Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:



1.        „Der Rat nimmt den 1.400 Plätze umfassenden Mehrbedarf in den Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich zur Kenntnis und

2.        beschließt, die Plätze ab dem Schuljahr 2011/2012 in dem vorhandenen Raumbestand der Schulen auf insgesamt 22.200 zu erhöhen, vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse in Höhe von in der Regel 820 Euro je Platz bzw. 1.660 Euro je Platz, den ein/e Schüler/in mit sonderpädagogischem Förderbedarf belegt.

3.        Der Rat nimmt die Bereitstellung der Ganztagsplätze in 139 Grund- und 17 Förderschulen gemäß der in Anlage 1 dargestellten Ergebnisse zur Kenntnis.

4.        Der Rat beschließt weiterhin, dass zum Stellenplan 2012 die notwendigen zusätzlichen 0,64 Stellen der VGr.VII, FGr. 1a BAT (Entgeltgruppe 5 TVöD) in den Schulsekretariaten sowie 1,12 Stellen mit der Besoldungsgruppe A7 BBO zur Festsetzung der Elternbeiträge in der Jugendverwaltung eingerichtet werden. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplanes 2012 sind verwaltungsintern Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Der Rat beschließt für die Aufstockung der Stundenkontingente um 0,64 Sekretariatsstellen und 1,12 Stellen im Bereich der Beitragsfestsetzung zum Schuljahr 2011/2012 überplanmäßige Mehraufwendungen im Teilplan 0301 - Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen in Höhe von 10.747 Euro und im Teilplan 0603 - Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen in Höhe von 31.693 Euro für das Haushaltsjahr 2011. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge in Höhe von 42.440 Euro bei dem Ausgleichanspruch für den reduzierten Einkommenssteueranteil im Teilplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, bei Zeile 1, Steuern und ähnliche Abgaben. Ab dem Haushaltsjahr 2012 sind jährlich Aufwendungen in Höhe von insgesamt 101.856 Euro zu veranschlagen, die den Fehlbetrag 2012 ff. weiter erhöhen.

5.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung der Zuwendungen an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch Veranschlagung kommunaler Mittel entsprechend der in der Beschlussvorlage dargestellten haushaltsmäßigen Auswirkungen sicherzustellen. Hierzu ist sowohl die Rücknahme der im Hpl. 2010/2011 ff. zur Konsolidierung des Haushaltes berücksichtigten Kürzungen als auch die Bereitstellung weiterer Mittel zum Ausbau der OGTS auf nunmehr 22.200 Plätze notwendig. Der Rat beschließt diesbezüglich überplanmäßige Mehraufwendungen im Teilplan 0301 - Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 3.506.000 Euro für das Haushaltsjahr 2011. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge in gleicher Höhe beim Ausgleichsanspruch für den reduzierten Einkommenssteueranteil im Teilplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, bei Zeile 1, Steuern und ähnliche Abgaben. Ab dem Haushaltsjahr 2012 sind jährlich Aufwendungen in Höhe von 7.106.000 Euro zu veranschlagen, die den Fehlbetrag 2012 ff. weiter erhöhen.

6.        Soweit im Rahmen der Beschlussfassung des Landeshaushalts für 2011 zusätzliche Landesmittel für den OGTS-Betrieb zur Verfügung gestellt werden, sind diese vorrangig zur Kompensation des freiwilligen kommunalen Anteils für die Finanzierung des o. g. Platzangebots einzusetzen. Einsparungen, die im Bereich der OGTS durch Erstattungen für ermäßigtes Mittagessen aus dem Bildungspaket erzielt werden können, sind ebenfalls vorrangig für die Deckung des Mehrbedarfes OGTS einzusetzen.

7.        Mit der vorstehenden Beschlussfassung weicht der Rat von seinem in Zusammenhang mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung am 07.10.2010 gefassten Beschluss, wonach „unterjährig auftretende Verbesserungen grundsätzlich nicht zur Finanzierung neuer Daueraufgaben eingesetzt werden dürfen“, ab.“

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei einer Enthaltung von Pro Köln.