Beschluss:

 

  1. Der Rat beschließt, den zum Aufgabenabbau, zur Standardreduzierung und Ertragssteigerung im Band 2 der Haushaltssatzung 2010/2011 unter Aufgabe VII/3.4 berücksichtigten Einsparvorschlag „Verzicht auf die Fortführung der Maßnahme Archäologische Zone und Jüdisches Museum ab 2011, sofern die Gesamtfinanzierung bis Ende 2010 nicht gesichert ist“, nicht umzusetzen.

 

  1. In Abänderung seines Beschlusses vom 13.4.2010 beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Ausführung der Archäologischen Zone und des Jüdischen Museums auf der Grundlage der Entwurfsplanung vorbehaltlich der rechtsverbindlichen Zusage von Städtebauförderungsmitteln in Höhe von 14.300.000 Euro.

 

  1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Architekten Wandel, Hoefer, Lorch aufgrund der fortgeschriebenen Entwurfsplanung die Gesamtbaukosten mit 52.994.000 Euro neu berechnet haben. Unter Berücksichtigung von Einsparvorschlägen der Verwaltung in Höhe von 1.221.000 Euro erhöhen sich die Gesamtbaukosten insgesamt um 3.750.165 Euro. Die Gesamtbaukosten betragen nunmehr 51.773.000 Euro statt bisher 48.022.835 Euro.

 

Darüber hinaus konnten von den bislang kalkulierten 35.932.000 Euro Fördermitteln für die Errichtung des Projekts außer den mit 14.300.000 Euro in Aussicht gestellten Städtebauförderungsmitteln keine weiteren Förder- oder Drittmittel erlangt werden.

 

Um das bedeutende Projekt von nationalem Rang dennoch zu realisieren und die Auflage des Fördermittelgebers, die Gesamtfinanzierung von Archäologischer Zone und Jüdischem Museum im Frühjahr 2011 nachzuweisen, zu erfüllen, beschließt der Rat die Erhöhung des bislang veranschlagten städtischen Eigenanteils um 25.383.000 Euro. Der städtische Eigenanteil beträgt nunmehr 37.473.000 Euro statt bisher 12.090.000 Euro.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die ab 2012 zur Finanzierung benötigten Ermächtigungen – einschließlich der ab 2015 entstehenden Folgekosten mit einem städtischen Eigenanteil von jährlich 4.117.000 Euro – im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2012 ff. zusätzlich zu veranschlagen. Eine Refinanzierung der ergebniswirksamen Folgekosten erfolgt aus den Mitteln der Kulturförderabgabe.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung eines externen Kostencontrollings. Mit dem Land NRW ist über eine Förderung der entstehenden Aufwendungen zu verhandeln.

 

  1. Um weiteren Zeitverzug zu vermeiden, wird die Verwaltung ermächtigt, bereits vor der rechtsverbindlichen Zusage von Städtebauförderungsmitteln die Teilmaßnahme „Baufeldfreimachung“ (Kosten 3.900.000 Euro) zu realisieren. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Durchführung dieser Teilmaßnahme beim Fördermittelgeber die Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns zu beantragen.

 

  1. Der Rat beschließt, zur Unterstützung der wissenschaftlichen Projektleitung in administrativen Belangen (Projektkoordination, Finanzierungsfragen, Leitung der Verwaltung) zum Stellenplan 2012 eine zusätzliche, zeitlich befristete Stelle (zunächst bis 31.12.2015) einzurichten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Besetzung dieser Stelle umgehend zu ermöglichen. Da für diese Aufgabe auf vorhandenes Personal zurückgegriffen werden soll, ist die Bewertung noch festzulegen (max. BGr. A 13 h.D. BBO – Jahrespersonalkosten 84.300 Euro bzw. VGr. II BAT/E 13 TVöD – Jahrespersonalkosten 67.700 Euro).

    Gleichzeitig beschließt der Rat, die Befristung (bisher 31.12.2011) der bei VII/3 Archäologische Zone eingerichteten Stellen 1 Stelle Projektleitung (BGr. A 15 BBO, 104.800 Euro), 0,72 Stelle Verwaltungsangestellte/r (VGr. Vc BAT/E 8 TVöD, 32.832 Euro) und 1 Stelle Restaurator/in (VGr. VIb BAT/E 6 TVöD, 42.600 Euro) bis zum 31.12.2015 zu verlängern. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dadurch Jahrespersonalkosten in Höhe von 180.232 Euro entstehen.

 

Außerdem nimmt der Rat zur Kenntnis, dass derzeit bei VII/3 Archäologische Zone weiterhin folgende Stellen zur Verfügung stehen:

 

Zum Stellenplan 2010 wurden (befristet bis 31.12.2012) 1 Stelle Grabungsleiter/in (VGr. II BAT/E 13 TVöD) und 6 Stellen Grabungstechniker/innen (VGr. Vc BAT/E 8 TVöD) eingerichtet. Über eine Bereitstellung dieser Stellen über den 31.12.2012 hinaus beschließt der Rat unter Berücksichtigung des durch den Grabungsfortschritt notwendigen Personal- und Zeitbedarfs rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist.

 

Weiterhin wurden 2 Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (VA VGr. II BAT/E 13 TVöD - Vertretung Projektleitung und weitere Grabungsleitung) aus dem Bereich des Kulturdezernates (keine zusätzlichen Stellen) zur Verfügung gestellt.

 

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die hier genannten Jahrespersonalkosten im Haushaltplan 2012 im Personalkostenbudget der Archäologischen Zone berücksichtigt werden, sie sind daher nicht den Gesamtbaukosten von 51.773.000 Euro zuzuschlagen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die CDU und bei Enthaltung von Herrn Müller und Herrn Jorris beschlossen.