Nachtrag: 17.06.2011

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit dem Zaunbau im Kronentraufbereich des Naturdenkmals unter der Voraussetzung einverstanden, dass eine ökologische Baubegleitung erfolgt.

 

Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. §67 (1) Nr. 1 BNatschG i. V. m. §69 LG NW von den Verbotsbestimmungen der Naturdenkmalverordnung zu.


Abstimmungsergebnis:

Bei 13 Ja Stimmen einstimmig zugestimmt.