Nachtrag: 16.03.2011

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan –Arbeitstitel Südlich Georgs­platz in Köln-Altstadt/Süd–, dessen Aufstellung am 08.07.2010 vom Stadtentwicklungsausschuss, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet zwischen Georgsplatz, der nördlichen und östlichen Grenze des Flurstücks 754/36, der östlichen Grenze der Flurstücke 526/35 und 826, der Weberstraße, der westlichen Grenze des Flurstücks 760, der nördlichen Grenzen der Flurstücke 757 und 758, der östlichen Grenze der Flurstücke 504 und 748, der nördlichen Grenze des Flurstücks 748 und der Severinstraße in Köln-Altstadt/Süd beschlossen wurde, in seinem Geltungsbereich um die Grundstücke im Bereich Ecke Severin­stra­ße/Löwen­gasse (Flurstücke 748, 750/43, 749, 43/1, 500, 844,502,504,756,756 757,758) zu erweitern mit dem Ziel, unter anderem Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.