Geänderter Beschluss
unter Berücksichtigung der Anlage 3 der Vorlage:
Der Rat stellt den Bedarf für die Unterhaltung, Instandsetzung und Erhaltung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen fest und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Der Beschluss
erfolgt unter der Maßgabe folgender Änderungen:
Nach erneuter Prüfung der Fachverwaltung wird den
Bedenken der Straßen- und Tiefbauinnung sowie der Handwerkskammer Rechnung
getragen.
Es ist beabsichtigt, bei der Ausschreibung des
Zeitvertrages die handwerklichen Arbeiten und die Asphaltarbeiten in
unterschiedlichen Losen auszuschreiben. Dabei wird eine größere Zahl von Losen
gebildet. Ein Teil der Lose beinhaltet dann Gussasphaltarbeiten mit einem
geringen Anteil von handwerklichen Arbeiten und der andere Teil beschreibt
ausschließlich handwerkliche Arbeiten. So sollen auch kleine Handwerksbetriebe
in die Lage versetzt werden, sich erfolgreich an der Ausschreibung zu
beteiligen. Die Losanzahl und -aufteilung wird mit der Innung abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.