Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat
wie folgt zu beschließen:
Der Rat nimmt gem. § 22
Abs. 4 GemHVO Kenntnis von den in den Anlagen dargestellten beabsichtigten
Übertragungen von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr
2011.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt