Beschluss gemäß Empfehlung
des Liegenschaftsausschusses
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu
beschließen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des
Bebauungsplanes 67480/03 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1
Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach
§ 13a BauGB für das Gebiet der Halle 10 —Arbeitstitel: Clouth-Gelände in
Köln-Nippes, 1. Änderung— einzuleiten. Planungsziel ist die
planungsrechtliche Sicherung der Halle 10 entsprechend der Anlage 2.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt