesstätten zum 15.3. für das dann folgende Kindergartenjahr beantragt werden.

 

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 12.03.2023
Erledigt: 16.01.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung: Die Jugendhilfeplanung der Kindertagesbetreuung wird jedes Jahr fortgeführt. Die neue Planung für das Kindergartenjahr 2023/24 wurde mit Session-Nr. 4215/2022 beschlossen.

    Sitzung 25.01.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 4.3 Ö: Honorarordnung für die Familienberatung und den Schulpsychologischen Dienst der Stadt Köln

Vorlage:  3095/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Einrichtung einer Honorarordnung für 5110 in der als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügten Fassung und zugleich die damit verbundene Anhebung der Honorare der für 5110 tätigen Lehrkräfte mit Wirkung zum 01.01.2022.

 

Die erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von rund 12.000 Euro  für 2022 ff stehen im Teilergebnisplan 0605- Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.

 

Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022.

 

 

Umsetzung:

Termin: 20.03.2023
Erledigt: 19.01.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung: Für Rückfragen gerne über die Dienststellenleitung von 5110.

    Sitzung 25.01.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 4.1 Ö: Weiterentwicklung des Programms „Lebenswerte Veedel – bürger*innen- und sozialraumorientierte Zusammenarbeit in Köln“

Vorlage:  4270/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Rat nimmt das Handbuch „Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln“ zur Kenntnis und beschließt dieses als neue Handlungsgrundlage für eine Einwohner*innen- und sozialraumorientierte Zusammenarbeit der Verwaltung mit den Trägern der Sozialraumkoordination im Rahmen des gleichlautenden Programms.

 

 

Umsetzung:

Termin: 20.03.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 08.03.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 5.2.1 Ö: Antrag aus Sportausschuss vom 27.01.2022: "Inklusive Skaterparks"

Umsetzung:

Termin: 20.03.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 08.03.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 4.2 Ö: Weiterführung des Projektes „Plan27“ – Zugehende Hilfe für junge Menschen mit psychischen Problemen bis 27 Jahre zur Überleitung ins Regelsystem und Entwicklung einer beruflichen Perspektive

Vorlage:  4440/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Weiterführung des bisher mit kommunalen Mitteln bis zum 30.04.2022 geförderten Projektes „Plan27“ um weitere zwei Jahre bis zum 30.04.2024.

 

Gefördert werden sollen:

 

a)    bei dem Träger „Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ) Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V.“ im linksrheinischen Norden Kölns wie bisher eine halbe Vollzeitstelle.

b)    bei dem Träger „Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“, im rechtsrheinischen Kölns wie bisher eine ganze Vollzeitstelle.

c)    bei dem Träger „Alexianer Köln GmbH“ im linksrheinischen Süden Kölns wie bisher eine halbe Vollzeitstelle. Zusätzlich soll der Träger für die Koordination des Verbunds der drei Träger eine Förderung für eine weitere drittel Vollzeitstelle erhalten.

Seitens des Jobcenter Kölns liegt eine Zusage bezüglich einer zukünftigen Förderungsbeteiligung auf Basis des § 16h SGB II (Bundesmittel) vor. Der auf die Verwaltung entfallende Anteil zur Finanzierung reduziert sich dadurch von einer Vollfinanzierung auf eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 35 Prozent.

 

Dem entsprechend ist die rechtskreisübergreifende Förderung zu folgenden Anteilen vorgesehen:

Durch das Jobcenter Köln                                                                                 65 Prozent

durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren (Amt 50)                              25 Prozent

durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie (Amt 51)                                 10 Prozent

 

 

Umsetzung:

Termin: 20.03.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 08.03.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 4.1 Ö: Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“
hier: Projektverlängerung

Vorlage:  4418/2021

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt:

 

1.    Die Verwaltung wird mit der Fortsetzung der Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sowie der Durchführung von Maßnahmen entsprechend des Konzeptes zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative unter dem Vorbehalt der Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) bis zum 30.06.2023 beauftragt. Die Fortsetzung des Projektes über den 30.06.2022 hinaus steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bescheidung durch die Bezirksregierung Arnsberg.

2.    Der Rat beschließt in Folge der fortgesetzten Teilnahme am Landesprogramm die Aufteilung des weitestgehend ungeänderten Gesamtprojektvolumens in Höhe von 2.956.360 Euro inklusive eines städtischen Eigenanteils von 591.272 Euro (20 Prozent) auf die Jahre 2022 und 2023 wie folgt:

  • Für das Haushaltsjahr 2022 entstehen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.389.354,79 Euro. Im Haushaltsplan 2022 stehen Aufwandsermächtigungen im Teilplan 0504, Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe von 561.578 Euro für dieses Projekt zur Verfügung. Der verbleibende Bedarf wird im gleichen Teilplan per unechter Deckung aus der Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, bedarfsgerecht bereitgestellt.

  • Für das Haushaltsjahr 2023 entstehen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe von insgesamt 742.377,39 Euro. Dezernat OB wird im Haushaltsplanaufstellungsprozess 2023ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die entsprechenden Mittel im Teilplan 0504, Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, ggf. durch Umschichtungen oder bedarfsgerecht per unechter Deckung aus der Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, vorsehen.

 

 

Begründung der Dringlichkeit

Die Umsetzung der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ soll auf der Grundlage der geänderten Förderregularien durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW fortgesetzt werden. Ein entsprechender Förderantrag wurde bereits im Dezember 2021 bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Eine Entscheidung des Rates im März 2022 ist zwingend erforderlich, damit die Fortsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Initiative nahtlos erfolgen kann und die beteiligten Träger die notwendige Planungssicherheit für ihre Arbeit haben.

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 20.03.2023
Erledigt: 14.02.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 05.04.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 2.3.1 Ö: Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII - Qualifizierung und Fortbildung von Tagespflegepersonen

Vorlage:  0276/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss –Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie- beschließt die Gewährung von Zuschüssen in Höhe von 400.285,71 Euro aus dem Teilergebnisplan 0603 –Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen), Haushaltsjahr 2022 für die Zeit vom 01.01.2022 – 31.12.2022.

 

Gemäß den Anträgen der freien Träger verteilen sich die Mittel wie folgt:

 

PEV – Familienbildung (Qualifizierung/ Fortbildung)                                    110.000,00 Euro

Malteser Hilfsdienst e.V. (1. Hilfe-Kurse)                                                       10.500,00 Euro

Familien Forum Deutz Mülheim (Qualifizierung/ Fortbildung)                       84.425,71 Euro

Evangelische Familienbildungsstätte (Qualifizierung/ Fortbildung)                97.000,00 Euro

Freies Bildungswerk Rheinland (Qualifizierung/ Fortbildung)            71.200,00 Euro

PME Familienservice (Fortbildung)                                                                20.160,00 Euro

Kontaktstelle Kindertagespflege (Fachtag Kindertagespflege)                        7.000,00 Euro

 

Gesamt:                                                                                                         400.285,71 Euro

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 20.03.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 31.05.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 4.2 Ö: ‚Identität stärken - natürliche Mehrsprachigkeit fördern!‘

Vorlage:  1017/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln begrüßt das vom Integrationsrat vorgelegte Positionspapier „Identität stärken - natürliche Mehrsprachigkeit fördern!“ als Grundlage für den Umgang mit Mehrsprachigkeit in der Stadt.

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Erkenntnisse aus dem Positionspapier aufzugreifen und die Vorteile der natürlichen Mehrsprachigkeit in allen Bereichen Wert zu schätzen und zu nutzen (z.B. Förderung der natürlichen Bi- und Multilingualität im Kitabereich, in der Jugendarbeit, in Bürgerämtern, Ausländeramt etc.).

 

 

Umsetzung:

Termin: 22.04.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 31.05.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 2.3.1 Ö: Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/23

Vorlage:  1771/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

a)     Die in Abstimmungsgesprächen zwischen der Verwaltung und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im AK 80 Kindertagesbetreuung ausgewählten folgenden fünf Kindertageseinrichtungen neu zur Landesförderung als Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/23 anzumelden:

  1. Städtische Kindertageseinrichtung Kastanienweg, Kastanienweg 30 im Stadtteil Urbach, Träger: Stadt Köln; Amt für Kinder, Jugend und Familie
  2. Städtische Kindertageseinrichtung Viehtrift, Viehtrift 5 im Stadtteil Lind, Träger: Träger: Stadt Köln; Amt für Kinder, Jugend und Familie
  3. Kita „Hartenfelsweg“, Hartenfelsweg 12 im Stadtteil Lindweiler, Träger: Soziales Zentrum Lino-Club e.V.
  4. Kita „Kleine Riesen“, Kalker Hauptstraße 42 im Stadtteil Kalk, Träger: AWO Köln e.V. (Inbetriebnahme 1.2.2022) mit insgesamt 2 Verbundpartnern. Verbundpartner sind:

§  Kita „Gummersbacher“, Gummersbacherstraße 165 (AWO; Inbetriebnahme 1.8.2022)

§  Kita „Düxer LVR Pänz 2“, Gießenerstraße 19a (AWO)

  1. Weltkinder Kita „Corkstraße“, Corkstraße 25 im Stadtteil Kalk, Träger: ISS Mehrsprachige Kita gGmbH

 

b)     Das folgende bestehende Verbundfamilienzentrum mit einem zusätzlichen Kontingent zu versehen:

  1. Katholisches Familienzentrum DeutzPoll, Lorenzstraße 5-7 im Stadtteil Deutz, Träger: Kirchengemeinde St. Heribert mit insgesamt fünf Verbundpartnern. Verbundpartner sind:

§  Katholische Kita Alexianer Pänz, Rolshover Kirchweg 12

§  Katholische Kita St. Joseph, Poller Hauptstr. 26b

§  SKM Familienzentrum Poll, Am Rolshover Hof 12

§  FamilienForum Köln Deutz Mülheim, An St. Urban 2

§  Haus Nikolaus Begegnungsstätte der Alexianer Köln GmbH, Rolshover Kirchweg 121

 

Mit den fünf neuen Familienzentren werden seitens des Landes im Kindergartenjahr 2022/23 insgesamt 159 Familienzentren in Köln gefördert.

 

 

Umsetzung:

Termin: 20.03.2023
Erledigt: 20.01.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung: Mit dem Beschluss wurden 5 neue Familienzentren gefördert und an ein bestehendes Familienzentrum im Verbund ein weiteres Kontingent vergeben. Die neuen Familienzentren haben ihre Arbeit bereits aufgenommen.

    Sitzung 31.05.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 4.1 Ö: Abriss von vier Sozialhäusern und Neubau von zwei Gebäuden zur öffentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosigkeit bedrohter Personen in konventioneller Bauweise sowie Abriss einer Kindertagesstätte und Neubau einer Kindertagesstätte in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a - 53c in 50939 Köln-Klettenberg (Planungsbeschluss)

Vorlage:  0348/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den Rückbau der vier Bestands-Sozialhäuser sowie der Bestands-Kindertagesstätte auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a – 53c in 50939 Köln-Klettenberg, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstück 539, aufzunehmen.

 

Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Planungen für die Errichtung von zwei neuen Gebäuden in konventioneller Bauweise für die öffentlich rechtliche Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosigkeit bedrohter Personen, sowie einer neuen 6-zügigen Kindertagesstätte auf selbigem Flurstück vorzunehmen. Sämtliche Gebäude werden im energetischen Passivhausstandard geplant und ausgeführt.

 

Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 auf Basis der HOAI – Gebührenordnung - zu beauftragen sowie die vorab notwendigen Gutachten (Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Verkehr etc.) einzuholen.

Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Vorplanungen des Rückbaus der vier Bestands-Sozialhäuser betragen rund 37.000 Euro brutto.

Die Planungskosten für die Vorplanungen des Rückbaus der Bestands-Kindertagesstätte betragen voraussichtlich 5.000 Euro brutto.

 

Die voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau der Unterkünfte für die Leistungsphasen 1-3 HOAI betragen 608.000 Euro brutto, die entsprechenden Kosten für den Neubau der Kindertageseinrichtung werden auf rund 230.000 Euro brutto prognostiziert.

 

Gleichzeitig werden die investiven Mittel für die Planung der neuen Unterkünfte in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5210 – Neubau Geisbergstr. 47-53, freigegeben.

 

Die investiven Mittel für die Planung der neuen Kita in entsprechender Höhe werden im Teilfinanzplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-0603-3-1010 – Kita Geisbergstr. 47-53, freigegeben.

 

 

Umsetzung:

Termin: 22.04.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 29.11.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 4.5 Ö: Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“

Vorlage:  2904/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt entsprechend der gesetzlichen Verankerung im Teilhabe- und Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen

1.    die weitere Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) ab dem 01.01.2023 mit den Förderbausteinen

(1)   Betrieb eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements und

(2)   Durchführung eines rechtskreisübergreifenden, individuellen Case Managements


unter dem Vorbehalt des Eingangs des Bewilligungsbescheides der Bezirksregierung Arnsberg (Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW (MKJFGFI).

 

2.           die Finanzierung des Vorhabens  vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 wie dargestellt::

·         Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 1.373.575,00€ werden im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es fallen insgesamt Aufwendungen in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 343.475,00€, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von 952.000,00€ und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 78.100,00€ an. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 1.118.100,00€ zu rechnen. Die den Ertrag übersteigenden Aufwände in Höhe von 255.475,00€ werden mit einem Anteil von 73.475,00€ (Personalkosten) und einem Anteil von 182.000,00€ (Sachkosten) aus dem Stellenbudget des Dezernates OB bzw. innerhalb des Budgets des Teilplans 0504- Freiwillige Sozialleistungen und Diversity kompensiert. .

·         Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von1.454.000,00€ werden im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es fallen insgesamt Aufwendungen in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 423.900,00€, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von 952.000,00€ und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 78.100,00€ an. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 1.118.100,00€ zu rechnen. Die den Ertrag übersteigenden Aufwände in Höhe von 335.900,00€ werden mit einem Anteil von 153.900,00€ (Personalkosten) und einem Anteil von 182.000,00€ (Sachkosten) aus dem Stellenbudget des Dezernates OB bzw. innerhalb des Budgets des Teilplans 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity kompensiert.

 

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 22.08.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 29.11.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 2.3.1 Ö: Anwendung des § 55 Abs. 2, Satz 2 KiBiz für das Kitajahr 2023/24

Vorlage:  3542/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Im Rahmen des neuen KiBiz, gültig seit 01.08.2020, gilt gemäß § 55 Absatz 2 Satz 2 die Zweckbindung für Plätze, die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden, als erfüllt, wenn im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung entschieden wird, dass sie vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt werden.

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Stadt Köln diese Regelung wie in den Kitajahren 2020/21, 2021/22 und 2022/23 auch für das Kindergartenjahr 2023/24 in ihrem Jugendamtsbezirk grundsätzlich anwendet.

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 22.04.2023
Erledigt: 23.02.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung: Der Beschluss wird bereits umgesetzt und eingehende Anträge entsprechend geprüft.

    Sitzung 29.11.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 4.2 Ö: Rahmenvertrag über die Lieferung von Spielgeräten, Ersatzteilen und Zubehör

Vorlage:  2252/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

Der Rat erkennt den Bedarf eines Abrufvertrages mit einem voraussichtlichen Gesamtauftragsvolumen von 5.400.000,00 Euro für drei Jahre ab Mai 2023 bis April 2026 zur Beschaffung von Spielgeräten, Ersatzteilen und Zubehör für das Amt Kinder, Jugend und Familie, der Kinder-und Jugendpädagogischen Einrichtung, das Amt für Wohnungswesen und das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen an und beauftragt die Verwaltung, ein Vergabeverfahren durchzuführen.

 

 

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 22.08.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 29.11.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 4.3 Ö: Durchführung des EhAP Plus Projektes INKA - In Köln Ankommen - Ein Projekt zur Integration von neuzugewanderten EU-Bürger*innen und deren Kinder unter 18 Jahren

Vorlage:  2964/2022

Beschlusstext:

 Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt vorbehaltlich des positiven Bewilligungsbescheides (ein entsprechender Antrag wurde am 22.08.2022 fristrecht gestellt) durch den Fördermittelgeber

 

1.    die Durchführung (Projektleitung sowie projektbezogene finanztechnische Verwaltungstätigkeiten) des Projektes

INKA – In Köln Ankommen - ein Projekt zur Integration von neuzugewanderten EU-Bürger*innen und deren Kinder unter 18 Jahren

im Rahmen des ESF Plus-Programmes „ EhAP Plus – Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen“

für den beantragten Projektzeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2026.

Die Durchführung des Projektes erfolgt unter dem Vorbehalt der anteiligen Förderung des Projektes aus EU-Mitteln (EhAP Plus) sowie aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

 

2.    die Finanzierung des Vorhabens mit einem kalkulierten und beantragten Projektvolumen in Höhe von 1.996.333,54 € (01.10.2022 bis 30.09.2026) wie folgt:

o   Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 124.770,83€ werden im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es fallen insgesamt Aufwendungen in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 23.816,04€, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von 96.906,06€ und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 4.048,73€ an. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag aus Fördermitteln in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 118.532,28€ zu rechnen. Diese Erträge werden zur Finanzierung herangezogen.
Der zu erbringende Eigenanteil und somit der den Ertrag übersteigende Aufwand in Höhe von 6.238,55€ erfolgt durch die Bereitstellung von vorhandenem Personal.

o   Die erforderlichen Mittel für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 in Höhe von 998.166,76€ (2023/2024 je: 499.083,38€) werden im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es fallen insgesamt Aufwendungen in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 190.582,30€ (2023/2024je: 95.264,15€), in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von 775.248,64€ (2023/2024 je: 387.624,32€) und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 32.389,82€ (2023/2024 je: 16.194,91€) an. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag aus Fördermitteln in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 948.258,38€ (2023/2024 je: 474.129,19€) zu rechnen. Diese Erträge werden zur Finanzierung herangezogen.
Der zu erbringende Eigenanteil und somit der den Ertrag übersteigende Aufwand in Höhe von 49.908,38€ (2023/2024 je: 24.954,19€) erfolgt durch die Bereitstellung von vorhandenem Personal.

In den Haushaltsjahren 2025 und 2026 werden voraussichtlich insgesamt 873.395,94€ benötigt. Fördermittel stehen voraussichtlich in Höhe von 829.726,11€ zur Verfügung. Das Dezernat OB wird im Rahmen des Hauhaltplanaufstellungsverfahrens 2025ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die dafür erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

 

 

Umsetzung:

Termin: 22.08.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle

    Sitzung 30.08.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 5.2.2 Ö: Präventionsmaßnahme gegen die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Vorlage:  AN/1283/2022

Beschlusstext:

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

1.    unter Berücksichtigung der Bundeskampagne als Präventionsmaßnahme gegen die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen jeweils eine Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne für Kinder und Jugendliche und insbesondere eine für Eltern zu entwickeln und diese dauerhaft zu etablieren,

 

2.    alle verfügbaren städtischen Medien zur Bewerbung und Durchführung dieser Kampagne einzusetzen und dabei mit geeigneten Akteuren zu kooperieren (Kölnbäder GmbH, KVB etc.),

 

3.    zur Unterstützung und Umsetzung der Beschlüsse 1 bis 2 sich von den auf diesem Bereich spezialisierten freien Trägern beraten lassen und mit diesen eng zusammenzuarbeiten,

 

4.    sofern der Entwurf und die Durchführung der Kampagne zweckmäßigerweise von einem in diesem Bereich spezialisierten freien Träger durchgeführt werden könnte, diesen vorrangig mit den Beschlüssen 1 bis 2 zu beauftragen und diesem dafür die benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen.

 

5.    zeitnah eine Stellungnahme zum weiteren Vorgehen in der nächsten regulären Sitzung des Jugendhilfeausschusses darzulegen

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsetzung:

Termin: 22.04.2023
Erledigt: 24.02.2023 Ergebnis: Beschluss umgesetzt

Aufgabe: Beschlusskontrolle

Realisierung: Neben der Bundeskampagne gegen die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen „Schieb den Gedanken nicht weg “ versucht die Landesanstalt für Medien NRW unter dem Motto „Freiheit zulassen und Recht schützen“ für Risiken beim medialen Austausch von Nacktbildern Kinder, Jugendliche und Erwachsenen zu sensibilisieren und zur Rechtslage aufzuklären.
Materialien zur Kampagne können kostenfrei über die Website der Landesmedienanstalt abgerufen werden. Schwerpunkt ist hier pädagogisches Material für Unterricht und Jugendarbeit, so dass anzuraten ist, insbesondere die Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung zur Verbreitung in Jugendzentren und Jugendtreffs, das Sportamt zur Bewerbung der Kampagne in den Sportvereinen, sowie die Kölner Schulen einzubeziehen.
In den operativen Diensten der Bezirksjugendämtern und den dortigen Wartebereichen kann Informationsmaterial verbreitet werden. Eine Anfrage an die Landesmedienanstalt zur Bestellung größerer Mengen von entsprechendem Material wurde gestellt.
Bezugnehmend auf die Anfrage zu aktuellen Entwicklungen in der Umsetzung der Bundeskampagne liegen bisher leider noch keine Rückmeldungen aus dem Bundesministerium vor.

    Sitzung 30.08.2022 Jugendhilfeausschuss

TOP 5.2.1 Ö: Sicherstellung des Kinderwohls bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der Ausländerbehörde

Vorlage:  AN/1295/2022

Beschlusstext:

Der Jugendhilfeausschluss beschließt analog dem Beschluss aus dem Integrationsrat:

 

Beschluss aus dem Integrationsrat:

1.    Wir begrüßen den Einsatz der Oberbürgermeisterin und der Ausländerbehörde bei der Landesregierung, dass diese im Wege eines „Vorgriffserlasses“ die Kölner Ausländerbehörde in die Lage versetzt, die von der Bundesregierung geplanten Reformen im Ausländerrecht in größtmöglichem Rahmen umzusetzen. Somit verbessert sich für viele Kinder und Jugendliche die Perspektive auf eine sichere Zukunft in Köln.

 

2.    Die Verwaltung erarbeitet bis 31.12.2022 Maßgaben zur Ermittlung und Sicherstellung des Kindeswohls bei Entscheidung zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen. Es wird empfohlen den Runden Tisch für Flüchtlingsfragen zu Rate zu ziehen. Hierbei sind neben gesetzlichen Vorgaben auch die Selbstverpflichtungen der Stadt Köln u.a. aus der Eigenschaft als „Kinderfreundliche Kommune“ und Stadt Köln als „Sicherer Hafen“ zu berücksichtigen. Im Zuge der Maßgaben-Ermittlung soll u.a. geprüft werden, ob bei Abschiebungen, von denen Minderjährige betroffen sind, obligatorisch das Jugendamt mit seiner Fach- und Sachkenntnis hinzugezogen werden und eine individuelle Stellungnahme abgewartet werden kann. Hierbei sind außerdem Aspekte der Bildungschancen zu berücksichtigen.

 

3.    Zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme und der Möglichkeit der Ausreisepflichtigen, selbst zur Wahrung ihrer Rechte beizutragen und einschlägige Sachverhalte vorzubringen, sind bei Eröffnung der Ausreisepflicht auf die Ausländerrechtliche Beratungskommission (ABK), die Härtefallkommission des Landes und die Beratungsstellen für Geflüchtete hinzuweisen. Außerdem wird bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen empfohlen, die ABK aktiv zu beteiligen, wenn minderjährige Personen betroffen sind.

 

4.    Der Integrationsrat empfiehlt diesen geänderten Beschluss (o.g. Punkte 1-3) den nachfolgenden Gremien: Dem Ausschuss Jugendhilfe und Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales.

Umsetzung:

Termin: 22.04.2023

Aufgabe: Beschlusskontrolle