Abweichende Beschlussempfehlung:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1. Der
Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt
Köln
i.V.m.
§ 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO
NRW) den Jahresabschluss zum 31.08.2009, sowie den Lagebericht für das
Geschäftsjahr
01.09.2008 bis 31.08.2009, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
vom
26. Februar 2010 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche
Warentreu-
hand
AG, fest.
2. Der Bilanzgewinn für das
Geschäftsjahr vom 01.09.2008 bis 31.08.2009 in Höhe von
2.070.647,62€
wird wie folgt verwendet:
50
% des Gewinnes sollen wie Alternative verwendet werden und der zweckgebundene
Rücklage
für die Generalsanierung der Bühnen Köln zugeführt werden.
Über
die Verwendung soll der Betriebsausschuss und der Finanzausschuss vorab
unterrichtet
werden.
Die
übrigen 50 % des Gewinnes sollen entsprechend dem Beschlussvorschlag einer
zweck-
gebundenen
Rücklage für Betriebsmittel zugeführt werden.
3. Der Betriebsleitung wird
Entlastung erteilt.
4. Dem
Betriebsausschuss wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt