Beschluss in der Fassung der Empfehlung des Ausschusses Umwelt und Grün:
 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

I. Der Rat beauftragt die Verwaltung,

Für die Wahrnehmung der Aufgaben aus der Baumschutzsatzung sind durch geeignete personalwirtschaftliche Maßnahmen ausreichend personelle Ressourcen bereit zu stellen (temporäre Zuweisung einer Verwaltungskraft bis zur Evaluation 2013). Dies insbesondere mit dem Ziel, die bestehenden Bearbeitungsrückstände im Sachgebiet Baumschutz schrittweise weiter abzubauen und gleichzeitig zu verhindern, dass zukünftig neue Rückstände entstehen.

Es wird eine Nachweispflicht als zusätzliche zulässige Nebenbestimmung in § 6 Abs. 5 der Baumschutzsatzung gemäß der als Anlage 1 beigefügten Fassung aufgenommen.

Stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen und über deren Ergebnisse jährlich zu berichten

Die Auswirkungen der Änderung der Baumschutzsatzung auf die personellen Anforderungen im Sachgebiet sollen in 2013 erneut überprüft und bewertet werden. Bis dahin bleibt der Stellenplan in Hinsicht auf die Baumschutzsatzung unverändert.

 

II.

Der Rat stimmt der Neufestsetzung der Gebühren gemäß § 13 der als Anlage beigefügten Neufassung der Baumschutzsatzung auf Basis der als Anlage 3 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung zu.

III.

Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestands innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) unter Berücksichtigung der unter I. und II. dieser Beschlussvorlage gefassten Beschlüsse. Die am 20.12.2001 beschlossene Baumschutzsatzung wird aufgehoben.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt.