Beschluss: Kenntnis genommen

Beantwortung:

 

Text der Anfragen:

 

1.      Herr Frank fragt, ob

1.1    die DB AG mittlerweile den genauen Verlauf der Leitungstrassen kenne und

1.2    absehbar sei, wann die notwendige Verlagerung der Trassen abgeschlossen werden könne.

2.      Herr Kaske sieht die Gefahr, dass die Mehrkosten zwischen den Beteiligten aufgeteilt werden könnten und fragt, ob dies ausgeschlossen werden könne.

3.      Herr Detjen fragt, ob der Schaden für die Stadt Köln beziffert werden könne.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zu 1.1 und 1.2:

 

Die Deutsche Bahn AG (DB AG) hat zwischenzeitlich die Leitungstrassen erfasst. Das Architekturbüro Büder und Menzel hat im Rahmen der Machbarkeitsstudie zu untersuchen, welche Auswirkungen die Beibehaltung oder die Verlegung einzelner oder aller Leitungstrassen auf die bebaubaren Flächen hat. Hierzu führt das Büro mit jedem einzelnen Leitungsträger Gespräche, um die Ergebnisse in einem Plan festzuhalten. Dieser ist dann Grundlage für die DB AG, eine vertiefte Kostenschätzung vorzunehmen. Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich die Leitungen in bahngewidmeten Flächen befinden. Eine Entwidmung erfolgt erst, wenn die Leitungen in öffentlich zugänglichen Flächen, vorzugsweise Straßenraum, verlegt sind. Voraussetzung ist hierfür eine Ausführungsplanung, Klärung der Kosten und Kostentragung zwischen den verschiedenen Grundstückseigentümern; von einer Verlegung vor dem Jahr 2015 ist nicht auszugehen.

 

Zu 2.:

 

Eine Kostenannahme zur Umlegung der Lichtwellenleitungen in Höhe von circa 4,2 Mio. € (netto) wurde im Auftrag der DB AG ermittelt. Wenn die städtebauliche Neuordnung der Fläche umgesetzt werden soll, dann wird die Stadt einen Anteil der Kosten übernehmen müssen, da auch städtische Liegenschaften von der Neuordnung betroffen sind. Ein Kostenschlüssel für die beteiligten Grundstückseigentümer kann erst erstellt werden, wenn alle Daten und die jeweiligen Auswirkungen erhoben sind. Den Ausschüssen des Rates und der Bezirksvertretung werden hierzu Vorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Zu 3.:

 

Die Leitungstrassen befinden sich in bahngewidmeten Flächen. Die DB AG hat grundsätzlich keinen Anlass, die für die Bahn notwendigen Leitungen zu verlegen. Da es stadtentwicklungspolitische Zielsetzung ist, mit der städtebaulichen Neuordnung der Ostseite des Breslauer Platzes auch die Aufwertung der Rheinuferfront zu erzielen, müssen Maßnahmen zur Entwidmung der Bahnflächen getroffen werden. Hierzu ist eine wesentliche Voraussetzung die Verlegung der bahnnotwendigen Steuerungskabel. Es handelt sich somit nicht um einen Schaden für die Stadt Köln, sondern um die städtebauliche Reparatur einer für das Stadtbild empfindlichen Stelle.


Abstimmungsergebnis:

Kenntnis genommen