Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, ein Teilstück der Bolligstraße in Köln-Worringen von der Straße Lievergesberg bis zum Hausgrundstück Bolligstr. 22, einschließlich des diesem Hausgrundstück gegenüberliegenden Wendebereiches, (Gemarkung Worringen, Flur 98, Flurstücke 837, 1062, 1064 und Teilstück aus dem Flurstück 1107) als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) zu widmen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen