Sitzung: 31.03.2011 WA/0013/2011
Zusatz: Sammelumdruck vom 21.02.2011
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0447/2011
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen in den Stadtteilen Severinsviertel, Sülz/Klettenberg, Porz-City und Rath/Heumar.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt