Beschluss:

 

Der Rat beschließt

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67457/08 für die Flurstücke 455, 456, 457, 464, 559, 569, 570 und 597 (alle Gemarkung Köln, Flur 28) sowie Teilflächen der Altenberger Straße, des Breslauer Platzes und des Raiffeisenecks in Köln-Altstadt/Nord —Arbeitstitel: Altenberger Straße/Breslauer Platz in Köln-Altstadt/Nord—abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4;

2.      den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67457/08 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

3.      den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67457/08 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) –jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung;

4.      die Teilaufhebung des unterliegenden Bebauungsplanes 6644 Nb 1/04 (67457/04) für die Flurstücke 455, 456, 457, 464, 559, 569, 570 und 597 (alle Gemarkung Köln, Flur 28) sowie Teilflächen der Altenberger Straße, des Breslauer Platzes und des Raiffeisenecks in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: Südseite Altenberger Straße in Köln-Alt­stadt/Nord– nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – als Satzung;


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen von SPD (4), FDP (2) und Herrn Jorris, gegen die Stimmen der Grünen (6) und bei Enthaltung der CDU und Herrn Löwisch beschlossen.