Sitzung: 11.04.2011 BV3/0016/2011
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Bezirksvertretung
Lindenthal beschließt folgende Resolution:
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Stadt Köln, fristwahrend Einspruch bei der Bezirksregierung Arnsberg zu erheben. In diesem Verfahren ist eine Beteiligung der Stadt Köln als Träger öffentlicher Belange unterlassen worden, obwohl die Einwirkungen und Auswirkungen der geplanten Müllverbrennung im Braunkohlekraftwerk Hürth-Berrenrath auf das Stadtgebiet Köln durch vorherrschende West- und Südwest-Winde gegeben sind und die Stadt Köln in direkter Nachbarschaft zur Stadt Hürth liegt.
Da die Frist der Einwendungen am 26. April 2011 abläuft, ist eine Stellungnahme der Stadt Köln nicht möglich. Die schriftliche Begründung für den Einspruch und die Stellungnahme der Stadt Köln wird an die Bezirksregierung Arnsberg nachgereicht.
Die inhaltliche Stellungnahme der Stadt Köln beachtet folgende Punkte:
Grundsätzliche Frage des Verfahrens nach Bundesbergrecht
Einhaltung der Gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien der 17. BImSchV i.V. der EU-Richtlinie 200/76/EG
Betrachtung des Einsatzes von Ersatzbrennstoffen und Biobrennstoffe und Braunkohlenfaserholz
Neuster Stand der Technik und Filter
Verbrennungstemperatur des Kessels
Abgasreinigung und Rauchgasreinigung
Die Auswirkungen von Asche, PCB/PCP, Arsen, Nickel und Bezo(a)pyren, SOx,
Schwefel, Benzol auf das Stadtgebiet von Köln
Grenzwerte von Flüssig- bzw. Biobrennstoffen festlegen, ohne den Anhang II der 17. BImSchV einzubeziehen.
An- und Abfahren des Kessels mit modernster Technik zur Einhaltung der Grenzwerte
HCI-Grenzwerte und deren Einhaltung nach den neusten Stand der Technik
Emissionsüberwachung HCI, HF, Dioxine und Furane wird mindestens zweimal jährlich vorgenommen
Neues Gutachten zu Dioxine und Furane
Einhaltung der gesetzten Grenzwerte bei Stickoxide
Einbeziehung der im Westen der Stadt Köln gelegenen Messstationen (Junkersdorf und Weiden) in die Beurteilung der Umweltverträglichkeitsuntersuchung)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.