Beschluss:

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden beschließt folgende Punkte der Beschlussempfehlung an den Rat:

 

1.      Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die Gemeinschaftshauptschule (GHS) Holzheimer Weg 34, 50769 Köln (Worringen) zum 31.07.2011 aufzulösen. Gleichzeitig wird der Ratsbeschluss vom 13.07.2010 zu der v. g. Schule (TOP 10.25) aufgehoben.

 

2.      Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen von CDU, FDP und pro Köln

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden beschließt folgende Ergänzung zur Beschlussempfehlung an den Rat:

 

1. Beschlussergänzung:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie der Schülertransport zum zukünftigen Schulstandort Karl-Marx-Allee aus Worringen und umliegenden Gebieten verbessert werden kann.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt bei Enthaltung von CDU und pro Köln

 

2. Beschlussergänzung:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie der Verlust von Aula und Turnhalle und deren gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung in Worringen kompensiert werden kann.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt bei Enthaltung von FDP und pro Köln

 

3. Beschlussergänzung:

Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit der Schule sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler am neuen Standort die gleiche qualifizierte pädagogische Betreuung wie am bisherigen Standort erhalten.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt bei Enthaltung von pro Köln

 

Gesamt- Beschluss:

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden beschließt folgende Beschlussempfehlung an den Rat:

 

  1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die Gemeinschaftshauptschule (GHS) Holzheimer Weg 34, 50769 Köln (Worringen) zum 31.07.2011 aufzulösen. Gleichzeitig wird der Ratsbeschluss vom 13.07.2010 zu der v. g. Schule (TOP 10.25) aufgehoben.
  2. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie der Schülertransport zum zukünftigen Schulstandort Karl-Marx-Allee aus Worringen und umliegenden Gebieten verbessert werden kann.

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie der Verlust von Aula und Turnhalle und deren gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung in Worringen kompensiert werden kann.

Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit der Schule sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler am neuen Standort die gleiche qualifizierte pädagogische Betreuung wie am bisherigen Standort erhalten.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen CDU und pro Köln