RM Richter dankt für die Vorlage. Er empfiehlt, die Vorlage ohne Votum in
die weitere Beratungsfolge zu geben, verbunden mit der Maßgabe, nachfolgende
Formulierung als neuen Punkt 5 in den Beschlussvorschlag mit aufzunehmen:
5. Die Verwaltung
wird nach Möglichkeit im Einzelfall mit dem jeweiligen Veranstalter prüfen, ob
die Eintrittskarten gleichzeitig als Ticket für den öffentlichen
Personennahverkehr gelten.
Es schließt sich zu diesem Änderungswunsch eine kurze Diskussion mit
Wortbeiträgen von RM Kron, RM Uckermann, RM Breite und Herrn Meyer an.
Anschließend besteht interfraktionell Einvernehmen darüber, die Vorlage
in der so geänderten Form ohne Votum in die weiteren Beratungen zu geben.
Beschluss:
1. Der Sportausschuss
nimmt den Veranstaltungsplan 2011 für die Sport- und Erholungsanlage Fühlinger
See zur Kenntnis.
2. Der Sportausschuss
begrüßt die Durchführung von Sportveranstaltungen auf der Sport- und
Erholungsanlage Fühlinger See, sofern sie satzungskonform und genehmigungsfähig
umgesetzt werden.
3. Der Sportausschuss
stimmt zu, dass darüber hinaus maximal 5 Musikveranstaltungen pro Jahr, davon
eine Mehrtagesveranstaltung am Fühlinger See, durchgeführt werden können,
sofern sie satzungskonform und genehmigungsfähig umgesetzt werden.
Die
Veranstaltungsliste ist dem Sportausschuss, dem Ausschuss Umwelt und Grün, der Bezirksvertretung
Nippes sowie der Bezirksvertretung Chorweiler zur Kenntnis zu geben.
4. Die
zukünftige Nutzung des Freibades Fühlinger See wird in der 5. Satzung zur
Änderung der Satzung betreffend die Benutzung der Erholungsanlage Fühlinger See
( §§ 1 und 8) parallel geregelt.
5. Die Verwaltung wird nach Möglichkeit im
Einzelfall mit dem jeweiligen Veranstalter prüfen, ob die Eintrittskarten
gleichzeitig als Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr gelten.
Abstimmungsergebnis:
Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.