Beschluss gemäß Empfehlung des Verkehrsausschusses aus
seiner Sitzung am 28.06.2011:
Der
Rat beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich eines rechtskräftigen Baurechts
und vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung
von Zuschüssen nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW
(ÖPNVG) oder alternativ vorbehaltlich der Genehmigung eines vorzeitigen
zuwendungsunschädlichen Baubeginns – mit der Umrüstung der Stadtbahnhaltestelle
Margaretastraße in Form eines Mittelbahnsteiges mit der für einen
niveaugleichen Ein- und Ausstieg erforderlichen Höhe von 90 cm über SO mit
städtischen Gesamtkosten von 2.971.400,00 EUR. Zur Wahrung von Fristen
darf das Ausschreibungsverfahren bereits ohne die genannten Vorbehalte
eingeleitet und bis zur tatsächlichen Vergabe fortgeführt werden.
Zuwendungsunschädliche Bauleistungen wie z.B. vorlaufende Leitungsverlegungen
und Baufeldfreiräumung dürfen beauftragt werden.
Der
Rat beschließt gleichzeitig die Freigabe von 1.791.200,00 EUR aus investiven
Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes bei der Finanzstelle 6903-1202-4-6007,
Hst. Lenaupl.-Endhst.Ossend.-B.anhebung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für
Baumaßnahmen, Hj. 2011.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.