Sitzung: 24.03.2011 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 4959/2010
Beschluss:
Die Stadt Köln verzichtet grundsätzlich auf die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes gemäß § 36 a des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.