Zusatz: Sammelumdruck vom 21.02.2011

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen in den Stadtteilen Severinsviertel, Sülz/Klettenberg, Porz-City und Rath/Heumar.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt