Beschluss:

 

Der Rat beschließt

 

1.      die Aufhebung des Fluchtlinienplanes 5291 für das Gebiet zwischen dem Bahndamm, der Justinianstraße (ehemals Deutz-Mülheimer Straße) und der Deutz-Kalker Straße in Köln-Deutz –Arbeitstitel: Gelände zwischen Eisenbahn, Deutz-Kalker - und Deutz-Mülheimer Straße in Köln-Deutz– nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung;

 

2.      die Aufhebung des Fluchtlinienplanes 5259 für das Gebiet zwischen dem Bahndamm, der Justinianstraße (ehemals Deutz-Mülheimer Straße) und der Deutz-Kalker Straße in Köln-Deutz –Arbeitstitel: Gelände zwischen Mülheimer Straße, Kalker Straße und Eisenbahn in Köln-Deutz– nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.