Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist damit einverstanden, dass auf landwirtschaftlich genutztem Grünland des Rheinvorlandes im linksrheinischen Kölner Norden vorerst das Jakobskreuzkraut sowie der stumpfblättrige Ampfer auf speziell beantragten Flächen in diesem Jahr chemisch bekämpft werden darf, soweit erforderlich.

 

Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) 2 BNatSchG i. V. mit § 69 LG NW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplanes zu.


Abstimmungsergebnis:

Bei 9 Ja Stimmen und 3 Enthaltungen einstimmig zugestimmt.