Die Bezirksvertretung ergänzt daher den Beschlussvorschlag der Verwaltung und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

„Der Rat beschließt die Änderung der Zuständigkeitsordnung durch die in Anlagen 2  enthaltene 4. Änderungssatzung inkl. der Textkorrekturen in Anlage 4.

 

Dabei wird dem Textvorschlag unter Nr. 9 hinzugefügt:

 

Die Bezirksvertretungen haben das Recht, für alle Schulformen im Stadtbezirk drei nicht stimmberechtigte Mitglieder in die Schulkonferenz zu entsenden, die die Wahl der Schulleitung bei einer Neubesetzung vornimmt. Sollte der Schulträger auf die Entsendung eines stimmberechtigten Mitgliedes verzichten, kann die jeweilige Fraktionsvorsitzendenbesprechung der Bezirksvertretung eines dieser Mitglieder mit der Wahrnehmung des Stimmrechts beauftragen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.