Beschluss gemäß Empfehlung des Liegenschaftsausschusses


Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu beschließen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 67480/03 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB für das Gebiet der Halle 10 —Arbeitstitel: Clouth-Gelände in Köln-Nippes, 1. Änderung— einzuleiten. Planungsziel ist die planungsrechtliche Sicherung der Halle 10 entsprechend der Anlage 2.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt