Beschluss:
1.
Der Rat beschließt das Entwicklungskonzept
Lindweiler mit seinen Planungs- und Handlungsempfehlungen unter
Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch.
2.
Auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes
beschließt der Rat für Köln-Lindweiler eine Festlegung als 'Gebiet der Sozialen
Stadt' gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB). Die Abgrenzung ist in
Anlage 1, Anhang - Karte 11 dargestellt.
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der
Erstellung eines 'Integriertes Handlungskonzeptes' (IHK) als Grundlage zur
Einwerbung von staatlichen Fördermitteln. Das IHK ist aus dem
Entwicklungskonzept Lindweiler abzuleiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
4.
Die in Anlage 1 unter Kapitel III - 4.5
aufgeführten 'ad hoc-Maßnahmen' sind von der Verwaltung vorab kurzfristig
umzusetzen bzw. zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.