Nachtrag: 17.06.2011

Zusatz: Die Vorlage wurde zur Sitzung am 28.03.2011 umgedruckt und verteilt. Ich bitte, sie zur Sitzung bereit zu halten.

Beschluss: geändert beschlossen

geänderter Beschluss:

Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

I. Der Rat beauftragt die Verwaltung,

·         Für die Wahrnehmung der Aufgaben aus der Baumschutzsatzung sind durch

            geeignete personalwirtschaftliche Maßnahmen ausreichend personelle Ressourcen bereit zu      stellen (temporäre Zuweisung einer Verwaltungskraft bis zur Evaluation 2013). Dies         insbesondere mit dem Ziel, die bestehenden Bearbeitungsrückstände im Sachgebiet          Baumschutz schrittweise weiter abzubauen und gleichzeitig zu verhindern, dass zukünftig      neue Rückstände entstehen.

·         Es wird eine Nachweispflicht als zusätzliche zulässige Nebenbestimmung in §

            6 Abs. 5 der Baumschutzsatzung gemäß der als Anlage 1 beigefügten Fassung aufgenommen.

·         stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen und über deren Ergebnisse jährlich zu berichten

·         Die Auswirkungen der Änderung der Baumschutzsatzung auf die personellen

            Anforderungen im Sachgebiet sollen in 2013 erneut überprüft und bewertet

            werden. Bis dahin bleibt der Stellenplan in Hinsicht auf die Baumschutzsatzung unverändert.

II.

Der Rat stimmt der Neufestsetzung der Gebühren gemäß § 13 der als Anlage beigefügten

Neufassung der Baumschutzsatzung auf Basis der als Anlage 3 beigefügten

Gebührenbedarfsberechnung zu.

III.

Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung zum Schutz

des Baumbestands innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) unter Berücksichtigung der unter I. und II. dieser Beschlussvorlage gefassten Beschlüsse. Die am 20.12.2001 beschlossene Baumschutzsatzung wird aufgehoben.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt