Geänderter Beschluss unter Berücksichtigung der Anlage 3 der Vorlage:

 

Der Rat stellt den Bedarf für die Unterhaltung, Instandsetzung und Erhaltung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen fest und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.

 

Der Beschluss erfolgt unter der Maßgabe folgender Änderungen:

 

Nach erneuter Prüfung der Fachverwaltung wird den Bedenken der Straßen- und Tiefbauinnung sowie der Handwerkskammer Rechnung getragen.

 

Es ist beabsichtigt, bei der Ausschreibung des Zeitvertrages die handwerklichen Arbeiten und die Asphaltarbeiten in unterschiedlichen Losen auszuschreiben. Dabei wird eine größere Zahl von Losen gebildet. Ein Teil der Lose beinhaltet dann Gussasphaltarbeiten mit einem geringen Anteil von handwerklichen Arbeiten und der andere Teil beschreibt ausschließlich handwerkliche Arbeiten. So sollen auch kleine Handwerksbetriebe in die Lage versetzt werden, sich erfolgreich an der Ausschreibung zu beteiligen. Die Losanzahl und -aufteilung wird mit der Innung abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.