Beschluss:
Der Integrationsrat
empfiehlt dem Rat, zur kontinuierlichen Weiterführung des Projekts, im Vorgriff
auf die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2012 und vorbehaltlich der
Zuteilung der erhöhten Zuwendungen des Landes zu beschließen, das bisher als
Regelangebot bestehende Grundprogramm Rucksack zur Sprachförderung und
Elternbildung im aktuellen Umfang von 16 Gruppen unbefristet fortzusetzen.
Die erforderlichen
Mittel in Höhe von 59.000 € sind in den Haushaltsplänen der Jahre 2012ff wie
folgt vorzusehen:
10.000 € im Teilplan 604 Kinder und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen)
39.500 € im
Teilplan 0414 Volkshochschule, Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen),
9.500 € im Teilplan 0414 Volkshochschule,
Teilplanzeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen).
Die
Refinanzierung der im Teilplan 0414
entstehenden Aufwendungen erfolgt durch zusätzliche Erträge im Teilplan 0414,
Teilplanzeile 02 (Zuwendungen und allg. Umlagen)
Alternative: Das
Rucksack-Programm wird im Dezember 2011 eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt