Beschluss:
Der Ausschuss
dankt dem Petenten für seine Anregung und der Verwaltung für die Vorschläge,
wie das Anliegen ohne Einschränkung des sicherheitsrelevanten Verkehrsraumes
unterstützt werden kann.
Die Verwaltung
wird gebeten, bei Anträgen zur Aufstellung von „Geisterrädern“ oder ähnlichen
Mahnmalen einvernehmlich mit den Angehörigen der Unfallopfer abzustimmen, ob
und an welcher Stelle die Aufstellung eines solchen Mahnmales möglich ist.
Geeignete
Standorte sind in Abstimmung mit dem ADFC Köln e.V. beziehungsweise den
jeweiligen Verantwortlichen und unter Beteiligung der Behindertenverbände auszuwählen.
Im Interesse der Verkehrssicherheit ist die Aufstellung auf wenige
exemplarische Standorte im Stadtgebiet zu beschränken und sinnvoll zeitlich zu
begrenzen.
Es werden keine
finanziellen Mittel der Stadt Köln zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.