Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 20.06.2011 BUL/0010/2011 |
Beschluss: | Alternative beschlossen |
Vorlage: | 1300/2011 |
Beschluss:
Alternative:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) BNatSchG i.V.m. § 69 LG NW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans nicht zu.
Abstimmungsergebnis:
Bei 11 Ja Stimmen und 3 Enthaltungen einstimmig zugestimmt.