Beschluss:

 

Nach der Erörterung der Angelegenheit beschließt der Hauptausschuss die Sache gemäß § 5 Absatz 10 Buchstabe b) der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung zu überweisen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.