Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt, den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 70459/06 für das Gebiet zwischen der Istanbulstraße im Norden, der privaten Grünfläche im Osten, den nördlichen Flurstücksgrenzen 177 und 179, Gemarkung Kalk, Flur 19, im Süden und dem Sondergebiet "Baumarkt und Gartencenter" im Westen in Köln-Kalk —Ar­beits­titel: "Music Store Kunftstraße" in Köln-Kalk— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.