Beschluss: endgültig abgelehnt

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt

1.         über die zu der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 57577/02 für das Gebiet nördlich von Schloß Arff, östlich und südlich der Grenze zur Stadt Dormagen sowie westlich der Schloß-Arff-Straße in Köln-Roggendorf/Thenhoven —Arbeitstitel: Schloß-Arff-Straße in Köln-Roggendorf/Thenhoven— eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.         die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 57577/02 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.  S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV Nordrhein-Westfalen S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der CDU-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis´90 / Die Grünen (3) und Herrn Birkholz (FDP) gegen die Stimmen der SPD-Fraktion (5) bei Enthaltung von Herrn Wernig (Die Linke)