Beschluss: geändert beschlossen

Abweichende Beschlussempfehlung:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:


1.      Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln
          i.V.m. § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
          (EigVO NRW) den Jahresabschluss zum 31.08.2009, sowie den Lagebericht für das
          Geschäftsjahr 01.09.2008 bis 31.08.2009, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
          vom 26. Februar 2010 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreu-
          hand AG, fest.

2.       Der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr vom 01.09.2008 bis 31.08.2009 in Höhe von
          2.070.647,62€ wird wie folgt verwendet:

          50 % des Gewinnes sollen wie Alternative verwendet werden und der zweckgebundene
          Rücklage für die Generalsanierung der Bühnen Köln zugeführt werden.
          Über die Verwendung soll der Betriebsausschuss und der Finanzausschuss vorab
          unterrichtet werden.
          Die übrigen 50 % des Gewinnes sollen entsprechend dem Beschlussvorschlag einer zweck-
          gebundenen Rücklage für Betriebsmittel zugeführt werden.

3.       Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.


4.      Dem Betriebsausschuss wird Entlastung erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt