Zusatz: Verweisungsbeschluss in die Bezirksvertretung Rodenkirchen. Wird auf Wiedervorlage verzichtet? Falls ja, dann abschließender Beschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.             beschließt, das Plangebiet zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67384/03 —Arbeitstitel: Südlich Rodenkirchener Straße in Köln-Rondorf— auf den Bereich der Rodenkirchener Straße (Hausnummer 99 bis 125) zu begrenzen, mit dem Ziel, den vorhandenen Gebäudebestand durch Festsetzung zu sichern;

2.             nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Südlich Rodenkirchener Straße in Rondorf— zur Kenntnis;

3.             beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1;

4.             beschließt, das Planverfahren von einem regulären Änderungsverfahren auf ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB umzustellen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Rodenkirchen ohne Einschränkung zustimmt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.