Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Anregung und der Verwaltung für die Vorschläge, wie das Anliegen ohne Einschränkung des sicherheitsrelevanten Verkehrsraumes unterstützt werden kann.

 

Die Verwaltung wird gebeten, bei Anträgen zur Aufstellung von „Geisterrädern“ oder ähnlichen Mahnmalen einvernehmlich mit den Angehörigen der Unfallopfer abzustimmen, ob und an welcher Stelle die Aufstellung eines solchen Mahnmales möglich ist.

 

Geeignete Standorte sind in Abstimmung mit dem ADFC Köln e.V. beziehungsweise den jeweiligen Verantwortlichen und unter Beteiligung der Behindertenverbände auszuwählen. Im Interesse der Verkehrssicherheit ist die Aufstellung auf wenige exemplarische Standorte im Stadtgebiet zu beschränken und sinnvoll zeitlich zu begrenzen.

 

Es werden keine finanziellen Mittel der Stadt Köln zur Verfügung gestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.