Nachtrag: 17.06.2011
Sitzung: 04.07.2011 AVR/0018/2011
Zusatz: Die Vorlage wurde zur Sitzung am 28.03.2011 umgedruckt und verteilt. Ich bitte, sie zur Sitzung bereit zu halten.
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 0871/2011
geänderter Beschluss:
Der Ausschuss für
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
I. Der
Rat beauftragt die Verwaltung,
·
Für die Wahrnehmung der Aufgaben aus der Baumschutzsatzung sind durch
geeignete personalwirtschaftliche Maßnahmen ausreichend
personelle Ressourcen bereit zu stellen
(temporäre Zuweisung einer Verwaltungskraft bis zur Evaluation 2013). Dies insbesondere mit dem Ziel, die
bestehenden Bearbeitungsrückstände im Sachgebiet Baumschutz schrittweise weiter abzubauen und gleichzeitig zu
verhindern, dass zukünftig neue
Rückstände entstehen.
·
Es wird eine Nachweispflicht als zusätzliche zulässige Nebenbestimmung
in §
6 Abs. 5 der Baumschutzsatzung gemäß der als Anlage 1
beigefügten Fassung aufgenommen.
·
stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen und über deren
Ergebnisse jährlich zu berichten
·
Die Auswirkungen der Änderung der Baumschutzsatzung auf die personellen
Anforderungen im Sachgebiet sollen in 2013 erneut
überprüft und bewertet
werden. Bis dahin bleibt der Stellenplan in Hinsicht auf
die Baumschutzsatzung unverändert.
II.
Der Rat stimmt der
Neufestsetzung der Gebühren gemäß § 13 der als Anlage beigefügten
Neufassung der
Baumschutzsatzung auf Basis der als Anlage 3 beigefügten
Gebührenbedarfsberechnung
zu.
III.
Der Rat beschließt die als
Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung zum Schutz
des Baumbestands innerhalb
der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der
Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) unter
Berücksichtigung der unter I. und II. dieser Beschlussvorlage gefassten
Beschlüsse. Die am 20.12.2001 beschlossene Baumschutzsatzung wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zugestimmt