Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit der Umnutzung, Verbreiterung der Zufahrt und der Anlage von Stellplätzen innerhalb des Skulpturenparks im Landschaftsschutzgebiet L 16 (Innerer Grüngürtel) einverstanden.
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. §67 (1) Nr. 1 BNatschG i.V. m. §69 LG NW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans zu.
Abstimmungsergebnis:
Bei 13 Ja Stimmen einstimmig zugestimmt.