Beschluss:
Der Rat beschließt
1. die
Aufhebung des Fluchtlinienplanes 5291 für das Gebiet zwischen dem Bahndamm, der
Justinianstraße (ehemals Deutz-Mülheimer Straße) und der Deutz-Kalker Straße in
Köln-Deutz –Arbeitstitel: Gelände zwischen Eisenbahn, Deutz-Kalker - und
Deutz-Mülheimer Straße in Köln-Deutz– nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit
§ 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023)
—jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit
der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung;
2. die
Aufhebung des Fluchtlinienplanes 5259 für das Gebiet zwischen dem Bahndamm, der
Justinianstraße (ehemals Deutz-Mülheimer Straße) und der Deutz-Kalker Straße in
Köln-Deutz –Arbeitstitel: Gelände zwischen Mülheimer Straße, Kalker Straße und
Eisenbahn in Köln-Deutz– nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit
§ 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023)
—jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit
der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.