Beschluss: geändert beschlossen

Beschlüsse zu Punkt 10.8: Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz

 

I. Beschluss über den ersten Teil des Änderungsantrages der SPD-Fraktion:

 

Der Beschlussvorschlag wird am Ende der Ziffer 1 wie folgt ergänzt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Kosten für die Sanierung der Bühnen bei voller Funktionalität auf 240 Mio. Euro zu reduzieren. Die kritische Hinterfragung von Standards (Ausstattung, Technik, Oberflächen, u. ä) muss zur Kostenreduzierung beitragen. Zudem soll die Honorierung der Planerleistung mit Obergrenzen und Prämierung von Einsparungen ermöglicht werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der Fraktion pro Köln, den Stimmen der Ratsmitglieder Klaus Hoffmann (Freie Wähler Köln) und Thor-Geir Zimmermann (Deine Freunde) sowie mit der Stimme des Oberbürgermeisters abgelehnt.

 

 

 

II. Beschluss über den letzten Satz des Änderungsantrages der SPD-Fraktion:

 

Der Beschlussvorschlag wird am Ende der Ziffer 1 wie folgt ergänzt:

 

Das gesamte Sanierungsvorhaben wird durch ein externes Baukosten-Controlling mit periodischer Berichterstattung an den Unterausschuss Opernquartier und den Rechnungsprüfungsausschuss begleitet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

III. Beschluss über Buchstabe a) des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die

    Grünen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

a)         die Gesamtbruttokosten (Kostengruppen 200 – 700) für die Realisierung der
Variante 6.0 auf 253 Mio Euro zu limitieren,

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke.Köln zugestimmt.

 

 

 

IV. Anmerkung und Beschluss zu Buchstabe b) des Änderungsantrages der Fraktion

     Bündnis 90/Die Grünen:

 

Der Text stimmt in etwa mit dem Beschluss zu Ziffer II überein. Eine erneute Beschlussfassung ist daher entbehrlich.

 

Gemäß Antrag von Ratsmitglied Klipper verständigt sich der Rat jedoch darauf, dass eine Berichterstattung außer im Unterausschuss Opernquartier und im Rechnungsprüfungsausschuss ebenfalls im Finanzausschuss stattfinden soll.

 

 

 

V. Beschluss über Buchstabe c) des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die

    Grünen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

c)     für die Planung und Realisierung der Sanierung und Optimierung des Orchesterproberaums Stolberger Straße (Kostenschätzung 2,3 Mio Euro) sowie des Produktionszentrums Oskar-Jäger-Straße (Kostenschätzung 9 Mio Euro) die Kosten deutlich zu reduzieren. Zu diesem Zweck sind Kooperationen mit Dritten zwecks Erzielung von Synergien und Kosteneinsparungen zu forcieren und Ergebnisse bis Ende April 2011 den zuständigen Ausschüssen vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

VI. Gesamtabstimmung über die so geänderte Verwaltungsvorlage:

 

1.      Der Rat nimmt die Ergebnisse seiner Prüfaufträge aus dem Beschluss vom 7.10.2010, mit dem er die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln mit der Planung des Projekts „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz“ beauftragt hat, zur Kenntnis. Aufgrund dieser Ergebnisse bleibt Grundlage der Planung die Variante V 6 (jetzt 6.0) der Machbarkeitsstudie von theapro München einschließlich Kinderoper und einschließlich Sanierung der Opernterrassen mit Kleiner Bühne, deren Bruttogesamtbaukosten (Kostengruppen 200 – 700) auf 253.000.000 Euro geschätzt werden. Das gesamte Sanierungsvorhaben wird durch ein externes Baukosten-Controlling mit periodischer Berichterstattung an den Unterausschuss Opernquartier, den Rechnungsprüfungsausschuss und den Finanzausschuss begleitet.

 

2.      Die Entwurfsplanung einschließlich der geprüften Kostenberechnung ist dem Rat zur Beschlussfassung über die Realisierung (Baubeschluss) vorzulegen.

 

3.      Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln mit Vertreterinnen und Vertretern der freien Szene erste Gespräche über eine Mitnutzung der sanierten Bühnen geführt hat. Er beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln, in Abstimmung mit der freien Szene konkrete Vorschläge für eine solche Mitnutzung zu erarbeiten und dem Rat zu gegebener Zeit zum Beschluss vorzulegen.

 

Außerdem wird die Verwaltung beauftragt,

 

a)   die Gesamtbruttokosten (Kostengruppen 200 – 700) für die Realisierung der
Variante 6.0 auf 253 Mio Euro zu limitieren,

 

b)   entfällt

 

c)   für die Planung und Realisierung der Sanierung und Optimierung des Orchesterproberaums Stolberger Straße (Kostenschätzung 2,3 Mio Euro) sowie des Produktionszentrums Oskar-Jäger-Straße (Kostenschätzung 9 Mio Euro) die Kosten deutlich zu reduzieren. Zu diesem Zweck sind Kooperationen mit Dritten zwecks Erzielung von Synergien und Kosteneinsparungen zu forcieren und Ergebnisse bis Ende April 2011 den zuständigen Ausschüssen vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke.Köln sowie bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion zugestimmt.

 

 

 

Beschlüsse zu Punkt 10.9: Interim der Bühnen Köln 2010 bis 2015

 

I. Beschluss über den ersten Teil des Änderungsantrages der SPD-Fraktion:

 

Der Beschlussvorschlag wird am Ende der Ziffer 1 wie folgt ergänzt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, mit dem sich diese Interimskosten von 41,1 Mio. Euro um 15% reduzieren lassen. Innerhalb dieses reduzierten Budgets sind die Bühnen frei, Spielorte, ggf. zur gemeinsamen Nutzung, anzumieten. Das zur Verfügung gestellte Budget wird von den Bühnen eigenverantwortlich verwaltet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der Fraktion pro Köln, den Stimmen der Ratsmitglieder Klaus Hoffmann (Freie Wähler Köln) und Thor-Geir Zimmermann (Deine Freunde) sowie mit der Stimme des Oberbürgermeisters abgelehnt.

 

 

 

II. Beschluss über den letzten Satz des Änderungsantrages der SPD-Fraktion:

 

Der Beschlussvorschlag wird am Ende der Ziffer 1 wie folgt ergänzt:

 

Zur Zielerreichung wird ein Finanzcontrolling installiert, das beim geschäftsführenden Direktor der Bühnen angesiedelt ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

III. Beschluss über den 1. Spiegelstriches des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis

     90/Die Grünen:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung,

 

§         den „Musical Dome“ als bedingt repertoirefähige Spielstätte anzumieten,

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke.Köln sowie bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion zugestimmt.

 

 

 

IV. Beschluss über den 2. Spiegelstriches des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis

     90/Die Grünen:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung,

 

§         in den weiteren Verhandlungen unter Beachtung der Maßgaben aus dem Ratsauftrag vom 07.10.2010 zur Kostensenkung für das Interim Einsparpotenziale bei allen Interimspielstätten über die Höhe des Mietzinses, der Nebenkosten und den Anmietungszeitraum zu generieren,

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

V. Beschluss über den 3. Spiegelstriches des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis

     90/Die Grünen:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung,

 

§         ein Nutzungs- und Finanzierungskonzept für das Interim von Oper und Schauspiel bis zur Ratssitzung am 07.04.2011 vorzulegen,

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

VI. Beschluss über den 4. Spiegelstriches des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis

     90/Die Grünen:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung,

 

§         die haushaltsmäßigen Auswirkungen des Interim für die Haushaltsjahre 2011 bis 2014, Wirtschaftsplan 2010/2011 sowie eine Mittelfristplanung bis einschließlich der Spielzeit 2014/2015 in Abstimmung mit der Betriebsleitung der Bühnen bis zur Sitzung des Betriebsausschusses Bühnen am 22.03.2011 und des Rates am 07.04.2011 vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

VII. Beschluss über den letzten Satz des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis

      90/Die Grünen:

 

Die Ziffern 5, 6 und 7 des Beschlussvorschlags der Verwaltung entfallen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

VIII. Gesamtabstimmung über die so geänderte Verwaltungsvorlage:

 

1.      Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse seines die Kosten der Interimsunterbringung der Bühnen betreffenden Prüfauftrages an die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln zur Kenntnis. Auftragsgegenstand war gemäß Beschluss des Rates vom 07.10.2010, die seitens der Verwaltung prognostizierten Kosten für die Interimsunterbringung der Bühnen in Höhe von rund 41,1 Mio. Euro deutlich zu reduzieren. Zur Zielerreichung wird ein Finanzcontrolling installiert, das beim geschäftsführenden Direktor der Bühnen angesiedelt ist.

 

2.      Der Rat der Stadt Köln nimmt zur Kenntnis, dass sich Einsparpotenziale für Kosten des Interims im Bereich der Oper Köln über die Höhe des Mietzinses für eine Ersatzspielstätte und den Zeitraum ihrer Anmietung generieren lassen; finanzwirtschaftliche Gestaltungsspielräume ergeben sich in nur geringem Umfang aus den laufenden Kosten des Interimsspielbetriebs. Der Rat der Stadt Köln erwartet dennoch, dass im Interim sparsam gewirtschaftet wird.

 

3.      Der Rat der Stadt Köln erkennt an, dass sich aus Sicht der Opernintendanz das Konzept „Oper unterwegs“ in der bis 2015 verlängerten Interimszeit nicht fortsetzen lässt; Besucherbindung und eine qualitätvolle künstlerisch-inhaltliche Arbeit machen für die Zeit der Sanierung des Opernhauses am Offenbachplatz eine repertoirefähige Ersatzspielstätte erforderlich.

 

In diesem Sinne entscheidet sich der Rat für die Nutzung einer repertoirefähigen Interimsspielstätte. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die unter Nummer 4 genannten Kosten ausschließlich auf Einrichtungs- und laufende Kosten der Anmietung der Interimsspielstätten beziehen.

 

4.a)

Der Rat der Stadt Köln beschließt die Anmietung des „Musical Dome“, Köln-Innenstadt als bedingt repertoirefähige Spielstätte für eine Nutzungsdauer von 40 Monaten; die Spielstätte wird umbenannt in „Oper am Dom“. Miete, Investitionskostenumlage und Nebenkosten betragen laut rechtsverbindlichem Angebot vom 16.02.2011 10.760.000 Euro. Der Rat erwartet, dass der Eigentümer des „Musical Dome“ die seitens der Bühnenleitung geforderten Baumaßnahmen in Höhe von geschätzten 1,75 Mio. Euro (Platzangebot von 1.400 Sitzplätzen, Einbau Orchestergraben, akustische Verbesserungen, Schaffung weiterer Backstageflächen) bis März 2012 durchführt. Der Übergabetermin für die „Oper am Dom“ ist für den 01.03.2012 vorzusehen. Der Rat ermächtigt die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln, im Rahmen des vorgelegten Kostenplanes die entsprechenden Verträge abzuschließen.

 

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich unter diesen Voraussetzungen für die Interimsunterbringung der Bühnen Köln Gesamtkosten von 40.312.768 Euro verteilt auf fünf Jahre Interim ergeben.

 

Somit wird in dieser Variante die Erwartung des Rates, die ursprünglich prognostizierten Interimskosten der Bühnen Köln in Höhe von rund 41,1 Mio. Euro zu reduzieren, mit einem Betrag von 787.000 Euro erfüllt.

 

Der Rat nimmt nachstehend aufgeführte Standortbewertung zur Kenntnis:

 

+          Der „Musical Dome“ hat sich als Veranstaltungsstätte im Zentrum der Stadt etabliert und bewährt. Die technischen Abläufe sind bekannt – ein Vorteil, wie die Erfahrungen aus der Konzeptumsetzung „Oper unterwegs“ zeigen.

 

+          Der „Musical Dome“ liegt direkt an der Rheinuferpromenade in direkter Nachbarschaft zum Hauptbahnhof. Ein zentralerer Ort für ein Opernhaus ist in Köln nicht vorstellbar. Die Oper liegt auch während der Sanierungsphase des Opernhauses am Offenbachplatz noch immer im Herzen der Stadt.

 

+          Der „Musical Dome“ steht der Oper Köln bereits in 2012 als bedingt repertoirefähige Spielstätte zur Verfügung; für die in 2012 vorgesehene Produktion „Tosca“ eingegangene vertragliche Verpflichtungen des Opernintendanten lassen sich planmäßig erfüllen.

 

+          Der Betreiber des „Musical Dome“ wird der Oper Köln kostenfrei voraussichtlich vier große Werbeflächen an den Seitenflächen des „Musical Dome“ zur Verfügung stellen (Zielgruppe: 280.000 Besucher/innen und Reisende des Kölner Hauptbahnhofs). Rund 1.000 Züge passieren täglich den „Musical Dome“.

 

+          PKW-Stellplätze stehen in der Tiefgarage des „Musical Dome“ (Am Alten Ufer 2) zur Verfügung. Die Parkgebühren sind mit dem Betreiber verhandelbar; ein „Operntarif“ ist grundsätzlich vorstellbar. Zusätzlich bieten die Parkhäuser rund um den Hauptbahnhof und den Dom ausreichend Parkmöglichkeiten.

 

+          Der „Musical Dome“ wird als Ersatzspielstätte sowohl von Herrn Opernintendanten Laufenberg als auch von Herrn GMD Stenz sowie den Vorsitzenden der Besucherorganisationen favorisiert (siehe beigefügtes Statement der Opernleitung).

 

+          Aus Sicht der Mitarbeiterschaft der Bühnen gibt es bei planmäßigem Bezug des „Musical Dome“ mit Blick auf die dortigen Arbeitsbedingungen keine Bedenken gegen diese Interimsspielstätte. Der Klärung bedarf die Leistungskraft der klimatechnischen Anlagen bei hohen Außentemperaturen.

 

-           Für den Spielbetrieb der Oper muss in den „Musical Dome“ ein Orchestergraben eingebaut werden. Zusätzlich sind Maßnahmen für die Verbesserung der Akustik notwendig, da die Spielstätte seinerzeit mit Blick auf die Bedürfnisse elektronisch verstärkter Darbietungen errichtet wurde.

 

Die Opernleitung und der Generalmusikdirektor gehen davon aus, dass mit den seitens des Betreibers des „Musical Dome“ zu veranlassenden Maßnahmen die geforderten Leistungsstandards erreicht werden. Beim „Musical Dome“ handelt es sich um eine „bedingt repertoirefähige Spielstätte“, was bedeutet, dass im Zusammenhang gesehen ein Großteil (aber nicht alle) der von den Bühnen definierten Parameter für eine repertoirefähige Spielstätte erfüllt wird. Letztendlich hängt es von der künstlerischen Konzeption der Einzelproduktionen ab, wie viele Produktionen im Wechsel gespielt werden können.

 

-           Auswirkungen von Lärmimmissionsquellen der umgebenden Verkehrs- und Bauinfrastruktur sind gutachterlich nicht geprüft; die Opernleitung geht davon aus, dass mögliche Störungen vernachlässigbar sind.

 

-           Die schwierige Anliefersituation am „Musical Dome“ ist aus Sicht der Opernleitung beherrschbar.

 

-          Büro- und Probebühnenräumlichkeiten müssen dezentral auf dem Gelände des „Palladium“ verbleiben.

 

-                      Unter Berücksichtigung der gemäß Masterplan Innenstadt für das Areal „Breslauer Platz“ vorgesehenen städtebaulichen Attraktivierung ist mittel- bis langfristig von einer Niederlegung des „Musical Dome“ auszugehen; im Fall der Ertüchtigung des „Musical Dome“ zu einer Opernersatzspielstätte fließen Investitions- und Mietzinszahlung folglich in ein bauliches Provisorium.

 

-                      Die Oper Köln verdrängt durch Nutzung des „Musical Dome“ bis zur baulichen Realisierung eines alternativen Kölner Musicalstandortes ein auch überregional beworbenes, attraktives Musicalangebot in Innenstadtlage mit wirtschaftlichen Auswirkungen auf tourismusabhängige Wirtschaftszweige in Köln (Hotellerie, Gaststättengewerbe, Bustouristik etc.).

 

Ferner beauftragt der Rat die Verwaltung,

 

§         in den weiteren Verhandlungen unter Beachtung der Maßgaben aus dem Ratsauftrag vom 07.10.2010 zur Kostensenkung für das Interim Einsparpotenziale bei allen Interimspielstätten über die Höhe des Mietzinses, der Nebenkosten und den Anmietungszeitraum zu generieren,

 

§         ein Nutzungs- und Finanzierungskonzept für das Interim von Oper und Schauspiel bis zur Ratssitzung am 07.04.2011 vorzulegen,

 

§         die haushaltsmäßigen Auswirkungen des Interim für die Haushaltsjahre 2011 bis 2014, Wirtschaftsplan 2010/2011 sowie eine Mittelfristplanung bis einschließlich der Spielzeit 2014/2015 in Abstimmung mit der Betriebsleitung der Bühnen bis zur Sitzung des Betriebsausschusses Bühnen am 22.03.2011 und des Rates am 07.04.2011 vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke.Köln sowie bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion zugestimmt.

 

 

 

3.1.12  Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion betreffend „Unterbringung der Oper Köln

            im Musical Dome

 

Durch den Beschluss zu Ziffer VIII unter Punkt 10.9 ist eine Beschlussfassung über die oben genannte Angelegenheit entbehrlich.