Nachtrag: 17.06.2011

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit der geringen Inanspruchnahme des nach der Naturdenkmalverordnung für den baulichen Innenbereich (NDI-VO9 geschützten Bereiches des Bergahorns zur Errichtung der Wohnbebauung einschl. Tiefgarage unter der Voraussetzung, dass eine Standortverbesserung durch Maßnahmen im Stammfußbereich vorgenommen wird, einverstanden. Sollte die ökologische Baubegleitung wichtige Erkenntnisse bringen, die nicht absehbar waren (z. B. Schäden am Baum) so behält sich der Beirat eine erneute Beteiligung vor.

 

Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. §67 (1) Nr. 1 BNatschG i. V. m. §69 LG NW von den Verbotsbestimmungen der Naturdenkmalverordnung zu.


Abstimmungsergebnis:

Bei 14 Ja Stimmen einstimmig zugestimmt.