Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 63549/04 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet Athener Ring, Florenzer Straße, westlich Stadthaus, südlich und westlich des Parkhauses, Athener Ring, Stockholmer Allee, Osloer Straße, Trondheimer Weg, Liller Straße und Willi-Suth-Allee in Köln-Chorweiler —Arbeitstitel: Florenzer Straße in Köln-Chorweiler, 4.Änderung— einzuleiten.
Zudem soll in die
Beschlussvorlage folgende Formulierung aufgenommen werden:
Da der
Wohnungsbestand sich ausschließlich in privatem Eigentum befindet, sind der
Einsatz und die Anwendungsmöglichkeiten bestehender Rechtsinstrumente dringend
sorgfältig gutachterlich zu untersuchen, um z.B. Regressansprüche aus evtl. privaten
Vermögensschäden zu vermeiden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen