Beschluss:

 

Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Vorlage der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und bittet den Rat der Stadt Köln gemäß § 41 Abs. 1, Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit den §§ 22 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz, 42 e Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW und 27 Abs. 4 Ordnungsbehördengesetz NRW den Erlass der als Anlage beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über die einstweilige Sicherstellung des geplanten Naturdenkmals „Mittelterrassenkante in Müngersdorf“ zu beschließen.


Abstimmungsergebnis:

Bei 12 Ja Stimmen einstimmig beschlossen.