Wie bereits in der Mitteilung 1139/2011 dargestellt, ist das Bildungspaket der Bundesregierung am 01.04.2011 rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getreten.

 

Von den insgesamt ca. 56.000 Anspruchsberechtigten liegen aktuell zum Stand 02.05.2011 insgesamt 2.710 Anträge vor, dies entspricht weniger als 5 % aller möglichen Anspruchsberechtigten. Nach nunmehr 1 Monat seit dem Start des Bildungspaketes hat sich damit die Zahl der Antragsteller zwar stetig leicht erhöht, dennoch kann auch weiterhin nur von einer schleppenden Akzeptanz des Bildungspaketes die Rede sein, wie es bereits in den Medien ausgiebig dargestellt wurde.

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich trotz der engen zeitlichen Voraussetzungen alle grundsätzlichen Schritte für den termingerechten Start der Antragsbearbeitung in den Jobcentern als auch im Sozialamt umgesetzt. So wurde die in der o.g Mitteilung dargestellte organisatorische Struktur ebenso aufgebaut wie auch vielfache Schritte getätigt, die Bürger, Schulen und Kitas sowie die Wohlfahrtsverbände durch Vorträge, Anschreiben, Flyer und Internet-Auftritt vom Bildungspaket zu informieren. Die Antragsformulare liegen den Schulen ebenso termingerecht zum Start der Schulzeit nach den Ferien vor, wie auch die Eltern der am Mittagessen teilnehmenden Kinder in Kitas und Schulen derzeit vom aktuellen Verfahren in Kenntnis durch Anschreiben in Kenntnis gesetzt werden. Alle erforderlichen Formulare werden aktuell auch barrierefrei für das Internet erarbeitet.

Zudem liegt zwischenzeitlich eine 62-seitige Handlungsanweisung in Form einer Arbeitshilfe vom Land vor, die wirklich beeindruckend komplex ist.

 

Für die rd.1.600 anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen im SGB XII (einschließlich Analogbezieher Asylbewerberleistungsgesetz) sowie 13.000 anspruchsberechtigten Personen im Wohngeld- / Kinderzuschlagsbezug übernimmt das Amt für Soziales und Senioren der Stadt Köln die Antragsbearbeitung.

Für die Kinderzuschlags- und Wohngeldberechtigten muss die für die Durchführung des Bildung- und Teilhabepakets zuständige Stelle noch bestimmt werden, wobei das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen mit Hochdruck an einer entsprechenden Rechtsverordnung arbeitet. Bis zu deren endgültigen Vorliegen bittet das Ministerium die Kreise und kreisfreien Städte, bereits im Vorgriff auf die Aufgabenübertragung tätig zu werden. Durch das rückwirkende Inkrafttreten der Rechtsverordnung werden alle bereits erteilten Bescheide geheilt. Das Amt für Soziales und Senioren der Stadt Köln wird – auch für den Personenkreis der Wohngeld- bzw. Kinderzuschlags-empfänger/innen - entsprechend verfahren. Entsprechende Anträge konnten von Anfang an gestellt werden.

 

Dennoch ist das mit vielen Hürden behaftete System des Bildungspaketes, welches grundsätzlich in seiner Intention zu begrüßen ist, in seiner Antragstellung für den Bürger unattraktiv. In Köln, wie auch in vielen anderen Städten des Landes, besteht durch den Köln-Pass bereits seit Jahren ein Konzept, welches in weiten Teilen inhaltsgleiche Angebote (z.B. vergünstigte Mittagessen-Ausgabe für Kinder in Kitas und Schulen, kostenlose Teilnahme am Sportverein) für die sozial benachteiligten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt vorhält, teilweise sogar darüber hinaus geht.
Bedauerlicherweise leiden aber auch erstmals wirklich auf breiter Basis angebotene zusätzliche Angebote, wie z.B. die Lernförderung über schulische Angebote hinaus, unter den umfangreichen Schritten zur Nutzung des Paketes. So bestehen zahlreiche Antragserfordernisse, die vorzugsweise die Schulen mit weiterem Verwaltungsaufwand belasten.

Zu den umfangreichen Antragserfordernissen werden daher beispielhaft auf der Basis des Jobcenter das geltende allgemeine Antragsformular sowie die Vordrucke zur Beantragung von Lernförderung als Anlage zur Mitteilung zur Kenntnis beigefügt.

 

Grundsätzlich sei zudem erwähnt, dass die breite Masse der Betroffenen wegen der kurzen Bewilligungszeiträume unter der Häufigkeit der Antragstellung leiden wird. Als Folge dessen ist eine Kontinuität der Planung für Anbieter kaum realistisch und umsetzbar. Insofern ist hier abzuwarten, ob auch bei den Anbietern eine breite Akzeptanz aufgebaut werden kann.
Wünschenswert und vorrangig anzustreben ist daher seitens der Verwaltung, den Abbau der bürokratischen Hemmnisse durch Verlängerung der Bewilligungszeiträume und auch vereinfachte Antragsverfahren voranzutreiben. Vor diesem Hintergrund besteht bereits ein reger fachlicher Austausch mit dem Deutschen Städtetag als Vertreter der Kommunen gegenüber dem Land und Bund. Vor diesem Hintergrund geht die Verwaltung davon aus, zum Sommer erste Erfahrungsergebnisse aufweisen zu können, die durch entsprechende Optimierungen zu einem reibungsloseren Ablauf der Verfahren führen. Insofern ist die Verwaltung derzeit bemüht, ein funktionsfähiges stadtweites Netzwerk an Angeboten aufzustellen, um das Bildungspaket mit seinen Komponenten mit Leben zu füllen und für die Bürger und Bürgerinnen attraktiv und nutzbar zu machen. Ebenso ist nach einem Erfahrungszeitraum vorgesehen, einen Vorschlag zur Harmonisierung der bestehenden beiden Systeme „Köln-Pass“ und „Bildungspaket“ herbeizuführen. Hierzu wird die Verwaltung zum gegebenen Zeitpunkt eine gesonderte Mitteilung bzw. Beschlussvorlage in die Gremien bringen.