Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 21.02.2011 umgedruckt und verteilt. Ich bitte, sie zur Sitzung bereit zu halten.

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen in den Stadtteilen Severinsviertel, Sülz/Klettenberg, Porz-City und Rath/Heumar.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Anmerkung:

Frau Manderla nimmt an der Abstimmung nicht teil.