Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Köln weist den Verwaltungsrat der Stadtentwässerungsbetriebe an, die Satzung zur Festlegung abweichender Zeiträume für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 5 LWG NRW für die Grundstücke im Stadtbezirk 9 (Dellbrück, Dünnwald, Höhenhaus, Holweide) zu beschließen – 3. Fristensatzung.

 

  1. Der Rat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR beabsichtigen, für abgegrenzte Teile des Kölner Stadtgebietes außerhalb der Wasserschutzzonen die Prüfungsfrist gestaffelt über den Stichtag 31.12.2015 hinaus zu verlängern.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln zugestimmt.