Nachtrag: 23.05.2011
Sitzung: 26.05.2011 Rat/0026/2011
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1948/2011
Beschluss:
Zur
haushaltsmäßigen Umsetzung der zum 01.01.2011 zu gewährenden Leistungen für
Bildung und Teilhabe an Kinder von Berechtigten aus den Rechtskreisen des SGB
II und SGB XII, Kinder von Wohngeld- oder Kinderzuschlagsempfängern sowie
Kinder von Leistungsberechtigten im Sinne des § 2 Absatz 1 des
Asylbewerberleistungsgesetzes beschließt der Rat in dem neu einzurichtenden
Teilplan 0508, Leistungen für Bildung und Teilhabe,
zahlungswirksame
außerplanmäßige Aufwendungen bei
Teilplanzeile 11,
Personalaufwendungen, von 1.167.000
€
Teilplanzeile 13,
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, von 50.000 €
Teilplanzeile 15,
Transferaufwendungen, von 2.442.000
€
Teilplanzeile 16,
sonstige ordentliche Aufwendungen, von 11.258.000 €
sowie nicht
zahlungswirksame Aufwendungen bei
Teilplanzeile 14,
Bilanzielle Abschreibungen, von
83.000 €
Summe 15.000.000
€
Die Deckung des vg.
Mehrbedarfs erfolgt durch zahlungswirksame Mehrerträge im gleichen Teilplan bei
Teilplanzeile 6, Kostenerstattungen und Kostenumlagen, in Höhe von 15.000.000 €
aufgrund der höheren Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.