Nachtrag: 23.05.2011

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Zur haushaltsmäßigen Umsetzung der zum 01.01.2011 zu gewährenden Leistungen für Bildung und Teilhabe an Kinder von Berechtigten aus den Rechtskreisen des SGB II und SGB XII, Kinder von Wohngeld- oder Kinderzuschlagsempfängern sowie Kinder von Leistungsberechtigten im Sinne des § 2 Absatz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes beschließt der Rat in dem neu einzurichtenden Teilplan 0508, Leistungen für Bildung und Teilhabe,

zahlungswirksame außerplanmäßige Aufwendungen bei

Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen, von                                                       1.167.000 €

Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, von        50.000 €

Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, von                                                        2.442.000 €

Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, von                              11.258.000 €

sowie nicht zahlungswirksame Aufwendungen bei

Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, von                                                     83.000 €

Summe                                                                                                                 15.000.000 €

Die Deckung des vg. Mehrbedarfs erfolgt durch zahlungswirksame Mehrerträge im gleichen Teilplan bei Teilplanzeile 6, Kostenerstattungen und Kostenumlagen, in Höhe von 15.000.000 € aufgrund der höheren Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.