Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über
die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67457/08 für
die Flurstücke 455, 456, 457, 464, 559, 569, 570 und 597 (alle Gemarkung Köln,
Flur 28) sowie Teilflächen der Altenberger Straße, des Breslauer Platzes
und des Raiffeisenecks in Köln-Altstadt/Nord —Arbeitstitel: Altenberger
Straße/Breslauer Platz in Köln-Altstadt/Nord—abgegebenen Stellungnahmen gemäß
Anlage 4;
2. den
Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67457/08 nach § 4a
Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den
Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67457/08 mit gestalterischen
Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) –jeweils in der bei Erlass
dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8
BauGB beigefügten Begründung;
4. die
Teilaufhebung des unterliegenden Bebauungsplanes 6644 Nb 1/04 (67457/04)
für die Flurstücke 455, 456, 457, 464, 559, 569, 570 und 597 (alle Gemarkung
Köln, Flur 28) sowie Teilflächen der Altenberger Straße, des Breslauer Platzes
und des Raiffeisenecks in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: Südseite
Altenberger Straße in Köln-Altstadt/Nord– nach § 10 Absatz 1 BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in
Verbindung mit § 7 GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NW S. 666/SGV NW 2 023) – jeweils in der bei Erlass dieser
Satzung geltenden Fassung – als Satzung;
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen von SPD (4), FDP (2) und Herrn Jorris, gegen die Stimmen der Grünen (6) und bei Enthaltung der CDU und Herrn Löwisch beschlossen.