Wie bereits in der
Mitteilung 1139/2011 dargestellt, ist das Bildungspaket der Bundesregierung am
01.04.2011 rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getreten.
Von den insgesamt
ca. 56.000 Anspruchsberechtigten liegen aktuell zum Stand 02.05.2011 insgesamt
2.710 Anträge vor, dies entspricht weniger als 5 % aller möglichen
Anspruchsberechtigten. Nach nunmehr 1 Monat seit dem Start des Bildungspaketes
hat sich damit die Zahl der Antragsteller zwar stetig leicht erhöht, dennoch
kann auch weiterhin nur von einer schleppenden Akzeptanz des Bildungspaketes
die Rede sein, wie es bereits in den Medien ausgiebig dargestellt wurde.
Die Verwaltung hat
zwischenzeitlich trotz der engen zeitlichen Voraussetzungen alle
grundsätzlichen Schritte für den termingerechten Start der Antragsbearbeitung
in den Jobcentern als auch im Sozialamt umgesetzt. So wurde die in der o.g
Mitteilung dargestellte organisatorische Struktur ebenso aufgebaut wie auch
vielfache Schritte getätigt, die Bürger, Schulen und Kitas sowie die
Wohlfahrtsverbände durch Vorträge, Anschreiben, Flyer und Internet-Auftritt vom
Bildungspaket zu informieren. Die Antragsformulare liegen den Schulen ebenso
termingerecht zum Start der Schulzeit nach den Ferien vor, wie auch die Eltern
der am Mittagessen teilnehmenden Kinder in Kitas und Schulen derzeit vom
aktuellen Verfahren in Kenntnis durch Anschreiben in Kenntnis gesetzt werden.
Alle erforderlichen Formulare werden aktuell auch barrierefrei für das Internet
erarbeitet.
Zudem liegt zwischenzeitlich eine 62-seitige Handlungsanweisung in Form einer Arbeitshilfe vom Land vor, die wirklich beeindruckend komplex ist.
Für die rd.1.600 anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen im SGB XII (einschließlich Analogbezieher Asylbewerberleistungsgesetz) sowie 13.000 anspruchsberechtigten Personen im Wohngeld- / Kinderzuschlagsbezug übernimmt das Amt für Soziales und Senioren der Stadt Köln die Antragsbearbeitung.
Für die Kinderzuschlags- und Wohngeldberechtigten muss die für die Durchführung des Bildung- und Teilhabepakets zuständige Stelle noch bestimmt werden, wobei das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen mit Hochdruck an einer entsprechenden Rechtsverordnung arbeitet. Bis zu deren endgültigen Vorliegen bittet das Ministerium die Kreise und kreisfreien Städte, bereits im Vorgriff auf die Aufgabenübertragung tätig zu werden. Durch das rückwirkende Inkrafttreten der Rechtsverordnung werden alle bereits erteilten Bescheide geheilt. Das Amt für Soziales und Senioren der Stadt Köln wird – auch für den Personenkreis der Wohngeld- bzw. Kinderzuschlags-empfänger/innen - entsprechend verfahren. Entsprechende Anträge konnten von Anfang an gestellt werden.
Dennoch ist das mit vielen
Hürden behaftete System des Bildungspaketes, welches grundsätzlich in seiner
Intention zu begrüßen ist, in seiner Antragstellung für den Bürger unattraktiv.
In Köln, wie auch in vielen anderen Städten des Landes, besteht durch den
Köln-Pass bereits seit Jahren ein Konzept, welches in weiten Teilen inhaltsgleiche
Angebote (z.B. vergünstigte Mittagessen-Ausgabe für Kinder in Kitas und
Schulen, kostenlose Teilnahme am Sportverein) für die sozial benachteiligten
Bürgerinnen und Bürgern der Stadt vorhält, teilweise sogar darüber hinaus geht.
Bedauerlicherweise leiden aber auch erstmals wirklich auf breiter Basis
angebotene zusätzliche Angebote, wie z.B. die Lernförderung über schulische
Angebote hinaus, unter den umfangreichen Schritten zur Nutzung des Paketes. So
bestehen zahlreiche Antragserfordernisse, die vorzugsweise die Schulen mit
weiterem Verwaltungsaufwand belasten.
Zu den umfangreichen
Antragserfordernissen werden daher beispielhaft auf der Basis des Jobcenter das
geltende allgemeine Antragsformular sowie die Vordrucke zur Beantragung von
Lernförderung als Anlage zur Mitteilung zur Kenntnis beigefügt.
Grundsätzlich sei zudem
erwähnt, dass die breite Masse der Betroffenen wegen der kurzen
Bewilligungszeiträume unter der Häufigkeit der Antragstellung leiden wird. Als
Folge dessen ist eine Kontinuität der Planung für Anbieter kaum realistisch und
umsetzbar. Insofern ist hier abzuwarten, ob auch bei den Anbietern eine breite
Akzeptanz aufgebaut werden kann.
Wünschenswert und vorrangig anzustreben ist daher seitens der Verwaltung, den
Abbau der bürokratischen Hemmnisse durch Verlängerung der Bewilligungszeiträume
und auch vereinfachte Antragsverfahren voranzutreiben. Vor diesem Hintergrund
besteht bereits ein reger fachlicher Austausch mit dem Deutschen Städtetag als
Vertreter der Kommunen gegenüber dem Land und Bund. Vor diesem Hintergrund geht
die Verwaltung davon aus, zum Sommer erste Erfahrungsergebnisse aufweisen zu
können, die durch entsprechende Optimierungen zu einem reibungsloseren Ablauf
der Verfahren führen. Insofern ist die Verwaltung derzeit bemüht, ein
funktionsfähiges stadtweites Netzwerk an Angeboten aufzustellen, um das
Bildungspaket mit seinen Komponenten mit Leben zu füllen und für die Bürger und
Bürgerinnen attraktiv und nutzbar zu machen. Ebenso ist nach einem
Erfahrungszeitraum vorgesehen, einen Vorschlag zur Harmonisierung der
bestehenden beiden Systeme „Köln-Pass“ und „Bildungspaket“ herbeizuführen.
Hierzu wird die Verwaltung zum gegebenen Zeitpunkt eine gesonderte Mitteilung
bzw. Beschlussvorlage in die Gremien bringen.